Schlagwort: Bund

  • Liegenschaften im ISOS-Inventargebiet – Was bedeutet das?

    Liegenschaften im ISOS-Inventargebiet – Was bedeutet das?

    ISOS als Grundlageninstrument
    Das Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz von nationaler Bedeutung, besser bekannt unter ISOS, ist ein Grundlageninstrument, das den Behörden hilft, baukulturelle Werte zu erkennen und langfristig zu sichern. Kantone und Gemeinden berücksichtigen das Inventar bei der Erarbeitung ihrer entsprechenden Planungen (Richtplanung, Nutzungsplanung). Das ISOS wurde in den 1970er Jahren erstellt und umfasst rund 1’200 Objekte.

    Grundeigentümerverbindlichkeit des ISOS
    Wenn eine Liegenschaft in einem Gebiet liegt, das vom ISOS erfasst ist, besagt dies noch nicht viel, da das ISOS im Allgemeinen nicht grundeigentümerverbindlich ist. Die Gemeinden sind aber verpflichtet, bei der Nutzungsplanung das ISOS im Rahmen der umfassenden raumplanungsrechtlichen Interessenabwägung zu berücksichtigen. Das Bauvorhaben muss mit der geltenden Nutzungsplanung vereinbar sein und die konkreten Vorgaben der Zone (bspw. einer Dorf- oder Kernzone) einhalten. Nur dort, wo der Gemeinderat als Baubewilligungsbehörde bei der Beurteilung Ihres Baugesuchs Ermessen hat, muss er die Schutzziele des ISOS direkt berücksichtigen.

    Direkte Anwendbarkeit aufgrund Bundesaufgaben
    Ist vom Bauvorhaben eine Bundesaufgabe betroffen, muss das Inventarobjekt ungeschmälert erhalten werden, jedenfalls ist es grösstmöglich zu schonen (Art. 6 NHG). Dies gilt aber nur bei schwerwiegendem Eingriff in das ISOS-Objekt. Nach der Rechtsprechung liegt ein schwerer Eingriff vor, wenn mit einem Bauprojekt eine umfangreiche und nicht wieder rückgängig zu machende Beeinträchtigung erfolgt. In einem solchen Fall muss ein Gutachten der Eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK) und / oder der Eidgenössischen Kommission für Denkmalpflege (EKD) eingeholt werden. Die Baubewilligung darf nur erteilt werden, wenn am Bauvorhaben ein Interesse von nationaler Bedeutung besteht. Sodann sind die gesamtschweizerischen Natur- und Heimatschutzorganisationen berechtigt, Rechtsmittel gegen das Bauvorhaben zu ergreifen.

    Typische Anwendungsfälle
    Bundesaufgaben sind betroffen, wenn die Baubewilligung eine Rechtsmaterie betrifft, die in die Zuständigkeit des Bundes fällt, bundesrechtlich geregelt ist und einen Bezug zum Natur-, Landschafts- und Heimatschutz aufweist. In der Praxis häufige Fälle die nach bundesgerichtlicher Rechtsprechung unter eine Bundesaufgabe fallen, sind, wenn eine PV-Anlage (Art. 18a RPG) oder eine Mobilfunkanlage (Art. 14 FMG) bewilligt werden oder eine gewässerschutzrechtliche Bewilligung nötig ist (Art. 19 Abs. 2 GSchG).

    Zusammenfassend zeigt sich, dass das ISOS zwar für Grundeigentümer nicht direkt anwendbar ist, aber praktisch relevante Ausnahmen bestehen, die häufig zu einer direkten Anwendbarkeit des ISOS führen können. Diesfalls können weitere komplizierte Abklärungen für das Bauvorhaben nötig werden, was Dritten einen Hebel zur Verzögerung eines Projekts in die Hand gibt.

