Schlagwort: Denkmalpflege

  • Wie viel Vergangenheit verträgt die Verdichtung?

    Wie viel Vergangenheit verträgt die Verdichtung?

    Die Siedlung Brunnergut entstand in zwei Etappen Mitte der 1950er- und frühen 1960er-Jahre und markiert den Übergang zur funktionalistischen, automobilen Stadt. Als eines der ersten Winterthurer Wohnensembles mit Tiefgarage ersetzte sie die Villa Malabar und prägte ein ganzes Blockinnere zwischen Lind-, Kreuz-, Sulzberg- und St.-Georgenstrasse neu. Schon das Baugesuch von 1954 löste eine heftige Kontroverse aus. Frühe Debatten über Dichte, Verkehr und Stadtbild, wie sie heute die ganze Agglomeration beschäftigen.​

    2016 nahm die Stadt Winterthur Brunnergut in das Inventar der schutzwürdigen Bauten auf, 2018 folgte der Eintrag ins kantonale Inventar der Denkmalschutzobjekte von überkommunaler Bedeutung. Damit war klar, die Siedlung gilt nicht nur als Alltagsarchitektur, sondern als Ensemble mit baukulturellem und sozialgeschichtlichem Gewicht, das bei jeder weiteren Planung mitzudenken ist.​

    Juristisches Pingpong um den Schutz
    Mit der kantonalen Entlassung 2024 wollte die Baudirektion den Schutzstatus wieder lockern. Gestützt auf ein Gutachten der Kantonalen Denkmalpflegekommission und späteren Ergänzungen. Der Zürcher Heimatschutz focht das an, das Baurekursgericht forderte bereits in diesem Verfahren ein Ergänzungs- oder Obergutachten und kritisierte Lücken in der fachlichen Beurteilung.​

    Parallel plante der Winterthurer Stadtrat, Brunnergut auch aus dem kommunalen Inventar zu streichen. Dagegen reichte der Zürcher Heimatschutz erneut Rekurs ein. Im Entscheid vom 6. November 2025 hält das Baurekursgericht nun fest, die Stadt stützte sich unzulässig einseitig auf das KDK-Gutachten, der Sachverhalt sei für eine Inventarentlassung nicht genügend abgeklärt. Die Richter verlangen ein Gutachten einer unabhängigen, bisher nicht involvierten Fachperson. Ein deutliches Signal für höhere Anforderungen an die Begründung von Entschutz-Entscheiden.​

    Mehr als eine Fachfrage der Denkmalpflege
    Im Zentrum der Kritik stehen nicht nur formale Mängel, sondern auch inhaltliche Lücken. Unpräzise Pläne, ungenügende Auseinandersetzung mit den im Inventarblatt ausgewiesenen Qualitäten und eine zu knappe Würdigung der sozial- und wirtschaftsgeschichtlichen Bedeutung. Konkret bemängelt das Gericht, dass die Rolle der Siedlung als frühes Beispiel dichter, autoorientierter Nachkriegsmoderne und als Teil der Winterthurer Siedlungsgeschichte nicht seriös in den Vergleich mit anderen Anlagen einbezogen wurde.​

    Für Stadtplanung und Immobilienwirtschaft ist Brunnergut damit weit mehr als ein Einzelfall. Das Verfahren zeigt, wie stark Inventarentscheide heute juristisch und fachlich unterlegt sein müssen, wenn sie in einem Umfeld von Wohnraummangel, Verdichtungsdruck und politisch aufgeheizten Debatten um Einsprachen und Heimatschutz bestehen sollen.​

    Was der Fall für zukünftige Projekte bedeutet
    Der Zürcher Heimatschutz wertet den Entscheid als Stärkung des Inventargedankens. Inventare sind nicht blosse Listen, sondern Planungsinstrumente, deren Abbau hohe Anforderungen erfüllt haben muss. Für Städte wie Winterthur bedeutet das, wer nachträglich Schutz aufheben will, muss transparent darlegen, weshalb baukulturelle, städtebauliche und sozialgeschichtliche Argumente weniger stark wiegen als die Interessen von Verdichtung, Erneuerung oder Rendite.​

