Schlagwort: Bauvorhaben

  • Keine Verzögerung beim neuen Stadtquartier in Winterthur trotz behördlicher Auflagen

    Keine Verzögerung beim neuen Stadtquartier in Winterthur trotz behördlicher Auflagen

    Die Cham Swiss Properties AG geht davon aus, dass es beim Bauprojekt Rocket & Tigerli im Zentrum des neuen Winterthurer Wohnquartiers Lokstadt «keine wesentliche Verzögerung» geben wird. Wie der Bauherr in einer Medienmitteilung darlegt, hätten die von der Stadt Winterthur im Zuge der Baubewilligung verhängten «teils gewichtigen Auflagen» zwar zu einer vertieften Prüfung der Vorhaben geführt. Doch nehme die Immobiliengesellschaft die behördlichen Auflagen zum Anlass, «das Vorhaben nochmals zu verbessern». Denn mit den Anpassungen sollen Rocket & Tigerli ihrer städtebaulichen Bedeutung «vollumfänglich gerecht werden».

    Dieses Projekt besteht aus dem 100 Meter hohen Hochhaus Rocket und den drei angrenzenden Sockelgebäuden namens Tigerli. Dieses Ensemble wird im Zentrum des neuen Winterthurer Wohnquartiers Lokstadt entstehen. Die nun von der Stadt gemachten Auflagen für dieses Projekt beziehen sich den Angaben zufolge vornehmlich auf den Umfang der öffentlichen Nutzung des Dachgeschosses und den Zugang zu den Flächen im Erdgeschoss.

    Den formell-rechtlich notwendigen Rekurs gegen die Baubewilligung bezeichnet CEO Thomas Aebischer als «eine Formalie, die das Verfahren mit sich bringt. Im Vordergrund steht für uns aber ganz klar der konstruktive inhaltliche Austausch mit dem Amt für Städtebau und dem Amt für Baubewilligungen.» In diesem Rahmen werde sich auch klären, ob eine erneute Baueingabe notwendig sei.

    Die Cham Swiss Properties AG war erst im April 2025 aus der Fusion der Ina Invest AG und der Cham Group AG hervorgegangen.

  • Liegenschaften im ISOS-Inventargebiet – Was bedeutet das?

    Liegenschaften im ISOS-Inventargebiet – Was bedeutet das?

    ISOS als Grundlageninstrument
    Das Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz von nationaler Bedeutung, besser bekannt unter ISOS, ist ein Grundlageninstrument, das den Behörden hilft, baukulturelle Werte zu erkennen und langfristig zu sichern. Kantone und Gemeinden berücksichtigen das Inventar bei der Erarbeitung ihrer entsprechenden Planungen (Richtplanung, Nutzungsplanung). Das ISOS wurde in den 1970er Jahren erstellt und umfasst rund 1’200 Objekte.

    Grundeigentümerverbindlichkeit des ISOS
    Wenn eine Liegenschaft in einem Gebiet liegt, das vom ISOS erfasst ist, besagt dies noch nicht viel, da das ISOS im Allgemeinen nicht grundeigentümerverbindlich ist. Die Gemeinden sind aber verpflichtet, bei der Nutzungsplanung das ISOS im Rahmen der umfassenden raumplanungsrechtlichen Interessenabwägung zu berücksichtigen. Das Bauvorhaben muss mit der geltenden Nutzungsplanung vereinbar sein und die konkreten Vorgaben der Zone (bspw. einer Dorf- oder Kernzone) einhalten. Nur dort, wo der Gemeinderat als Baubewilligungsbehörde bei der Beurteilung Ihres Baugesuchs Ermessen hat, muss er die Schutzziele des ISOS direkt berücksichtigen.

