Schlagwort: Bewilligungsverfahren

  • Bundesrat will Wohnbau beschleunigen

    Bundesrat will Wohnbau beschleunigen

    Der Bundesrat prüft laut seiner Mitteilung Massnahmen zur Beschleunigung des Wohnungsbaus. Mit seinem Bericht vom 22. April 2026 reagiert er auf fünf Postulate aus dem National- und Ständerat. Er ist Teil des Aktionsplans Wohnungsknappheit des Bundes. Der Bundesrat hat das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation damit beauftragt, ihm bis Ende 2026 eine Vernehmlassungsvorlage zu unterbreiten.

    Eine dieser Massnahmen soll die rechtliche Grundlage für ein nationales Interesse im Wohnungsbau schaffen. Eine solche Rechtsgrundlage hätten dann etwa Vorrang gegenüber dem Ortsbild- oder Denkmalschutz. Zudem lässt der Bundesrat die Einschränkung der Beschwerdelegitimation für Privatpersonen und der zulässigen Rügen prüfen. Zudem könnten die Verfahrenskosten für nachweislich rechtsmissbräuchliche Einsprachen den Einsprechenden auferlegt werden, nämlich dann, wenn die Einsprache erkennbar einzig zum Ziel hat, ein Projekt zu verhindern oder zu verzögern.

    Jedoch liegt die Hoheit für Planungs- und Baubewilligungsverfahren bei den Kantonen. Deshalb kann ihnen der Bundesrat nur nahelegen, zum Zwecke der Verfahrensbeschleunigung ein digitales Bewilligungsverfahren einzuführen und verbindliche Fristen festzulegen. Zudem empfiehlt der Bundesrat, Baugesuche erst dann zu veröffentlichen, wenn sie vollständig sind. Darüber hinaus weist er auch darauf hin, dass viele Bewilligungsbehörden für die Bearbeitung anspruchsvoller Dossiers personell und fachlich nicht gut genug aufgestellt sind.

  • Schweiz braucht schnellere Bewilligungsverfahren

    Schweiz braucht schnellere Bewilligungsverfahren

    Die Wohnungsnot in der Schweiz spitzt sich weiter zu. Obwohl die Bautätigkeit im Vergleich zu den Vorjahren leicht zugenommen hat, reicht das Tempo nicht aus, um den steigenden Bedarf zu decken. Prognosen zeigen, 2025 werden lediglich 42’000 neue Wohnungen erstellt, rund 20 Prozent weniger, als für eine stabile Versorgung notwendig wäre. Angesichts der starken Zuwanderung, des wachsenden Binnenbedarfs und der geringen Leerstände in urbanen Regionen führt dies zu spürbar steigenden Mieten und wachsendem Druck auf den Wohnungsmarkt.

    Studie des BWO legt Probleme offen
    Am 1. Juli 2025 hat das Bundesamt für Wohnungswesen eine umfassende Studie zu den Ursachen der langen Planungs- und Bewilligungsverfahren sowie der zunehmenden Zahl von Einsprachen publiziert. Das Ergebnis zeigt klar, die Verfahren sind oft zu komplex, zu langwierig und anfällig für Verzögerungen durch Einsprachen, die nicht immer im öffentlichen Interesse erfolgen. Gleichzeitig zeigt die Studie auch auf, dass es Möglichkeiten gibt, Verfahren zu beschleunigen, ohne Umwelt- oder Denkmalschutz auszuhebeln. Damit bestätigt sie, was der SBV seit Jahren betont, ohne gesetzliche Anpassungen lassen sich die Engpässe im Wohnungsbau nicht beheben.

    SBV fordert entschlossenes Handeln
    Der SBV sieht in den Ergebnissen der BWO-Studie einen klaren Auftrag an die Politik. Jetzt sei der Moment, Reformen konsequent anzupacken und damit Investitionen auszulösen. Bauherren und Investoren brauchen Planungs- und Rechtssicherheit, um Projekte umzusetzen und dringend benötigten Wohnraum auf den Markt zu bringen. „Die Zeit drängt. Wir müssen jetzt handeln, um die Wohnungsnot einzudämmen“, so der Verband.

    Konkret setzt sich der SBV für folgende Massnahmen ein

    1. Schnellere Planungs- und Bewilligungsverfahren
    Beschleunigung und Straffung von Prozessen auf kantonaler und kommunaler Ebene.
    Einschränkung von Einsprachen auf schützenswerte Eigeninteressen.
    Eindämmung missbräuchlicher Einsprachen, etwa durch Verfahrenskosten oder Schadenersatzpflichten bei Verzögerungen.

    2. Angepasste raumplanerische Grundlagen
    Erhöhung der Ausnützungsziffern, beispielsweise durch zusätzliche Stockwerke.
    Reduktion von Grenzabständen, um bestehende Flächen effizienter zu nutzen.
    Schaffung zusätzlicher Mischzonen für Wohnen und Arbeiten, um lebendige Quartiere zu fördern.

    3. Faire Interessenabwägung zwischen Wohnungsbau und Denkmalschutz
    Gleichgewichtige Gewichtung von Wohnraumbedarf und Schutzinteressen.
    Direktanwendung des ISOS (Inventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz) nur bei bundesrechtlichen Verfahren mit direktem Bezug zum Ortsbildschutz.
    Frühzeitige Klärung der Abwägung zwischen Denkmalschutz und Verdichtung bereits im Richtplan und in Bau- und Zonenordnungen.