    Für Investoren, Eigentümer und Planer steigt damit die Bedeutung sauber dokumentierter Bestandesaufnahmen und frühzeitiger Einbindung der Denkmalpflege. Gerade bei Siedlungen der Nachkriegszeit, die lange als „gewöhnlicher“ Bestand galten. Brunnergut macht sichtbar, dass die zweite Hälfte des 20. Jahrhunderts zunehmend als Teil des baukulturellen Erbes verstanden wird und dass der Weg zu Umnutzung oder Ersatzneubau künftig öfter über unabhängige Fachgutachten und sorgfältig austarierte Schutzkonzepte führen wird.​

  • Schweizer Kulturbotschaft 2025–28 für Baukultur

    Schweizer Kulturbotschaft 2025–28 für Baukultur

    Der Entwurf der Kulturbotschaft 2025–28 rückt die Baukultur in den Mittelpunkt einer nachhaltigen Raumentwicklung. Angesichts von Klimawandel, Ressourcenknappheit und dem Verlust an Biodiversität gewinnt die Gestaltung des Lebensraums an strategischer Bedeutung. Die Baukultur liefert mit ihrem ganzheitlichen Ansatz Antworten auf zentrale Herausforderungen und ermöglicht eine nachhaltige Zukunft.

    Gestaltung als gesellschaftlicher Auftrag
    Baukultur umfasst alle raumwirksamen Tätigkeiten von der Denkmalpflege über die Stadtplanung bis zur Gestaltung zeitgenössischer Bauwerke. Gut gestaltete Gebäude, Siedlungen und Infrastrukturen fördern das Wohlbefinden der Bevölkerung, stärken das Kulturerbe und vereinen ökologische, soziale, ökonomische und kulturelle Werte. Diese integrative Qualität macht Baukultur zu einem entscheidenden Instrument für die Transformation von Städten und Regionen.

    Zukunftsweisende Impulse aus Davos
    Der internationale Davos Baukultur Prozess und die jüngsten Erklärungen europäischer Kulturministerinnen und -minister bekräftigen die Notwendigkeit eines holistischen Bauverständnisses. Die Schweiz nimmt diese Impulse auf und plant, Baukultur im Natur- und Heimatschutzgesetz zu verankern, ein wichtiger Schritt, um die Vorbildfunktion des Bundes zu stärken und bestehende Förderinstrumente gezielt zu nutzen.

    Kreislaufwirtschaft und Innovation als Leitlinien
    Die künftige Baukultur muss konsequent auf Kreislaufwirtschaft und Suffizienz ausgerichtet werden. Neue Standards wie Lebenszyklus-Grenzwerte für Emissionen, der bewusste Umgang mit Ressourcen und eine Kultur des Umbauens bilden das Fundament. Ergänzend braucht es eine Innovationskultur, die neue Materialien, Technologien und Prozesse fördert.

    Empfehlungen für eine kohärente Umsetzung
    Die unterzeichnenden Organisationen stellen konkrete Forderungen. Der Bereich Umwelt soll stärker integriert, Gemeinden und Städte in Beratungs- und Weiterbildungsangebote einbezogen und die effektive Bauteuerung bei der Fördermittelanpassung berücksichtigt werden. Zudem sei eine konsequente Anwendung des Baukulturbegriffs erforderlich, etwa bei den Schweizer Kulturpreisen oder in der Arbeit von Pro Helvetia. Der Runde Tisch Baukultur Schweiz bietet sich als nationale Plattform für die Koordination mit internationalen Initiativen an.

  • Denkmal wird Wohnhaus mit Geschichte

    Denkmal wird Wohnhaus mit Geschichte

    Neun Monate hat es nur gedauert, bis aus dem denkmalgeschützten Bauernhaus Gütsch in Lauerz SZ ein modernes Einfamilienhaus geworden ist. Darüber informiert nun Strüby in einer Medienmitteilung. Das Unternehmen hatte die Bauherrschaft zur Umsetzung der umfangreichen Umbau- und Sanierungsmassnahmen. Strüby habe seine Stärke und Erfahrung im Umgang mit denkmalgeschützten Bauten bei Projektentwicklung, Architektur, Engineering und Umsetzung einbringen können, heisst es.