    Direkte Anwendbarkeit aufgrund Bundesaufgaben
    Ist vom Bauvorhaben eine Bundesaufgabe betroffen, muss das Inventarobjekt ungeschmälert erhalten werden, jedenfalls ist es grösstmöglich zu schonen (Art. 6 NHG). Dies gilt aber nur bei schwerwiegendem Eingriff in das ISOS-Objekt. Nach der Rechtsprechung liegt ein schwerer Eingriff vor, wenn mit einem Bauprojekt eine umfangreiche und nicht wieder rückgängig zu machende Beeinträchtigung erfolgt. In einem solchen Fall muss ein Gutachten der Eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK) und / oder der Eidgenössischen Kommission für Denkmalpflege (EKD) eingeholt werden. Die Baubewilligung darf nur erteilt werden, wenn am Bauvorhaben ein Interesse von nationaler Bedeutung besteht. Sodann sind die gesamtschweizerischen Natur- und Heimatschutzorganisationen berechtigt, Rechtsmittel gegen das Bauvorhaben zu ergreifen.

    Typische Anwendungsfälle
    Bundesaufgaben sind betroffen, wenn die Baubewilligung eine Rechtsmaterie betrifft, die in die Zuständigkeit des Bundes fällt, bundesrechtlich geregelt ist und einen Bezug zum Natur-, Landschafts- und Heimatschutz aufweist. In der Praxis häufige Fälle die nach bundesgerichtlicher Rechtsprechung unter eine Bundesaufgabe fallen, sind, wenn eine PV-Anlage (Art. 18a RPG) oder eine Mobilfunkanlage (Art. 14 FMG) bewilligt werden oder eine gewässerschutzrechtliche Bewilligung nötig ist (Art. 19 Abs. 2 GSchG).

    Zusammenfassend zeigt sich, dass das ISOS zwar für Grundeigentümer nicht direkt anwendbar ist, aber praktisch relevante Ausnahmen bestehen, die häufig zu einer direkten Anwendbarkeit des ISOS führen können. Diesfalls können weitere komplizierte Abklärungen für das Bauvorhaben nötig werden, was Dritten einen Hebel zur Verzögerung eines Projekts in die Hand gibt.

  • Rolex investiert eine Milliarde Franken in neue Riesenfabrik in Bulle

    Rolex investiert eine Milliarde Franken in neue Riesenfabrik in Bulle

    Der weltbekannte Luxusuhrenhersteller Rolex plant eine massive Expansion in der Westschweiz. In Bulle, im Kanton Freiburg, soll bis 2029 eine gigantische Produktionsstätte entstehen. Auf einer Fläche von 104.000 Quadratmetern – das entspricht fast 15 Fussballfeldern – will Rolex ab 2029 Luxusuhren produzieren und damit die steigende Nachfrage nach seinen Produkten befriedigen. Die neue Fabrik wird voraussichtlich 2000 Arbeitsplätze schaffen und somit einen bedeutenden Beitrag zur regionalen Wirtschaft leisten.

    Landverkauf genehmigt
    Der Generalrat von Bulle hat den Verkauf des Baugeländes an die Rolex-Gruppe mit grosser Mehrheit genehmigt. Rolex investiert insgesamt eine Milliarde Franken in das Projekt und zahlte 31,4 Millionen Franken für das rund 100.000 Quadratmeter grosse Grundstück. Das Baugesuch wurde nun eingereicht, und die ersten Visualisierungen der geplanten Gebäude wurden veröffentlicht.

    Innovatives Baukonzept und Nachhaltigkeit
    Die neue Anlage wird aus vier Produktionsgebäuden bestehen, die durch ein zentrales Gebäude verbunden sind. In diesem zentralen Bereich befinden sich neben der Verwaltung auch gastronomische Einrichtungen sowie Begegnungs- und Ruhezonen. Ein markanter Kopfbau am Südende des Areals beherbergt den Haupteingang.

    Rolex legt besonderen Wert auf Umweltfreundlichkeit und eine nachhaltige Gestaltung. Die Fabrik soll das höchste Anforderungsniveau des britischen Gütesiegels Breeam erreichen – eine Premiere für ein Industriegebäude in der Schweiz. Die Gebäude werden so angeordnet, dass sie in einen Park integriert sind, der als Schutz vor den Emissionen der nahegelegenen Autobahn dient.

    Fünfter Produktionsstandort von Rolex
    Mit dem neuen Standort in Bulle erweitert Rolex seine bereits stark integrierte Produktionskette. Der Luxusuhrenhersteller betreibt bereits Produktionsstätten in Genf, Chêne-Bourg, Plan-les-Ouates und Biel. In diesen Standorten werden die meisten Komponenten der Uhren, von Uhrwerken über Gehäuse bis hin zu Zifferblättern und Armbändern, intern produziert.

