Schlagwort: Bundesrat

  • Bundesrat plant nächsten Ausbau der Verkehrsinfrastruktur

    Bundesrat plant nächsten Ausbau der Verkehrsinfrastruktur

    Der Bundesrat gleist den nächsten Ausbau von Bahn, Strasse und Agglomerationsverkehr auf. Er hat das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) beauftragt, bis Ende Juni 2026 eine Vernehmlassungsvorlage für einen ersten Ausbauschritt 2027 zu erarbeiten, informiert der Bundesrat in einer Mitteilung. Das UVEK wird sich dabei auf ein vom Bundesrat in Auftrag gegebenes Gutachten der ETH stützen. In diesem legt die Hochschule dar, welche Projekte in den kommenden 20 Jahren aus fachlicher Sicht vordringlich zu verwirklichen sind.

    Bereits bis Ende Januar 2026 soll das UVEK zudem auf Grundlage des Gutachtens einen Vorschlag erarbeiten, welche Projekte für die Verkehrsinfrastruktur bis 2045 umgesetzt werden sollten. Im Bahnbereich müssen dabei zusätzliche Einnahmen generiert werden. Beim Ausbau der Strasse sowie im Programm Agglomerationsverkehr wird der bestehende finanzielle Rahmen beibehalten.

    „Mit der Priorisierung durch die ETH Zürich und der anschliessenden politischen Entscheidung durch den Bundesrat soll eine geordnete, finanzierbare und gesamtheitlich abgestimmte Entwicklung der Verkehrsinfrastruktur bis 2045 sichergestellt werden“, heisst es in der Mitteilung. Der Bundesrat hält bei der Festlegung der Ausbauschritte an einem gestaffelten Ausbau fest. Der Vernehmlassungsvorschlag für den ersten Ausbauschritt 2027 soll alle geplanten Massnahmen für Bahn, Strasse und Agglomerationsverkehr bündeln. Zeitgleich mit seiner Vorstellung will der Bundesrat einen Ausblick auf die weiteren Ausbauschritte 2031 und 2035 geben.

  • Bund wählt fünf Reservekraftwerke

    Bund wählt fünf Reservekraftwerke

    Der Bundesrat wird nach seiner Sitzung am 14. Mai 2025 Verträge mit Energiedienstleistern zum Betrieb von fünf Reservekraftwerken abschliessen. Wie aus einer Mitteilung hervorgeht, hat das Bundesamt für Energie (BFE) im Vorfeld Direktverhandlungen mit möglichen Anbietern geführt. Nach Beendigung der Ausschreibung im Februar 2025 hat das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) entschieden, fünf Projekte mit einer Gesamtleistung von 583 Megawatt (MW) auszuwählen.

    Zu den ausgewählten Projekten gehören das Reservekraftwerk Monthey VS mit 55 MW von CIMO, das Reservekraftwerk Sisslerfeld 1 in der Gemeinde Eiken AG mit 13 MW von Getec, das Reservekraftwerk Stein AG mit 44 MW von Getec, das Reservekraftwerk Sisslerfeld 2 in Eiken AG mit 180 MW von Sidewinder sowie das Reservekraftwerk Auhafen in Muttenz BL mit 291 MW von Axpo. Alle fünf Anlagen werden mit CO2-neutralem Brennstoff gefahren, heisst es in der Mitteilung.

    Die fünf Projekte sollen im Zeitraum zwischen 2027 und 2030 einsatzbereit sein. Für den Übergang arbeitet das UVEK derzeit an Varianten aus Wasserkraft, Notstromaggregaten und Verbrauchsreserven.

  • Stromabkommen mit EU löst Öffnung des Strommarktes aus

    Stromabkommen mit EU löst Öffnung des Strommarktes aus

    Das geplante Stromabkommen der Schweiz mit der EU sieht eine Öffnung des Strommarktes auch für die Endverbrauchenden vor. Der Bundesrat hat deshalb laut einer Mitteilung am 14. Mai Eckpunkte für diese Öffnung vorgelegt.

    Die Eckpunkte des Bundesrates sehen vor, dass die Endverbrauchenden wahlweise in der Grundversorgung des lokalen Anbieters mit seinen regulierten Preisen bleiben als auch ihren Stromversorger frei wählen können. Sie können zudem frei zum Grundversorger zurückkehren, auch während des Jahres. Die Grundversorger können für den Aus- oder Wiedereintritt in die Grundversorgung eine Gebühr erheben.

    Parallel dazu sollen Massnahmen für den Konsumentenschutz eingeführt werden. So soll ein Vergleichsportal eine Übersicht über die Angebote schaffen. Eine Ombudsstelle bietet Schlichtungsmöglichkeiten. Die Verträge mit den anbietenden Unternehmen müssen bestimmte Anforderungen erfüllen. Die Eidgenössische Elektrizitätskommission wird den Markt beobachten.

    Der Strommarkt ist in der EU seit 2007 geöffnet. Eine Öffnung des Schweizer Strommarktes scheiterte 2002 in einer Volksabstimmung. Seit 2009 ist der Markt für Grosskunden mit einem Verbrauch von mindestens 100‘000 Kilowattstunden pro Jahr geöffnet.

  • Regulierung von Künstlicher Intelligenz in der Schweiz

    Regulierung von Künstlicher Intelligenz in der Schweiz

    Künstliche Intelligenz durchdringt zunehmend alle Lebensbereiche. Von der Wirtschaft über die Wissenschaft bis hin zur Verwaltung. Während KI enorme Chancen eröffnet, bringt sie auch Herausforderungen mit sich. Wie kann Fairness, Transparenz und Sicherheit gewährleistet werden? Welche Regeln braucht es für die Nutzung von KI-Systemen? Und wie bleibt die Schweiz international wettbewerbsfähig?

    Das Bundesamt für Kommunikation hat in der „Auslegeordnung KI“ verschiedene regulatorische Optionen analysiert. Der Bundesrat folgte dieser Analyse und entschied für einen sektoriellen Regulierungsansatz, der bestehende Gesetze gezielt ergänzt und branchenspezifische Vorgaben schafft.

    Sektorale Regulierung statt umfassendem KI-Gesetz
    Der Bundesrat verfolgt einen differenzierten Regulierungsansatz, indem er auf bestehende Gesetze aufbaut und diese spezifisch für verschiedene Branchen anpasst. Gleichzeitig wird die KI-Konvention des Europarats ratifiziert, um übergeordnete ethische und rechtliche Standards sicherzustellen.

    Laut Franziska Barmettler, Geschäftsleiterin von digitalswitzerland, ist dieser Mittelweg zielführend. „Eine zu starre Regulierung könnte Innovationen bremsen. Der Bundesrat hat einen klugen Weg gewählt, der sowohl die Chancen als auch die Risiken von KI berücksichtigt“. Sie betont zudem die Notwendigkeit einer engen Zusammenarbeit zwischen Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft, um KI verantwortungsvoll zu nutzen und zu gestalten.

    Was bedeutet der Entscheid für die Schweiz?
    Der sektorale Regulierungsansatz ermöglicht branchenspezifische Regeln für unterschiedliche Anwendungsgebiete, etwa im Finanzwesen, Gesundheitswesen oder Verkehr. Zudem wird sichergestellt, dass die Schweizer Regulierung mit europäischen und globalen Standards kompatibel bleibt.

    Dennoch gibt es Herausforderungen. Bis Ende 2026 müssen die neuen Regeln konkretisiert werden, um klare Leitlinien für Unternehmen und Institutionen zu schaffen. Offene Fragen zur Datenethik, Transparenz und internationalen Wettbewerbsfähigkeit müssen dabei gelöst werden. Entscheidend wird sein, dass die Schweiz eine Balance zwischen Regulierung und Innovationsfreiheit findet.

    Die Schweiz im globalen Wettbewerb
    Die internationale KI-Entwicklung wird zunehmend von einem Wettlauf zwischen den USA, China und der EU bestimmt. Während die EU auf detaillierte Vorschriften setzt, verfolgen die USA einen liberaleren Ansatz. Die Schweiz muss sich strategisch positionieren. Wie bleibt sie technologisch anschlussfähig? Welche Auswirkungen haben globale Handelskonflikte auf KI-Entwicklungen? 

    Der Bund setzt auf eine digitale Geostrategie, um die Schweiz als innovationsfreundlichen, aber zugleich verlässlichen Standort im globalen Wettbewerb zu positionieren. Gleichzeitig muss die Regierung auf Forderungen von Branchenverbänden und Unternehmen eingehen, um eine praxisnahe Regulierung sicherzustellen.

