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  • Teilzeitarbeit hat Auswirkungen auf Vorsorge und AHV-Finanzierung

    Teilzeitarbeit hat Auswirkungen auf Vorsorge und AHV-Finanzierung

    In der Schweiz nimmt die Teilzeitarbeit, besonders unter Frauen, zu. Das Bundesamt für Statistik (BFS) berichtet, dass im Jahr 2022 rund 30 Prozent der alleinstehenden Frauen ohne Kinder in Teilzeit arbeiteten, im Vergleich zu nur 15 Prozent der Männer. Diese Arbeitsweise beeinflusst nicht nur das individuelle Einkommen und die Vorsorgeleistungen, sondern auch die Finanzierung der umlagefinanzierten AHV.

    Eine Studie von UBS-Ökonomen unter dem Titel «Teilzeit: Auswirkungen auf die Altersvorsorge» beleuchtet, dass Teilzeitarbeit zu reduzierten Vorsorgeleistungen und einer verminderten Sparkapazität führt. Dies betrifft insbesondere Alleinstehende ohne Kinder, wobei die entstehende Vorsorgelücke oft überproportional zur Pensumsreduktion ausfällt. Bei Paaren hingegen kann Teilzeit in Verbindung mit einkommensabhängigen Kita-Subventionen weniger dramatische Auswirkungen haben.

    Die UBS-Studie «AHV 2030 – Arbeitsmarktszenarien zur fiskalischen Nachhaltigkeit der AHV» zeigt, dass eine veränderte Arbeitsmarktbeteiligung direkte Auswirkungen auf die AHV-Finanzierungslücke hat. Steigende Erwerbsbeteiligung der Frauen könnte diese Lücke leicht reduzieren, während eine verringerte Beteiligung der Männer die Lücke vergrössern würde. Eine höhere Erwerbsbeteiligung von älteren Arbeitskräften hätte ebenfalls einen positiven Effekt.

    Die zukünftigen Entwicklungen des Arbeitsmarktes und gesellschaftliche Trends wie eine bessere Work-Life-Balance oder vermehrte Kinderbetreuung durch Männer könnten weitere Strukturreformen der AHV notwendig machen. Die UBS-Ökonomen betonen, dass Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt allein nicht ausreichen, um die Finanzierungslücke der AHV zu schliessen.

  • Vergünstigungen für Forschung stärken Standorte

    Vergünstigungen für Forschung stärken Standorte

    „Mit der Schweizer Steuerreform und AHV-Finanzierung (STAF) wurden anfangs 2020 Instrumente zur steuerlichen Begünstigung von Forschungs-und Entwicklungsaktivitäten eingeführt“, erläutert BAK Economics in einer Mitteilung. Das Wirtschaftsforschungsinstitut hat die Auswirkungen dieser Begünstigungen auf die Steuerbelastung von Unternehmen in den einzelnen Kantonen untersucht.

    Den Ergebnissen zufolge senken sie die effektive Durchschnittssteuerbelastung eines Unternehmens im Schweizer Schnitt von 13,5 auf 12,2 Prozent, erläutert BAK Economics. Sehr forschungsintensive Unternehmen könnten ihre Belastung sogar um durchschnittlich 4,3 Prozentpunkte auf 9,2 Prozent reduzieren. Für die Kantone stellten die Begünstigungen bei Ausgaben für Forschung und Entwicklung (FuE) neben der Innovationsförderung auch einen international akzeptierten Ersatz für die durch die STAF abgeschafften Steuerprivilegien dar.

    Mit der flexiblen Umsetzung der Vorgaben durch die Kantone habe sich die Rangliste der Kantone bei der Steuerbelastung für sehr forschungsintensive Unternehmen verschoben, erläutert BAK Economics weiter. Die Tiefsteuerkantone Nidwalden und Obwalden belegten hier zwar weiterhin die Spitzenplätze. „Einige Hochsteuerkantone mit einer grosszügigen Ausgestaltung der FuE-Instrumente können ihre Belastung aber deutlich reduzieren“, schreibt BAK Economics.

    Konkret seien „die drei Schlusslichter bei der ordentlichen Besteuerung“, Bern, Zürich und Aargau, „für Unternehmen mit sehr hoher FuE-Intensität in Richtung Mittelfeld des Rankings“ aufgestiegen. Die höchste durchschnittliche Steuerbelastung von Unternehmen mit hohen FuE-Ausgaben weist der Kanton Genf auf.