    Übergangslösung in Romont
    Um die Produktionskapazitäten bereits vor 2029 zu erweitern, wird Rolex vorübergehend eine Fabrik in Romont errichten. Dort sollen ab Anfang 2025 etwa 250 bis 300 Mitarbeitende beschäftigt werden, die grösstenteils neu eingestellt und ausgebildet werden. Diese Mitarbeitenden werden nach der Fertigstellung des Werks in Bulle dorthin wechseln.

    Mit der neuen Fabrik in Bulle stärkt Rolex seine Position als einer der weltweit führenden Luxusuhrenhersteller und investiert in die Zukunft des Schweizer Produktionsstandorts.

  • Heisse Monate, heisse Köpfe: Streit unter Nachbarn

    Heisse Monate, heisse Köpfe: Streit unter Nachbarn

    Zwischen März und Juni knistert es besonders oft in der Nachbarschaft. Laut Alexandra Pestalozzi, Rechtsexpertin bei der AXA-ARAG, häufen sich die Beschwerden über Nachbarn in den wärmeren Monaten, wenn sich viele Menschen draussen aufhalten. Bauprojekte, laute Tiere und ungepflegte Gärten sind dabei die häufigsten Auslöser für Konflikte.

    Im Jahr 2023 gingen bei der AXA-ARAG 0,7 Prozent weniger Meldungen über Nachbarschaftsstreitigkeiten ein als im Vorjahr. Auch in den ersten sechs Monaten des Jahres 2024 wurde ein Rückgang um etwa vier Prozent verzeichnet. Trotz dieser Abnahme bleibt der Streit um Bauvorhaben ein zentraler Konfliktpunkt, der rund ein Fünftel aller gemeldeten Fälle ausmacht.

    Rücksichtnahme und Kommunikation als Schlüssel
    Die Sommermonate bringen viele Herausforderungen mit sich: Lärmemissionen durch Bauvorhaben oder laute Tiere wie Hunde und Hähne führen oft zu Auseinandersetzungen. Alexandra Pestalozzi empfiehlt in solchen Fällen, zuerst das Gespräch mit dem Nachbarn zu suchen und bei Bedarf die Verwaltung oder einen Rechtsbeistand einzuschalten.

    Auch das Pflanzenwässern kann zu Ärger führen. Übermässiges Giessen kann zu Schäden am Nachbarbalkon oder am Gebäude führen. In solchen Fällen gilt die Sorgfalts- und Rücksichtnahmepflicht, sowohl im Mietrecht als auch im Nachbarrecht. Ein respektvoller Umgang und klare Absprachen können hier viele Konflikte vermeiden.

    Grillieren auf Balkon und Garten
    Grillen auf dem Balkon oder im Garten ist grundsätzlich erlaubt, kann aber ebenfalls zu Unstimmigkeiten führen. Alexandra Pestalozzi weist darauf hin, dass bestimmte Grillarten in Mietwohnungen möglicherweise vorgeschrieben sind und die Hausordnung sowie der Mietvertrag vorab geprüft werden sollten. Ein generelles Verbot des Grillens durch Nachbarn ist nicht möglich, jedoch sollte auch hier bei Konflikten das Gespräch gesucht werden.

    Vorgehen im Konfliktfall
    Bei geplanten Bau- oder Pflanzprojekten empfiehlt es sich, im Vorfeld das Gespräch mit den Nachbarn zu suchen, um mögliche Konflikte zu vermeiden. Sollte es dennoch zu Streitigkeiten kommen, rät Pestalozzi, diese bei einem Kaffee zu besprechen und gemeinsam nach Lösungen zu suchen. Wenn dies nicht ausreicht, können eine neutrale Drittperson, die Verwaltung oder eine Mediation hinzugezogen werden. In einigen Fällen kann auch die Einschaltung eines Rechtsbeistands notwendig sein.

    Abschliessend betont Alexandra Pestalozzi die Wichtigkeit von Kommunikation und Rücksichtnahme, um ein harmonisches Zusammenleben in der Nachbarschaft zu gewährleisten. Ein respektvoller Umgang und das Einhalten gemeinsamer Regeln tragen massgeblich dazu bei, Konflikte zu minimieren und eine friedliche Nachbarschaft zu fördern.

