Schlagwort: Anfangsmietzins

  • Kommission unterstützt punktuelle Änderungen im Mietrecht

    Kommission unterstützt punktuelle Änderungen im Mietrecht

    Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates hat zwei bedeutende Vorlagen verabschiedet, die auf eine Verbesserung der Rechtslage im Mietrecht abzielen. Eine der Vorlagen sieht vor, dass Anfangsmietzinse künftig nur noch angefochten werden können, wenn sich die mietende Partei zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in einer Notlage befand. Dies soll Rechtsunsicherheit reduzieren und langwierige Verfahren vermeiden.

    Die zweite Vorlage befasst sich mit der Erleichterung des Nachweises der sogenannten Orts- und Quartierüblichkeit. Damit sollen die Anforderungen an den Nachweis von Vergleichsmieten gesenkt und die Zulassung branchenetablierter Statistiken als Beweismittel ermöglicht werden. Ziel ist es, die Vergleichbarkeit von Mietzinsen zu verbessern und somit missbräuchliche Mietzinsforderungen zu verhindern.

    Entscheidung nach Vernehmlassung
    Die Kommission stützt sich in ihrer Entscheidung auf die Ergebnisse der Vernehmlassung zu den parlamentarischen Initiativen von Alt-Nationalrat Hans Egloff. Trotz eingebrachter Minderheitsanträge sprach sich die Kommission klar für die Umsetzung der Initiativen gemäss Wortlaut aus.

    Die nun verabschiedeten Vorlagen sollen voraussichtlich in der Frühjahrssession 2025 im Nationalrat beraten werden.

  • Nationalrat gegen schweizweite Einführung einer Mietformularpflicht

    Nationalrat gegen schweizweite Einführung einer Mietformularpflicht

    Die grosse Kammer gab am Dienstag der Initiative von alt Nationalrätin Natalie Imboden (Grüne/BE) keine Folge – mit 116 zu 71 Stimmen bei 4 Enthaltungen. Eine bürgerliche Mehrheit aus SVP, FDP und Mitte setzte sich durch. Mit dem Nein ist die parlamentarische Initiative erledigt.

    Michael Töngi (Grüne/LU) argumentierte erfolglos, dass die Mietformularpflicht die Transparenz im Mietwesen verbessern würde. Heute würden bei Mieterwechseln oft die Preise erhöht – es resultiere eine «viel zu hohe Rendite». Mit der systematischen Bekanntgabe der Höhe der Miete des Vormieters oder der Vermieterin könnten sich Mieterinnen und Mieter einfacher gegen missbräuchliche Mieten wehren.

    Philipp Matthias Bregy (Mitte/VS) hielt im Namen der obsiegenden Kommissionsmehrheit fest, dass es den Kantonen bereits heute freistehe, ein Formular zum Anfangszins der vormietenden Partei für ihren Kanton einzuführen. Die Formularfrage auf eidgenössischer Ebene zu regeln, widerspreche dem Gedanken des Föderalismus.

    «Alles in allem schafft der Vorschlag mehr Bürokratie», so Bregy. Mieterinnen und Mietern stünden bereits heute gesetzliche Instrumente zur Anfechtung des Anfangsmietzinses zur Verfügung. Des Weiteren wies er darauf hin, dass es auch in den Kantonen mit Formularpflicht nicht zu sinkenden Mietpreisen oder zu erhöhter Transparenz gekommen sei.

  • Nationalrat gegen schweizweite Einführung einer Mietformularpflicht

    Nationalrat gegen schweizweite Einführung einer Mietformularpflicht

    Die grosse Kammer gab am Dienstag der Initiative von alt Nationalrätin Natalie Imboden (Grüne/BE) keine Folge – mit 116 zu 71 Stimmen bei 4 Enthaltungen. Eine bürgerliche Mehrheit aus SVP, FDP und Mitte setzte sich durch. Mit dem Nein ist die parlamentarische Initiative erledigt.

    Michael Töngi (Grüne/LU) argumentierte erfolglos, dass die Mietformularpflicht die Transparenz im Mietwesen verbessern würde. Heute würden bei Mieterwechseln oft die Preise erhöht – es resultiere eine „viel zu hohe Rendite“. Mit der systematischen Bekanntgabe der Höhe der Miete des Vormieters oder der Vermieterin könnten sich Mieterinnen und Mieter einfacher gegen missbräuchliche Mieten wehren.

    Philipp Matthias Bregy (Mitte/VS) hielt im Namen der obsiegenden Kommissionsmehrheit fest, dass es den Kantonen bereits heute freistehe, ein Formular zum Anfangszins der vormietenden Partei für ihren Kanton einzuführen. Die Formularfrage auf eidgenössischer Ebene zu regeln, widerspreche dem Gedanken des Föderalismus.

    „Alles in allem schafft der Vorschlag mehr Bürokratie“, so Bregy. Mieterinnen und Mietern stünden bereits heute gesetzliche Instrumente zur Anfechtung des Anfangsmietzinses zur Verfügung. Des Weiteren wies er darauf hin, dass es auch in den Kantonen mit Formularpflicht nicht zu sinkenden Mietpreisen oder zu erhöhter Transparenz gekommen sei.