Schlagwort: Ausschreibung

  • Krienser Stromversorger realisieren Wärmeverbund

    Krienser Stromversorger realisieren Wärmeverbund

    Die beiden Stromversorger der Stadt Kriens, Energie Wasser Luzern (ewl) und Centralschweizerische Kraftwerke (CKW), werden auch zu Wärmeversorgern: Der Krienser Stadtrat hat sich laut seiner Medienmitteilung im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung zu Bau und die Planung eines Wärmeverbunds für die ARGE Wärmeverbund Kriens mit ewl und CKW entschieden.

    Der Wärmeverbund soll mithelfen, weitere Liegenschaften in Kriens, nämlich die Gebiete Obernau, Zentrum und Kupferhammer-Kehrhof, mit Wärmeenergie zu versorgen. Dies, so der Stadtrat, entspreche den Zielen der städtischen Klimastrategie, bei Gebäuden bis 2045 das Netto-Null-Ziel für Treibhausgasemissionen zu erreichen.

    Den Angaben zufolge sichert das Siegerprojekt Kriens eine hohe Gebietsabdeckung zu und sieht Übergangslösungen vor, die der Bevölkerung eine hohe Planungssicherheit für den Umstieg bei ihrer Wärmeversorgung garantieren. CKW und ewl planen bei ihrem Projekt mit einem breiten Mix aus verschiedenen erneuerbaren Energiequellen inklusive regionalem Holz. Damit wird nach den Worten von Stadtrat Maurus Frey ein attraktives Angebot geschaffen, „sodass wir gemeinsam einen Schritt auf unsere Klimaziele hin machen können“.

    Bei der bevorstehenden Bauarbeiten in der Hergiswaldstrasse sollen die Sanierungsarbeiten möglichst zeitgleich mit dem Leitungsbau für den Wärmeverbund durchgeführt werden. Weitere Einzelheiten wollen Stadt und ARGE nach Ablauf der rechtlich vorgeschriebenen Fristen bekanntgeben.

  • Ausschreibung zum «Binding Preis für Biodiversität»

    Ausschreibung zum «Binding Preis für Biodiversität»

    Für weitere Informationen zu dieser Ausschreibung empfehlen wir Ihnen, die offizielle Website der Sophie und Karl Binding Stiftung zu besuchen. Dort finden Sie aktuelle Informationen und Details zur Bewerbung.

  • «Keine Gesichtserkennung in den Bahnhöfen»

    «Keine Gesichtserkennung in den Bahnhöfen»

    Warum will die SBB die Wege ihrer Kund:innen im Bahnhof kennen?
    Die SBB will ihren Kund:innen sichere und saubere Bahnhöfe und einen bestmöglichen Service bieten. Dafür arbeiten die SBB Mitarbeitenden jeden Tag, mit Herzblut. Wenn wir die Personenströme besser kennen, hilft uns das bei der Umsetzung unseres Auftrags, die Kund:innen sicher und bequem durch den Bahnhof zu führen.

    Die SBB misst die Personenbewegungen im Bahnhof ja heute schon. Warum will sie mehr wissen und ein neues System beschaffen?
    Heute messen wir mit Sensoren beim Ein- und Ausgang des Bahnhof die Anzahl der Bahnhofnutzer:innen. Nun evaluieren wir, welche Systeme es gibt, die uns und unseren Mietern zeigen, wie sich einzelne Kundengruppen verhalten, also wo die Personen genau durchlaufen, wo sie anhalten, wo es Ansammlungen gibt. Dies auch, weil der Vertrag mit dem heutigen Anbieter ausläuft. Dabei suchen wir natürlich nach einer Lösung, die auf dem neusten Stand der Technik ist. Und diese Technik hat sich in den letzten Jahren rasch weiterentwickelt.

    Wie hilft das für einen besseren Service?
    Mit den Erkenntnissen können wir die Service- und Aufenthaltsqualität weiter verbessern: mit Sicherheitsvorkehrungen bei kritischen Personendichten, bedarfsgerechter Signaletik entlang der Laufwege, mit der situativ geeigneten Reinigungsintensität, bei Bedarf mit Bauprojekten für die richtige Dimensierung der Anlagen oder eben auch mit einem auf die Personenflüsse ausgerichteten Serviceangebot. Wenn wir zum Beispiel wissen, dass 100 Kunden vom Gleis 5 zum Gleis 2 laufen und 10 Minuten Zeit haben, dann können wir dort den regionalen Kaffeeanbieter mit Gipfeli ideal platzieren. Wenn wir wissen, dass auf einem bestimmten Verkehrsweg viele Kinderwagen unterwegs sind, können wir am richtigen Ort einen Lift installieren. Gruppenbildungen erkennen wir sofort, der Sicherheitsdienst kann eingreifen.