  • Förderinstrument für Regionen wird befürwortet

    Förderinstrument für Regionen wird befürwortet

    Die kleine Kammer hat am Montag einer entsprechenden Änderung des Bundesgesetzes über die Regionalpolitik diskussionslos und einstimmig zugestimmt. Nachdem der Nationalrat diese Änderung schon im Juni gutgeheissen hatte, ist die Gesetzesänderung reif für die Schlussabstimmungen von National- und Ständerat am Ende der Herbstsession.

    Der Vorschlag stammt vom Bundesrat. Er testete in den letzten Jahren in sechzehn Kantonen, was passiert, wenn der Bund kleine Infrastrukturprojekte in den Regionen auch mit A-Fonds-perdu-Beiträgen unterstützt. Es geht also um Gelder, die nicht zurückgezahlt werden müssen.

    Als Beispiele gab der Bundesrat die Erschliessung eines regionaltouristisch wichtigen Klettergartens im Kanton Uri und die Erstellung und Integration eines Mountainbike-Trails im Kanton Neuenburg ins regionale touristische Angebot an.

    Beide Projekte werden laut Bundesrat von Sportvereinen realisiert, die den Betrieb und Unterhalt mit eigenen Ressourcen sicherstellen können. Sie verfügen aber nicht über genügend Eigenkapital, um die Investition selber zu finanzieren. Deshalb kommen sie laut Landesregierung für Darlehen von Banken oder für solche im Rahmen des bisherigen Gesetzes nicht in Frage.

    National- und Ständerat sind sich mit dem Bundesrat einig, dass die im geltenden Recht vorgesehenen Darlehen nicht das richtige Instrument sind, um kleine Infrastrukturen zu unterstützen, die keine oder nur marginale Cashflows generierten. Diese kleinen Infrastrukturen seien jedoch von regionalwirtschaftlicher Bedeutung, wenn sie anderen wirtschaftlichen Akteuren Nutzen brächten.

    Laut dem Bundesrat hat die Änderung keine Auswirkung auf den Bundeshaushalt. Der Bund werde die jährlichen Einlagen in den Fonds für Regionalentwicklung nicht erhöhen, sagte Bundesrat Guy Parmelin am Montag im Ständerat.

  • UVEK bewilligt Projekte im Strassenbau

    UVEK bewilligt Projekte im Strassenbau

    Der Bund wird in diesem Jahr insgesamt rund 2,8 Milliarden Franken für neue oder fortgeführte Arbeiten am Schweizer Strassennetz ausgeben. Nun hat das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) die entsprechenden Bauprogramme genehmigt.

    Demnach fliesst der weitaus grösste Teil von 1,6 Milliarden Franken in den Unterhalt und die Verbesserung des bestehenden Nationalstrassennetzes. Für Projekte im Rahmen des Strategischen Entwicklungsprogramms Nationalstrassen und für grössere Vorhaben stehen 2023 total 482 Millionen Franken zur Verfügung. Diese Gelder werden einer Medienmitteilung des Bundesamts für Strassen zufolge hauptsächlich in die zweite Röhre des Gotthard-Strassentunnels, in den sechsspurigen Ausbau der Nordumfahrung Zürich (A1), in den Bypass Luzern (A2) und in die Umfahrung von Le Locle (A20) investiert.

    Dazu sind rund 453 Millionen Franken für die Pflege, den sogenannten betrieblichen Unterhalt, des Nationalstrassennetzes vorgesehen. Dazu zählen unter anderem der Winterdienst, Grünpflege, Beseitigung von Unfallschäden und Reinigung.

    Für Neubauten im Rahmen der 1960 beschlossenen Netzfertigstellung, einer Verbundaufgabe zwischen Bund und Kantonen, stehen in diesem Jahr 264 Millionen Franken zur Verfügung. Der grösste Kredit wurde mit 111 Millionen dem Kanton Wallis zugeteilt. Obwalden erhält 18 Millionen, Schwyz 12 Millionen und Uri 7 Millionen.