    Die Entscheidung des Bundesrates, auf ein sektorielles Modell zu setzen, entspricht der Schweizer Rechtstradition der Technologieneutralität und prinzipienbasierten Regulierung. So können Vorschriften flexibel auf spezifische Branchen zugeschnitten werden.

    Einschätzung zur KI-Strategie des Bundesrates
    Der Schutz der Grundrechte bildet die Grundlage für das Vertrauen in Künstliche Intelligenz. Durch die Ratifizierung der KI-Konvention des Europarats wird sichergestellt, dass die Rechte der Bürgerinnen und Bürger gewahrt bleiben und gleichzeitig das Vertrauen in den Einsatz von KI-Technologien gestärkt wird.

    Die Regulierung folgt einem technologieneutralen Ansatz, der nicht auf bestimmte Technologien beschränkt ist, sondern sich an übergeordneten Prinzipien orientiert. Dadurch bleibt die Regulierung zukunftsoffen, sodass neue technologische Entwicklungen nicht von vornherein ausgeschlossen werden. Dies trägt dazu bei, Innovationshemmnisse zu vermeiden und Fortschritt zu ermöglichen.

    Ein weiterer Vorteil ist die Flexibilität durch branchenspezifische Regelungen. KI-Anwendungen werden je nach Einsatzgebiet unterschiedlich reguliert, um den spezifischen Anforderungen verschiedener Branchen gerecht zu werden. Während der Einsatz von Gesichtserkennungssoftware zur Überwachung am Arbeitsplatz als kritisch angesehen wird, könnte dieselbe Technologie im medizinischen Bereich, beispielsweise zur Diagnose von Depressionen, wertvolle Erkenntnisse liefern.

    Umsetzung bis 2026
    Die kommenden Jahre werden massgeblich dafür sein, die Regulierung von Künstlicher Intelligenz in der Schweiz konkret auszugestalten. Bis spätestens Ende 2026 soll die Umsetzung der KI-Konvention abgeschlossen sein. Dabei sind drei zentrale Aspekte zu berücksichtigen.

    Erstens müssen die Prinzipien der Konvention effizient und praktikabel in bestehende Gesetze integriert werden, um eine reibungslose Anwendung sicherzustellen. Zweitens ist eine aktive Mitgestaltung der Wirtschaft erforderlich, sodass Unternehmen in die Entwicklung nicht-rechtlich bindender Massnahmen eingebunden werden. Drittens müssen die Schweizer Regelungen mit europäischen und globalen Standards kompatibel sein, um den internationalen Marktzugang für Schweizer Unternehmen nicht zu gefährden.

    Mit der Entscheidung für eine sektorielle KI-Regulierung verfolgt der Bundesrat eine pragmatische und innovationsfreundliche Strategie, die einerseits Unternehmen Rechtssicherheit bietet und andererseits die Grundrechte schützt sowie eine nachhaltige technologische Entwicklung fördert.

    Die konkrete Umsetzung wird entscheidend sein. Eine zu strenge Regulierung könnte Innovationen ausbremsen, während eine zu lasche Regulierung das Vertrauen in KI-Technologien untergraben könnte.

    Neben technologischen und wirtschaftlichen Aspekten spielt auch die gesellschaftliche Dimension eine wichtige Rolle. Hochschulen, Unternehmen und öffentliche Institutionen müssen gemeinsam daran arbeiten, KI-Kompetenzen zu vermitteln und ethische Standards zu etablieren.

    Die Schweiz hat nun die Chance, sich als führender KI-Standort langfristig zu positionieren – mit einem regulatorischen Rahmen, der Innovationen ermöglicht und gleichzeitig das Vertrauen der Gesellschaft in KI stärkt.

  • Bundesrat gleist Begrenzung der Bauten ausserhalb von Bauzonen auf

    Bundesrat gleist Begrenzung der Bauten ausserhalb von Bauzonen auf

    Der Bundesrat schlägt vor, die Zahl neuer Gebäude ausserhalb der Bauzonen im Vergleich zum Stand 2023 um maximal 1 Prozent wachsen zu lassen. Er hat an seiner Sitzung vom 19. Juni eine entsprechende Vorlage in die Vernehmlassung geschickt, informiert der Bundesrat in einer Mitteilung. Bei dem Vernehmlassungsentwurf handelt es sich um eine Vorlage für die Verordnung zum revidierten Raumplanungsgesetz. Es war am 29. September letzten Jahres von beiden Kammern verabschiedet worden und hat zum Ziel, das Bauen ausserhalb der Bauzonen auf einem bestimmten Niveau zu stabilisieren.

    Derzeit gibt es in der Schweiz rund 620’000 Gebäude ausserhalb der Bauzonen. Tritt die Vorlage in Kraft, könnte diese Zahl maximal um 6200 Gebäude steigen. Bei jährlich durchschnittlich 500 neuen Bauten ausserhalb der Bauzone wäre die zulässige Höchstzahl in etwas über zehn Jahren erreicht, schreibt der Bundesrat.

    Darüber hinaus schlägt der Bundesrat Änderungen im Umgang mit Spezialzonen vor. Hier sollen Neubauten ausserhalb der Bauzonen in Volumen und Fläche durch den Abriss bestehender Anlagen kompensiert werden müssen. In Landwirtschaftszonen wird der Vorrang der Landwirtschaft gegenüber anderen Nutzungen bekräftigt.

  • Bundesrat unterstützt Preisempfehlungen für Schweizer Holz

    Bundesrat unterstützt Preisempfehlungen für Schweizer Holz

    Die Initiative 21.463 «Preisempfehlungen auch für Holz aus Schweizer Wäldern» soll den rund 250 000 Schweizer Waldeigentümerinnen und -eigentümern eine bessere Orientierung am Markt bieten. Durch die Möglichkeit, Richtpreise zu vereinbaren, ähnlich wie in der Landwirtschaft, können die Waldbesitzer ihre Verkaufspreise besser an den Marktbedingungen ausrichten. Dies trägt zur Stabilität und Transparenz auf dem Holzmarkt bei und unterstützt die nachhaltige Bewirtschaftung der Wälder.

    Positive Effekte der Preisempfehlungen
    Der Bundesrat sieht in der Einführung von Preisempfehlungen einen wichtigen Schritt zur Förderung der Wald- und Holzwirtschaft. Durch die Veröffentlichung dieser Empfehlungen soll ein marktgerechteres Verhalten der Akteure unterstützt werden. Dies führt zu indirekten positiven Effekten, da der Verkauf von Holz einen wesentlichen Beitrag zur Finanzierung der Waldbewirtschaftung und -pflege leistet. Damit werden alle Funktionen des Waldes, einschliesslich seiner ökologischen und sozialen Leistungen, besser sichergestellt.

    Eigenverantwortliche Umsetzung durch Branchenorganisationen
    Die Umsetzung der Preisempfehlungen soll eigenverantwortlich durch die Organisationen der Wald- und Holzbranche erfolgen. Der Bundesrat betont, dass die vorgeschlagene Regelung im WaG keine kartellrechtlich unzulässige Beseitigung des Wettbewerbs darstellt. Einzelne Unternehmen sind nicht zur Einhaltung der empfohlenen Preise verpflichtet, und es werden keine Preisempfehlungen für Konsumentenpreise festgelegt. Dies stellt sicher, dass der Wettbewerb weiterhin fair bleibt und die Preisempfehlungen lediglich als Orientierungshilfe dienen.

    Mit der Unterstützung der parlamentarischen Initiative setzt der Bundesrat ein Zeichen für die Stärkung der Schweizer Waldwirtschaft. Die Einführung von Preisempfehlungen für Rohholz soll die Markttransparenz erhöhen, die finanzielle Basis für die nachhaltige Waldbewirtschaftung sichern und somit langfristig die vielfältigen Funktionen des Waldes erhalten.

  • Bundesrat passt vier Schlüsselverordnungen im Sanierungs- und Recyclingprozesse an

    Bundesrat passt vier Schlüsselverordnungen im Sanierungs- und Recyclingprozesse an

    In der Schweiz gibt es etwa 38’000 Standorte mit umweltgefährdenden Stoffen, von denen rund 4’000 saniert werden müssen. Die neue Altlasten-Verordnung, die am 1. Juni 2024 in Kraft tritt, ermöglicht den Wiedereinbau von behandeltem Aushubmaterial am Sanierungsstandort. Dies ist ökologisch vorteilhafter als die bisherige Praxis, die grosse Materialtransporte und -behandlungen erforderte. Der Wiedereinbau muss sicherstellen, dass keine erneute Sanierung notwendig wird, und der Standort wird langfristig überwacht.

    Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung: Anpassungen für Kältemittel und Batterien
    Ab dem 1. Januar 2025 tritt eine überarbeitete Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung in Kraft, die sich an EU-Standards und den neuesten technischen Entwicklungen orientiert. Besonders klimaschädigende Kältemittel in Neuanlagen und -geräten werden dadurch beschränkt, um die Ziele des Montrealer Protokolls zu erreichen und die Ozonschicht zu schützen. Zudem regelt die Verordnung ab dem 1. Juli 2024 die Rücknahme und Entsorgung erheblich beschädigter Batterien und die Rückerstattung der vorgezogenen Entsorgungsgebühr beim Export. Diese Anpassungen bieten den Unternehmen mehr Rechtssicherheit und tragen zur nachhaltigen Entsorgung bei.

    Verlängerung der Übergangsbestimmungen in den Programmvereinbarungen
    Seit 2008 definieren Bund und Kantone gemeinsam Umweltziele und entsprechende Subventionen in Programmvereinbarungen. Für die Periode 2025-2028 werden die Übergangsregelungen der Gewässerschutz- und Waldverordnung um vier Jahre verlängert, um begonnene Projekte fortzuführen und abzuschliessen. Diese Änderungen treten am 1. Januar 2025 in Kraft und sichern die Kontinuität der wichtigen Umweltmassnahmen.

    Die vom Bundesrat beschlossenen Anpassungen stärken den Umweltschutz und optimieren die regulatorischen Rahmenbedingungen. Diese Massnahmen unterstreichen die Verpflichtung der Schweiz zu nachhaltiger Entwicklung und effizientem Ressourcenmanagement, während sie den betroffenen Branchen mehr Klarheit und Sicherheit bieten.

  • Bundesrat unterstützt Einschränkung des Verbandsbeschwerderechts

    Bundesrat unterstützt Einschränkung des Verbandsbeschwerderechts

    Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrats hat eine Vorlage erarbeitet, die vorsieht, das Verbandsbeschwerderecht für Umweltorganisationen bei kleineren Wohnbauten innerhalb der Bauzone einzuschränken. Diese Initiative zielt darauf ab, den bürokratischen Prozess der Baugenehmigung zu vereinfachen, insbesondere für Bauvorhaben von geringer Grösse.

    Der Bundesrat hat am 27. März 2024 Stellung zu dieser Vorlage genommen und unterstützt die Vorschläge der UREK-N. Er befürwortet die Einschränkung des Verbandsbeschwerderechts bei Wohnbauten bis zu einer Grösse von 400 m2 Geschossfläche innerhalb von Bauzonen. Dieser Schritt soll dazu beitragen, den Bauprozess für private Bauherren effizienter zu gestalten und gleichzeitig den Schutz bedeutender Umwelt- und Kulturerbbestätten zu gewährleisten.

    Darüber hinaus stimmt der Bundesrat den von der UREK-N vorgeschlagenen Ausnahmen zu. Insbesondere sollen das Verbandsbeschwerderecht bestehen bleiben bei Bauvorhaben, die bedeutende Ortsbilder, geschichtliche Stätten und Kulturdenkmäler beeinflussen, sowie bei Bauten in sensiblen Gebieten wie Biotopen oder Gewässerräumen.

    Die Vorlage wird voraussichtlich in der Sondersession im April vom Nationalrat behandelt. Diese Entwicklung verdeutlicht die fortlaufenden Bemühungen, einen ausgewogenen Ansatz zwischen wirtschaftlicher Entwicklung und Umweltschutz in der Baubranche sicherzustellen.

  • Neue Lärmvorschriften im Interesse der Siedlungsentwicklung nach innen

    Neue Lärmvorschriften im Interesse der Siedlungsentwicklung nach innen

    Die Umweltkommission des Ständerates (UREK-S) hat einstimmig ihre Unterstützung für die Revision des Umweltschutzgesetzes ausgesprochen, nachdem sie umfangreiche Anhörungen von Kantonen und Interessenvertretungen durchgeführt hat. Die Revision betrifft verschiedene Umweltthemen, darunter Lärmschutz, Altlasten und strafrechtliche Aspekte. Die UREK-S hat sich bereits auf Entscheidungen bezüglich des Bauens in lärmexponierten Gebieten festgelegt und unterstützt die Schaffung klarer lärmrechtlicher Kriterien für Baubewilligungen. Dies soll die Rechtssicherheit für Bauprojekte in lärmbelasteten Gebieten erhöhen und das Ziel der Siedlungsentwicklung nach innen voranbringen.

    Die Kommission schlägt vor, Baugenehmigungen unter bestimmten Bedingungen zu erteilen, selbst wenn die Immissionsgrenzwerte überschritten werden. Eine Möglichkeit ist, den Grenzwert in mindestens der Hälfte der lärmempfindlichen Räume an einem Fenster einzuhalten. Alternativ kann dies auf einen lärmempfindlichen Raum pro Wohnung beschränkt werden, wenn ein ruhiger Außenraum vorhanden ist. Die Kommission hat auch beschlossen, dass die Grenzwerte am offenen Fenster nicht eingehalten werden müssen, wenn eine kontrollierte Wohnraumlüftung vorhanden ist.

    Eine Minderheit in der Kommission hält diese Lockerungen des Lärmschutzes für zu weitreichend und plädiert für einen strengeren Schutz vor Lärm. Sie schlägt vor, dass der Grenzwert grundsätzlich in jedem lärmempfindlichen Raum an einem Fenster eingehalten werden muss. Ist dies nicht möglich, könnte dies auf die Hälfte der lärmempfindlichen Räume beschränkt werden, sofern ein ruhiger Außenraum zur Verfügung steht.

    In Bezug auf die Ausweisung von Bauzonen und Änderungen von Nutzungsplänen unterstützt die Kommission den Bundesrat darin, Ausnahmen von der Einhaltung der Belastungsgrenzwerte zuzulassen, unter der Voraussetzung, dass bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Eine Minderheit in der Kommission fordert, den Städten und Gemeinden mehr Kompetenzen bei der Anordnung von Maßnahmen zu geben, während eine andere Minderheit Lärmobergrenzen auf Gesetzesstufe für Ausnahmen bei der Ausweisung neuer Bauzonen oder Änderungen von Nutzungsplänen festlegen möchte.

    Schließlich wird von einer Minderheit verlangt, den Lärmschutz während der Nachtzeiten sicherzustellen. In Bezug auf die Biodiversitätsinitiative bleibt die Kommission bei ihrer Entscheidung, nicht auf den indirekten Gegenentwurf zur Initiative einzutreten. Die Mehrheit der Kommission ist der Ansicht, dass das bestehende Recht ausreichend Schutz für Flächen mit hoher Biodiversität bietet. Eine Minderheit plädiert jedoch für den indirekten Gegenentwurf. Die Kommission empfiehlt schließlich die Ablehnung der Biodiversitätsinitiative.

    Die Kommission hat auch die Detailberatung zur parlamentarischen Initiative „Stärkung der Schweizer Kreislaufwirtschaft“ aufgenommen und wird die Beratung fortsetzen. Darüber hinaus hat sie ein Postulat eingereicht, das die Anwendung des Verursacherprinzips bei Rücksendungen im Online-Versandhandel prüfen soll. Die Kommission tagte unter dem Vorsitz von Ständerätin Adèle Thorens Goumaz und teilweise in Anwesenheit von Bundesrat Albert Rösti in Bern.

  • Der Bund nimmt Bericht über Beschaffungscontrolling zur Kenntnis

    Der Bund nimmt Bericht über Beschaffungscontrolling zur Kenntnis

    Das Reporting Set Beschaffungscontrolling Bundesverwaltung liefert Beschaffungskennzahlen auf Stufe zentrale Bundesverwaltung mit dem Ziel, Handlungsempfehlungen für eine ordnungsgemässe und nachhaltige Beschaffung abzugeben. Der Bericht, der jährlich an den Bundesrat sowie an die Finanzdelegation der Eidgenössischen Räte (FinDel) geht, enthält die Auswertungen der nachfolgenden Instrumente des Beschaffungscontrollings: Statistik Beschaffungszahlungen, Vertragsmanagement und Monitoring Beschaffungsstrategie.

    Neben Auswertungen zu Beschaffungszahlungen und Vergaben bzw. Verträgen enthält das Reporting Set erstmals auch Angaben zur Umsetzung der Beschaffungsstrategie der Bundesverwaltung. Zeitgleich mit dem Reporting Set Beschaffungscontrolling erscheint der gemeinsame Jahresbericht der zentralen Beschaffungsstellen des Bundes sowie die Liste der Beschaffungen ab 50’000 Franken, welche sich auf die Datenbasis des Beschaffungscontrollings abstützen.