    Brauchen wir für diese zusätzlichen Informationen eine Gesichtserkennung, wie die Medien schreiben?
    Nein, eben nicht. Denn wir wollen die einzelnen Personen nicht identifizieren. Darum brauchen wir auch keine Gesichtserkennung (mehr zur Gesichtserkennung, siehe Kasten). Wir wollen wissen, wie sich die Untergruppen unserer Kund:innen im Bahnhof verhalten, also zum Beispiel Personen mit Kinderwagen, Reisende mit Skis oder Velos. Dafür müssen wir nicht wissen, wer die einzelnen Personen sind oder wie sie heissen. Das geht uns nichts an und ist schlicht irrelevant.

    Medien und Expert:innen stellen die Frage, ob damit nicht Grundrechte verletzt werden?
    Die Diskussion zeigt, dass es sich um ein sensitives Thema handelt, ich verstehe die Bedenken gut. Selbstverständlich halten wir uns strikte an die Datenschutzbestimmungen. Wie gesagt: Es geht nicht um die Identifikation von Einzelpersonen. In den Ausschreibungsunterlagen verlangen wir ausdrücklich, dass die Anbieter zu gewährleisten haben, dass sie das Datenschutzgesetz einhalten und beschreiben müssen, wie sie das tun. Und darum stehen wir mit dem Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten (EDÖB) schon lange im Kontakt und werden selbstverständlich sämtlichen Forderungen vor der Einführung des neuen Systems nachkommen (wie sich der EDÖB aktuell zum Vorhaben der SBB äussert, siehe Kasten).

    Und was ist mit der Speicherung der Daten?
    Auch hier gilt: Der Datenschutz muss auf jeden Fall gewährleistet sein. Da wir keine persönlichen Daten erfassen, speichern wir auch keine persönlichen Daten. Die Daten werden in einer Cloud abgespeichert. Die genutzte Cloud-Infrastruktur muss in der Schweiz oder der EU beheimatet sein, so steht es in der Ausschreibung. Welche Cloud-Infrastruktur zum Einsatz kommt, wird sich erst nach der Auftragsvergabe zeigen.

    Was versprechen wir uns am Schluss davon, Mehreinnahmen?
    Die SBB mit all ihren Mitarbeitenden hat dann gute Arbeit geleistet, wenn sich die Reisenden, alle Besucher:innen im Bahnhof sicher und wohl fühlen und mit unseren Services zufrieden oder von diesem im besten Fall sogar begeistert sind. Wenn unser Angebot an den Bahnhöfen dem Kundenbedürfnis entspricht, dann stimmen auch die Umsätze.

    Was du hier erzählst, tönt ganz anders als das, was die Medien bisher berichteten. Warum?
    Das stimmt und macht mir Sorge. Es ist uns nach Veröffentlichung des K-Tipp-Artikels nicht gelungen zu erklären, was wir wirklich wollen. Die Geschichte hat sich medial verselbständigt, es kursieren Falschaussagen. Wir müssen aber auch selbstkritisch sein: Die SIMAP-Ausschreibung war sehr technisch formuliert und stellenweise schlicht missverständlich. Das müssen wir künftig besser machen. Entscheidend ist für mich: Datenschutz ist für uns als SBB schlicht und ergreifend gegeben, etwas woran wir uns halten. Punkt.

    Die SBB setzt keine Gesichtserkennung ein
    Gesichtserkennung bezeichnet eine Technologie, die biometrische Daten zur genauen Identifikation eines Gesichts bzw. einer Person verwendet. Biometrische Merkmale sind spezielle körpereigene Kennzeichen einer Person, die eindeutig und mit nahezu 100%-iger Sicherheit einer bestimmten Person zugeordnet werden können. Für das Kundenfrequenzmesssystem, das die SBB einsetzen will, verwendet sie keine Gesichtserkennung. Es geht darum, statistische Informationen zu erfassen, wie das Geschlecht, das Alter oder die Grösse, ohne jedoch Rückschlüsse auf einzelne Personen zu ermöglichen.

    Das sagt der Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (EDÖB) zur Ausschreibung des neuen Messsystems
    «Die SBB haben den EDÖB im Oktober 2022 über dieses Projekt informiert. Sie sicherten dem EDÖB zu, dass die Daten nicht personenbezogen verwendet werden, und dass sie eine Datenschutzfolgenabschätzung zum Projekt durchführen werden. Der EDÖB wird das Projekt weiterhin aufsichtsrechtlich begleiten.»

  • Architheke baut neues Kirchgemeindehaus

    Architheke baut neues Kirchgemeindehaus

    Die Reformierte Kirche Wettingen-Neuenhof will ein kleineres Gemeindehaus in Wettingen bauen. Grund sind rückläufige Mitgliederzahlen, was die Kirche zum Sparen zwingt. Der Sieger im Architektenwettbewerb für das Projekt ist laut Mitteilung der Gemeinde auf Facebook das Büro Architeke aus Brugg. In der Facebook-Mitteilung wird auf einen Bericht des „Badener Tagblatts“ mit den Einzelheiten des Projekts und den Gründen für die Entscheidung verwiesen.

