Schlagwort: Baubewilligung

  • Wer blockiert, zahlt

    Wer blockiert, zahlt

    Die Mehrheit der Baubewilligungsverfahren in der Schweiz läuft innerhalb angemessener Fristen ab. Doch es gibt Ausreisser und die wirken sich gravierend aus. Einsprachen und Rekurse können Projekte jahrelang blockieren oder ganz verhindern. Heute kann sogar Einsprache erheben, wer von einem Projekt gar nicht direkt betroffen ist, etwa weil die geplante Fassadenfarbe des Nachbarn missfällt. Das ist einer der strukturellen Schwachpunkte, den der Bundesrat nun adressiert.

    Wohnungsbau wird zum Staatsziel
    Der stärkste Hebel des Reformpakets liegt im Raumplanungsgesetz. Wohnungsbau im Rahmen der Siedlungsentwicklung nach innen soll dort als nationales Interesse verankert werden. Das klingt technisch, hat aber konkrete Wirkung. Bei der Interessenabwägung erhielte der Wohnungsbau mehr Gewicht gegenüber dem Ortsbildschutz oder dem Denkmalschutz. Projekte, die heute an lokalen Schutzinteressen scheitern, hätten damit bessere Realisierungschancen.

    Einsprachen mit Konsequenzen
    Wer missbräuchlich Einsprache erhebt, also mit dem einzigen Ziel, ein Projekt zu verzögern, soll künftig die Verfahrenskosten tragen. Der Bundesrat prüft, die Kantone gesetzlich zu verpflichten, solche Kosten den Einsprechenden aufzuerlegen. Gleichzeitig soll die Beschwerdelegitimation für Privatpersonen vor Bundesgericht eingeschränkt werden. Pauschale Gebühren für abgewiesene Einsprachen lehnt der Bundesrat hingegen ab. Der Zugang zum Rechtsschutz soll nicht vom Portemonnaie abhängen.

    Die Grenzen des Bundes
    Trotz des politischen Willens sind die Eingriffsmöglichkeiten des Bundes begrenzt. Baubewilligungsverfahren liegen in der Hoheit der Kantone. Verbindliche Fristen für kantonale Verfahren oder die Pflicht zur Einführung digitaler Bewilligungsprozesse kann der Bund nicht verordnen. Er empfiehlt den Kantonen, solche Massnahmen eigenverantwortlich einzuführen, da sie langfristig nachweislich beschleunigend wirken. Der Branchenverband Bauenschweiz unterstützt diese Stossrichtung und fordert schlankere Prozesse bei gleichzeitig hoher Planungsqualität.

    Vernehmlassung
    Der Reformbericht erfüllt fünf Postulate aus National- und Ständerat und ist Teil des Aktionsplans Wohnungsknappheit des Bundes. Das UVEK erhält nun den Auftrag, bis Ende 2026 eine Vernehmlassungsvorlage auszuarbeiten. Bis konkrete Gesetzesänderungen in Kraft treten, dürften noch Jahre vergehen.

  • Zürich testet KI im Baubewilligungsverfahren

    Zürich testet KI im Baubewilligungsverfahren

    Der Kanton Zürich verpflichtet ab April 2027 sämtliche Gemeinden zur Nutzung der Plattform eBaugesucheZH. Damit ist die Basis für die Digitalisierung gelegt, aber eben erst die Basis. Die inhaltliche Bearbeitung der Gesuche läuft weiterhin in unterschiedlichen Systemen ab, je nach Gemeinde oder Kanton. Diese historisch gewachsene Systemlandschaft führt zu Medienbrüchen, manuellen Abstimmungsrunden und Dateninkonsistenzen.

    Was die FHNW-Studie zeigt
    Die Baudirektion beauftragte das Institut Digitales Bauen der FHNW mit einer Potenzialstudie entlang der gesamten Prozesskette. 15 Handlungsfelder wurden identifiziert, von der digitalen Erstinformation bis zur Bauabnahme. Das grösste kurzfristige Potenzial liegt ganz am Anfang.  Chatbots für die Erstberatung, strukturierte Eingabebegleitung und automatisierte Vorabprüfungen könnten die Qualität der eingereichten Gesuche sofort steigern und Rückfragen deutlich reduzieren. Viele Verbesserungen lassen sich bereits mit regelbasierten Systemen erzielen, ohne generative KI.

    Prototyp mit der Stadt Kloten
    Die Innovation-Sandbox für KI des Amts für Wirtschaft testete gemeinsam mit Praxis- und Technologiepartnern, darunter die Stadt Kloten, einen KI-basierten Vorabcheck für das Meldeverfahren. Für einfache Vorhaben wie Solaranlagen oder Wärmepumpen klärt ein regelbasiertes System automatisch Zulässigkeit und Verfahrenswahl, eine KI überprüft anschliessend Vollständigkeit und Qualität der Eingaben. 3336 Tests wurden ausgewertet. Das Resultat stimmt zuversichtlich, auch wenn die zuverlässige Interpretation komplexer Plandarstellungen noch eine offene Herausforderung bleibt.

    Mensch bleibt verantwortlich
    Beide Studien sind sich einig, dass eine vollständige Automatisierung derzeit nicht realistisch ist. Wo Entscheidungslogiken klar definiert sind, sind regelbasierte Systeme der generativen KI vorzuziehen. Die behördliche Entscheidungshoheit bleibt beim Menschen. Rechtliche Fragen rund um Datenschutz, Haftung, Transparenz und die urheberrechtlich geschützten Baupläne als KI-Trainingsmaterial müssen vor jeder Umsetzung vertieft geprüft werden.

    Die Ergebnisse fliessen nun in die Weiterentwicklung von eBaugesucheZH ein. Einzelne Anwendungen sollen in Pilotgemeinden getestet werden. Zürich zeigt damit, wie ein sorgfältiger, schrittweiser Einsatz von KI in einer komplexen Verwaltungsdomäne funktionieren kann.

  • Wenn Kantone vom Bremsklotz zum Standortfaktor werden

    Wenn Kantone vom Bremsklotz zum Standortfaktor werden

    In mehreren Kantonen ist die digitale Baubewilligung keine Zukunftsvision mehr, sondern Alltag. Baugesuche werden über zentrale Plattformen eingereicht, digital verteilt und in standardisierten Abläufen geprüft. Das entlastet Verwaltungen, Planende und Bauherrschaften und macht Verfahren für alle Beteiligten nachvollziehbarer.

    Vorreiter setzen auf klare kantonale Lösungen und Kooperation. Gemeinsame Plattformen senken Kosten, bündeln Know-how und verhindern Insellösungen. Gleichzeitig zeigt sich, Digitalisierung wirkt nur, wenn sie nicht als IT-Projekt, sondern als Veränderung des ganzen Prozesses gedacht wird, von der Eingabe bis zum Entscheid.