    Dabei habe sich die frühe und enge sowie konstruktive und lösungsorientierte Zusammenarbeit mit der kantonalen Denkmalpflege und deren Vorsteherin Monika Twerenbold bewährt, „sodass das Resultat für alle Beteiligten äusserst zufriedenstellend herausgekommen ist“, wird Kilian Boog, Geschäftsfeldleiter Umbau bei den Strüby Unternehmungen, zitiert.

    Aussen und innen hat sich viel getan, wobei der spätmittelalterliche Blockbau aus dem Jahr 1492/93 den ursprünglichen Charakter „weitgehend zurück erhalten“ habe. In Kombination mit modernen Elementen sei ein architektonisches „Bijou“ entstanden, das „voller Geschichte und Geschichten steckt und durch seine Symbiose aus Alt und Neu fasziniert“. 

    Holzverschalung, Dach und Fenster wurden erneuert. Die Aussenhülle erhielt eine energetische Sanierung, innen wurde die Heiztechnik auf energetische Wärmepumpe und Photovoltaik umgestellt. Bei der Raumplanung wurde Wert darauf gelegt, vorhandene „kunsthandwerkliche Details, interessante Gebrauchsspuren, religiöse Symbole zum Schutz vor bösen Geistern und Dekorelemente“ hervorzuheben. Unverändert geblieben seien Grundriss und die Raumhöhen.

  • Gestaltungsleitlinien für historisches Wohnquartier

    Gestaltungsleitlinien für historisches Wohnquartier

    In der Winterthurer Reihen-Einfamilienhaussiedlung Eigenheimquartier laufen Verhandlungen zur Gestaltung und Weiterentwicklung für 120 Eigentümerschaften. Am Prozess beteiligt sind Städteplaner OSRI aus Luzern, der Verein Eigenheimquartier Winterthur und die kantonale Denkmalpflege. Die Ergebnisse sollen zu mehr Rechtssicherheit und schnelleren Baubewilligungen für die historischen Liegenschaften führen, heisst es in einer Mitteilung von OSRI.

    Die im Sprachgebrauch als „Kolonie Selbsthilfe“ bezeichnete Siedlung stammt aus der Zeit nach dem Ersten Weltkrieg. Sie wurde als Gegenreaktion auf die grosse Wohnungsnot errichtet und zählt mit einem historisch bedeutsamen Wohnbaucharakter zu den wichtigsten Kleinhaussiedlungen im Kanton Zürich, so OSRI.

    Das Erscheinungsbild wird geprägt von einer „allgemein schlichten Formensprache“. Um die Einheitlichkeit zu erhalten, gilt für die laufenden Verhandlungen eine Gestaltungsfibel, welche im Auftrag der kantonalen Denkmalpflege und unter Mitwirkung der Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer erarbeitet wurde. Darin sollen Kriterien festgelegt werden, die bei Umgestaltung der bestehenden 90 Ein- und 28 Zweifamilienhäuser gelten müssen. Konkret geht es um folgende Fragen: Sollen die Häuserzeilen dereinst wieder in einer einheitlichen Farbgebung daherkommen? Welche Form dürfen Lukarnen haben? Um wie viel kann sich die Firsthöhe nach einer Dämmung des Daches erhöhen?

    OSRI ist in dem Prozess zuständig für Termine, Dokumentation und Kommunikation. Im Herbst ist geplant, die Bewohnerinnen und Bewohner zu Wort kommen zu lassen. Deren Resultate sollen bei einer Informations- und Dialogveranstaltung präsentiert und zur Debatte gestellt werden.

  • Sonnenschutz für historische Architektur in Spanien

    Sonnenschutz für historische Architektur in Spanien

    Der in Aadorf ansässige Sonnenschutzhersteller Griesser ist an der Rekonstruktion und am Umbau des denkmalgeschützten ehemaligen Klosters San Agustín im südwestspanischen Badajoz beteiligt. Dieses wird zu einer Kunstgewerbeschule umgestaltet. Wie es in einer Mitteilung heisst, bietet das geradlinig geschnittene Gebäude gute Voraussetzungen für eine Bildungseinrichtung. Bereits in seiner Vergangenheit wurde das frühere Kloster als Kaserne, Gerichtsgebäude oder Schule genutzt.