  • Neubau des Bundes erhält Zertifikat für Nachhaltigkeit

    Neubau des Bundes erhält Zertifikat für Nachhaltigkeit

    Der Verwaltungsneubau des Bundes in Zollikofen ist mit dem Platin-Zertifikat des Standards Nachhaltiges Bauen Schweiz ausgezeichnet worden. Für den Bund ist es die dritte Auszeichnung für nachhaltiges Bauen seit 2019, heisst es in einer Medienmitteilung.

    Im Jahr 2020 hatte der Verwaltungsneubau an der Pulverstrasse in Ittigen das Gold-Zertifikat erhalten, 2019 war das Verwaltungszentrum am Guisanplatz in Bern gekürt worden. „Mit der dritten Auszeichnung innert kurzer Zeit wird das Bundesamt für Bauten und Logistik für seinen konsequenten Fokus auf nachhaltiges Bauen belohnt“, heisst es in einer Medienmitteilung.

    Das Netzwerk Nachhaltiges Bauen Schweiz ehrt mit seinen Zertifikaten „hochwertige und in die Zukunft gerichtete Objekte“, die einen ökologischen, sozialen und wirtschaftlichen Beitrag leisten. Bei der Bewertung berücksichtigt der Verein mit Sitz in Zürich insgesamt 45 Indikatoren aus den Bereichen Wirtschaft, Gesellschaft und Umwelt, darunter der Energieverbrauch eines Gebäudes, Flora und Fauna der Umgebung und die regionale Wertschöpfung. Auch die Wahl des Architekturbüros mittels Wettbewerbsverfahren und die Kommunikation spielen eine Rolle.

    Der zertifizierte Neubau am Eichenweg 3 beherbergt laut Medienmitteilung Teile des Bundesamts für Informatik und Telekommunikation sowie das Informatik-Service-Center des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements.

  • Poenina und Burkhalter loten Fusion bei Gebäudetechnik aus

    Poenina und Burkhalter loten Fusion bei Gebäudetechnik aus

    Die Poenina Holing AG auf Opfikon und die Burkhalter Holding AG aus Zürich haben den Start ihrer Fusionsverhandlungen in einer Medienmitteilung bekanntgegeben. Ziel sei es, „eine starke, lokale Anbieterin“ auf den Weg zu bringen, die „zukunftsorientierte Gebäudetechnik gewerkübergreifend konzipieren und installieren könnte“, heisst es.

    Gemäss der Energiestrategie 2050 des Bundes soll der Energieverbrauch in Gebäuden über Sanierungen der Haustechnik halbiert werden. Die auf Gebäudetechnik spezialisierten Gesellschaften Poenina und Burkhalter wollen zur Verbrauchsreduzierung beitragen, indem sie sämtliche Leistungen der Gebäudetechnik künftig aus einer Hand anbieten. Dies markiere ein „zukunftsweisendes Angebot im Bereich der Gebäudetechnik“ und könne einen Beitrag zur Energiewende leisten.

    Zugleich versprechen sich beide Gesellschaften einen Wachstumsschub und die Schaffung zusätzlicher Stellen. Durch die schweizweite Präsenz der Burkhalter Gruppe will sich Poenina neue Kundenfelder erschliessen. Voraussichtlich am 31. März will Poenina bei der Bilanz-Medienkonferenz über die weiteren Pläne informieren.

  • Bund nutzt Geothermie für Gebäude

    Bund nutzt Geothermie für Gebäude

    Die meisten Gebäude des Nationalen Sportzentrums in Magglingen werden aktuell mit Gas beheizt, wie aus einer Medienmitteilung des Bundesamts für Bauten und Logistik (BBL) hervorgeht. Das BBL realisiert aktuell eine Reihe von Neubau- und Sanierungsprojekten für das Bundesamt für Sport am Sportzentrum. Dabei wird erstmals vom Bund Geothermie für die Wärmeversorgung von Gebäuden eingesetzt. Ein neues Fernwärmenetz wird sowohl die bestehenden als auch die neuen Gebäude versorgen.