    Wer schon digital bewilligt
    Mehrere Kantone haben kantonsweite Plattformen im Einsatz, über die Baugesuche elektronisch eingereicht und bearbeitet werden. Bern mit «eBau», Zürich mit «eBaugesucheZH», Graubünden mit ebau.gr.ch oder Wallis mit «eConstruction» zeigen, wie ein digital geführtes Verfahren aussieht, teils obligatorisch oder mit Übergangsfristen. Andere Kantone wie Solothurn oder Aargau setzen auf die gemeinsame Open-Source-Lösung Inosca und führen ihre Systeme etappiert ein.

    Der Digitalisierungsgrad unterscheidet sich dennoch deutlich. In einigen Kantonen ist die digitale Einreichung verbindlich, in anderen laufen analoge und digitale Kanäle parallel oder es existieren nur Pilotgemeinden. Eine schweizweit vollständige, tagesaktuelle Übersicht fehlt und nicht jede Plattform bildet den Prozess schon Ende-zu-Ende volldigital ab.

    Politik zwischen Tempo und Rechtsschutz
    Politisch steht das Baubewilligungsverfahren im Kreuzfeuer. Auf der einen Seite stehen Wohnungsnot, Energie- und Klimaziele, auf der anderen Seite Föderalismus, Einsprache Recht und komplexe Fachvorgaben. Wirtschaftsverbände fordern kürzere Fristen und mehr Verbindlichkeit, Gemeinden und Kantone pochen auf eigene Zuständigkeiten und begrenzte Ressourcen.

    Die Digitalisierung legt diese Spannungen offen. Sie macht sichtbar, wie viele Stellen ein Dossier berühren, wo es hakt und wie unterschiedlich die Praxis zwischen den Kantonen ist. Sie ersetzt aber keine politischen Entscheidungen. Ob Einsprachen eingeschränkt, Verfahren harmonisiert oder Fristen verkürzt werden, bleibt eine Machtfrage, nicht eine Softwarefrage.

    Kosten, Nutzen und Risiken
    Für Verwaltungen ist die Umstellung auf digitale Verfahren ein Kraftakt. Neue Fachapplikationen, Schnittstellen, Schulungen und Change Management kosten Zeit und Geld. Gerade kleinere Gemeinden sind auf kantonale Plattformen und gemeinsame Lösungen angewiesen, um die Last zu tragen.

    Demgegenüber stehen handfeste Effekte. Weniger Unterbrechung eines Prozesses, weniger Mehrfacherfassungen, schnellere Abläufe. Noch wichtiger sind die indirekten Wirkungen. Jede verkürzte Bewilligungswoche reduziert Projekt- und Finanzierungskosten, erhöht die Planbarkeit und macht einen Standort attraktiver. Gleichzeitig bleibt der Umgang mit Daten sensibel. Transparenz, Datenschutz und Akzeptanz müssen sauber austariert werden.

    Vom E-Dossier zur intelligenten Prüfung
    Die Digitalisierung der Baubewilligung steht erst am Anfang. Kurzfristig geht es darum, kantonale Plattformen flächendeckend einzuführen, Medienbrüche zu beseitigen und Baugesuche durchgängig digital zu führen. Parallel wachsen die Erwartungen. Planende wollen digitale Schnittstellen, Investoren verlässliche Fristen, Kommunen mehr Steuerungsmöglichkeiten.

    Mittelfristig rücken automatisierte Plausibilitäts- und Regelprüfungen, die Integration von Planungs- und Baudaten sowie KI-gestützte Assistenz in den Fokus. Sie können Verfahren beschleunigen, Standardisierung erzwingen und Ressourcen auf jene Fälle lenken, in denen wirklich politisch oder fachlich zu entscheiden ist. Ob die Baubewilligung in der Schweiz vom Bremsklotz zum strategischen Standortvorteil wird, entscheidet sich daran, wie konsequent Politik und Verwaltung diesen Wandel steuern und ob sie bereit sind, auch an Regeln, Rollen und Routinen zu rütteln.

  • Grünes Licht für Cargo sous terrain

    Grünes Licht für Cargo sous terrain

    Mit dem Sachplan-Beschluss des Bundesrats wird das innovative Gütertransportsystem Cargo sous terrain erstmals offiziell raumplanerisch verankert. Das privat initiierte Projekt soll künftig Waren durch ein unterirdisches Tunnelsystem vom Mittelland bis in die Städte transportieren. Dies rund um die Uhr, emissionsarm und unabhängig vom Strassenverkehr.

    Die Grundlage bildet das Bundesgesetz über den unterirdischen Gütertransport (UGüTG), das bereits 2022 in Kraft trat. Es ermöglicht Unternehmen wie CST, solche Systeme unter klaren gesetzlichen Rahmenbedingungen zu planen und umzusetzen.

    Erste Etappe zwischen Härkingen und Zürich definiert
    Im neu eingefügten Teil des Sachplans Verkehr legt der Bund nun den raumplanerischen Korridor für die erste Teilstrecke von Härkingen nach Zürich fest. Auch die geplanten Standorte für die Logistik-Hubs sind darin räumlich verortet. Der Plan schafft damit Planungs- und Rechtssicherheit für alle beteiligten Ebenen, vom Bund über die Kantone bis zu den Gemeinden.

    Kritische Punkte fliessen in Weiterentwicklung ein
    Im Rahmen einer Anhörung im ersten Halbjahr 2024 konnten betroffene Kantone und Gemeinden Stellung beziehen. Thematisiert wurden unter anderem die Auswirkungen auf das Grundwasser, das Verkehrsaufkommen an den Hubs und der Umgang mit dem Ausbruchmaterial aus dem Tunnelbau. Die Rückmeldungen werden in die Weiterentwicklung des Sachplans integriert. Widersprüche zu bestehenden Richtplänen bestehen laut Bund nicht.

    Wichtiger Schritt auf dem Weg zur Baubewilligung
    Mit dem Eintrag in den Sachplan ist eine zentrale Voraussetzung für die spätere Baubewilligung erfüllt. Weitere Bewilligungs- und Genehmigungsverfahren stehen noch bevor, doch der aktuelle Entscheid stärkt die Umsetzungsfähigkeit des Gesamtprojekts erheblich.

    Weg frei für ein neues Logistikzeitalter
    Mit dem Sachplanbeschluss setzt der Bundesrat ein klares Zeichen für nachhaltige und innovative Infrastrukturentwicklung. Cargo sous terrain könnte langfristig den Güterverkehr in der Schweiz revolutionieren, unterirdisch, leise und flächenschonend. Der raumplanerische Rahmen steht, jetzt beginnt die nächste Etappe der Umsetzung.

  • Bergdietikon erteilt Baubewilligung für Alters- und Pflegezentrum  

    Bergdietikon erteilt Baubewilligung für Alters- und Pflegezentrum  

    Der Gemeinderat Bergdietikon gibt laut einer Mitteilung der Oase Gruppe grünes Licht für den Bau eines Alters- und Pflegezentrums im Gebiet Hintermatt. Dort sollen Alterswohnungen und Pflegeplätze entstehen. Die Baubewilligung tritt voraussichtlich Ende Mai in Rechtskraft, heisst es in der Mitteilung der Gemeinde.

