Die Weiterentwicklung bestehender Bauten bietet klare Vorteile. Sie spart Ressourcen, verringert die CO2-Emissionen und reduziert das Bauabfallvolumen. Im Gegensatz zum Abriss bleibt das Quartierbild erhalten und oft entstehen niedrigere Neuvermietungen, was für günstigen Wohnraum sorgt. Auch die lokale Baukultur profitiert davon, denn gewachsene Strukturen und identitätsstiftende Elemente bleiben erhalten, was das Gemeinschaftsgefühl stärkt.
Hohe Hürden hemmen Umbauten Aktuell erschweren veraltete Vorschriften, komplexe Verfahren und mangelnde Rechtssicherheit zahlreiche Erweiterungsprojekte. Gerade ältere Gebäude entsprechen nicht den neuesten Regelwerken, sodass viele Eigentümer vor dem Aufwand zurückschrecken und lieber neu bauen.
Gesetzesrevision bringt Erleichterungen Die neue Vorlage der Baudirektion sieht gezielte Vereinfachungen vor. Das Herzstück ist die Erleichterungsbestimmung, § 220a E-PBG.: Sie erlaubt den Eigentümern, von bestimmten Vorschriften abzuweichen, etwa bei Grenzabständen, Fassadenhöhe und Anzahl Vollgeschosse. Ziel ist, das weiterentwickelte Gebäude besser in die bestehenden Bauordnungen einzupassen, mehr Spielraum beim Umbau zu schaffen und gleichzeitig Rechtssicherheit zu bieten.
Verdichtung und bessere Ausnützung Gerade in Wohnbauten wird es leichter, zusätzliche Wohneinheiten zu realisieren. Die Regelung fördert, dass Grundstücke ihr gesamtes Potenzial gemäss Gemeinde-Zonenordnung ausschöpfen können, ohne den Bestand zu verlieren. Das ist ein wichtiger Schritt zu mehr Verdichtung und smarter Flächennutzung in Stadt und Land.
Weitere Vereinfachungen und Aktualisierungen Die Revision greift auch Forderungen des Kantonsrats auf. So werden Verfahren für Solaranlagen und Treppenlifte vereinfacht. Überholte Vorschriften bei Brandschutz und Mindesthöhen sollen gestrichen werden. Das erleichtert die Umnutzung von Bürogebäuden zu Wohnungen und setzt Impulse für innovative Bauprojekte.
Chance für Zürich Die geplanten Erleichterungen beim Umbau und der Erweiterung bestehender Gebäude ermöglichen nachhaltige Stadtentwicklung, ökologisch, sozial und kulturell. Die Gesetzesrevision schafft Klarheit und motiviert Eigentümer, Potenzial im Bestand zu nutzen statt neu zu bauen.
Im Kanton Zürich sichern Verkehrsbaulinien den Raum für Infrastrukturen. Bauten, die in diesen Bereich hineinragen, sind nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Aufgrund rechtlicher Anpassungen in der Vergangenheit sind jedoch Unklarheiten entstanden, insbesondere bei vorspringenden Gebäudeteilen wie Balkonen und Erkern.
Mit der geplanten Revision des Planungs- und Baugesetzes will der Regierungsrat diese Unsicherheiten beseitigen. «Wir wollen Balkone und Erker nur so weit einschränken, wie es für die Landsicherung und ortsbauliche Gestaltung erforderlich ist», erklärt Volkswirtschaftsdirektorin Carmen Walker Späh.
Zusätzlich soll der Bau leicht entfernbarer Kleinbauten wie Velounterstände, Solarpanels oder Containerboxen erleichtert werden. Während solche Bauten im Baulinienbereich bereits heute bewilligt werden können, soll dies künftig auch im Strassenabstandsbereich möglich sein.
Vereinfachte Anpassung von Baulinien Ein weiteres zentrales Element der Gesetzesrevision betrifft die Anpassung von Baulinien, die im Rahmen eines Quartierplanverfahrens festgesetzt wurden. Künftig sollen diese Änderungen im ordentlichen Verfahren möglich sein, wodurch aufwendige Quartierplanrevisionen vermieden werden.
Positive Vernehmlassung und nächster Schritt Die vorgeschlagenen Änderungen stiessen in der Vernehmlassung auf breite Zustimmung. Die Mehrheit der rund 70 Teilnehmenden unterstützte die Anpassungen, wobei einige Eingaben zur Präzisierung der Vorlage führten.