    In den jetzigen Umbau sollen auch die Kreuzgänge in den Schulbetrieb eingegliedert werden. Deren Arkaden werden grossflächig verglast und benötigen Sonnenschutz. Griesser liefert hierzu sein System Solomatic 80. Die massgeschneiderten Lamellenstores bieten einerseits eine gute Beschattung und ermöglichen andererseits eine gute Versorgung mit natürlichem Licht. Sowohl das klassische Design der Lamellen als auch ihre Farbgestaltung in RAL 7022, ein nahezu anthrazitfarbener Grauton, passen in das historische Bild des Gebäudes.

    Zudem wird der Einfall von Tageslicht automatisiert gesteuert. Durch die somit entstehende «harmonische Atmosphäre» soll «die Konzentrationsfähigkeit und das Wohlbefinden der Studierenden» gesteigert werden.

  • Historische Kurhäuser im Kanton Waadt nachhaltig renoviert

    Historische Kurhäuser im Kanton Waadt nachhaltig renoviert

    Die renovierten Gebäude in Bière, Dommartin, Romainmôtier, Rougemont und Vufflens-le-Château stammen aus dem 17. bis 19. Jahrhundert. Die Restaurierung erfolgte mit höchster Sorgfalt, um die historische Substanz zu bewahren. Gleichzeitig wurden Fassaden, Dächer, Fenster, Isolierungen und technische Installationen modernisiert, um die Energieeffizienz zu steigern, ohne den ursprünglichen Charakter der Bauwerke zu verändern.

    «Jeder restaurierte Stein, jedes renovierte Dach vermittelt eine Botschaft an die kommenden Generationen, die eines Kantons, der auf die Bewahrung seines Erbes achtet. Mit der Modernisierung dieser fünf Kuren verbinden wir Denkmalpflege mit nachhaltiger Entwicklung», betonte Isabelle Moret, Leiterin der Abteilung für Kulturerbe, bei ihrem Besuch vor Ort.

    Stärkung der lokalen Wirtschaft durch traditionelles Handwerk
    Die Renovationen wurden in enger Zusammenarbeit mit regionalen Handwerkern durchgeführt. Damit stärkt der Kanton nicht nur die lokale Wirtschaft, sondern erhält auch wertvolles handwerkliches Know-how. Das Projekt zeigt, dass Denkmalschutz und Nachhaltigkeit keine Gegensätze sind, sondern gemeinsam eine zukunftsweisende Strategie für die Baukultur bilden.

  • Ein historisches Erbe in neuem Glanz

    Ein historisches Erbe in neuem Glanz

    1896 legte Richard Theiler mit dem Bau des Theilerhauses den Grundstein für das Electrotechnische Institut, das später als Landis+Gyr Weltgeltung erlangte. Die Bedeutung des Theilerhauses für die Zuger Bevölkerung ist nicht abzustreiten und seine Erhaltung wurde 1989 zur Priorität, als der Kanton Zug das Areal erwarb, um es für kommende Generationen zu bewahren.

    Erhaltung historischer Substanz
    Der Kanton Zug hat ein umfassendes Konzept entwickelt «Das Theilerhaus und sein Spirit». Diese Ideenskizze dient dem Ziel, den «Geist» der Gebäude zu bewahren und Aspekte der Ökonomie, Technologie, Architektur und Kultur in einem ganzheitlichen Rahmen zusammenzuführen.

    Denkmalgerechte Sanierung
    Die Instandhaltungsmassnahmen erstrecken sich auf alle bestehenden Altbauten, wobei der Fokus auf der Erdbebensicherheit, dem Brandschutz und der Barrierefreiheit liegt. Die Erneuerung von Fenstern, Sonnenschutz und Dachhaut sowie die Dämmung der Shedhalle sind wichtige Schritte, um den Anforderungen gerecht zu werden. Durch den Neubau im östlichen Bereich wird die historische Substanz respektiert und eine ansprechende städtebauliche Gesamtstruktur geschaffen.