    Die Planung für das Alters- und Pflegezentrum Hintermatt im Bergdietiker Ortsteil Kindhausen dauere bereits rund zwölf Jahre, heisst es in der Mitteilung. Sie startete mit einer Gemeindeversammlung und dem Verkauf des Landes in der Hintermatt an die Oase Holding AG in Baar ZG. Im November 2023 reichte Oase das Baugesuch ein.

    Die Oase Gruppe mit Sitz in Dübendorf ZH betreibt schweizweit an derzeit acht Standorten verschiedenste Wohnkonzepte im Bereich Wohnen im Alter, betreutes Wohnen, Pflege von betreuungsbedürftigen Personen sowie in der Langzeit- und Palliativpflege, heisst es vom Unternehmen. Weitere sieben Projekte, darunter Bergdietikon, sind in Planung.

    Gemäss dem Richtprojekt, welches dem Gestaltungsplan zugrundegelegt wurde, wird Oase ein Zentrum mit rund 64 Alterswohnungen und 45 Pflegeplätzen erstellen. Gegen das Baugesuch hatten sieben Parteien Einwendung erhoben. Nachdem die öffentliche Auflage im Sommer 2024 abgeschlossen wurde, fanden mehrere Einwendungsverhandlungen zwischen der Bauherrschaft und den Einwendenden statt. Die Verhandlungen konnten vor Ostern beendet werden und der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 22. April die Baubewilligung erteilt, heisst es in der Mitteilung der Gemeinde.

    Nach der Planung der Gemeinde und der Oase Gruppe soll das neue Alters- und Pflegeheim ab dem 4. Quartal 2027 in Betrieb gehen.

  • Wie unsinnige Vorschriften den Wohnungsbau bremsen

    Wie unsinnige Vorschriften den Wohnungsbau bremsen

    In den Schweizer Städten sind Mietwohnungen knapp und teuer, und die Gründe dafür sind vielfältig. Ein entscheidender Faktor ist die zunehmend längere Wartezeit zwischen Baugesuch und Baubewilligung. Die Anzahl der Wartetage hat sich in den letzten zehn Jahren im gesamtschweizerischen Durchschnitt um rund 12 Prozent erhöht. Während Baugesuche vor einem Jahrzehnt noch durchschnittlich 118 Tage bis zur Genehmigung benötigten, sind es heute bereits 133 Tage.

    Besonders betroffen sind die Kantone Genf, Freiburg und Basel-Stadt, wo die Prüfung eines Baugesuchs bis zu 188 Tage dauert. Auch im Kanton Zürich ist die Wartezeit mit 152 Tagen beträchtlich. Diese Verzögerungen sind ein Symptom für tiefgreifendere Probleme im Schweizer Bauwesen.

    Unsinnige Vorschriften als Bremsklotz
    Architekten und Fachleute sehen in unsinnigen Bauvorschriften ein zentrales Hindernis für den raschen Neubau von Mietwohnungen in urbanen Zentren. Peter Sturzenegger, Eigentümer des Architekturbüros Isler Architekten AG in Winterthur, nennt den Mehrlängenzuschlag (MLZ) als Beispiel. Diese Vorschrift schreibt vor, dass bei Gebäuden ab 14 Metern Länge der Grenzabstand vergrössert werden muss, was viele Bauprojekte verunmöglicht hat. In Winterthur ist die Aufhebung dieser Vorschrift bis Ende 2025 geplant, doch in anderen Städten wie Zürich bleibt die Zukunft dieser Regel ungewiss.

    Überholte Gesetze und ihre Folgen
    Ein weiteres Beispiel für veraltete Bauvorschriften ist die Ausrichtung von Wohnräumen im Kanton Zürich. Das Planungs- und Baugesetz verlangt, dass Wohnräume nicht mehrheitlich nach Nordosten oder Nordwesten ausgerichtet sein dürfen, um Tageslicht zu maximieren und Schimmelbildung zu vermeiden. Pascal Müller von der Müller Sigrist Architekten AG argumentiert jedoch, dass diese Vorschrift im Kontext heutiger urbaner Gegebenheiten, wie Lärmbelastung und Klimawandel, nicht mehr zeitgemäss ist.

    Neben den gesetzlichen Hürden kritisiert Müller auch die Rolle der Gerichte. Die Vielzahl an Rechtsprechungen und Gerichtsentscheiden schafft Unsicherheiten für Bauherren, da sie die Vorschriften ständig verändern und den Spielraum für Planer erheblich einschränken.

    Denkmalschutz und energetische Sanierung
    Der Aargauer Architekt Daniel Huber hebt die restriktiven Vorgaben im Denkmalschutz und die komplexen Anforderungen bei energetischen Sanierungen als weitere Hemmschuhe hervor. Besonders problematisch ist für ihn die uneinheitliche Umsetzung von Bauvorschriften, die stark von der Interpretation der zuständigen Behörden abhängt.

    Die Masse an Vorschriften als zentrales Problem
    Der Schweizer Baumeisterverband sieht die wachsende Zahl und Komplexität der Bauvorschriften als grösste Herausforderung. Jacqueline Theiler, Leiterin Kommunikation des Verbands, erklärt, dass die zunehmende Regulierungsdichte und die damit verbundenen Rechtsmittelverfahren die Baubewilligungsverfahren erheblich verlängern. Besonders problematisch sei die Überinterpretation bestehender Lärmvorschriften durch das Bundesgericht.

    Der Verband setzt nun Hoffnungen auf rasche Gesetzesänderungen durch das Parlament, um den stockenden Wohnungsbau wieder in Schwung zu bringen und die dringend benötigten Wohnungen in der Schweiz zu realisieren.

  • Erleichterungen beim Bauen in lärmbelasteten Gebieten

    Erleichterungen beim Bauen in lärmbelasteten Gebieten

    Im Zuge der Revision des Umweltschutzgesetzes möchte die UREK-N das Bauen in lärmbelasteten Gebieten vereinfachen. Grundsätzlich soll in neuen Wohnungen mindestens die Hälfte der lärmempfindlichen Räume über ein Fenster verfügen, das die Lärmgrenzwerte einhält. Erleichterungen sind möglich, wenn kontrollierte Lüftungen installiert werden oder ein ruhiger, privat nutzbarer Aussenraum zur Verfügung steht. Diese Regelungen sollen eine Balance zwischen Verdichtung und Lärmschutz schaffen.

    Positionen des Nationalrates und des Ständerates
    Der Ständerat schlägt vor, dass bei Wohnungen mit kontrollierter Lüftung die Grenzwerte an keinem offenen Fenster mehr eingehalten werden müssen. Die UREK-N hält jedoch die nationalrätliche Version für ausgewogener, da sie eine pragmatische Lösung zur Bewältigung der Wohnungsknappheit bietet. Die Kommission betont, dass Baubewilligungen nur erteilt werden, wenn die Gebäude verschärften Schallschutzanforderungen entsprechen und Massnahmen zur Begrenzung von Lärmemissionen weiterhin vorgeschrieben sind.

