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  • «Die elektronische Eingabe von Baugesuchen lancieren wir noch dieses Jahr»

    «Die elektronische Eingabe von Baugesuchen lancieren wir noch dieses Jahr»

    Sie sind Vorsteher des Bau- und Justizdepartements. Was ist der Reiz dieses Amtes?
    Ich bin schon seit über 40 Jahren für das Gemeindewohl unterwegs. Davon war ich 14 Jahre lang Gemeindepräsident der Einwohnergemeinde Gunzgen, danach 8 Jahre lang Kantonsrat und seitdem nochmals so lange Regierungsrat. Mich reizen die aktive Mitarbeit und Mitgestaltung der politischen, gesellschaftlichen und kulturellen Themen wie auch das Suchen und Finden von Lösungen. Ich möchte den Kanton nicht nur verwalten, sondern auch weiterbringen. An meinem Departement gefällt mir ganz allgemein die thematische Breite sowie die Vielfältigkeit der Mitarbeitenden in Sachen Knowhow und Charakter.

    Wo sehen Sie die spezifischen Herausforderungen, die das Amt mit sich bringt?
    Wichtige Themen sind und bleiben die Raumplanung und die Mobilität. Aber auch beim Klima, der Digitalisierung und der Gesellschaft kommt es zu Veränderungen, denen Rechnung getragen werden muss.

    Wie weit ist Ihr Departement konkret beim Thema Digitalisierung?
    Wir stehen im Departement wie auch allgemein in der Verwaltung noch relativ am Anfang. Mich überrascht es, dass man in der öffentlichen Hand im Jahr 2021 noch nicht massgeblich weitergekommen ist. Wir versuchen seit längerem die Digitalisierung im Departement voranzutreiben – begleitende Workshops sollen dies unterstützen. Ich sehe die Digitalisierung als Schlüsselthema, das unbedingt und rasch umgesetzt werden muss. Nach wie vor gibt es aber noch Hindernisse, angefangen bei datenschutzrechtlichen Aspekten bis hin zu fehlenden Ressourcen finanzieller oder personeller Natur.

    Der Kanton Aargau zum Beispiel hat mit eBau das digitale Einreichen von Baugesuchen eingeführt. Ist das im Kanton Solothurn auch ein Thema?
    Es ist nicht nur ein Thema. Das Projekt ist sogar schon weit fortgeschritten: Wir arbeiten verwaltungsintern bereits mit einem Pilotprojekt. Dieses funktioniert gut; wir sind bald soweit, diese Dienstleistung im ganzen Kanton anbieten zu können. Ziel ist, dass noch dieses Jahr alle interessierten Gemeinden das digitale Einreichen von Baugesuchen realisieren können. Zudem arbeiten wir gerade an der Einführung einer Dokumenten-Management-Software (DMS). Im Hochbauamt läuft derzeit ein Pilotprojekt, das ein digitales Archiv vorsieht.

    Der Kanton Solothurn befindet sich gefühlt in einem regelrechten Bauboom. Trügt diese Wahrnehmung?
    Nein, das ist wirklich so. Zu den grössten Projekten gehören mit 450 Millionen Franken Investitionsvolumen die neue Anlage der Kebag Enova, beim neuen Bürgerspital werden 340 Millionen verbaut, und für die Gesamtsanierung der Kantonsschule Olten sind 86 Millionen Franken budgetiert. Aber auch auf den Arealen Attisholz Nord und Süd ist Grosses im Gange. Ein wichtiges Projekt ist die biopharmazeutische Produktionsanlage in Luterbach von Biogen: Die erste Etappe war 1,6 Milliarden Franken teuer. Weitere Etappen folgen hoffentlich. Aber wir haben in und um die Stadt Solothurn auch rund 2000 Wohneinheiten, die projektiert oder bereits im Bau sind.

    Wie steht es um die eigenen Projekte?
    Wir prüfen derzeit den Bau eines neuen Bildungscampus wie auch denjenigen eines neuen Verwaltungsgebäudes, wo verschiedene Standorte konzentriert werden könnten. Auch die Optimierung der Sportinfrastrukturen in der Stadt Solothurn ist ein Thema.

    Gibt es kantonal gesehen noch ausreichend Baulandreserven, um all diese Projekte umzusetzen?
    Wir sind aktuell mit der raumplanerischen Entwicklung beschäftigt. Hierbei stellen wir fest, dass die Baulandreserven für die nächsten 15 Jahre reichen sollten. Das bedeutet aber auch, dass in diesem Zeitraum kein neues Land eingezont wird. Im Gegenzug muss keins ausgezont werden. Wir haben zudem viele Industriebrachen oder anderweitig brachliegendes Land, welches wir umnutzen können.

    «Das Hochbauamt steht für Lösungen – nicht für das Bewirtschaften von Problemen»

    Was macht den Kanton Solothurn für neue Bauvorhaben so attraktiv?
    Auf der einen Seite liegen wir sehr zentral und bieten zudem viel Wohnqualität und Ruhe. Die Solothurner und Solothurnerinnen schätzen insbesondere die Juralandschaft sowie das vielfältige kulturelle Angebot. Solothurn gilt ja auch als die schönste Schweizer Barockstadt. Wir sind ausserdem gut an die öffentlichen Verkehrsmittel und an den motorisierten Individualverkehr angebunden. Und unsere Bodenpreise sind noch bezahlbar. Wirtschaftlich gesehen haben wir viele innovative Unternehmungen und Nischenplayer, die weltweit auf sich aufmerksam machen, wie zu Ypsomed (Insulinpumpensystem) oder Jura Elekt-roapparate (Premium Kaffeemaschinen).