    Ein neuer städtebaulicher Akzent
    Der geplante Neubau ergänzt das städtebauliche Ensemble und besteht aus einem fünfgeschossigen Kopfbau und einem viergeschossigen Zwischenbau. Diese Gestaltung, die durch einen modernen Treppenturm an den Hochbau angebunden wird, fügt sich harmonisch in die bestehende Umgebung ein und stärkt die Identität des Areals.

    Die Shedhalle als kultureller, kreativer Raum
    Nach Abschluss der Sanierungsarbeiten wird die Shedhalle nicht nur als ein Ort des Erinnerns an die Vergangenheit fungieren, sondern auch als ein lebendiger Raum für kulturelle und künstlerische Veranstaltungen. Diese Nutzung bietet einen Mehrwert für die Zuger Bevölkerung und unterstreicht die Vielseitigkeit des Areals und dessen Relevanz in der heutigen Zeit.

    Zukunftsweisendes Projekt
    Insgesamt stellt dieses Projekt einen bedeutenden Schritt in der städtebaulichen Entwicklung des Kantons Zug da und soll zukünftigen Generationen zugutekommen. Die geplanten Massnahmen unterstreichen, wie wichtig es ist, historisches Erbe als Teil einer lebendigen, sich ständig weiterentwickelnden Gesellschaft zu betrachten und entsprechend zu gestalten.

  • Hächler hält Amphitheater Vindonissa instand

    Hächler hält Amphitheater Vindonissa instand

    Die Hächler AG Umbau und Renovation geht jedes Jahr eine besondere Aufgabe an. Unter der Leitung von Reto Schwitter bewahrt und schützt das Unternehmen aus Wettingen das Amphitheater Vindonissa in Windisch, informiert Hächler in einer Mitteilung. Der Experte in der Denkmalpflege bei Hächler bringe bei der Instandhaltung der grössten Anlage ihrer Art in der Schweiz sein umfangreiches Fachwissen, seine wertvolle Erfahrung und seine Leidenschaft ein, heisst es dort.

    „Die Renovation und Sanierung einer solchen Baute verlangen absolute Fachkompetenz, langjährige Erfahrungen und eine hohe Sensibilität“, schreibt Hächler. Bei den jährlich anfallenden Instandhaltungsarbeiten werden vor allem defekte Fugen repariert, über die ansonsten Wasser in das Mauerwerk eindringen könnte. Dazu verwendet Hächler einen speziell auf diesen Einsatz abgestimmten Mörtel.

    Das Amphitheater in Windisch wurde im ersten Jahrhundert unserer Zeitrechnung in unmittelbarer Nachbarschaft des römischen Legionärslagers Vindonissa erbaut. Es hat eine Ausdehnung von 111 mal 99 Metern und bietet 11’000 Zuschauenden Platz. Die im Bundesbesitz befindliche Anlage zählt zu den Kulturgütern von nationaler Bedeutung. 

  • Der 24. Bericht der Zürcher Denkmalpflege

    Der 24. Bericht der Zürcher Denkmalpflege

    Die kantonale Denkmalpflege Zürich hat mit ihrem 24. Bericht eine detaillierte Dokumentation ihrer Arbeit der letzten Jahre veröffentlicht, die wichtige Einblicke in die Restaurierung von Baudenkmälern über das gesamte Kantonsgebiet bietet. Dieser Band beinhaltet 34 ausführlich beschriebene Texte über einzelne Gebäude und Ensembles, die eine Zeitspanne von mehr als 700 Jahren Baukultur umfassen. Die ausgewählten Projekte illustrieren die typologische Vielfalt und die regionale Verbreitung der Denkmäler in Zürich.

    Besonders bemerkenswert in diesem Bericht ist die Zunahme von Projekten aus dem 20. Jahrhundert, darunter markante Bauwerke wie das Tibetinstitut in Zell, die Umgebungsgestaltung des Wintowers in Winterthur und der Pavillon Le Corbusier in Zürich. Der Bericht stellt auch eine Reihe von Bildungs- und Gaststättenbauten sowie landwirtschaftlich genutzte Strukturen vor, die charakteristisch für die regionale Architektur sind.

