Schlagwort: Bewilligung

  • Nationalrat beschliesst Offensive für Windenergie

    Nationalrat beschliesst Offensive für Windenergie

    Der Nationalrat hat sich den Änderungen des Ständerats angeschlossen und ist ihm hinsichtlich der Gesetzesvorlage zur beschleunigten Bewilligung von Windkraftanlagen mit 136 zu 53 Stimmen gefolgt. Ursprünglich stammt diese Vorlage von der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrats. Hintergrund ist das Ziel, die Schweiz in der sonnenarmen Zeit von Stromimporten unabhängiger zu machen.

    Deshalb sei ein Zubau nötig, so Energieminister Albert Rösti (SVP) laut einer Medienmitteilung des Parlaments. Doch müsse dieser „ohne starkes Ritzen der üblichen Mitspracherechte“ realisiert werden. Den Angaben zufolge habe es im Parlament grundsätzlichen Widerstand gegen die Windkraftoffensive nur vonseiten der SVP gegeben. Die übrigen Fraktionen seien sich darüber einig, dass die Windenergie in den Wintermonaten einen wertvollen Beitrag zur Stromversorgung leiste.

    Daher, so der Tenor, könne es nicht sein, dass Projekte über 20 Jahre auf ihre Bewilligung warten müssten. Die Vorlage sieht vor, dass die beschleunigten Verfahren nur angewendet werden dürfen, wenn die Gemeinden die Anlage im Rahmen der Nutzungsplanung bereits bewilligt haben. Das trifft laut Rösti auf 39 Turbinen zu, die jährlich 250 Gigawattstunden Strom liefern sollen. Dazu zählen unter anderem der Windpark Grenchenberg im Kanton Solothurn, die Projekte Eoljorat Sud und Sur Grati im Kanton Waadt sowie das Projekt Crêt Neuron im Kanton Neuenburg.

    Die beschleunigten Verfahren sollen für Windenergieprojekte im nationalen Interesse zur Anwendung kommen, bis eine zusätzliche Leistung von 600 Megawatt installiert ist. Bei diesen Projekten soll neu der Kanton für die Baubewilligung zuständig sein. Zudem werden die Rechtsmittel gegen diesen Entscheid eingeschränkt: Er soll nur vor dem obersten kantonalen Gericht angefochten werden können.

  • Bundesrat erleichtert Bewilligung grosser Solaranlagen

    Bundesrat erleichtert Bewilligung grosser Solaranlagen

    Der Bundesrat hat am 17. März mehrere Änderungen bei Verordnungen im Energiebereich vorgenommen. Diese setzen laut einer Mitteilung die dringlichen Massnahmen zur kurzfristigen Bereitstellung einer sicheren Stromversorgung im Winter um, welche das Parlament 2022 beschlossen hat.

    Die Änderungen erleichtern die Bewilligung von grossen Photovoltaikanlagen. Die Baubewilligung selbst wird durch den Kanton erteilt und muss auch Auflagen für den Rückbau enthalten. Die Standortgemeinde und die Grundeigentümerschaft müssen zugestimmt haben. Der Bund wiederum bewilligt die elektrische Erschliessung.

    Die Grossanlagen können eine Einmalvergütung von bis zu 60 Prozent der anrechenbaren Investitionskosten erhalten. Dazu müssen sie bis Ende 2025 mindestens 10 Prozent der erwarteten Produktion der Anlage oder 10 Gigawattstunden eingespeist haben. Die gesamte Anlage muss bis Ende 2030 ans Netz gegangen sein.

    Die Erleichterungen gelten, bis diese neuen Grossanlagen insgesamt 2 Terawattstunden Strom erzeugen. Die Anlagen dürfen nicht auf Fruchtfolgeflächen errichtet werden.