    Kein Abbau der Lärmschutzvorschriften in Fluglärm-Gebieten
    Die UREK-N verzichtet auf spezifische Fluglärm-Grenzwerte und schliesst sich dem Ständerat an. Damit sollen keine weiteren gesetzlichen Anpassungen notwendig sein, um Bauten in Flughafennähe zu ermöglichen. Die Kommission sieht keine zusätzlichen Einschränkungen für Gemeinden bezüglich der Senkung des Tempolimits vor.

    Altlastensanierung und VOC-Lenkungsabgabe
    Im Bereich Altlastensanierung hält die UREK-N daran fest, dass Eigentümer für die Kosten der Untersuchung und Sanierung privater Spielplätze und Hausgärten aufkommen müssen. Zudem beantragt die Kommission, Alternativen zur VOC-Lenkungsabgabe zu prüfen und fordert eine vertiefte Analyse des Bundesrates.

    Geoinformationsgesetz und Energieforschung
    Die UREK-N hat beschlossen, den Entwurf zur Änderung des Geoinformationsgesetzes zur gründlichen Überprüfung an den Bundesrat zurückzuweisen. Im Bereich Energieforschung wird eine Harmonisierung der Kreditperiode des SWEETER-Programms mit dem vierjährigen Geltungszeitraum der BFI-Botschaft angestrebt.

    Zustimmung zur Stromreserve
    Die Kommission tritt ohne Gegenstimme auf die Änderung des Stromversorgungsgesetzes ein und betont die Bedeutung einer sicheren Stromversorgung auch in extremen Lagen. Sie wird das Konzept der Stromreserve vertieft prüfen und verschiedene Varianten analysieren, um die Versorgungssicherheit zu garantieren und dabei die Umweltauswirkungen und Kosten zu minimieren.

    Zudem empfiehlt die UREK-N dem Bundesrat, stärkere Anreize für die Bildung lokaler Elektrizitätsgemeinschaften zu setzen und diese von Netznutzungsentgelten zu entlasten. Die Sitzung fand unter dem Vorsitz von Nationalrat Christian Imark und teilweise in Anwesenheit von Bundesrat Albert Rösti statt.

  • Kanton kann Fachhochschulzentrum Graubünden bauen

    Kanton kann Fachhochschulzentrum Graubünden bauen

    Mit dem Bau des neuen Fachhochschulzentrums Chur kann im Frühling 2025 begonnen werden. Wie aus einer aktuellen Medienmitteilung hervorgeht, hat das kantonale Hochbauamt Anfang Juni von der Stadt Chur die Baubewilligung erhalten.

    Dass die Stadt nur drei Monate nach Einreichung des Baugesuchs grünes Licht geben konnte, lag an dessen Qualität, so die zuständige Stadträtin Sandra Maissen: „Das grösste Bauprojekt des Kantons war gut und umfassend vorbereitet. Dank der ausgezeichneten Zusammenarbeit zwischen Kanton und der Stadt Chur konnte das Baugesuch sehr rasch abgewickelt werden.“

    Nun könne die Realisierung nach Terminplan angegangen werden, so Kantonsbaumeister Andreas Kohne. Dieser Terminplan sieht den Spatenstich und damit den offiziellen Baubeginn im Spätherbst 2024 vor. Tatsächlicher Baustart soll dann im Frühling sein. Verläuft alles nach Plan, soll das neue Fachhochschulzentrum Graubünden 2028 seinen Betrieb aufnehmen. Mit ersten Rückbauarbeiten auf dem Churer Areal Pulvermühle und der Umlegung des Mühlbachs wurde bereits vor einigen Wochen begonnen.

  • Baubewilligung erteilt: Spatenstich rückt näher

    Baubewilligung erteilt: Spatenstich rückt näher

    Unter dem Titel «Volle Kraft voraus dank Baubewilligung» berichtet die neueste Ausgabe des von der Aargauischen Industrie- und Handelskammer (AIHK) herausgegebenen Magazins «Impulse» vom Fortgang der Planung für das neue Haus der Wirtschaft in Aarau. Am 25. März hat die Stadt Aarau die Baubewilligung erteilt, heisst es dort. Der Weg zum neuen Haus der Wirtschaft sei somit frei und der Spatenstich rücke näher. Das neue Haus der Wirtschaft werde voraussichtlich im Frühjahr 2026 fertiggestellt sein.

    Da die Baubewilligung früher als erwartet vorliegt, konnten die Beteiligten die Planungsarbeiten vorantreiben und die Ausführungsplanung vorziehen, heisst es in dem Bericht weiter. Zurzeit laufen Ausschreibungen für die verschiedenen Arbeiten. Die Vergabeverhandlungen für die wichtigsten Aufträge sollen Anfang Juli stattfinden.

    Der Rückbau des bestehenden Gebäudes startet laut Planung dann Mitte August. Anschliessend erfolgen der Aushub und die Bohrungen für die vorgesehenen sieben Erdsonden. Anfang Oktober 2024 stehen die Rohbauarbeiten an. Im Frühjahr 2026 soll das neue Haus der Wirtschaft bezugsbereit sein.

    Für die Zeit der Bauarbeiten ziehen die Mitarbeitenden der AIHK und der Ausgleichskasse der AIHK im Juli in andere Räumlichkeiten. Noch ist offen, wohin. Gespräche über mögliche Mietobjekte in Aarau laufen, laut AIHK.

    Im neuen Haus der Wirtschaft können mit den neuen Möglichkeiten professionellere Kurse und Veranstaltungen durchgeführt werden, heisst es in einem früheren Bericht in «Impulse». Zudem stehe der Neubau für die fortschreitende Digitalisierung und Modernisierung, die beim Verband seit mehreren Jahren schon stattfinde.

  • Neustart auf dem Gelände des «Müllerbräu-Areals»

    Neustart auf dem Gelände des «Müllerbräu-Areals»

    Durch den heutigen Spatenstich beginnt die Neugestaltung des «Müllerbräu-Areals» im Herzen von Baden. Bis 2027 entsteht dort ein moderner Stadtteil, der unter dem Motto «brauen – wohnen – geniessen» steht. Neben Verkaufs- und Büroflächen werden auch 136 Wohnungen gebaut. Die traditionelle Brauerei H. Müller AG braut weiterhin Bier an diesem historischen Ort, an dem die Brautätigkeit der Badener 1897 begann.

    Mit der Erteilung der Baubewilligung im Oktober 2023 wird heute mit dem Spatenstich der sichtbare Startschuss für die Umgestaltung des 8000 Quadratmeter grossen Areals gegeben. Der neue Stadtteil neben dem Bahnhof Baden wird das gesamte Quartier aufwerten und die Stadtentwicklung positiv beeinflussen.

    Die Braukunst bleibt ein wichtiger Bestandteil der Badener Identität. Der Areal-Gestaltungsplan sieht weiterhin den beliebten Müllerbräu Biergarten vor. Ab 2027 können dort die klassischen Müllerbräu Biere sowie Spezialitäten aus der Linie «Müller Bräu Handcrafted» genossen werden, die bereits heute vom Braumeister Simon Neuhold produziert werden.