    Im Jahr 2022 tätigte die Bundesverwaltung Zahlungen im Umfang von 7,28 Milliarden Franken für Beschaffungen. Damit hat sie rund 190 Millionen Franken mehr als im Vorjahr ausgegeben. Vergaben über dem WTO-Schwellenwert erfolgten im Volumen von 14,93 Milliarden Franken. 85 Prozent davon wurden in einem Wettbewerbsverfahren vergeben.

    Zwei Themengebiete im öffentlichen Beschaffungswesen des Jahres 2022 waren besonders im Fokus: Einerseits führte die Bewältigung der COVID-19-Pandemie das dritte Jahr in Folge zu aussergewöhnlichen Beschaffungen. Andererseits ist bei den Luftfahrtsystemen der Armee (z.B. durch die Beschaffung der Kampfflugzeuge und der Bodenluftabwehr) ein steigendes Beschaffungsvolumen erkennbar.

  • Nationalrat will mehr Fotovoltaikanlagen auf Stockwerkeigentum

    Nationalrat will mehr Fotovoltaikanlagen auf Stockwerkeigentum

    Er hat am Mittwoch eine Motion des Tessiner SP-Nationalrats Bruno Storni mit dieser Forderung angenommen. Storni strebt auch an, dass es in Gebäuden im Stockwerkeigentum einfacher wird, energetische Sanierungen vorzunehmen und Elektroauto-Ladestationen zu installieren. 

    Dafür soll der Bundesrat im Stockwerkeigentumsrecht die nötigen Quoren bei der Beschlussfassung von solchen Projekten anpassen. Fürs Erreichen der Ziele der Energiestrategie 2050 des Bundes sei es wichtig, dass die Energieeffizienz von Gebäuden im Stockwerkeigentum steige, sagt Storni. 

    Mit 119 zu 66 Stimmen bei 6 Enthaltungen nahm die grosse Kammer Stornis Vorstoss an. Dieser geht nun zur Prüfung an die zuständige Kommission des Ständerats. 

    Der Bundesrat lehnte die Motion ab. Das geltende Recht enthalte eine differenzierte und ausgewogene Regelung der Beschlussfassung von Stockwerkeigentümergemeinschaften. Es solle den Stockwerkeigentümern im Rahmen ihrer Privatautonomie überlassen sein, mittels der bewährten Regeln der Beschlussfassung über Sanierungs- und Umbauprojekte zu entscheiden. 

  • Bundesrat beantragt 218,1 Millionen für zivile Bundesbauten

    Bundesrat beantragt 218,1 Millionen für zivile Bundesbauten

    Das grösste einzelne Bauvorhaben in der Immobilienbotschaft 2023 ist die Sanierung und Erweiterung des Gewächshausareals Reckenholz (ZH). 29,5 Millionen Franken sind hierfür veranschlagt. 21,1 Millionen Franken werden für die Erweiterung der Verbindungsebene beim Verwaltungszentrum Liebefeld (Köniz, BE) beantragt. Weiter soll in Kameruns Hauptstadt Yaoundé ein Neubau für die Kanzlei und die Residenz der Schweizer Vertretung gebaut werden. Der Verpflichtungskredit dafür beträgt 27,5 Millionen Franken. 

    Sanierung und Erweiterung des Gewächshausareals Reckenholz 
    Reckenholz ist eines der beiden regionalen Forschungszentren von Agroscope. Die dortigen äusseren Gewächshäuser sowie die Haustechnik im Betriebsgebäude haben das Ende ihres Lebenszyklus überschritten. Die Gewächshäuser werden durch energieeffiziente und flexibel nutzbare klimatisierte Forschungskammern ersetzt. Die Haustechnik im Betriebsgebäude wird saniert und an die neuen Anforderungen angepasst. 

    Erweiterung der Verbindungsebene beim Verwaltungszentrum Liebefeld 
    Der Campus Süd in Liebefeld gliedert sich in mehrere Verwaltungs- und Laborgebäude für das Bundesamt für Gesundheit (BAG), das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV), das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) sowie das Eidgenössische Institut für Metrologie (METAS). 2025 wird das Kompetenzzentrum für landwirtschaftliche Forschung (Agroscope), das Teil des BLW ist, nach Posieux umziehen. Dies ermöglicht eine Weiterentwicklung des Campus ab 2026. Als Vorbereitung dafür sowie um mobil-flexible Arbeitsformen einzuführen, soll die unterirdische Verbindungsebene erweitert werden. Damit können bestehende und allfällige im Rahmen der Weiterentwicklung hinzukommende Gebäude besser räumlich und technisch verbunden sowie in das Zutritts- und Sicherheitskonzept eingebunden werden. 

    Neubau der Kanzlei und der Residenz Yaoundé 
    Die Schweizer Vertretung in Kamerun ist derzeit in gemieteten Gebäuden untergebracht. Auf einer bundeseigenen Parzelle soll nun eine flexible und funktionale Botschaftsinfrastruktur erstellt werden. Der Neubau vereinfacht die funktionalen Abläufe zwischen der Kanzlei, der Residenz sowie einer Dienstwohnung, welche sich neu am selben Standort befinden. Dies ermöglicht Synergien beim Sicherheitskonzept sowie den technischen Infrastrukturen und erlaubt eine multifunktionale Nutzung beispielsweise der repräsentativen Räumlichkeiten. 

    Weitere Immobilienvorhaben 2023 
    Einen weiteren Verpflichtungskredit von 140 Millionen verwendet das Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL) für nicht einzeln spezifizierte Vorhaben unter einem Betrag von 10 Millionen Franken, für nicht planbare oder dringliche Liegenschaftskäufe sowie für die Projektierung von zu­künftigen Immobilienbotschafts-Projekten.

  • Zusammenschluss der Credit Suisse und UBS

    Zusammenschluss der Credit Suisse und UBS

    Die Credit Suisse und die UBS haben am Sonntag einen Fusionsvertrag abgeschlossen, wonach die UBS die fortbestehende Einheit sein wird. Nach den Verhandlungen, die am Wochenende stattgefunden und zur Unterzeichnung des Fusionsvertrags geführt haben, sind die UBS und die Credit Suisse zu dem Schluss gekommen, dass ein Zusammenschluss im besten Interesse ihrer Aktionärinnen und Aktionäre und ihrer Stakeholder ist. Das Eidgenössische Finanzdepartement, die Schweizerische Nationalbank und die FINMA hatten die beiden Unternehmen zuvor zum Abschluss dieser Transaktion aufgefordert, um das notwendige Vertrauen in die Stabilität der Schweizer Volkswirtschaft und des Schweizer Finanzplatzes wiederherzustellen.

    Für den Zusammenschluss gelten die folgenden wesentlichen Bedingungen:

    • Alle Aktionärinnen und Aktionäre der Credit Suisse erhalten als Gegenleistung für die Fusion 1 Aktie der UBS für 22,48 Aktien der Credit Suisse. Dieses Umtauschverhältnis entspricht einem Übernahmepreis von CHF 3 Mia. für sämtliche Aktien der Credit Suisse.
    • Der Zusammenschluss unterliegt den üblichen Abschlussbedingungen. Beide Parteien sind überzeugt, dass alle Bedingungen erfüllt werden können. Der Zusammenschluss soll nach Möglichkeit bis Ende 2023 vollzogen sein.
    • Die Schweizerische Nationalbank gewährt der Credit Suisse Zugang zu Fazilitäten, über die sie erhebliche zusätzliche Liquidität erhält.
    • Es wird erwartet, dass die UBS zur Sicherstellung einer reibungslosen Integration der Credit Suisse in die UBS so rasch wie rechtlich möglich Mitarbeitende in Schlüsselpositionen bei der Credit Suisse ernennen wird.
    • Die Credit Suisse wird ihre Geschäftstätigkeit wie gewohnt fortsetzen und ihre Restrukturierungsmassnahmen in Zusammenarbeit mit der UBS umsetzen.
    • Die UBS hat ihre Zuversicht zum Ausdruck gebracht, dass die Mitarbeitenden der Credit Suisse weiter beschäftigt werden können.

    Die Credit Suisse wurde am Sonntag von der FINMA über deren Entscheid informiert, dass das zusätzliche Kernkapital der Credit Suisse (aus der Emission von Tier 1 Capital Notes) im Gesamtnennwert von rund CHF 16 Mia. auf null abgeschrieben wird.