  • Neue Gestaltungsrichtlinien für Zürich Lengg: Ein Schritt in die Zukunft

    Neue Gestaltungsrichtlinien für Zürich Lengg: Ein Schritt in die Zukunft

    Im Bestreben, die bauliche Entwicklung im östlichen Stadtrand Zürichs harmonisch und zukunftsorientiert zu gestalten, hat der Stadtrat eine Teilrevision der Bau- und Zonenordnung (BZO) für das Gebiet Lengg beschlossen. Dieser Schritt folgt einer sorgfältigen Prüfung und zielt darauf ab, die im «Masterplan Lengg» sowie im kantonalen Richtplan festgelegten Entwicklungsprinzipien verbindlich umzusetzen. Durch die Gestaltungsplanpflicht wird angestrebt, dass neue Bauvorhaben und Aussenräume nicht nur ästhetisch ansprechend, sondern auch unter Berücksichtigung von Umweltaspekten und der lokalen Verkehrsinfrastruktur realisiert werden.

    Das Lengg-Gebiet, eingebettet in die Quartiere Hirslanden und Riesbach und angrenzend an Zollikon, ist Heimat bedeutender Institutionen im Gesundheits- und Forschungssektor. Mit dem bevorstehenden Betriebsbeginn des neuen Universitäts-Kinderspitals Zürich (Kispi) wird die Bedeutung der Lengg als medizinischer und wissenschaftlicher Cluster weiter gestärkt. Dieser Standort zeichnet sich zudem als beliebtes Erholungsgebiet und als Schauplatz zukunftsweisender medizinischer Innovationen aus.

    Die strategische Entwicklung der Lengg, koordiniert durch das Gebietsmanagement, zielt darauf ab, ein harmonisches Zusammenspiel der vielfältigen Nutzung zu gewährleisten und das Gebiet als Ganzes zu stärken. Die Gesundheits- und Bildungsdirektion hat unter der Leitung des Amtes für Raumentwicklung der Baudirektion Zürich einen Masterplan erarbeitet, der eine langfristige Perspektive bis 2040 vorgibt und als Grundlage für die künftige Planung und Realisierung von Bauprojekten dient.

    Mit der Umsetzung der Gestaltungsplanpflicht Lengg bestätigt die Stadt Zürich ihr Engagement für eine durchdachte und integrierte Stadtentwicklung, die den Anforderungen einer wachsenden Metropole gerecht wird und zugleich die Lebensqualität ihrer Bewohner erhöht.

  • Bundesrat unterstützt Einschränkung des Verbandsbeschwerderechts

    Bundesrat unterstützt Einschränkung des Verbandsbeschwerderechts

    Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrats hat eine Vorlage erarbeitet, die vorsieht, das Verbandsbeschwerderecht für Umweltorganisationen bei kleineren Wohnbauten innerhalb der Bauzone einzuschränken. Diese Initiative zielt darauf ab, den bürokratischen Prozess der Baugenehmigung zu vereinfachen, insbesondere für Bauvorhaben von geringer Grösse.

    Der Bundesrat hat am 27. März 2024 Stellung zu dieser Vorlage genommen und unterstützt die Vorschläge der UREK-N. Er befürwortet die Einschränkung des Verbandsbeschwerderechts bei Wohnbauten bis zu einer Grösse von 400 m2 Geschossfläche innerhalb von Bauzonen. Dieser Schritt soll dazu beitragen, den Bauprozess für private Bauherren effizienter zu gestalten und gleichzeitig den Schutz bedeutender Umwelt- und Kulturerbbestätten zu gewährleisten.

    Darüber hinaus stimmt der Bundesrat den von der UREK-N vorgeschlagenen Ausnahmen zu. Insbesondere sollen das Verbandsbeschwerderecht bestehen bleiben bei Bauvorhaben, die bedeutende Ortsbilder, geschichtliche Stätten und Kulturdenkmäler beeinflussen, sowie bei Bauten in sensiblen Gebieten wie Biotopen oder Gewässerräumen.