    Die vierte Generation des Familienunternehmens investiert einen beträchtlichen zweistelligen Millionenbetrag in das Neubauprojekt. Es ist möglich, dass ein Teil der Überbauung an einen Partner übergeben wird. Die Bauphase dauert etwa drei Jahre, in denen die Nachbarn regelmässig über den Fortschritt informiert werden. Die Mietwohnungen sollen voraussichtlich ab Sommer/Herbst 2026 zur Vermietung ausgeschrieben und ab Sommer 2027 bezugsbereit sein.

  • Rückbau für den Lymhof ist abgeschlossen

    Rückbau für den Lymhof ist abgeschlossen

    Im Schlieremer Quartier am am Rietpark ist laut eines Beitrags im Newsletter des Lymhofs der Rückbau des Vitis Sport Centers mit Tennishalle abgeschlossen. Der Bau des Lymhofs kann nach Baubewilligung und Vorarbeiten beginnen. Die vom Start-up Yasai im Hallengebäude geplante Vertikale Farm wird nicht realisiert. Yasai hat sich vor Kurzem aus dem Projekt zurückgezogen, weil es sich als Firma neu ausrichtet. Die Grundeigentümerin Geistlich Immobilia plant nun, die Halle in sechs Abschnitte zu unterteilen. Die bis zu 9 Meter hohen Räume könnten Platz bieten für kreative Nutzungen wie ein Künstlerkollektiv, eine gemischte Ateliergemeinschaft, kulturelle Nutzungen oder Quartierangebote.

    Im Februar 2024 hat der Stadtrat von Schlieren die Baubewilligung für den Lymhof erteilt. Inzwischen ist auch die Rekursfrist abgelaufen, die Umsetzung des neuen Quartierteils beim Bahnhof Schlieren kann also starten, heisst es in der Mitteilung. In einem nächsten Schritt werden alle behördlichen und kantonalen Auflagen ausgearbeitet. Die Baufreigabe für den Aushub wird auf den Sommer 2024 erwartet. Der eigentliche Bau der Gebäude beginnt etwa im Herbst 2024 und wird rund drei Jahre dauern.

    Der Lymhof soll dann 2027 bezugsbereit sein. Dort sollen nebst einem bunten Wohnungsmix für eine bunt gemischte Bewohnerschaft mit verschiedenen Generationen und Lebensmodellen auch Erdgeschossnutzungen entlang der Wiesenstrasse entstehen und ein Gasthaus mit Gastroangebot und Hotelzimmern. Die rund 350 Mietwohnungen werden zwar erst 2027 bezugsbereit sein, doch kann ein Mietinteresse schon jetzt online angemeldet werden.

  • Digitalisierung der Baubewilligungsverfahren im Kanton Zürich

    Digitalisierung der Baubewilligungsverfahren im Kanton Zürich

    Im Rahmen seiner Bestrebungen, die Verwaltungsprozesse zu modernisieren und zu digitalisieren, hat der Kanton Zürich einen entscheidenden Schritt unternommen, um das Baubewilligungsverfahren zu vereinfachen und zu beschleunigen. Ab dem 1. April 2024 wird das Verfahren für die Einreichung von Baugesuchen durch die Einführung der Plattform komplett digitalisiert. Diese Entwicklung markiert einen Fortschritt in der Verwaltung und Abwicklung von Bauvorhaben, indem sie den Papierverbrauch reduziert und die Effizienz steigert.

    Seit dem Start im Februar 2020 hat die Plattform bereits wesentlich zur Vereinfachung des Baubewilligungsprozesses beigetragen. Sie ermöglicht einen reibungslosen Informationsaustausch zwischen Antragstellern, Behörden und anderen beteiligten Parteien und unterstützt den gesamten Prozess von der Einreichung bis zur Genehmigung eines Bauvorhabens. Bislang war das Verfahren jedoch nicht vollständig papierlos, da gesetzliche Bestimmungen die ausschliessliche Nutzung digitaler Mittel verhinderten.

    Die jüngsten Änderungen im Planungs- und Baugesetz sowie in der Bauverfahrensverordnung (BVV) und der Besonderen Bauverordnung I, die vom Regierungsrat beschlossen wurden, beseitigen diese Hürden. Mit der neuen Rechtsgrundlage ist der Weg frei für ein vollständig digitales Baubewilligungsverfahren. Baudirektor Martin Neukom hebt die Bedeutung dieser Entwicklung hervor und betont, dass mit der Umsetzung dieses digitalen Vorhabens ein kundenorientierter und ressourcenschonender Service geschaffen wird, der den heutigen Anforderungen entspricht und die Abwicklung von Baugesuchen für alle Beteiligten vereinfacht.

    Um die vollständige Umsetzung zu gewährleisten, müssen alle Städte und Gemeinden im Kanton Zürich innerhalb von drei Jahren auf das neue, ausschliesslich elektronische Verfahren umstellen. Diese Umstellung verspricht eine effizientere und umweltfreundlichere Gestaltung des Baubewilligungsprozesses, was eine bedeutende Neuerung für Fachleute im Management der Immobilienbranche darstellt.

  • Bund beschleunigt Genehmigung von Windparks

    Bund beschleunigt Genehmigung von Windparks

    Windparkanlagen können in der Schweiz ab dem 1. Februar 2024 beschleunigt genehmigt werden. Der Bundesrat hat gemäss einer Mitteilung an seiner Sitzung vom 15. Dezember die Energieverordnung entsprechend geändert. Sie stützt sich auf den Artikel 71c des Energiegesetzes.

    Neu erteilt der Kanton die Baubewilligung für Windenergieanlagen, falls er intern keine andere Zuständigkeit festgelegt hat. Beschwerden sind dann nur noch an das obere kantonale Gericht möglich. Beschwerden beim Bundesgericht sind nur bei Rechtsfragen von zusätzlicher Bedeutung zugelassen.

    Die Beschleunigung gilt nur bis zu einem Zubau von 600 Megawatt Windenergie schweizweit. Damit Interessierte wissen, ob ihr Projekt noch unter diese Schwelle fällt, werden die Windparkanlagen bereits während den verschiedenen Projektierungs- und Realisierungsphasen vor ihrer Inbetriebnahme in das öffentlich zugängliche Geoinformationssystem aufgenommen.

  • Sanierung der Seetalstrasse in Emmen schafft attraktiven Lebensraum im Meierhöfli

    Sanierung der Seetalstrasse in Emmen schafft attraktiven Lebensraum im Meierhöfli

    Die Seetalstrasse im Meierhöfliquartier in Emmen ist eine wichtige Verkehrsachse. Sie nimmt heute viel Raum ein und trennt das Quartier in zwei Teile. Der Strassenraum ist stark auf die Bedürfnisse des motorisierten Individualverkehrs (MIV) ausgerichtet. Für den Fuss- und Veloverkehr bleibt kaum Platz – zudem bietet der Strassenabschnitt nur geringe Aufenthaltsqualität. Dies soll sich ändern – die Kantonsstrasse muss saniert werden. Der Kanton Luzern und die Gemeinde Emmen haben im 35 Hektar grossen Bearbeitungsperimeter eine Testplanung durchgeführt, um so Ideen für eine Aufwertung zu prüfen.