Die überarbeitete Gesetzesvorlage wurde nun an den Kantonsrat zur weiteren Beratung und an die zuständige Kommission zur Prüfung übergeben. Ziel ist es, durch klare gesetzliche Regelungen eine höhere Planungs- und Rechtssicherheit zu schaffen.
Neuordnung im Bau- und Planungswesen Eines der Kernanliegen, Traktandum 5 (RG 147/2023), betrifft die Revision des Planungs- und Baugesetzes sowie der Kantonalen Bauverordnung. Die Notwendigkeit für Anpassungen ergab sich aus verschiedenen Änderungsanträgen und aufgeworfenen Fragen, welche eine erneute Prüfung durch die Umwelt-, Bau- und Wirtschaftskommission (UMBAWIKO) erforderlich machten. Nach intensiver Diskussion legt die UMBAWIKO neue Vorschläge vor, die allerdings nur teilweise die Zustimmung des Regierungsrats finden.
Reform im Gebäudeversicherungswesen Ein weiteres wichtiges Vorhaben, Traktandum 45 (RG 225/2023), umfasst die erste Änderung der kantonalen Verfassung, eine umfassende Überarbeitung des Gesetzes über die Gebäudeversicherung sowie eine Anpassung des Gebührentarifs. Nachdem das Gebäudeversicherungsgesetz seit seiner Einführung 1972 im Grunde gut funktioniert hat, machen aktuelle Entwicklungen eine Totalrevision notwendig. Die Justiz-, Umwelt- und Kulturkommission (JUKO) hat die Vorlage sorgfältig geprüft und Änderungsvorschläge unterbreitet, die sowohl vom Regierungsrat als auch von der Finanzkommission (FIKO) unterstützt werden. Da eine Verfassungsänderung im Raum steht, sind zwei Lesungen im Kantonsrat vorgesehen.
Diese Agenda verdeutlicht das Engagement des Kantons Solothurn, durch gezielte Gesetzesanpassungen den Herausforderungen der Zeit zu begegnen und gleichzeitig die Weichen für eine nachhaltige Entwicklung zu stellen.
Die Luucy AG mit Sitz in Luzern wurde 2019 vom Architekten und Unternehmer Mark Imhof gegründet. Er selber bezeichnet sich als Visionär, der sich schon länger mit der komplexen Thematik der Innenentwicklung von Dörfern und Städten beschäftigt. Dabei fiel ihm auf, dass er mit den gängigen Methoden und Vorgehensweisen immer wieder an Grenzen stiess. So beschloss Imhof, eine Lösung zu entwickeln, welche die Kommunikation und die Kooperation zwischen allen Beteiligten stärkt und vereinfacht: «Luucy vereint als Basis relevante Daten für die Raum- und Immobilienentwicklung aller Gemeinden der Schweiz an einem zentralen Ort. Die Planungs-Plattform stellt zudem intelligente Werkzeuge für die Entwicklung bereit und unterstützt durch die verständliche 3D-Visualisierung den Austausch mit allen Stakeholdern», erklärt Mark Imhof, CEO der Luucy AG.
Daten und Informationen aller Akteure liessen sich über die umfassende Plattform einfach finden, weiterentwickeln und zur Verfügung stellen. Um dies zu ermöglichen, wurde Luucy als digitaler Zwilling der gebauten Schweiz konstruiert. Imhof: «Die Topografie der Schweizer Landschaft mit allen bestehenden Gebäuden steht in 3D als Basis bereit. Dank der Web-Lösung muss für die Nutzung keine Software installiert werden. Erste Gebäudevolumen und Variantenstudien können direkt in Luucy modelliert und miteinander verglichen werden. Zusätzliche Apps von Drittanbietern, beispielsweise für die Berechnung der Investitionskosten, liefern wertvolle ergänzende Entscheidungsgrundlagen.»
Die Daten der amtlichen Vermessung, Karten und der Zugang zu den Baugesetzen seien ebenfalls direkt über die Plattform abrufbar. «Luucy ermöglicht allen interessierten Drittanbietern die Anbindung zusätzlicher Lösungen und bietet so Raum für neue Geschäftsmodelle und Wertschöpfungsketten», sagt Imhof. Die Lösung stosse in der Immobilienbranche auf grosses Interesse: «Alle relevanten Daten und Werkzeuge für die Raum- und Immobilienentwicklung an einem Ort online zur Verfügung zu haben, steigert die Effizienz erheblich», führt Imhof aus.