    Zu den herausragenden Beispielen gehören die Burgruine Alt-Wülflingen bei Winterthur, das Zunfthaus «Zur Meisen» und das Gesellschaftshaus der «Schildner zum Schneggen» in Zürich sowie das historistische Schloss Wart in Neftenbach. Auch zwei Villenbauten mit umfangreichen Parkanlagen in Horgen und Männedorf sind Teil des Berichts.

    Die Dokumentation jedes Objekts im Bericht umfasst eine Zeittafel der Baugeschichte, detaillierte Beschreibungen der durchgeführten Massnahmen sowie umfangreiche bildliche Darstellungen. Ergänzt wird der Bericht durch zwei einführende Artikel, die sich mit liturgischen Objekten in Dielsdorf sowie Innovationen im Holzbau im frühen 20. Jahrhundert im Kanton Zürich auseinandersetzen. Diese Artikel beleuchten den Einfluss des Ingenieurbaus auf die Architektur und die Bedeutung des Bauens mit Holz während einer Zeit grosser technischer und kultureller Veränderungen.

    Abschliessend enthält der Bericht etwa 90 Kurzberichte zu denkmalpflegerisch begleiteten Renovationen, die die Bandbreite und Tiefe der denkmalpflegerischen Tätigkeiten im Kanton Zürich verdeutlichen. Der 24. Bericht der Zürcher Denkmalpflege bietet somit eine wertvolle Ressource für Fachleute in der Denkmalpflege, Architektur und Stadtplanung sowie für alle, die sich für die Erhaltung des kulturellen Erbes interessieren.

  • Start des Wettbewerbs für den «Aerogel Architecture Award 2024»

    Start des Wettbewerbs für den «Aerogel Architecture Award 2024»

    Der vierte «Aerogel Architecture Award» sucht nach inspirierenden Beispielen für den Einsatz von Aerogel in der Architektur und im Bauwesen. Der Wettbewerb, der in den Kategorien «Realisierte Lösungen» und «Studentische Entwürfe» stattfindet, bietet eine einzigartige Plattform, um innovative Ideen und Projekte vorzustellen und zu würdigen. Eine Fachjury wird aus allen Einreichungen die Finalisten auswählen, die am 12. Juli 2024 im Rahmen einer Veranstaltung auf dem Empa-Campus in Dübendorf um den «Aerogel Architecture Award 2024» konkurrieren.

    Teilnehmen können Architektur- und Bauingenieurbüros mit Projekten in den Bereichen Renovierung, Sanierung oder Neubau. Ebenso sind Studierende der Architektur und des Bauingenieurwesens aufgerufen, ihre Entwürfe und Vorschläge zur Verwendung von Aerogel einzureichen. Alle Projekte werden in einem Auswahlverfahren, das in Englisch stattfindet, begutachtet. Dabei werden realisierte Sanierungsprojekte für denkmalgeschützte Gebäude, die mit Aerogel-Dämmstoffen verbessert wurden, besonders empfohlen.

    Der Preisverleihung am 12. Juli 2024 im NEST-Gebäude auf dem Empa-Campus Dübendorf wird ein öffentlicher Livestream zur Verfügung stehen. Die Gewinnerprojekte erhalten nicht nur Anerkennung und öffentliche Aufmerksamkeit, sondern werden auch in internationalen Fachzeitschriften und auf Online-Plattformen veröffentlicht.

    Interessenten sind aufgefordert, ihre Projekte in Form einer ZIP- oder RAR-Datei bis zum Einsendeschluss einzureichen. Die Einreichungen sollen ein PDF-Poster im Format A1, JPEG-Bilder des Projekts, Details der Verwendung der Aerogel-Isolierung sowie ein Anmeldeformular mit einer detaillierten Beschreibung des Projekts beinhalten. Mit der Teilnahme am Wettbewerb erklären sich die Teilnehmenden mit der Veröffentlichung ihres Projekts einverstanden und bestätigen, dass sie die Rechte an Bildern, Grafiken und Zeichnungen ihrer Einreichungen respektieren.