    Mehr Freiraum und Aufenthaltsqualität im Meierhöfli
    Der Verkehr soll in Zukunft im Meierhöfliquartier für alle Verkehrsteilnehmenden flüssiger, sicherer und attraktiver gestaltet werden. Gleichzeitig wird die Lebensqualität in den umliegenden Quartieren erhöht. Um dies zu erreichen, wird die Kantonsstrasse und insbesondere die doppelstöckige Erschliessung Oberhofstrasse/ Emmen Center zurückgebaut und der Verkehr neu geführt. Die Verkehrsflächen werden mit einer neuen Verkehrsführung verkleinert. So entsteht Raum für den neuen Meierhöflipark, für kleine Plätze sowie für zusätzliche Fuss- und Velowege. «Die Ergebnisse der Testplanung zeigen, dass die Aufwertung der Kantonsstrasse eine Chance ist für das Meierhöfliquartier, für Emmen und für die ganze Region», ist Cüneyd Inan, Abteilungsleiter Raumentwicklung des Kanton Luzern, überzeugt.

    Die Testplanung haben der Kanton Luzern und die Gemeinde Emmen gemeinsam durchgeführt. «Das Ergebnis zeigt auf, dass mit dem Strassenprojekt ein Ort mit deutlich höherer Aufenthaltsqualität als bisher entstehen kann. Zudem gibt es mehr Platz für einen sicheren Veloverkehr, einen stabilen öffentlichen Verkehr und attraktive Fusswegverbindungen», sagt Andreas Roos, Vorsteher Direktion Bau und Umwelt der Gemeinde Emmen. Die Lebensqualität und das Klima entlang der Seetalstrasse werden durch das Pflanzen von Bäumen, entsiegelte Flächen und das Schwammstadtprinzip zusätzlich aufgewertet und verbessert.

    Testplanung zeigt eine Vision für die Seetalstrasse
    Mit der Neugestaltung der Seetalstrasse im Meierhöfliquartier in Emmen wird gleichzeitig ein wichtiger Schritt zur Förderung des öffentlichen Verkehrs gemacht. Die Strategie entspricht den Zielen und Stossrichtungen aus dem kantonalen Projekt «Zukunft Mobilität im Kanton Luzern». Damit die Fahrplanstabilität sichergestellt werden kann, wird der Bus weitgehend bevorzugt. Trotzdem sind der Verkehrsfluss und die MIV-Erreichbarkeit der bestehenden Nutzungen mit der neuen Strassenführung gewährleistet.

    Die Testplanung zeigt eine Vision für die Seetalstrasse auf. Diese soll in den nächsten Projektschritten weiter ausgearbeitet und konkretisiert werden. Noch gibt es betreffend der Quartiererschliessung offene Fragen. Deshalb wird eine Zwischenphase eingeschoben, in welcher der Kanton zusammen mit der Gemeinde Emmen vertiefte Abklärungen durchführen wird. Auf dieser Basis kann anschliessend das Betriebs- und Gestaltungskonzept (BGK) entwickelt werden. Danach folgen die Projektierung und das Baubewilligungsverfahren. Eine Realisierung desProjektes ist frühestens 2028/29 realistisch.

  • Wohnraumneubau hinkt dem Bevölkerungswachstum hinterher

    Wohnraumneubau hinkt dem Bevölkerungswachstum hinterher

    Schweizweit entsteht rund ein Viertel weniger neuer Wohnraum als vor einigen Jahren. Im Hinblick auf die steigende Bevölkerung drohe eine Unterversorgung mit dringend benötigtem Wohnungsneubau, heisst es in einer Medienmitteilung der Zürcher Kantonalbank (ZKB) zur neuen Studie ihres Immobilienresearch.

    Als Gründe für die nachlassende Bautätigkeit nennt die Studie eine rückläufige Zahl an Baugesuchen. Vom Baugesuch bis zur Bewilligung dauere es im Landesschnitt 140 Tage, das entspreche einer Steigerung von 67 Prozent gegenüber 2010. Am längsten warten Bauwillige in dicht besiedelten Regionen. So wird die Zeitspanne für den Kanton Zürich mit fast 200 Tagen angegeben, dies entspreche einer Steigerung um 136 Prozent gegenüber dem Vergleichsjahr und einer Wartezeit von knapp einem Jahr. Negativer Spitzenreiter sei der Kanton Genf, wo bis zur Bewilligung eines Wohnbauprojekts 500 Tage vergehen.

    Weiter erschweren hohe bauliche Auflagen die zügige Schaffung von neuem Wohnraum. Auch Rekurse tragen zur Abschwächung im Neubausektor bei. Der Immobilienresearch stützt sich auf eine Untersuchung tatsächlich realisierter Wohnungsneubauprojekte, wonach 2010 jedes zehnte bewilligte Wohnraumprojekt nicht umgesetzt wurde und dem Mietwohnungsmarkt 4000 Wohnungen pro Jahr fehlen.

    Die Zürcher Kantonalbank stellt in der neuesten Ausgabe von Immobilien aktuell datenbasierte Fakten und Analysen zum Thema Wohnungsnot zur Verfügung. In einem weiterführenden Artikel wird der Wohnraumneubau mit einem Hürdenlauf verglichen.

  • Hauptpost Basel erhält Baubewilligung

    Hauptpost Basel erhält Baubewilligung

    Das rund 140-jährige Gebäude der ehemaligen Hauptpost inmitten der Basler Altstadt muss umfassend saniert werden. Jetzt hat die AXA Anlagestiftung als Eigentümerin die Baubewilligung für das eingereichte Baugesuch erhalten.

    Passage erhält Öffentlichkeitscharakter
    Mit der Sanierung der Basler Hauptpost soll der Charakter des Gebäudes hervorgehoben werden. So ist vorgesehen, das gesamte Erdgeschoss offener und heller zu gestalten. Das Herzstück bildet neu ein lichtdurchfluteter, überdachter Innenhof. Zudem soll aus dem Durchgang zwischen Gerbergasse und Freie Strasse, der bis letzten Herbst als private Anlieferungsstelle für die Post diente, eine öffentlich zugängliche Passage entstehen mit direktem Zugang zu den Läden im Erdgeschoss sowie zu den oberen Etagen. Die Passage soll jedoch nicht nur geöffnet, sondern auch belebt werden: «Der wettergeschützte Durchgang soll auch für ein Verkaufs- und Gastroangebot genutzt werden und damit eine attraktive Ergänzung an der Freien Strasse bieten», so Pascal Messmer, Asset Manager bei den AXA Investment Managers.