    Unter Berücksichtigung der besonderen Umstände, die die Schweizer Volkswirtschaft als Ganzes betreffen, erlässt der Bundesrat eine Notverordnung, die auf diese spezifische Transaktion zugeschnitten ist. Es wird darauf hingewiesen, dass der Zusammenschluss ohne die ansonsten erforderliche Genehmigung der Aktionärinnen und Aktionäre der UBS und der Credit Suisse durchgeführt wird, um die Transaktionssicherheit zu erhöhen.

    Axel P. Lehmann, Präsident des Verwaltungsrats der Credit Suisse, sagte: «Die angekündigte Fusion stellt angesichts der ausserordentlichen und beispiellosen Umstände das bestmögliche Ergebnis dar. Die Credit Suisse hat eine extrem schwierige Zeit hinter sich. Obwohl das Team unermüdlich daran gearbeitet hat, zahlreiche bedeutende Altlasten zu bereinigen und die neue Strategie umzusetzen, sind wir heute gezwungen, eine Lösung anzunehmen, die ein nachhaltiges Ergebnis ermöglicht.»

  • Bundesrat will Wettbewerbsfähigkeit von Schweizer KMU und Regionen weiter stärken

    Bundesrat will Wettbewerbsfähigkeit von Schweizer KMU und Regionen weiter stärken

    Mit der Botschaft zur Standortförderung 2024-2027 entwickelt der Bundesrat die strategischen Grundlagen der Standortförderung des Bundes weiter. Er verfolgt mit der Standortförderung in den Jahren 2024-2027 die folgenden fünf Ziele: Rahmenbedingungen für KMU verbessern, Regionen stärken, zur nachhaltigen Entwicklung beitragen, Chancen der Digitalisierung nutzen sowie die Attraktivität des Wirtschafts- und Tourismusstandorts stärken. Im Vergleich zur Periode 2020-2023 wird die Bedeutung der nachhaltigen Entwicklung und der Digitalisierung aufgewertet. Zudem wird die Standortförderung noch stärker auf die Bedürfnisse der Haupt-Zielgruppen – KMU und Regionen – ausgerichtet. Für die Umsetzung der Ziele werden in den kommenden Jahren durch das SECO und die mandatierten Organisationen (Bürgschaftsgenossenschaften, Schweizerische Exportrisikoversicherung, Schweizerische Gesellschaft für Hotelkredit, Schweiz Tourismus, Switzerland Global Enterprise) 23 konkrete Aktivitäten definiert. Die Umsetzung erfolgt zum Teil in Zusammenarbeit mit den Kantonen und weiteren Partnern.

    Die Schwerpunkte der Standortförderung
    Bei der KMU-Politik liegt der Schwerpunkt im Ausbau von EasyGov.swiss, des One-Stop-Shops von Bund, Kantonen und Gemeinden für Unternehmen. Dieser kann wesentlich zur administrativen Entlastung der Unternehmen beitragen. In der Periode 2024-2027 soll der Leistungsumfang von EasyGov weiter ausgebaut werden, um dem Bedürfnis der Unternehmen nach weiteren elektronischen Behördenleistungen gerecht zu werden. Im Rahmen des Ausbaus von EasyGov ist beispielsweise geplant, den Unternehmen künftig einen gebündelten Prozess für den Unternehmensumzug (Adressänderung) anbieten zu können. Geplant ist auch ein weiterer Ausbau im Bereich der ausländerrechtlichen Meldungen und Bewilligungen für Unternehmen.

    Bei der Tourismuspolitik liegen die inhaltlichen Schwerpunkte auf der Weiterentwicklung der Investitionsförderung, der nachhaltigen Entwicklung sowie der digitalen Transformation des Tourismus. Einen Schwerpunkt stellt in den Jahren 2024-2027 zudem die Umsetzung des Recovery-Programms für den Schweizer Tourismus dar, mit dem den Auswirkungen der Covid-19-Pandemie entgegengewirkt wird.

    Die Neue Regionalpolitik NRP startet 2024 in ihre dritte achtjährige Mehrjahresperiode (2024-2031). Die bisherigen thematischen Förderschwerpunkte «Industrie» und «Tourismus» werden weitergeführt. Als Querschnittthemen erhalten neben der Digitalisierung insbesondere die nachhaltige Entwicklung und die «lokale Wirtschaft», welche die Exportorientierung der NRP ergänzt, besonderes Gewicht.

    Schliesslich soll das Angebot zur Unterstützung der Exportwirtschaft, beispielsweise in Bezug auf handelstechnische Fragestellungen, und insbesondere der Zugang von Schweizer Exporteuren zu grossen ausländischen Infrastrukturprojekten, bedarfsgerecht weiterentwickelt und der «Team Switzerland»-Ansatz erweitert werden. So führen diverse Verbände, Bundesstellen, Switzerland Global Enterprise und die Schweizerische Exportrisikoversicherung vermehrt gemeinsame Promotionsauftritte im Ausland durch. Diese richten sich unter anderem an Generalunternehmer, welche grosse Infrastrukturprojekte ausführen. In wichtigen Märkten werden weitere Geschäftsmöglichkeiten identifiziert.

    Verpflichtungskredite und Zahlungsrahmen
    Um die Instrumente der Standortförderung fortzuführen und weiterzuentwickeln, beantragt der Bundesrat dem Parlament für die Jahre 2024-2027 Verpflichtungskredite und Zahlungsrahmen im Umfang von insgesamt 428,83 Millionen Franken. Für die Jahre 2020-2023 stand ein Betrag von rund 399 Millionen Franken zur Verfügung. Hinzu kommt ein Zahlungsrahmen für die Äufnung des Fonds für Regionalentwicklung in den Jahren 2024-2031 im Umfang von 217,3 Millionen Franken (reduziert um 12,7 Mio. CHF gegenüber der Vorperiode 2016-2023).

    Die Umsetzung der Standortförderung erfolgt anhand der Instrumente der KMU-Politik, der Tourismuspolitik, der Neuen Regionalpolitik (NRP) sowie der Aussenwirtschaftsförderung.

  • Wohnungsnot: Bundesrat wartet ab

    Wohnungsnot: Bundesrat wartet ab

    Für Wohnbaugenossenschaften Schweiz ist es unverständlich, dass der Bundesrat angesichts der Wohnungsnot einfach abwarten will. In einer Interpellation wollte Manuela Weichelt, Nationalrätin (Grüne) und Vorstandsmitglied von Wohnbaugenossenschaften Schweiz, wissen, was der Bundesrat gegen die Wohnungsnot zu tun gedenke. Der Bundesrat antwortete, dass er sich bewusst sei, dass ein ungenügendes Wohnungsangebot die Wirtschaftsentwicklung hemmen und zu sozialpolitischen Spannungen führen könne. Er sieht aber die Verantwortung für die Wohnraumversorgung in erster Linie bei der Immobilienwirtschaft. Zwar spiele der gemeinnützige Wohnungsbau eine wichtige Rolle bei der Bereitstellung von preisgünstigen Wohnungen, dieser werde aber mit dem Fonds de Roulement und Bürgschaften bereits gefördert. Allenfalls ist der Bundesrat bereit, weitergehende Massnahmen zu evaluieren, wie dies ein Postulat von Ständerat Damian Müller (FDP) fordert.

    Es braucht sofort Massnahmen
    Die Wohnungsknappheit treibt die Mieten immer weiter in die Höhe. «Der Mangel an bezahlbaren Wohnungen ist akut und es müssen schnell Massnahmen getroffen werden», betont Manuela Weichelt. «Wir fordern den Bundesrat auf, jetzt zu handeln. Rezepte gegen die Wohnungsnot sind bekannt: Es braucht mehr gemeinnützigen und preisgünstigen Wohnungsbau.» Die aktuelle Situation zeigt, dass die Immobilienwirtschaft nicht für ein genügendes Angebot an bezahlbarem Wohnraum sorgt. «Der Bundesrat anerkennt, dass die gemeinnützigen Wohnbauträger hier einen wichtigen Beitrag leisten. Umso unverständlicher ist es, dass er diese nicht stärker fördern will. Die jetzige Wohnraumförderung genügt nicht, um den Anteil an gemeinnützigen Wohnungen rasch zu erhöhen», erklärt Eva Herzog, Ständerätin Basel-Stadt (SP) und Präsidentin von Wohnbaugenossenschaften Schweiz. Um mehr bauen zu können, sind gemeinnützige Wohnbauträger insbesondere auf geeignetes Bauland angewiesen. Hierfür braucht es eine aktive Steuerung, zum Beispiel mit definierten Anteilen oder Zonen für gemeinnützigen Wohnraum. Der Bund hätte es in der Hand, Land für gemeinnützige Bauprojekte sicherzustellen: Zum Beispiel, indem er nicht mehr benötigte Areale des Bundes und bundesnaher Betriebe dafür zur Verfügung stellte. Oder indem er Gemeinden die Möglichkeit gäbe, mit einem Vorkaufsrecht Land zu kaufen für gemeinnützigen Wohnungsbau. Auch könnte der Bund Gemeinden beim Landkauf unterstützen, etwa mit einem Landerwerbsfonds.