Machbarkeitsstudien erheblich erleichtert Luucy ist nicht die einzige Plattform, die Daten in einem digitalen Zwilling zugänglich macht. «Die Spezialität unserer Lösung ist der Plattformgedanke. Wir erarbeiten nicht alles selbst – wir integrieren und arbeiten mit den Besten zusammen. Dadurch wächst die Plattform stetig», erläutert Imhof die Vorteile. Die interaktive Plattform unterscheide sich auch darüber hinaus von anderen Lösungen, denn sie fungiere als vermittelnder Brückenbauer zwischen den Behörden, die oft die Bedürfnisse der Privatwirtschaft zu wenig kennen, und der Privatwirtschaft, welche die übergeordneten Ziele der Raumentwicklung im Sinne eines nachhaltig und gesamtheitlich funktionierenden Organismus «Lebensraum» zu wenig berücksichtige.
«Für das Erstellen einer Machbarkeitsstudie sind heute zum Beispiel viele Schritte in unterschiedlichen Systemen nötig. Die Analyse der gesetzlichen Grundlagen in den Baugesetzen der 2172 Gemeinden der Schweiz und deren Interpretation ist oft eine Herausforderung. Hier geht viel Zeit verloren», weiss Imhof. Luucy halte all diese Grundlagen in einem einzigen System bereit. Die Plattform würde vor allem Fachpersonen aus der Architektur oder Arealentwicklung nutzen. So können diese in wenigen Stunden aussagekräftige Bebauungsszenarien prüfen. «Auch Behörden und Raumplanungsbüros stellen mit unserer Lösung Ortsplanungsrevisionen und potenzielle räumliche Entwicklungen grossflächig dar. Investoren können unkompliziert erste Potenzialeinschätzungen von Grundstücken und Arealen selbständig vornehmen», erklärt Imhof.
Derzeit am meisten nachgefragt seien das Modellieren eigener Gebäudevolumen sowie die schnelle Berechnung der entsprechenden Grobkosten. «Hierbei wird der gesamte Siedlungskontext berücksichtigt, und der Einfluss auf Nachbarsgebäude betreffend Schattenwurf und Aussicht kann schnell überprüft werden. Ausserdem wird Luucy gerne für digitale Wettbewerbe eingesetzt, bei denen die unterschiedlichen Projektideen einfach ausgewertet und miteinander verglichen werden», so Imhof.
In 10 Jahren zur meistgenutzten Planungs- und Koordinationsplattform für die Raum- und Immobilienwirtschaft Der Hauptfokus der Luucy AG liege vorerst auf der Schweiz. «Aber es ist durchaus denkbar, dass die Lösung in den nächsten Jahren auch im DACH-Raum und Europa angeboten wird», sagt Imhof. Die Grundkosten für die Plattform betragen 3000 Franken pro Jahr. Damit können drei Administratoren beliebig viele Projekte anlegen, und unlimitierte Nutzer können in diesen Projekten arbeiten.
In den kommenden Monaten will das Start-Up die Angebote laufend ausbauen: «In fünf Jahren wird Luucy so umfangreich sein, dass sämtliche raumrelevanten Daten und Funktionen über die Plattform abrufbar sein werden. Simulationen, beispielsweise zu Lärm, Mobilität und Klima, lassen sich darstellen», sagt Imhof. Und er ist überzeugt: «In zehn Jahren wird unsere Lösung die Planungs- und Koordinationsplattform für die Raum- und Immobilienwirtschaft sein. Und auch für die Behörden wird mit Luucy die Zusammenarbeit mit der Privatwirtschaft stark vereinfacht sein. Baugesuche können dann als 3D-Format publiziert werden.»
In Ergänzung eines weiterentwickelten Geometerwesens soll Luucy dereinst dafür sorgen, dass allen Planern täglich ein aktueller digitaler Zwilling zur Verfügung steht. Die räumlichen Strategien und die damit verbundene Entwicklung der Infrastruktur der Städte und Gemeinden sollen abrufbar sein. Dabei sei die Lösung disruptiv und dürfte massgeblich daran beteiligt sein, komplizierte und weniger dynamische Prozesse der Bauwirtschaft abzulösen, wie Imhof ausführt.
Mark Imhof, CEO Luucy.
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