Schlagwort: Bauzone

  • Bundesrat unterstützt Einschränkung des Verbandsbeschwerderechts

    Bundesrat unterstützt Einschränkung des Verbandsbeschwerderechts

    Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrats hat eine Vorlage erarbeitet, die vorsieht, das Verbandsbeschwerderecht für Umweltorganisationen bei kleineren Wohnbauten innerhalb der Bauzone einzuschränken. Diese Initiative zielt darauf ab, den bürokratischen Prozess der Baugenehmigung zu vereinfachen, insbesondere für Bauvorhaben von geringer Grösse.

    Der Bundesrat hat am 27. März 2024 Stellung zu dieser Vorlage genommen und unterstützt die Vorschläge der UREK-N. Er befürwortet die Einschränkung des Verbandsbeschwerderechts bei Wohnbauten bis zu einer Grösse von 400 m2 Geschossfläche innerhalb von Bauzonen. Dieser Schritt soll dazu beitragen, den Bauprozess für private Bauherren effizienter zu gestalten und gleichzeitig den Schutz bedeutender Umwelt- und Kulturerbbestätten zu gewährleisten.

    Darüber hinaus stimmt der Bundesrat den von der UREK-N vorgeschlagenen Ausnahmen zu. Insbesondere sollen das Verbandsbeschwerderecht bestehen bleiben bei Bauvorhaben, die bedeutende Ortsbilder, geschichtliche Stätten und Kulturdenkmäler beeinflussen, sowie bei Bauten in sensiblen Gebieten wie Biotopen oder Gewässerräumen.

    Die Vorlage wird voraussichtlich in der Sondersession im April vom Nationalrat behandelt. Diese Entwicklung verdeutlicht die fortlaufenden Bemühungen, einen ausgewogenen Ansatz zwischen wirtschaftlicher Entwicklung und Umweltschutz in der Baubranche sicherzustellen.

  • Räte streiten weiter um Nutzungen ausserhalb von Bauzonen

    Räte streiten weiter um Nutzungen ausserhalb von Bauzonen

    Der Ständerat hielt am Montag unerschütterlich an seiner Position fest, während der Nationalrat die Regelung auf Gebirgsregionen begrenzen möchte. Die große Kammer muss sich nun erneut mit dem Thema auseinandersetzen. Dabei wird sie auch wieder über die genauen Vorschriften für die Installation von Mobilfunkantennen außerhalb der Bauzone entscheiden müssen. Auch bei dieser Frage gibt es noch eine Differenz.

    In vielen weiteren Punkten hatten sich die Räte in der Vorwoche geeinigt. Insbesondere stimmte der Nationalrat zu, unter bestimmten Bedingungen die Umwandlung nicht mehr benötigter landwirtschaftlicher Gebäude in Wohnhäuser zu erlauben.

    Die Vorlage betrifft Bauvorhaben außerhalb der Bauzone und stellt den indirekten Gegenvorschlag zur Landschaftsinitiative dar. Im Zentrum der Gesetzesrevision steht ein Stabilisierungsziel. Die Kantone müssen im Richtplan festlegen, wie sie außerhalb der Bauzone die Anzahl der Gebäude und das Ausmaß der Versiegelung stabil halten wollen. Sie müssen dem Bund regelmäßig Bericht erstatten und bei Bedarf Anpassungen vornehmen. Um zu erreichen, dass nicht mehr genutzte Gebäude aus der Landschaft entfernt werden, möchten die Räte Anreize setzen. Neu sollen die Kantone unter bestimmten Bedingungen Abbruchprämien für solche Gebäude auszahlen können.