    Politische Unterstützung vorhanden
    Im nationalen Parlament liegen verschiedene Vorstösse vor, die genau diese Punkte adressieren. Sie geniessen breite Unterstützung über die Parteigrenzen hinweg. Der SBV fordert deshalb, dass diese Arbeiten nun rasch in konkrete Gesetzesänderungen überführt werden. Nur so können die Verfahren vereinfacht, Rechtsunsicherheiten beseitigt und Blockaden gelöst werden.

    Wohnungsbau als gesamtgesellschaftliche Aufgabe
    Die Schaffung von ausreichend Wohnraum ist nicht nur eine Aufgabe für die Bauwirtschaft, sondern eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung. Städte und Gemeinden benötigen verlässliche Instrumente, um die Nachfrage zu decken, ohne wertvolle Zeit in langwierigen Verfahren zu verlieren. Gleichzeitig gilt es, die Balance zwischen verdichtetem Bauen, ökologischen Anforderungen und dem Schutz von Ortsbildern zu wahren.

    Die BWO-Studie bringt es auf den Punkt. Die Schweiz braucht strukturelle Reformen, damit Wohnraum wieder schneller entsteht. Der SBV begrüsst die klaren Erkenntnisse und fordert, dass Politik und Verwaltung jetzt Verantwortung übernehmen. Ohne Reformen droht die Wohnungsnot in den kommenden Jahren weiter zuzunehmen, mit allen negativen Folgen für Mieterinnen, Familien und die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Schweiz.

  • AIHK reicht Baueingabe für ihr Neubauprojekt ein

    AIHK reicht Baueingabe für ihr Neubauprojekt ein

    Mit der Baueingabe an die Stadt Aarau Ende September hat das Neubauprojekt der Aargauischen Industrie- und Handelskammer (AIHK) laut eines Artikels in dem von der AIHK herausgegebenen Magazin „Impulse“ ein wichtiges Etappenziel erreicht. Abhängig von der Baufreigabe starten die Bauarbeiten voraussichtlich Anfang 2025, heisst es weiter. Die Baueingabe für das neue Haus der Wirtschaft wurde vor dem Aarauer Rathaus von AIHK-Präsident Beat Bechtold an Stadtpräsident Hanspeter Hilfiker und Stadtschreiber Fabian Humbel übergeben, so der Bericht.

    Das Projektteam der AIHK habe schon vorher mit verschiedenen Ansprechpersonen der Stadt in Kontakt gestanden, heisst es weiter. So konsultierte man den Stadtbaumeister und die Stadtbildkommission, als es darum ging, ein möglichst breit abgestütztes Bauvorhaben zu realisieren.

    Mit der Baueingabe startet das Bewilligungsverfahren. Der Rückbau ist für Ende 2024 geplant. Mit dem Bezug des Neubaus ist dann im dritten Quartal 2026 zu rechnen.

    Im neuen Haus der Wirtschaft können zum einen mit den neuen Möglichkeiten professionellere Kurse und Veranstaltungen durchgeführt werden, heisst es in dem Bericht in „Impulse“ weiter. Zum anderen stehe der Neubau für die fortschreitende Digitalisierung und Modernisierung, die beim Verband seit mehreren Jahren schon stattfindet.

  • Nationalrat beschliesst Offensive für Windenergie

    Nationalrat beschliesst Offensive für Windenergie

    Der Nationalrat hat sich den Änderungen des Ständerats angeschlossen und ist ihm hinsichtlich der Gesetzesvorlage zur beschleunigten Bewilligung von Windkraftanlagen mit 136 zu 53 Stimmen gefolgt. Ursprünglich stammt diese Vorlage von der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrats. Hintergrund ist das Ziel, die Schweiz in der sonnenarmen Zeit von Stromimporten unabhängiger zu machen.

    Deshalb sei ein Zubau nötig, so Energieminister Albert Rösti (SVP) laut einer Medienmitteilung des Parlaments. Doch müsse dieser „ohne starkes Ritzen der üblichen Mitspracherechte“ realisiert werden. Den Angaben zufolge habe es im Parlament grundsätzlichen Widerstand gegen die Windkraftoffensive nur vonseiten der SVP gegeben. Die übrigen Fraktionen seien sich darüber einig, dass die Windenergie in den Wintermonaten einen wertvollen Beitrag zur Stromversorgung leiste.

    Daher, so der Tenor, könne es nicht sein, dass Projekte über 20 Jahre auf ihre Bewilligung warten müssten. Die Vorlage sieht vor, dass die beschleunigten Verfahren nur angewendet werden dürfen, wenn die Gemeinden die Anlage im Rahmen der Nutzungsplanung bereits bewilligt haben. Das trifft laut Rösti auf 39 Turbinen zu, die jährlich 250 Gigawattstunden Strom liefern sollen. Dazu zählen unter anderem der Windpark Grenchenberg im Kanton Solothurn, die Projekte Eoljorat Sud und Sur Grati im Kanton Waadt sowie das Projekt Crêt Neuron im Kanton Neuenburg.

    Die beschleunigten Verfahren sollen für Windenergieprojekte im nationalen Interesse zur Anwendung kommen, bis eine zusätzliche Leistung von 600 Megawatt installiert ist. Bei diesen Projekten soll neu der Kanton für die Baubewilligung zuständig sein. Zudem werden die Rechtsmittel gegen diesen Entscheid eingeschränkt: Er soll nur vor dem obersten kantonalen Gericht angefochten werden können.