    Für die Wärmeversorgung wird Erdwärme aus einer Tiefe von 1300 Metern genutzt. Es wird erwartet, dass das geförderte Wasser eine Temperatur von 30 bis 50 Grad Celsius hat. Dazu werden zwei Bohrschächte realisiert. Über einen wird das warme Wasser nach oben gepumpt, über den anderen das abgekühlte Wasser wieder in die Tiefe gelassen. Zwischendurch entnimmt ein Wärmetauscher an der Oberfläche dem Wasser die Wärme und nutzt diese für die Versorgung der Gebäude.

    Während aktuell mit der Gasversorgung jährlich ein CO2-Ausstoss von 1300 Tonnen entsteht, soll dieser in Zukunft nur noch 70 Tonnen betragen.

  • Bund plant Plattform zu ausländischen Grossprojekten

    Bund plant Plattform zu ausländischen Grossprojekten

    Der Bund will Schweizer Unternehmen helfen, besser an Aufträge im Zusammenhang mit Infrastrukturprojekten zu kommen. Dazu hat er bereits Ende 2019 den Aufbau einer Koordinationsstelle beim Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) beschlossen.

    Nun stellt der Bundesrat laut einer Mitteilung für die Jahre 2022 bis 2024 insgesamt 7,8 Millionen Franken zur Verfügung. Damit soll die Vernetzung von Akteuren wie dem offiziellen Aussenwirtschaftsförderer Switzerland Global Enterprise, der Exportrisikoversicherung SERV und weiteren Bundesstellen sowie interessierten Wirtschaftsverbänden gestärkt und ausgebaut werden.

    Der Bund plant zudem eine digitale Plattform, welche die Nachfrage und das Angebot zu ausländischen Infrastrukturprojekten zusammenbringen soll. SERV soll zudem gezielt auf Generalunternehmer und Projektträger zugehen, die sich für Schweizer Zulieferer interessieren könnten.

    Der Bund geht auch davon aus, dass beim Ausbau der Infrastruktur die Nachfrage nach innovativen Lösungen für eine nachhaltige Entwicklung steigen werde. Daher sollen Mitarbeitende des Aussennetzes verstärkt im Bereich Cleantech weitergebildet werden.

  • Coronavirus: Bundesrat legt Monitoringbericht zur Situation der Geschäftsmieten vor

    Coronavirus: Bundesrat legt Monitoringbericht zur Situation der Geschäftsmieten vor

    Der Bericht Monitoring Geschäftsmieten kommt zu folgenden Resultaten:

    • Aufgrund einer Strukturanalyse von Wüest Partner bestehen in der Schweiz rund 390 000 Geschäfts-Mietverträge mit einem Mietvolumen von schätzungsweise zwei Milliarden Franken pro Monat. Davon entfallen rund 900 Millionen Franken auf Büroflächen, 500 Millionen Franken auf Gewerbe und Industrie, 400 Millionen Franken auf Verkaufsflächen und 200 Millionen Franken auf gastgewerbliche Nutzungen. Zusätzlich zu den 390 000 Mietverhältnissen betreiben rund 60 Prozent der Unternehmen ihr Geschäft in einer eigenen Liegenschaft. Während der Zeit der maximalen Einschränkungen zwischen dem 17. März und dem 26. April 2020 waren rund 113’000 Mietverhältnisse von den Schliessungen durch den Bundesrat betroffen. Die kumulierten Mietzinse der von Schliessungen betroffenen Geschäftsliegenschaften belaufen sich auf 530 Millionen Franken pro Monat. Dies entspricht 27 Prozent des Mietvolumens.
    • Eine repräsentative Umfrage von gfs.bern kam zum Schluss, dass der Anteil der Mieterinnen und Mieter, die im Zusammenhang mit den verordneten Schliessungen Schwierigkeiten haben, ihre Miete zu bezahlen, in den Wochen des Lockdowns von 6 auf 33 Prozent gestiegen ist. Dies trifft vor allem auf die Westschweiz und auf das Tessin zu. Die Umfrage zeigte auch, dass die Mehrheit der Mietparteien (rund 60 %) entlastende Lösungen gesucht – und mehrheitlich auch gefunden haben. Einigungen kamen wesentlich häufiger zustande als Nichteinigungen; für die Mieterseite beträgt das Verhältnis von Einigungen zu Nichteinigungen 3 zu 2, für die Vermieterseite 9 zu 1. Der allergrösste Teil der Einigungen kam vor den Parlamentsentscheiden vom Juni 2020 zustande. In nahezu drei von vier Fällen handelte es sich bei den Einigungen um Mietzinsreduktionen.
    • Die Konjunkturentwicklung weist bislang auf eine rasche und kräftige wirtschaftliche Erholung hin. Die Zahl der Firmenkonkurse und die Anzahl neuer Gesuche in der Statistik der Schlichtungsbehörden liegen derzeit im üblichen Rahmen oder unter dem Vorjahresniveau.
    • Im internationalen Vergleich lässt sich feststellen, dass die meisten europäischen Staaten – ähnlich wie die Schweiz – auf Unterstützungsmassnahmen zur Sicherung der Liquidität der von Schliessungen betroffenen Betriebe setzen. Zu mietrechtlichen Eingriffen kam es eher selten, und wenn, handelte es sich um eine Verlängerung von Zahlungs- oder Kündigungsfristen. Gesetzlich verordnete Mietzinssenkungen sind in den elf betrachteten europäischen Staaten nicht festzustellen.