    Der Abschluss des Projektwettbewerbs gilt in der Kirche als ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg zur Umsetzung der Immobilienstrategie 2030. Diese besagt, dass sich die Kirchgemeinde auf einen Standort konzentriert. Dabei verzichtet sie auf die beiden vorhandenen Kirchgemeindehäuser in Wettingen (Baujahr 1969) und Neuenhof (Baujahr 1956) und baut stattdessen ein kleineres neu. Die Instandsetzung der bestehenden Kirchgemeindehäuser wäre unverhältnismässig teuer und das Raumangebot überdimensioniert.

    Zum Gewinnerprojekt von Architheke wird aus dem Jurybericht zitiert: „Insgesamt überzeugt das Projekt durch sein eigenständiges, klares Konzept mit den grosszügigen und vielseitigen Aussenräumen und einer Angemessenheit und Leichtigkeit.“ Dazu komme, dass es auch wirtschaftlich und nachhaltig umgesetzt werden könne. Das neue Kirchgemeindehaus solle mit der bestehenden Kirche und dem Pfarrhaus ein neues, kleineres Ensemble bilden.

    Ab jetzt laufen die Vorbereitungen, um der Kirchgemeindeversammlung einen Kreditantrag für die Projektierung vorlegen zu können.

  • Halter realisiert Siegerprojekt in Emmen

    Halter realisiert Siegerprojekt in Emmen

    Am Seetalplatz in Emmen soll eine neue Überbauung mit vielfältiger Nutzung für sämtliche Bevölkerungsgruppen entstehen. Dazu hat es einen Wettbewerb gegeben, an dem sich sechs Architekturbüros beteiligt haben. Laut Medienmitteilung ist die von Westpol Landschaftsarchitektur aus Basel gemeinsam mit Dreier Frenzel architecture + communication aus Lausanne erstellte Studie daraus als Sieger hervorgegangen und wird zur Weiterbearbeitung empfohlen.

    Im Auftrag der Wohnbaugenossenschaft Rüüssegg wird die Planung und Realisierung der Überbauung unter der Federführung der Halter AG erfolgen. Die Fertigstellung der Gesamtüberbauung auf den betreffenden Baufeldern ist per Ende 2026 vorgesehen.

    Die Wohnbaugenossenschaft Rüüssegg mit Sitz in Luzern ist Baurechtsnehmerin. Sie wurde von der Halter AG und der gemeinnützigen Wohnbaugenossenschaft Wir sind Stadtgarten gegründet, nachdem diese als Bietergemeinschaft im Juni 2021 vom Luzerner Regierungsrat den Zuschlag bei der Vergabe des Baurechts erhalten hatten.

    Das siegreiche Konzept „bietet Anlass für soziale Interaktion, Kommunikation und den Austausch der Bewohner und Nutzer untereinander“, wird der Geschäftsführer der Wohnbaugenossenschaft Rüüssegg, Thomas Häusler, zitiert.

    „Nebst einem preislich und flächenmässig ausgewogenen Wohnungsmix sieht das Projekt zudem altersgerechte Wohnangebote, Gewerbe-, Büro- und Atelierflächen vor, die eine Durchmischung und eine soziale Vielfalt ermöglichen“, wird Peter Lötscher, Leiter Portfoliomanagement der Dienststelle Immobilien beim Kanton Luzern, zitiert. Damit werde auch der Auftrag des kantonalen Parlaments erfüllt.

  • Bund setzt Stromsparprogramm fort

    Bund setzt Stromsparprogramm fort

    Für die Wettbewerbliche Ausschreibung 2020 für Programme sind bei der Geschäftsstelle ProKilowatt insgesamt 16 Anträge eingegangen. Laut einer Medienmitteilung erhielten zwölf davon eine Förderzusage. Den Zuschlag erhielten die Programme mit dem besten Kosten-Nutzen-Verhältnis, also mit der billigsten eingesparten Kilowattstunde. Diese Programme reichen von Stromsparmassnahmen für Betriebe der Lebens- und Futtermittelbranche bis zu Energieoptimierungen in Rechenzentren.

    Zusätzlich waren Anfang Juli auch neun neue Projekte ausgewählt worden. Das Bundesamt für Energie unterstützt auf diese Weise unter anderem die Sanierung von Lüftungsanlagen in einem Lebensmittelbetrieb und den Ersatz von Motoren in industriellen Produktionsprozessen. In diesem Jahr hat das Bundesamt für Energie Antragstellern bereits 29 Millionen Franken an Fördermitteln zugesprochen.

    Insgesamt steht dem Bund für die Ausschreibungen für Projekte und Programme 2020 ein Betrag von 50 Millionen Franken zur Verfügung. Am 4. September ist die Eingabefrist für die dritte Projektrunde des Jahres sowie für Programme zur Förderung von energieeffizienten Haushaltsgeräten abgelaufen. Die eingegangenen Anträge werden derzeit geprüft. Die Antragsteller erhalten die Förderbescheide Mitte November. Ab Anfang November können Anträge für die Wettbewerblichen Ausschreibungen 2021 eingereicht werden. Die Eingabetermine für Projekte sind der 5. Februar, der 23. April und der 3. September 2021.