    Die Vorlage wird voraussichtlich in der Sondersession im April vom Nationalrat behandelt. Diese Entwicklung verdeutlicht die fortlaufenden Bemühungen, einen ausgewogenen Ansatz zwischen wirtschaftlicher Entwicklung und Umweltschutz in der Baubranche sicherzustellen.

  • Start für Neubau-Projekte am Flughafen Zürich

    Start für Neubau-Projekte am Flughafen Zürich

    Das aktuelle Dock A, das seit 1985 in Betrieb ist, sowie der angrenzende Kontrollturm, haben nach mehr als 35 Jahren ihre Lebensdauer überschritten. Sie genügen modernen Anforderungen an Funktionalität und Nachhaltigkeit nicht mehr. Nach einer umfassenden Standortbewertung hat sich das BAZL entschieden, ein neues Dock nördlich des bestehenden Standorts zu errichten, um diese Defizite zu beheben.

    Koordination und Struktur der Bauvorhaben
    Um die Bauarbeiten effizient zu koordinieren, wurde das Programm «Entwicklung Flughafenkopf» ins Leben gerufen. Dieses Programm beinhaltet neben dem Hauptprojekt des Docks A auch den Neubau des Kontrollturms sowie mehrere Teilprojekte. Der Neubau des Docks A wird in das Terminal integriert, während der neue Tower östlich des aktuellen Standorts positioniert wird.

    Planungs- und Genehmigungsprozess
    Das Plangenehmigungsgesuch umfasst die funktionale und betriebliche Nutzung des neuen Docks sowie die notwendigen Rückbauten am alten Standort. Ein Umweltverträglichkeitsbericht wurde erstellt, um die Umweltauswirkungen des Bauvorhabens zu dokumentieren. Es ist zu betonen, dass die Neubauprojekte keine Anpassungen des Betriebsreglements erfordern, da sie den Luftverkehr nicht beeinflussen.

    Öffentliche Einbindung und Entscheidungsprozess
    Vom 16. November bis 15. Dezember 2023 werden die Pläne öffentlich ausgelegt und sind auf der Webseite des BAZL einsehbar. Zusätzlich bietet die Flughafen Zürich AG auf der Zuschauerterrasse des Docks B eine Visualisierung der Projekte an, um eine bessere Verständlichkeit zu gewährleisten. Nach der öffentlichen Konsultation wird das BAZL die eingegangenen Stellungnahmen bewerten und das UVEK letztlich über das Bauvorhaben entscheiden.

    Dieser strategische Ausbau des Flughafens Zürich unterstreicht das Bestreben, eine moderne, nachhaltige und funktionale Flughafeninfrastruktur zu fördern, die den Anforderungen des 21. Jahrhunderts gerecht wird.

  • AIHK reicht Baueingabe für ihr Neubauprojekt ein

    AIHK reicht Baueingabe für ihr Neubauprojekt ein

    Mit der Baueingabe an die Stadt Aarau Ende September hat das Neubauprojekt der Aargauischen Industrie- und Handelskammer (AIHK) laut eines Artikels in dem von der AIHK herausgegebenen Magazin „Impulse“ ein wichtiges Etappenziel erreicht. Abhängig von der Baufreigabe starten die Bauarbeiten voraussichtlich Anfang 2025, heisst es weiter. Die Baueingabe für das neue Haus der Wirtschaft wurde vor dem Aarauer Rathaus von AIHK-Präsident Beat Bechtold an Stadtpräsident Hanspeter Hilfiker und Stadtschreiber Fabian Humbel übergeben, so der Bericht.

    Das Projektteam der AIHK habe schon vorher mit verschiedenen Ansprechpersonen der Stadt in Kontakt gestanden, heisst es weiter. So konsultierte man den Stadtbaumeister und die Stadtbildkommission, als es darum ging, ein möglichst breit abgestütztes Bauvorhaben zu realisieren.

    Mit der Baueingabe startet das Bewilligungsverfahren. Der Rückbau ist für Ende 2024 geplant. Mit dem Bezug des Neubaus ist dann im dritten Quartal 2026 zu rechnen.

    Im neuen Haus der Wirtschaft können zum einen mit den neuen Möglichkeiten professionellere Kurse und Veranstaltungen durchgeführt werden, heisst es in dem Bericht in „Impulse“ weiter. Zum anderen stehe der Neubau für die fortschreitende Digitalisierung und Modernisierung, die beim Verband seit mehreren Jahren schon stattfindet.