  • Bundesrat will Wettbewerbsfähigkeit von KMU und Regionen stärken

    Bundesrat will Wettbewerbsfähigkeit von KMU und Regionen stärken

    Mit der Botschaft zur Standortförderung 2024-2027 entwickelt der Bundesrat die strategischen Grundlagen der Standortförderung des Bundes weiter. Er verfolgt mit der Standortförderung in den Jahren 2024-2027 die folgenden fünf Ziele: Rahmenbedingungen für KMU verbessern, Regionen stärken, zur nachhaltigen Entwicklung beitragen, Chancen der Digitalisierung nutzen sowie die Attraktivität des Wirtschafts- und Tourismusstandorts stärken. Im Vergleich zur Periode 2020-2023 wird die Bedeutung der nachhaltigen Entwicklung und der Digitalisierung aufgewertet. Zudem wird die Standortförderung noch stärker auf die Bedürfnisse der Haupt-Zielgruppen – KMU und Regionen – ausgerichtet. Für die Umsetzung der Ziele werden in den kommenden Jahren durch das SECO und die mandatierten Organisationen (Bürgschaftsgenossenschaften, Schweizerische Exportrisikoversicherung, Schweizerische Gesellschaft für Hotelkredit, Schweiz Tourismus, Switzerland Global Enterprise) 23 konkrete Aktivitäten definiert. Die Umsetzung erfolgt zum Teil in Zusammenarbeit mit den Kantonen und weiteren Partnern.

    Die Schwerpunkte der Standortförderung
    Bei der KMU-Politik liegt der Schwerpunkt im Ausbau von EasyGov.swiss, des One-Stop-Shops von Bund, Kantonen und Gemeinden für Unternehmen. Dieser kann wesentlich zur administrativen Entlastung der Unternehmen beitragen. In der Periode 2024-2027 soll der Leistungsumfang von EasyGov weiter ausgebaut werden, um dem Bedürfnis der Unternehmen nach weiteren elektronischen Behördenleistungen gerecht zu werden. Im Rahmen des Ausbaus von EasyGov ist beispielsweise geplant, den Unternehmen künftig einen gebündelten Prozess für den Unternehmensumzug (Adressänderung) anbieten zu können. Geplant ist auch ein weiterer Ausbau im Bereich der ausländerrechtlichen Meldungen und Bewilligungen für Unternehmen.

    Bei der Tourismuspolitik liegen die inhaltlichen Schwerpunkte auf der Weiterentwicklung der Investitionsförderung, der nachhaltigen Entwicklung sowie der digitalen Transformation des Tourismus. Einen Schwerpunkt stellt in den Jahren 2024-2027 zudem die Umsetzung des Recovery-Programms für den Schweizer Tourismus dar, mit dem den Auswirkungen der Covid-19-Pandemie entgegengewirkt wird.

    Die Neue Regionalpolitik NRP startet 2024 in ihre dritte achtjährige Mehrjahresperiode (2024-2031). Die bisherigen thematischen Förderschwerpunkte «Industrie» und «Tourismus» werden weitergeführt. Als Querschnittthemen erhalten neben der Digitalisierung insbesondere die nachhaltige Entwicklung und die «lokale Wirtschaft», welche die Exportorientierung der NRP ergänzt, besonderes Gewicht.

    Schliesslich soll das Angebot zur Unterstützung der Exportwirtschaft, beispielsweise in Bezug auf handelstechnische Fragestellungen, und insbesondere der Zugang von Schweizer Exporteuren zu grossen ausländischen Infrastrukturprojekten, bedarfsgerecht weiterentwickelt und der «Team Switzerland»-Ansatz erweitert werden. So führen diverse Verbände, Bundesstellen, Switzerland Global Enterprise und die Schweizerische Exportrisikoversicherung vermehrt gemeinsame Promotionsauftritte im Ausland durch. Diese richten sich unter anderem an Generalunternehmer, welche grosse Infrastrukturprojekte ausführen. In wichtigen Märkten werden weitere Geschäftsmöglichkeiten identifiziert.

    Verpflichtungskredite und Zahlungsrahmen
    Um die Instrumente der Standortförderung fortzuführen und weiterzuentwickeln, beantragt der Bundesrat dem Parlament für die Jahre 2024-2027 Verpflichtungskredite und Zahlungsrahmen im Umfang von insgesamt 428,83 Millionen Franken. Für die Jahre 2020-2023 stand ein Betrag von rund 399 Millionen Franken zur Verfügung. Hinzu kommt ein Zahlungsrahmen für die Äufnung des Fonds für Regionalentwicklung in den Jahren 2024-2031 im Umfang von 217,3 Millionen Franken (reduziert um 12,7 Mio. CHF gegenüber der Vorperiode 2016-2023).

    Die Umsetzung der Standortförderung erfolgt anhand der Instrumente der KMU-Politik, der Tourismuspolitik, der Neuen Regionalpolitik (NRP) sowie der Aussenwirtschaftsförderung.

  • Bundesrat steckt Ziele zur Standortförderung ab

    Bundesrat steckt Ziele zur Standortförderung ab

    Der Bundesrat entwickelt die strategischen Grundlagen zur Standortförderung des Bundes weiter. Mit seiner Botschaft für die Jahre 2024 bis 2027 verfolgt er laut einer Medienmitteilung fünf Ziele: Rahmenbedingungen für KMU verbessern, Regionen stärken, zur nachhaltigen Entwicklung beitragen, Chancen der Digitalisierung nutzen sowie die Attraktivität des Wirtschafts- und Tourismusstandorts stärken. Diese sind auch Bestandteile der Neuen Regionalpolitik, die 2024 in ihre dritte achtjährige Periode startet. Für die mandatierten Organisationen wurden 23 konkrete Aktivitäten formuliert.

    Im Vergleich zur Periode 2020 bis 2023 wird die Bedeutung der nachhaltigen Entwicklung und der Digitalisierung aufgewertet. Ausserdem soll sich die Standortförderung noch stärker an den Bedürfnissen der Hauptzielgruppen, den KMU und den Regionen, ausrichten. So liegt der Schwerpunkt bei der KMU-Politik im Ausbau von EasyGov.swiss, dem Online-Schalter für Unternehmen zur elektronischen Abwicklung von Bewilligungs-, Antrags- und Meldeverfahren an einem einzigen Ort.

    Den Fokus in der Tourismuspolitik setzt die Botschaft bei der digitalen Transformation der Branche und der Weiterentwicklung der Tourismusförderung. Zudem will der Bundesrat die Exportorientierung weiterentwickeln. So sollen sich etwa Promotionsauftritte im Ausland an Generalunternehmer mit grossen Infrastrukturprojekten richten.

    Für die Instrumente der Standortförderung beantragt der Bundesrat dem Parlament Finanzmittel in Höhe von 428,83 Millionen Franken, rund 40 Millionen mehr als in der ablaufenden Periode. Dagegen soll der Zahlungsrahmen für die Äufnung des Fonds für Regionalentwicklung in den Jahren 2024 bis 2031 gegenüber der Vorperiode um 12,7 Millionen Franken auf 217,3 Millionen Franken reduziert werden.

  • Neuer Innovationscampus in Basel Area ist eröffnet

    Neuer Innovationscampus in Basel Area ist eröffnet

    Bundesrat Guy Parmelin hat am Samstag, den 29. Oktober, den Switzerland Innovation Park Basel Area Main Campus termingerecht seiner Bestimmung übergeben. An der offiziellen Eröffnungsfeier des modernsten Innovationsparks der Schweiz im Gebiet Bachgraben in Allschwil nahmen rund 200 Gäste teil. Die drei Trägerkantone des Switzerland Innovation Park Basel Area waren durch die Regierungsräte Thomas Weber (BL), Kaspar Sutter (BS) und Jacques Gerber (JU) vertreten.