    Mittelalterliche Bauelemente lassen Vergangenheit aufleben
    Im Rahmen der Neukonzeption wies das beauftragte Basler Architekturbüro Herzog & de Meuron im engen Dialog mit dem Denkmalschutz auf die vorhandenen Originalpläne sowie eingelagerten, mittelalterlichen Bauelemente im Archiv der Hauptpost hin. Dazu zählen unter anderem sechs antike Steinbögen, die einst Teil einer Arkade waren. Die Originale stammen aus dem 14. Jahrhundert und die Replika von einem Umbau aus dem 19. Jahrhundert. Jetzt wird der Einbau der historischen Bögen in enger Zusammenarbeit mit dem Denkmalschutz behutsam vorgenommen. «Damit finden sie an ihren ursprünglichen Ort zurück. Wir lassen das geschichtsträchtige Gebäude in seiner einstigen Form wieder aufleben. Dass man auf solche Schätze der Vergangenheit stösst, ist eine Seltenheit und macht diese Sanierung für uns einmalig», so Marco Streuli, Bauprojektleiter bei den AXA Investment Managers. Die sechs wieder eingebauten Steinbögen vervollständigen die Passage zusammen mit dem noch vor Ort befindlichen gotischen Portal im Vorbereich des existierenden Durchgangs.

    Ebenfalls wieder eingesetzt werden historische Fensterlaibungen, die im Vorraum der Passage auf Seite der Gerbergasse als Teil eines Schaufensters für viel Tageslicht im Inneren sorgen sollen.

    Neues Rooftop mit Rundumsicht über die Altstadt 
    Die Geschosse fünf und sechs der Hauptpost werden zurückgebaut, wodurch die Gebäudehöhe im Vergleich zu heute leicht tiefer ausfällt. Das neue Satteldach fügt sich auch in seiner Materialität behutsam in die umliegende Dachlandschaft ein und besticht durch eine umlaufende Terrasse mit Verglasung, die eine Rundumsicht über die Altstadt ermöglicht.

    Wie der lichtdurchflutete Raum zukünftig genutzt wird, ist noch offen. «Wir können uns zahlreiche Nutzungen vorstellen. Diese sind auch abhängig vom allgemeinen Mietermix im Gebäude», so Pascal Messmer. Im Erdgeschoss der Hauptpost entstehen insgesamt 1’500m2 Verkaufsflächen mit teils 9m hohen Räumen. Die fünf Obergeschosse mit Aussichts-Rooftop bieten zusätzliche 5’000m2 für moderne Büros und weitere Dienstleistungsflächen. Es ist geplant, das Gebäude per Frühjahr 2025 an die neuen Mieter zu übergeben und die Tore der Hauptpost wieder für die Bevölkerung zu öffnen.

  • Baubewilligung für die Wohnüberbauung «NIDO» in Ostermundigen

    Baubewilligung für die Wohnüberbauung «NIDO» in Ostermundigen

    Die durch die Gemeinde Ostermundigen erteilte Baubewilligung für das von der Steiner AG entwickelte Projekt «NIDO» am Rütiweg hat mittlerweile Rechtskraft erlangt. Aufgrund der aktuellen Lieferzeiten für vorgefertigte Holzbauelemente wird der Start der Bauarbeiten im zweiten Quartal 2023 erfolgen. Das Haus fügt sich harmonisch in das bestehende Quartier
    ein und wird über einen Laubengang erschlossen. Die attraktiven Studios sowie 2.5- und 3.5-Zimmer-Wohnungen sind optimal ausgerichtet und verfügen über grosszügige Balkone und Terrassen. Eine Raumhöhe von 2.70 m sorgt für viel einfallendes Licht und lässt ein angenehmes Wohngefühl entstehen.

    Tragkonstruktion aus Holz
    Beim Projekt «Nido» wird konsequent auf den nachhaltigen Baustoff Holz gesetzt. Gespickt mit moderner Haustechnik wird aus dem Holzgebäude ein zukunftsweisendes Zuhause für Menschen, denen nachhaltiges Wohnen ein Anliegen ist. Dank effizienter Technik können sich die künftigen Bewohner zudem auf tiefe Betriebs- und Unterhaltskosten freuen. Im Garten herrscht Harmonie dank heimischen Büschen und Bäumen, die gleichzeitig einen wertvollen Beitrag für mehr Biodiversität leisten. Die unterhaltsarmen Privatgärten weisen durch die schmucken Kiesplätze, umgeben von Obstspalieren und Begrünungen, eine hohe Aufenthaltsqualität auf. Neben den Gärten für die Wohnungen im Erdgeschoss entstehen im Aussenraum sowie im Laubengang Begegnungszonen für alle Bewohnenden.


    Urbane Gemeinde mit Zukunft
    Ostermundigen bietet alles, was man von einer gesunden Gemeinde in Stadtnähe erwarten darf: Restaurants, Schulen, Einkaufsmöglichkeiten, Kleingewerbe, Sportplätze und Trainingsmöglichkeiten liegen allesamt in Gehdistanz. Zudem befindet sich in unmittelbarer Nachbarschaft ein Entwicklungsschwerpunkt der Gemeinde Ostermundigen sowie die zukünftige Tramlinie Bern-Ostermundigen, was die Standortattraktivität in Zukunft weiter erhöhen wird. Auch der Weg in die nächstgelegenen Zentren ist nah: Der Bahnhof Bern ist mit dem Bus in 20 Minuten zu erreichen. Dank der Umfahrungsstrasse und der nahegelegenen Autobahneinfahrt Bern-Wankdorf liegen beispielsweise Biel oder Thun nur 30 Minuten entfernt.

  • Neue Heimstätte des FC Aarau

    Neue Heimstätte des FC Aarau

    Wie kombiniert man ein Fussballstadion mit einem attraktiven Wohnquartier? – «Das ist nicht überall einfach, birgt aber grosse Chancen», sagt Ariel Arthur Dunkel, Projektleiter Immobilienentwicklung bei der HRS Real Estate AG. «Hier stehen die Frage der Nutzung und die Möglichkeiten der Aneignung der vielfältigen Freiflächen im Zentrum. Das Quartier lebt von der Spannung zwischen Alltag und Feststimmung.» Die Planung ist schon sehr weit fortgeschritten, aber man konnte noch kein Baugesuch einreichen: «Wir warten auf die Rechtskraft der Teiländerung der Nutzungsplanung der Stadt Aarau, gegen welche Beschwerde erhoben wurde. Danach kommt das Genehmigungsverfahren des Gestaltungsplans, den wir gemeinsam mit der Stadt Aarau für das Areal entwickelt haben. Erst dann kommt das Baubewilligungsverfahren. Bis dann ruht die Planung.»

    Es gibt nicht mehr viele so gut erschlossene leerstehende Areale. Der Ostteil des Torfelds Süd ist gewissermassen ein fehlendes Stück Stadt, das nun ergänzt wird. Südlich und westlich grenzt das Torfeld Süd an lebendige Quartiere. Die Vernetzung der Langsamverkehrserschliessung und der Frei- und Grünräume ist ein wichtiges Thema der Planung. «Das Projekt ist sehr sichtbar. Und nur schon deswegen möchten wir, dass es als Beispiel einer guten Entwicklung gesehen wird – was die Architektur angeht, die Belebung der Gebäudesockel, die attraktiven Freiflächen, die hohen Ansprüche an die Nachhaltigkeit und die Nutzungsmischung, welche die Menschen mit allem Wichtigen auf kleinem Radius versorgt.»