  • Kollaborative Projektabwicklungsmodelle (IPA, Design Build usw.)

    Kollaborative Projektabwicklungsmodelle (IPA, Design Build usw.)

    SIA-Phasenmodell
    Die gängige Projektabwicklung in der Schweiz ist auf das Phasenmodell der SIA (Norm 102/112) ausgerichtet. Dieses hierarchische Ablaufprinzip schafft Anreize für den Bauherrn, die Konkretisierung seiner Planung auf mehrere Planungsabschnitte zu verteilen. Planungsaufträge werden dadurch isoliert in Teilphasen betrachtet, Knowhow der Unternehmer erst in der Phase «Ausführung» abgeholt und Risiken auf den letzten Unternehmer in der Kette überwälzt. Anliegen des späteren Betriebs fliessen oft nur in Form von Benchmarks oder schriftlichen Berichten ein.

    Silodenken vs. Kooperation
    Im SIA-Phasenmodell verteidigen die Beteiligten ihre Interessen gegenüber dem Besteller, Architekten oder einem Generalunternehmer. Das Ziel jedes Beauftragten ist es, einen möglichst hohen Gewinn zu erzielen und möglichst wenig Risiken einzugehen. Der Fokus liegt also nicht auf einer gemeinsamen Problemlösung und schon gar nicht auf einem Erfolg des Projekts.

    Lösungsweg kollaborative Projektabwicklungsmethodik
    Die Lösung liegt in einem Kulturwandel, in veränderten Prozessen und in einer auf Anreize und Motivation ausgelegten Vertragsregelbildung.

    Sogenannte kollaborative bzw. integrierte Projektabwicklungsmethoden (IPA) setzen auf eine partnerschaftliche Abwicklung des Projekts und auf einen frühzeitigen Einbezug des Knowhows für alle Schlüsselgewerke. Teams aus Planung, Engineering, Ausführung und Betrieb entwickeln gemeinsam Lösungsansätze und suchen den geeignetsten Weg zur Erfüllung der Zielvorgaben. Gleichzeitig werden die Projektrisiken gesamthaft evaluiert und aktiv gemanagt. Gearbeitet wird nach dem Prinzip «best for project», und alle partizipieren an Gewinn und Verlust. Dadurch erhöht sich die Sicherheit in Bezug auf die Umsetzbarkeit und die Wirtschaftlichkeit, und es stellt sich gegenseitiges Vertrauen ein. Dieses Vertrauen ist wiederum die Grundlage für Kreativität und gegenseitige Motivation.

    Schlussgedanken
    Der beschriebene Kulturwandel führt zu einer veränderten Streitkultur. Es geht nicht mehr darum, Risiken auf andere abzuschieben und isolierte Parteiinteressen durchzusetzen. Vielmehr besteht ein anreizgetriebenes Interesse aller Parteien an einer raschen, einvernehmlichen Problemlösung. Damit ändert sich auc

    h die Rolle der involvierten Anwälte. Durchdachte und konfliktvermeidende Verträge sind genauso gefragt wie vorausschauende Einflussnahme auf den Prozess und interessenbezogene Lösungsbeiträge. Für kosten- und zeitintensive Gerichtsverfahren bleibt damit kaum noch Raum.

    Denn am Schluss zählt nur der Erfolg des Projekts und damit des gesamten Teams. Ein Misserfolg innerhalb des Projekts wird so letztlich zum Misserfolg aller und nicht des Letzen, den der Hund resp. der Gegenanwalt beisst.

  • Digitale Zwillinge erwecken Bauprojekte zum Leben

    Digitale Zwillinge erwecken Bauprojekte zum Leben

    Damit Bauprojekte von Gemeinden und Städten in der Bevölkerung auf Akzeptanz stossen, braucht es eine klare Kommunikation und greifbare Visualisierungen.

    Auch die Gemeinde Fällanden wollte die Raumplanung eines öffentlichen Gebiets anhand von Visuals besser darstellen. Seit einiger Zeit hatten die Verantwortlichen die Renovation des Ratshauses sowie einen neuen Begegnungsort im Zentrum geplant, der dem öffentlichen Leben unter freiem Himmel etwas mehr Platz gibt.