    „Der Life Science Cluster der Basel Area hat nicht nur für die Schweizer Volkswirtschaft eine enorme Bedeutung, sondern nimmt auch europa- und weltweit eine Spitzenposition ein“, sagte Parmelin laut einer Medienmitteilung in seiner Eröffnungsrede. Er sei überzeugt, dass er „die Bedeutung der Region weiter aufwerten wird“. Raymond Cron, Geschäftsführer von Switzerland Innovation, wünschte dem neuen Innovationscampus, „dass er sich als internationaler Leuchtturm für innovative Projekte im Bereich Health und Life Sciences etabliert“.

    Auf rund 50’000 Quadratmetern bietet der Cluster Raum für etwa 2000 Personen. Das Gebäude wurde von den Basler Architekten Herzog & De Meuron entworfen. Die Realisierung oblag dem Bauherrn Senn Resources.

    Rund 70 Prozent der Labor- und Büroflächen im Main Campus sind den Angaben zufolge derzeit an 38 Firmen und Institutionen vermietet. Darunter befinden sich die Universität Basel, zahlreiche Start-ups, aber auch grosse Unternehmen wie Johnson & Johnson und Basilea. Der von Basel Area Business & Innovation, der Agentur für Standortpromotion und Innovationsförderung, betriebene Switzerland Innovation Park Basel Area verfügt nun über vier Standorte. Er ist einer von sechs Innovationsparks im nationalen Netzwerk der Stiftung Switzerland Innovation.

  • Die Glattalbahn wird länger

    Die Glattalbahn wird länger

    Das Verkehrssystem in der Region Kloten stösst an seine Grenzen. Zunehmende Staustunden und starke Belastungen durch Lärm und Luftverschmutzung sind die Folgen davon. Eine Chance für Besserung verspricht die Glattalbahn-Verlängerung Kloten, die neben der Verlängerung der Tramlinie zwischen dem Flughafen und dem Entwicklungsgebiet Steinacker in Kloten zwei weitere Teilprojekte umfasst: Eine Velohauptverbindung mit separatem Fussweg sowie den Hochwasserschutz für Kloten und für den Flughafen. Die räumliche Nähe und die Abhängigkeiten dieser Teilprojekte erfordern eine gemeinsame Projektierung und Bauausführung. Damit kann der Kanton Zürich drei Herausforderungen in einem Projekt wirkungsvoll und nachhaltig meistern sowie Synergien optimal nutzen.

    Die VBG Verkehrsbetriebe Glattal AG (VBG) reichte am 16. Juli 2020 beim Bundesamt für Verkehr (BAV) das Gesuch für die Erteilung der Infrastrukturkonzession ein. Im Verfahren wurde geprüft, ob ein öffentliches Interesse am Bau und Betrieb der neuen Tramverbindung besteht und keine wesentlichen öffentlichen Interessen – beispielsweise des Umweltschutzes oder des Natur- und Heimatschutzes – der Konzessionserteilung entgegenstehen. Der Bundesrat hat das Gesuch geprüft und entschieden, der VBG die Konzession zu erteilen. Dieser Entscheid kann nicht angefochten werden. Möglichkeiten für Einsprachen bestehen zu einem späteren Zeitpunkt während der öffentlichen Planauflage.

    Derzeit erarbeitet die VBG das Bauprojekt, das die Grundlage für die kantonale Kreditbewilligung bildet. Der Entscheid des Kantonsrates wird 2024 erwartet. Dieser unterliegt dem fakultativen Referendum. Das Projekt wurde im Rahmen der Agglomerationsprogramme der 4. Generation im Juni 2021 beim Bund eingereicht. Dieser entscheidet über eine Mitfinanzierung voraussichtlich bis Ende 2023. Das Bewilligungsverfahren (Plangenehmigungsverfahren nach Eisenbahngesetz) wird voraussichtlich parallel dazu ab 2023 laufen. Aktuell wird von einem Baustart im Jahr 2026 ausgegangen, dies unter der Voraussetzung einer rechtskräftigen Plangenehmigung und der gesicherten Finanzierung durch den Kanton und den Bund. Die Bauarbeiten werden rund vier Jahre dauern.

    Die Glattalbahn hat Grosses vor.
  • Bund will Konzept für energieeffiziente Massnahmen bei Gebäuden erarbeiten

    Bund will Konzept für energieeffiziente Massnahmen bei Gebäuden erarbeiten

    In seiner Motion vom 26. September 2019 hat der damalige Nationalrat Christoph Eymann (LDP/BS) den Bundesrat aufgefordert „ein Umsetzungskonzept für energieeffiziente Minergie-P-Massnahmen zur Reduktion der 80-prozentigen Energieverluste im Gebäudebereich vorzulegen und dabei auch die Nutzung von Dach- und Fassadenflächen für solare Energieproduktion zu berücksichtigen“. Der Nationalrat hatte den Vorstoss im Juni vergangenen Jahres gutgeheissen. An seiner Sitzung am 31. Mai habe nun auch der Ständerat der Motion zugestimmt, informieren die Parlamentsdienste in einer Mitteilung.

    Weil der Ständerat aber eine Ergänzung des Textes vorgenommen habe, gehe die Motion erst einmal wieder an den Nationalrat zurück, wird in der Mitteilung weiter erläutert. Konkret sollen die Kantone bei der Erarbeitung des Konzepts miteinbezogen werden. Dies hatte die ständerätliche Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie (Urek-S) aufgrund grosser kantonaler Unterschiede beim bestehenden Gebäudeprogramm empfohlen.

    Der Bundesrat schliesst sich der Motion von Eymann an. „Angesichts der gestiegenen Energiepreise, etwa wegen des Ukraine-Kriegs, sei das Anliegen nicht nur klimapolitisch, sondern auch ökonomisch wichtig“, zitieren die Parlamentsdienste Umweltministerin Simonetta Sommaruga. „Die Bevölkerung könne so entlastet werden.“

  • Bundesrat will Verfahren für Erneuerbare Energie beschleunigen

    Bundesrat will Verfahren für Erneuerbare Energie beschleunigen

    Die Schweiz hängt beim Ausbau der Windenergie hinterher. Auch die Verfahren für den Bau grosser Wasserkraftanlagen dauern lange. Der Bundesrat will nun die Planungs- und Bewilligungsverfahren für grosse Anlagen beschleunigen, schreibt er in einer Mitteilung. Dabei sollten keine Abstriche beim Schutz von Natur, Umwelt und Denkmälern gemacht werden.

    Der Bundesrat will dazu ein Konzept mit den Standorten der bedeutendsten Wasserkraft- und Windanlagen erarbeiten. Dieses sollte der kantonalen Richtplanung als Vorgabe dienen. Die darin verzeichneten Anlagen sollten dann nur noch einem kantonalen Plangenehmigungsverfahren unterstehen. Dieses sollte sämtliche Bewilligungen erteilen können. Damit sollte bei Widerspruch auch nur noch ein Rechtsmittelzug durch die Instanzen möglich sein.

    Ausserdem will der Bundesrat den Zubau von Photovoltaik auf Dächern und an Fassaden beschleunigen. So sollen Investitionen auch bei Neubauten steuerlich abzugsfähig werden. Die Zulassung von Solaranlagen an Fassaden soll über ein Meldeverfahren geregelt werden.

    Die Schweizerische Energiestiftung begrüsst den Vorstoss des Bundesrates. „Die Schweiz braucht einen Booster für die erneuerbaren Energien“, wird Geschäftsleiter Nils Epprecht in einer Mitteilung zitiert. „Der Bundesrat hat die Dringlichkeit erkannt. Dabei stellt er die beiden politischen Grundpfeiler der Schweiz, die Interessenabwägung und den Föderalismus, nicht in Frage.“

    Die Vernehmlassung zum Vorschlag des Bundesrates dauert bis zum 23. Mai 2022.

  • Bund will Schweiz als Standort für Start-ups stärken

    Bund will Schweiz als Standort für Start-ups stärken

    Der Start-up-Standort Schweiz ist nach Ansicht des Bundesrats zwar grundsätzlich gut aufgestellt. In manchen Bereichen bestehe aber dennoch Potenzial für Verbesserungen. Die Eidgenössischen Departemente für Wirtschaft, Bildung und Forschung und für Justiz und Polizei sollen nun im Auftrag des Bundesrats Massnahmen prüfen, mit denen der Standort weiter gestärkt werden könnte.

    Verbesserungspotenzial sieht der Bundesrat laut einer Mitteilung vor allem in den Bereichen Technologietransfer, Internationalisierung, Zugang zu Fachkräften sowie bei der Finanzierung. Er betont zudem, dass „zahlreiche Staaten in den letzten Jahren umfangreiche Programme zur Unterstützung von Start-ups“ lanciert hätten. Er will daher auch die Vor- und Nachteile eines Schweizer Innovationsfonds umfassend zu prüfen lassen. Dabei soll insbesondere verdeutlicht werden, inwiefern ein solcher Fonds den Risikokapitalmarkt in der Schweiz erweitern und damit die Wachstumschancen innovativer Firmen verbessern könnte.

