Schlagwort: Baurecht

  • Zofingen hat eine Chance und sollte sie nutzen

    Zofingen hat eine Chance und sollte sie nutzen

    Das Gebiet «Im Funken» gehört zu gleichen Teilen Migros Aare, der Zofimmo AG und der Stadt Zofingen. Alle drei müssen an einem Strang ziehen. Die Machbarkeitsstudie ist abgeschlossen, ein Studienauftrag mit fünf Planungsteams läuft. Ergebnisse werden bis Ende 2026 erwartet, Baustart frühestens 2029. Das politische Fenster für stadtplanerische Weichenstellungen ist also jetzt geöffnet.

    Was die Motion konkret verlangt
    Die SP hat im Einwohnerrat beantragt, dass die städtischen Parzellen nur im Baurecht abgegeben werden. Die Bedingung dabei ist, dass ein gemeinnütziger Anbieter darauf Wohnungen zur Kostenmiete erstellt, also ohne Gewinnaufschlag, nur zu tatsächlichen Kosten. Gemeinnützige Wohnungen sind in der Schweiz im Schnitt rund 20 bis 25 Prozent günstiger als vergleichbare Marktangebote.

    Warum der Zeitpunkt stimmt
    Die Schweizer Leerwohnungsziffer ist 2025 auf 1,0 Prozent gesunken, den tiefsten Stand seit zwölf Jahren. Der Druck auf den Mietwohnungsmarkt wächst schweizweit. Auch in Zofingen sind die Immobilienpreise in den letzten 25 Jahren um über 56 Prozent gestiegen. Neubauten der vergangenen Jahre lagen laut SP-Motion überwiegend im höheren Preissegment. Familienfreundlicher Wohnraum fehlt.

    Die Lehre aus der Unteren Vorstadt
    Im November 2025 vergab der Einwohnerrat das Areal «Untere Vorstadt» im Baurecht an die Wohnbaugenossenschaft DOMUM für 91 Wohnungen, Gewerbe und Tiefgarage. Die SP kritisiert, dass die Wohnungen zu Marktmieten angeboten werden, trotz genossenschaftlichem Träger. Genau diesen Graubereich will die Motion beim Funken-Areal ausschliessen. Wer Stadtboden bekommt, soll auch echten Mehrwert für die Allgemeinheit liefern.

    Kleiner Anteil, grosse Signalwirkung
    Stadtpräsidentin Christiane Guyer betont die Notwendigkeit einer Gesamtentwicklung des Areals statt Einzellösungen für jede Parzelle. SP-Motionär Michael Wacker ist sich bewusst, dass nicht alle Grundeigentümer Kostenmiete mittragen werden. Doch die städtischen Quadratmeter reichen für ein klares Signal. Öffentlicher Boden bleibt der Spekulation entzogen. Klein im Umfang, entscheidend im Prinzip.

  • Baurechtswohnungen schaffen neuen Wohnraum in Altstätten

    Baurechtswohnungen schaffen neuen Wohnraum in Altstätten

    Die Halter AG realisiert gemeinsam mit dem Katholischen Konfessionsteil des Kantons St.Gallen, Eigentümer des Projekts, und der Schlieremer Tend AG, Partner für Kommunikation und Marketing, das TresTerrä-Projekt. Im Rahmen dessen wird Halter den Bau von zehn Wohnbauten auf dem Areal Guter Hirte in Altstätten übernehmen, welches künftig bezahlbaren Wohnraum bieten soll, heisst es in einer Mitteilung. Der Spatenstich und offizieller Baustart des Projekts sind nun erfolgt.

    „Tres Terrae steht für einen Ort, an dem Wohnen, Freiraum und Nachbarschaft zusammenfinden“, heisst es in einem Beitrag von Halter. „Ziel ist es, dauerhafte Wohnqualität zu schaffen, die den Menschen langfristig ein Zuhause bietet.“

    Geplant sind drei Gebäude-Ensembles, die um einen zentralen Gemeinschaftsplatz platziert werden und durch ein Wegenetz miteinander verbunden sind. In den Gebäuden werden insgesamt 37 Eigentumswohnungen entstehen, die von 2,5-Zimmerwohnungen bis 5,5-Zimmerwohnungen reichen. Zentrale Begegnungszonen werden Raum für Austausch und Gemeinschaft bieten, heisst es in der Projektbeschreibung.

    Um den Eigenkapitalaufwand zu senken und die Finanzierung zu erleichtern, werden die Wohnungen im Baurecht verkauft. Die Wohnungen sollen 2028 bezogen werden können.

  • Chur im Wandel mit dem Arealplan Chur West

    Chur im Wandel mit dem Arealplan Chur West

    Das Arealplangebiet Chur West umfasst eine Gesamtfläche von ca. 16,5 Hektar. Die Stadt Chur besitzt etwa 4,1 Hektar, was einem Viertel der Gesamtfläche entspricht (grüne Flächen). Ein Grossteil davon ist im Baurecht vergeben (karierte Flächen).

    Der Arealplan legt bereits grundlegende Richtlinien für die Entwicklung in Chur West fest. Er definiert unter anderem die Unterteilung in acht Teilgebiete, die grobe Erschliessung und verkehrliche Anbindung sowie die Lage der Zentralen Achse (auch «Westweg» genannt) und legt Gestaltungsgrundsätze fest.

    Dennoch beantwortet der Arealplan nicht alle Fragen zur Entwicklung. Was bisher weitgehend fehlt, ist eine grundsätzliche und abgestimmte Vorstellung davon, wie Chur West letztendlich aussehen soll. Auch Fragen zu gewünschten zukünftigen Nutzungen und erforderlicher Infrastruktur wurden bisher nicht vertieft. Um die Entwicklung in Chur West voranzutreiben und die Inhalte des Arealplans umzusetzen, ist eine detailliertere Betrachtung, präzisere Vorgaben und konkrete Aussagen zu den Entwicklungsabsichten der Stadt Chur erforderlich.

    Gemäss dem Arealplan sind alle acht Teilgebiete quartierplanpflichtig. Die Erarbeitung der Quartierpläne erfolgt gemäss dem offiziellen Quartierplanverfahren der Stadt Chur, was ein qualifiziertes Verfahren erfordert (Wettbewerb, Studienauftrag, vertieftes Variantenstudium usw.). Die Entwicklung in den verschiedenen Teilgebieten erfolgt zeitlich versetzt. Um dennoch einen abgestimmten und attraktiven Stadtteil mit hoher Wohnqualität zu schaffen, ist ein koordiniertes und teilgebietsübergreifendes Konzept erforderlich, das räumliche und funktionale Qualitäten beschreibt – ein Masterplan:

    Die Ziele des Masterplans Chur West

    • Klärung der Entwicklungsabsichten für den Stadtteil Chur West
    • Präzisierung des Arealplans Chur West
    • Profilierung der acht Teilgebiete Klärung der Nutzungsvorstellun- gen, Verortung der Nutzungen, notwendigen Infrastrukturen
    • Festhalten von Grundsätzen für die Folgeplanungen in den Teilgebieten sowie für Baulinien
    • Konkretisierung Verkehr und Erschliessung
    • Konkretisierung von räum- lichen Qualitäten
    • Sicherung der Koordination der Entwicklung zwischen den Teilgebieten