    Hierzu engagierte die Gemeinde Fällanden das Planungs- und Architekturbüro Suter von Känel Wild AG (SKW), das wiederum den Zürcher Softwareentwickler Nomoko zur Visualisierung der Bauprojekte in Fällanden engagierte.

    5200 hochauflösende Bilder von Fällanden
    Nachdem Nomoko vom Architekturbüro instruiert und von der Gemeinde mit Flugerlaubnis und den bestmöglichen Startpositionen für ihre Drohnen ausgestattet wurden, startete deren Crew anfangs Juni 2022 ihre Rotoren und überflog mit der Drohne WingtraOne fast drei Quadratkilometer Fläche und schoss rund 5200 hochauflösende Bilder aus der Vogelperspektive.

    Mit den Daten kehrten sie zurück in ihre Büros in Zürich Altstetten, wo die 3D-Designer die Fotos in einen sogenannten digitalen Zwilling der Gemeinde umwandelten. Ein digitaler Zwilling ist ein digital zugängliches 3D-Modell eines bestimmten Gebiets. Die SKW erstellte ausserdem Modelle der geplanten Bauten und Renovationen und Nomoko implementierte diese in das digitale Fällanden von heute.

    Digitale Zwillinge simulieren Bauvorhaben
    Am Stichtag präsentierten die Verantwortlichen der Gemeinde gemeinsam mit der SKW die Zentrumsplanung an einem öffentlichkeitswirksamen Workshop. Die Teilnehmenden waren vor allem Einwohner der Gemeinde. Besonders das hochauflösende, fotorealistische 3D-Modell und die Möglichkeit, verschiedene Lichteinstrahlungen und Wettersituationen zu simulieren, stiess auf positives Feedback.

    Wiederverwendbar und digital zugänglich
    Der ganze Wert des digitalen Zwillings wird sich allerdings erst in Zukunft offenbaren. Denn wo bisher für jedes einzelne Bauprojekt ein neues, physisches 3D-Modell gebaut werden musste, kann in Zukunft jedes weitere Projekt auf demselben digitalen Zwilling veranschaulicht werden.

    Die Arbeit mit digitalen Zwillingen diverse Vorteile:

    • Digitale Zwillinge vereinfachen die Kommunikation zwischen Auftraggebenden, Architekten, Baufirmen, Anwohnerinnen und Anwohnern führen bereits in frühen Phasen des Projektes zu einer einheitlichen Wahrnehmung des Vorhabens. Das erleichtert Verhandlungen und beschleunigt Diskussionen.
    • Digitale Zwillinge sind im Vergleich zu physischen Modellen wiederverwendbar und beliebig anpassbar. Sie brauchen wenig Speicher und beanspruchen keinen Lagerraum.
    • Webbasierte Tools machen es möglich, digitale Zwillinge einfach und ohne spezielle Fähigkeiten oder Programme im Internet aufzurufen und anzuschauen.

    Digitaler Zwilling der Schweiz für die Immobilienbranche
    Zusätzlich zu den massgeschneiderten Dienstleistungen für einzelne Bauprojekte stellt Nomoko eine Plattform zur Verfügung, die einen digitalen Zwilling der gesamten Schweiz mit einer smarten Suchmaschine für Immobilien kombiniert. Damit lassen sich etwa Städte nach Adressen oder Stadtteilen durchsuchen, Liegenschaften im Umkreis eines gesetzten Punktes anzeigen oder Immobilien nach Projektkriterien filtern. Zu jeder Immobilie sind Details über Lage, Rechtsstatus, Marktleistung und Entwicklungspotenzial aufgelistet.

    Zur Person
    Lukas Nussbaumer ist seit 2021 als Sales & Key Account Manager bei der Nomoko AG tätig. Er ist verantwortlich für die Expansion der 3D-Services und der Nomoko Plattform im deutschsprachigen Raum der Schweiz. Vor seinem Eintritt in die Nomoko AG war Lukas Nussbaumer bei der Emch+Berger Gruppe in der Abteilung Netzplanung Telekommunikation für die Kundenakquise und das Management diverser strategischer Projekte zuständig.