  • Bund präzisiert Vorgaben für Windenergie

    Bund präzisiert Vorgaben für Windenergie

    „Das Energie- und das Raumplanungsgesetz verpflichten die Kantone seit 2018 explizit, in ihren Richtplänen Gebiete zu bestimmen, die sich für die Nutzung von Windenergie eignen“, erläutert der Bundesrat in einer Mitteilung. Er hat auf seiner Sitzung vom 25. September dadurch nötig gewordene Anpassungen an das Konzept Windenergie verabschiedet. An diesem Konzept müssen sich alle Planungs- und Projektträger orientieren.

    Im Konzept Windenergie werden Nutzungs- und Schutzinteressen gegeneinander abgewogen. Aus dieser Abwägung leite der Bund Gebiete ab, die seiner Ansicht nach für die Nutzung von Windenergie in Frage kommen. Die Interessen des Bundes bei Natur- und Landschaftsschutzgebieten sowie militärischen und zivilen technischen Anlagen des Bundes müssen von den Kantonen bei der Ausweisung von Gebieten für die Nutzung von Windenergie berücksichtigt werden. Das angepasste Konzept legt fest, dass Windanlagen unter bestimmten Bedingungen in Landschaften von nationaler Bedeutung errichtet werden können. In Biotopen von nationaler Bedeutung wird der Bau von Windanlagen hingegen ausgeschlossen.

    Die Kompetenz für die Festlegung der konkreten Gebiete, die für die Nutzung von Windenergie in Frage kommen, verbleibe bei den Kantonen, heisst es in der Mitteilung weiter. In den vom Bund bereits genehmigten Richtplänen der Kantone Aargau, Basel-Landschaft, Bern, Freiburg, Neuenburg, Schaffhausen, Solothurn, St.Gallen, Waadt und Wallis seien bereits mehr als 50 solcher Gebiete definiert worden. Darüber hinaus weist die Mitteilung auf eine Reihe von in der Planung bereits weit fortgeschrittene Windenergieprojekte hin.

  • Stilllegungs- und Entsorgungsfonds weisen Gewinne aus

    Stilllegungs- und Entsorgungsfonds weisen Gewinne aus

    Die von den Betreibern von Kernanlagen zu äufnenden Stilllegungs- und Entsorgungsfonds (STENFO) sollen die Kosten für die Stilllegung der Schweizer Kernkraftwerke und die Entsorgung der radioaktiven Abfälle decken, erläutert der Bundesrat in einer Mitteilung. Er hat in seiner Sitzung vom 18. September die Jahresberichte der beiden Fonds für das Berichtsjahr 2019 genehmigt. Derzeit sind in beiden Fonds zusammen 8,492 Milliarden Franken angehäuft. Ende 2018 hatten sich die Fondsbeträge auf 7,492 Milliarden Franken addiert.

    Im Stilllegungsfonds stehen derzeit 2,724 Milliarden Franken für Stilllegung und Abbruch der Kernanlagen und die Entsorgung der dabei entstehenden radioaktiven Abfälle bereit. Die Mittel überstiegen den für Ende 2019 angestrebten Soll-Betrag von 2,525 Milliarden Franken um 198,8 Millionen Franken, schreibt der Bundesrat. Dabei hatte eine Anlagenrendite von 12,26 Prozent zu einem Gewinn von 297,9 Millionen Franken in der Erfolgsrechnung des Fonds geführt.

    Der für die Kosten der Entsorgung von radioaktiven Abfällen eingerichtete Entsorgungsfonds wies zum Jahresende 2019 Mittel in Höhe von 5,768 Milliarden Franken aus. Der Fonds notierte damit um 615 Millionen Franken über seinem Soll-Betrag von 5,153 Milliarden Franken, informiert der Bundesrat. Im Vergleich zum Jahresende 2018 konnte ein Gewinn von 666,8 Millionen Franken verbucht werden. Er resultierte aus einer Anlagenrendite von 13,09 Prozent.

  • Axpo-Präsident fordert gleitende Marktprämie

    Axpo-Präsident fordert gleitende Marktprämie

    Zwei führende Vertreter der Schweizer Energiewirtschaft gehen in einem gemeinsamen Gastkommentar für den „Tages-Anzeiger“ hart mit den Plänen des Bundesrates zur Umsetzung der Energiestrategie 2050 ins Gericht. „Die Schweiz hat die falschen Instrumente für die Förderung der erneuerbaren Energien. Wir haben einen Vorschlag, wie man das ändern kann“, schreiben Thomas Sieber, Verwaltungsratspräsident des Energiekonzerns Axpo, und Gianni Operto, Präsident von AEE Suisse, der Dachorganisation der Wirtschaft für erneuerbare Energien und Energieeffizienz.

    Der angesprochene Vorschlag lässt sich in zwei Worten zusammenfassen: Gleitende Marktprämie. Der Bundesrat schlägt für die Energiegesetzrevision ein Modell mit Investitionsbeiträgen vor. Die Beträge werden im Vornherein fix festgelegt. Problematisch ist aus Sicht der Autoren, dass es kaum möglich sein werde, die volkswirtschaftlich effizienteste Beitragshöhe zu ermitteln. Entweder gebe es eine nicht notwendige Überförderung oder es würden zu wenig Mittel veranschlagt, was zur Stilllegung nicht mehr rentierlicher Anlagen führe. Die gleitende Marktprämie, für die sich eine „breite Allianz der Schweizer Energiewirtschaft“ einsetze, werde in anderen Ländern schon erfolgreich angewandt. Dabei würden Produktionskapazitäten in einem Wettbewerb ausgeschrieben. „Den Interessenten mit den tiefsten Angeboten wird darauf über eine gewisse Laufzeit eine minimale Vergütung für den produzierten Strom zugesichert – aber nur, falls der Marktpreis diesen nicht abdeckt.“ Die gleitende Marktprämie fördere genau und nur so viel wie nötig. Sie ist deshalb keine Subvention, sondern das faire Preisschild einer zentralen Dienstleistung.

    Da sich derzeit der Ausbau von erneuerbaren Kapazitäten in der Schweiz für Stromversorger nicht lohne, investierten Schweizer Energieversorger und institutionelle Investoren im Ausland. Zum Ende 2019 habe sich der so finanzierte Ausbau von erneuerbaren Kapazitäten auf 11,5 Terawattstunden erhöht, knapp ein Fünftel der gesamtschweizerischen Jahresproduktion.

  • Der Bundesrat ändert die Verordnung zum Mietrecht

    Der Bundesrat ändert die Verordnung zum Mietrecht

    Eine grosse Herausforderung und zugleich ein wichtiger Faktor um die Ziele der Energiestrategie 2050 und des Pariser Klimaabkommens zu erreichen, sind die energetische Gebäudesanierungen im Mietbereich. Der neue Artikel 6c der Verordnung über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen sieht vor, dass der Vermieter die Kosten eines Energiesparcontracting (ESC) unter bestimmten Voraussetzungen als Nebenkosten verrechnen darf.

    Das ESC ist ein Vertrag, mit dem sich ein Energiedienstleister (Energy Service Company, ESCO) gegenüber einem Eigentümer verpflichtet, den Energieverbrauch einer Liegenschaft durch geeignete technische und allenfalls bauliche Massnahmen zu senken. Die neue Verordnungsbestimmung erlaubt es, die ESC-Kosten als Nebenkosten unter bestimmten Voraussetzungen und für eine Zeitdauer von höchstens zehn Jahren weiterzugeben. Dies gilt sowohl für Wohn- als auch für Geschäftsliegenschaften.

    Die Voraussetzungen für die Weitergabe von ESC-Kosten stellen sicher, dass für die Mieter kein finanzieller Mehraufwand und keine grösseren Unterhaltsaufwendungen als Nebenkosten entstehen. Für die Vermieter bietet der ESC eine Steigerung des Gebäudewerts sowie eine Einsparung von Investitionskosten. Durch die Umsetzung von Energiesparmassnahmen kann ein positiver Effekt für die Umwelt und eine Verminderung des CO2-Ausstosses im Gebäudebereich erwartet werden.

    Die neue VMWG-Bestimmung wird am 1. Juni 2020 in Kraft treten. Veränderungen im Mietverhältnis, die sich daraus ergeben, müssen mit dem vom Kanton genehmigten Formular für einseitige Vertragsänderungen angezeigt werden.