    Der Bundesrat kommt aufgrund dieser Resultate zum Schluss, dass es derzeit wenig Hinweise für umfassende und flächendeckende Schwierigkeiten im Bereich der Geschäftsmieten gibt. Allerdings schliesst dies nicht aus, dass in Einzelfällen unbefriedigende Konstellationen bestehen. Je nach Entwicklung der Pandemie kann sich die Situation rasch zuspitzen.

    Deshalb sieht der Bundesrat derzeit von Massnahmen (bspw.im gesetzgeberischen Bereich) ab. Er beauftragt aber das Bundesamt für Wohnungswesen BWO, die Arbeitsgruppe Geschäftsmieten weiterzuführen und mit den Kantonen allfällige Unterstützungen im Bereich Beratung und Information zu erörtern. Denn die Erfahrung hat gezeigt, dass regionale Lösungsansätze der Lage vor Ort am besten entsprechen.

  • Bund setzt Stromsparprogramm fort

    Bund setzt Stromsparprogramm fort

    Für die Wettbewerbliche Ausschreibung 2020 für Programme sind bei der Geschäftsstelle ProKilowatt insgesamt 16 Anträge eingegangen. Laut einer Medienmitteilung erhielten zwölf davon eine Förderzusage. Den Zuschlag erhielten die Programme mit dem besten Kosten-Nutzen-Verhältnis, also mit der billigsten eingesparten Kilowattstunde. Diese Programme reichen von Stromsparmassnahmen für Betriebe der Lebens- und Futtermittelbranche bis zu Energieoptimierungen in Rechenzentren.

    Zusätzlich waren Anfang Juli auch neun neue Projekte ausgewählt worden. Das Bundesamt für Energie unterstützt auf diese Weise unter anderem die Sanierung von Lüftungsanlagen in einem Lebensmittelbetrieb und den Ersatz von Motoren in industriellen Produktionsprozessen. In diesem Jahr hat das Bundesamt für Energie Antragstellern bereits 29 Millionen Franken an Fördermitteln zugesprochen.

    Insgesamt steht dem Bund für die Ausschreibungen für Projekte und Programme 2020 ein Betrag von 50 Millionen Franken zur Verfügung. Am 4. September ist die Eingabefrist für die dritte Projektrunde des Jahres sowie für Programme zur Förderung von energieeffizienten Haushaltsgeräten abgelaufen. Die eingegangenen Anträge werden derzeit geprüft. Die Antragsteller erhalten die Förderbescheide Mitte November. Ab Anfang November können Anträge für die Wettbewerblichen Ausschreibungen 2021 eingereicht werden. Die Eingabetermine für Projekte sind der 5. Februar, der 23. April und der 3. September 2021.