    Ariel Dunkel würde am liebsten schon morgen bauen: «Es ist aber verständlich, dass bei einem Projekt dieser Grösse und Tragweite zahlreiche Interessen abgestimmt werden müssen. Das braucht Zeit. Schwierig hier ist, dass die Bevölkerung, die sich in den Abstimmungen immer klar zum Stadionprojekt bekannt hat, jetzt so geduldig sein muss wegen den Rechtsmittelverfahren. Auch der Dialog mit der Politik, die richtigerweise hohe Erwartungen an das Projekt hat, ist intensiv. Persönlich bin ich überzeugt, dass das Projekt nicht nur für das Areal selber, sondern auch für die Umgebung einen starken Mehrwert schaffen wird.» Auch die Coronapandemie hat das Bauprojekt tangiert. Viele Haushalte wünschen mehr Fläche, damit sie auch langfristig bequem von zu Hause aus arbeiten können: «Wir haben auch Ateliers und Kleinwohnungen, die dazu gemietet werden können. Grundsätzlich arbeiten wir aufgrund der guten Erschliessung und der umfassenden Quartierversorgung auf einer sehr soliden Ausgangslage und können leicht auf Veränderungen reagieren», so Dunkel abschliessend.

    Bei einem Projekt dieser Grösse müssen zahlreiche Interessen abgestimmt werden.
  • Steiner AG kann Wohnbauprojekt Haus Weiler realisieren

    Steiner AG kann Wohnbauprojekt Haus Weiler realisieren

    Die Baubewilligung für das Neubauprojekt Haus Weiler im Winterthurer Stadtteil Neuhegi ist rechtskräftig. Wie die mit der Planung beauftragte Steiner AG in einer Medienmitteilung informiert, sollen die ersten Wohnungen im Frühjahr 2025 bezugsfertig sein. Bewohner finden Ruhe und Naturnähe, erreichen aber zugleich in rund 15 Minuten mit dem Velo oder dem Bus die Stadt, heisst es in der Mitteilung.

    Die neue Wohnbebauung wird eine weitere Lücke auf dem KIM-Areal schließen. Auf 3328 Quadratmetern soll ein modernes Gebäude mit 80 modernen Wohnungen mit zweieinhalb bis fünfeinhalb Zimmern entstehen. Besonderes Merkmal seien die aussergewöhnlichen Raumhöhen. „Während die Wohnungen im Erdgeschoss mit privaten Gartensitzplätzen ausgestattet sind, werden die Wohneinheiten in den Dachgeschossen mit grossen, privaten Terrassen begeistern“, informiert das Unternehmen. Die Planungen sehen zudem „einen lauschigen Innenhof“ vor, der Platz biete für „gemütliches Zusammensein, Verweilen, Entspannen und Spielen“.

    Das 2018 lancierte Quartier KIM im Stadtkreis Oberwinterthur versteht sich als „ein lebendiges und vielschichtiges Quartier mit unterschiedlich grossen Geschäfts- und Wohngebäuden“. Der neue Stadtteil vereint die Vorzüge städtischer Strukturen mit zugleich hohem Naherholungswert. Als Stärken werden Grünflächen, Spielplätze und autofreie Zonen sowie attraktive Einkaufsmöglichkeiten in der Umgebung genannt.

  • „Gupfengarten“ in Niederweningen erhält Baubewilligung

    „Gupfengarten“ in Niederweningen erhält Baubewilligung

    Die Baubewilligung für die Wohnüberbauung Gupfengarten in Niederweningen ist jetzt rechtskräftig. Der Bau auf einem gut erschlossenen Areal südlich des 3000-Einwohner-Dorfes soll laut Medienmitteilung im Spätsommer beginnen. Das Projekt wird vom Zürcher Projektentwicklerin Steiner AG im Auftrag der Evostate Immobilien AG realisiert.

    Das Projekt Gupfengarten umfasst 36 Reiheneinfamilienhäuser sowie drei Mehrfamilienhäuser mit 21 Stockwerkeigentumswohnungen. Es soll bis im 3. Quartal 2023 fertiggestellt sein. Für die Architektur zeichnet Graf Biscioni Architekten AG verantwortlich.

    Othmar Ulrich, Leiter Immobilienentwicklung der Region Ost bei der Steiner AG, verweist in der Medienmitteilung darauf, dass die Vermarktung der Wohnungen schon im letzten Jahr begonnen hat. „Mit der rechtskräftigen Baubewilligung ist nun ein weiterer wichtiger Meilenstein erreicht“, so Ulrich. Die 36 Reiheneinfamilienhäuser mit 4,5 und 5,5 Zimmern verfügen nach diesen Angaben über einen eigenen Privatgarten und sind kinderfreundlich gestaltet. Die 21 Etagenwohnungen im Stockwerkeigentum mit 2,5 bis 4,5 Zimmern haben einen gedeckten Aussenbereich. Die als verkehrsfrei angelegte Siedlung hat eine Tiefgarage mit direktem Zugang zu den Wohneinheiten.

    Das Projekt Gupfengarten setzt auf Nachhaltigkeit mit Wärmeerzeugung mittels Wärmepumpe und Photovoltaikanlage. Die Gebäudehülle wird in Holzbauweise für optimale Wärmedämmwerte erstellt. Die Überbauung Gupfengarten liegt in Gehdistanz zum Bahnhof. Von dort sind es mit dem Zug 35 Minuten ins Zentrum von Zürich.

  • St.Gallen erhält neues Hotel

    St.Gallen erhält neues Hotel

    Die HRS Real Estate AG beginnt am 26. April mit den Arbeiten im Rahmen der Renovierung der Villa Wiesental und eines Hotel-Neubaus, wie aus einer Medienmitteilung hervorgeht. Die Baubewilligung sei jüngst bei HRS und der Pensionskasse Stadt St.Gallen eingegangen. Da aufgrund der Corona-Lage auf einen symbolischen Spatenstich verzichtet wird, planen die Initianten eine feierliche Grundsteinlegung für den Juni.

    Die Kombination von Villa Wiesental-Renovierung und Hotel-Neubau sei eine „vorzügliche städtebauliche Lösung“, so HRS Real Estate. So werde sowohl dem historischen Bauwerk als auch der urbanen Entwicklung im Quartier Bahnhof Nord Rechnung getragen. Nach der Renovierung möchte die Pensionskasse Stadt St.Gallen repräsentative Büroräumlichkeiten in der Villa Wiesental anbieten.

    Das neue Hotel wird nach der geplanten Bauzeit von zwei Jahren von der Hotel Wiesental St.Gallen AG betrieben. Es wird über rund 100 Zimmer verfügen. Sowohl der Parkbereich des Hotels als auch das öffentlich zugängliche Erdgeschoss sollen zur Belebung und Aufwertung des Quartiers beitragen.