Schlagwort: Bundesamt für Wohnungswesen

  • Referenzzinssatz bleibt unverändert

    Referenzzinssatz bleibt unverändert

    Der Referenzzinssatz bleibt im Juni unverändert bei 1,75 Prozent, informiert das Bundesamt für Wohnungswesenin einer Mitteilung. Der mietrechtlich für die gesamte Schweiz relevante Zinssatz liegt bereits seit Anfang Dezember 2023 auf diesem Wert. Aktuell kann also auf Grundlage des Referenzzinssatzes kein neuer Senkungs- oder Erhöhungsanspruch bei Mieten geltend gemacht werden.

    Der in Viertelprozente gestaffelte Referenzzinssatz wird über den volumengewichteten Durchschnittszinssatz der inländischen Hypothekarforderungen ermittelt. Er lag zum Stichtag am 31. März mit 1,72 Prozent auf dem Wert aus dem Vorquartal. Der kaufmännisch auf 1,75 Prozent gerundete Referenzzinssatz wird erst angepasst, wenn der Durchschnittszinssatz auf unter 1,63 Prozent fällt oder auf über 1,87 Prozent steigt. Die nächste Bekanntgabe des Referenzzinssatzes wird am 2. September erfolgen.

    Ein Senkungsanspruch besteht derzeit weiterhin auf Mieten, die auf einem Referenzzinssatz von 2,0 Prozent oder höher beruhen. Umgekehrt haben Vermietende das Recht auf einem Erhöhungsanspruch, falls der Mietzins auf einem Referenzzinssatz von 1,5 Prozent oder tiefer beruht. Ausgenommen sind Mietverträge mit indexierten oder gestaffelten Mieten, Mieten für geförderte Wohnungen und Umsatzmieten bei Geschäftsräumen.

  • Bund, Genossenschaften und SBB geben bei gemeinnützigem Wohnen Schub

    Bund, Genossenschaften und SBB geben bei gemeinnützigem Wohnen Schub

    In den grösseren Schweizer Städten sind Wohnungen knapp. Das gilt insbesondere für preisgünstige Wohnungen. Um gerade an zentralen urbanen Lagen mehr gemeinnützigen Wohnungsbau zu ermöglichen, haben das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO), Wohnbaugenossenschaften Schweiz und die SBB gemeinsam Rahmenbedingungen für einen Muster-Baurechtsvertrag ausgearbeitet. Das BWO hat dabei auch den Verband Wohnen Schweiz vertreten. Damit sind die Interessen beider Dachorganisationen des gemeinnützigen Wohnungsbaus wahrgenommen. Der Muster-Baurechtsvertrag wird künftig zum Tragen kommen, wenn die SBB Land im Baurecht an gemeinnützige Wohnbauträger abgibt.

    «Wir begrüssen, dass die SBB Areale im Baurecht für den gemeinnützigen Wohnungsbau zur Verfügung stellt. Dieser Vertrag gewährleistet, dass die Rahmenbedingungen mit den Förderkriterien für den gemeinnützigen Wohnungsbau kompatibel sind», sagt Martin Tschirren, Direktor BWO.

    «Die SBB strebt an, rund die Hälfte ihrer Wohnungen preisgünstig anzubieten – entweder über eigene Wohnungen oder die Abgabe im Baurecht.» Laut Alexander Muhm, Leiter SBB Immobilien, ist der neue Vertrag ein wichtiger Schritt in diese Richtung.

    «Wir freuen uns, dass wir eine Einigung gefunden haben, auch wenn die Baurechtszinse für gemeinnützigen Wohnungsbau preislich an der oberen Grenze sein werden», betont Eva Herzog, Präsidentin von Wohnbaugenossenschaften Schweiz. «Nun werden wir die SBB beim Wort nehmen, Areale vermehrt im Baurecht an Genossenschaften abzugeben.»

    Kompromisslegt einheitliche Basis für künftige Projekte
    Die gemeinsame Regelung bringt für alle Partner den Vorteil, dass künftig Baurechtsverträge mit gemeinnützigen Wohnbauträgern nicht mehr bei jedem Projekt von Grund auf neu verhandelt werden müssen, sondern auf Basis der nun vereinbarten Rahmenbedingungen einfacher und schneller um-gesetzt werden können. Die SBB schreibt jede Abgabe von SBB Land im Baurecht in einem Wettbewerb aus. Damit stellt sie in enger Zusammenarbeit mit Städten und Gemeinden sicher, dass für den jeweiligen Standort die beste Nutzung gefunden wird.

    Die neue Vereinbarung regelt insbesondere die Bemessung und die Entwicklung des Baurechtszinses und stellt sicher, dass die gemeinnützigen Wohnungen im Sinne des Wohnraumförderungsgesetzes (WFG) auch langfristig preisgünstig sind. Dies, weil sich der Baurechtszins nach der sogenannten Kostenmiete richtet und den Kostenlimiten des BWO entspricht.

    Der neue Mustervertrag trägt auch dem Umstand Rechnung, dass die SBB als Eigentümerin des Landes moderat an der Wertsteigerung der Areale partizipiert, wie es die strategischen Ziele des Bundes verlangen. Die SBB ist als bundesnaher Betrieb an klar formulierte Aufgaben und Ziele gebunden. Der Eigner erwartet von der SBB, dass sie Bahnareale gezielt entwickelt und damit langfristig einen Beitrag an ein finanziell gesundes Bahnsystem leistet.

    Die Förderung des gemeinnützigen Wohnungsbaus ist als Verfassungsauftrag ein Ziel der Schweizer Wohnungspolitik. Die gemeinnützigen Bauträger –Wohnbaugenossenschaften, Stiftungen oder Vereine –orientieren sich an der Kostenmiete und wirtschaften ohne Gewinnabsichten. Ihre Wohnungen sind langfristig preisgünstig. Viele gemeinnützige Bauträger bieten ihrer Mieterschaft neben Wohnraum verschiedene soziale Dienstleistungen an und entlasten dadurch die öffentliche Hand. Zudem fördert diese Wohnform die soziale Durchmischung und die Generationendiversität.
    Die SBB blickt bei der Zusammenarbeit mit gemeinnützigen Wohnbauträgern auf eine rund 100-jährige Tradition zurück. Diese gründet auf der Unterstützung der Eisenbahner-Baugenossenschaften, die zu den Pionieren des genossenschaftlichen Wohnungsbaus gehörten.