    Welche Bauprojekte haben Sie während Ihrer bisherigen Amtszeit mitgeprägt?
    Als Regierungsrat arbeite ich natürlich nicht selbst an Projekten mit – aber ich ebne den politischen Weg und ermögliche so den Start. Am aktivsten habe ich die Arealentwicklung Attisholz Süd begleitet: Als ehemaliger Direktor der Handelskammer Solothurn war ich schon bei der Testplanung involviert. Ein Highlight ist die Transformation des ehemaligen Gefängnisses Schöngrün zur Wohnüberbauung. Aber auch die Sanierung des Museums Altes Zeughaus oder des Hallenbads der Kantonsschule Olten, wo ich übrigens selbst zur Schule gegangen bin, bleiben mir in guter Erinnerung. Intensiv begleitet habe ich zudem das Projekt für die Sanierung und den Umbau der Liegenschaft Rosengarten – mit diesem Projekt mussten wir bis vors Bundesgericht.

    Das Kapuzinerkloster Solothurn, die psychiatrische Klinik Fridau und die Höhenklinik Allerheiligenberg gelten als Sorgenkinder. Wo genau liegen die Probleme bei diesen Objekten?
    Diese drei Projekte sind wohl einfach keine Selbstläufer. Sie liegen in Zonen, die nicht jede Nutzung zulassen. Der Allerheiligenberg beispielsweise befindet sich in der Landwirtschaftszone. Hier gibt es zusätzlich Nutzungseinschränkungen: Die umliegenden Spitäler dürfen nicht konkurrenziert werden. Hinzu kommt der finanzielle Aufwand, der für solche grossen Projekte immens ist. Das Kapuzinerkloster zum Beispiel steht unter Denkmalschutz. Die Klinik Fridau liegt gemeinsam mit dem Allerheiligenberg in der Juraschutzzone. Die genannten Schwierigkeiten erfordern von den Investoren und Eigentümern einen langen Atem.

    Kantonal findet derzeit eine Inventaraufnahme in Sachen Raumplanung statt. Wie sieht der detaillierte Plan aus?
    Bei der Raumplanung ist die ganze Schweiz gefordert. Die Revision des Raumplanungsgesetzes aus dem Jahr 2014 erfordert von allen Kantonen die Überarbeitung der Richtpläne. Dies haben wir bereits gemacht. Nun müssen sämtliche Gemeinden ihre Ortsplanungen revidieren. Wir zählen im Kanton Solothurn 107 Gemeinden – da dauert es seine Zeit, bis sich alle Gedanken zur Weiterentwicklung im Rahmen der kantonalen Vorgaben gemacht haben. Die Siedlungsentwicklung nach innen stellt die Gemeinde vor grosse Herausforderungen. Die Solothurner Gemeinden werden diesen Prozess in den nächsten fünf Jahren abgeschlossen haben.

    Wie steht es um die Zersiedelung im Kanton Solothurn?
    Man hat in der Vergangenheit sicher zu wenig darauf geachtet – aber das dürfte für die ganze Schweiz gelten. Die Gemeinden haben das neue Raumplanungsgesetz im Vorfeld der Abstimmung mehrheitlich unterstützt. Was ein Gesetz wirklich bedeutet, sieht man oft erst bei der Umsetzung. So auch hier – da kommt doch einmal der Vorwurf auf, dass der Kanton oder der Bund eine Gemeinde an der Entwicklung hindern würde. Im Kanton Solothurn sind wir aber auf einem guten Weg. Die Notwendigkeit der Verdichtung nach innen ist heute fest in den Köpfen der Gemeindeverantwortlichen verankert. Die Mehrheit setzt sich sehr gut mit den neuen Herausforderungen und Rahmenbedingungen auseinander.

    Die Gemeinden geniessen im Kanton Solothurn eine grosse Autonomie. Empfinden Sie diese bei der Ausübung Ihres Amtes als Vor- oder Nachteil?
    Ich kenne beide Seiten. Als Gemeindepräsident ist es ein Vorteil – als Regierungsrat ein Nachteil (lacht). Nein, im Ernst: Die Autonomie ist das eine, das andere ist die hohe Anzahl der Gemeinden: Wir haben 107. Wir pflegen aber einen guten Austausch mit dem Einwohnergemeindeverband, so finden wir immer Lösungen.
    Sie treten im Sommer aus gesundheitlichen Gründen zurück. Haben Sie schon Pläne für die Zeit danach?
    Ich werde bestimmt weiterhin aktiv sein. Ich habe bereits für verschiedene Veraltungsratsmandate zugesagt und habe noch weitere offene Anfragen. Zuerst kümmere ich mich jetzt aber um meine alten Sportverletzungen und schaue dann, wie es weitergeht.

    Was wünschen Sie sich für die Zukunft des Hochbauamts?
    Das Hochbauamt steht für Termintreue, das Einhalten von Budgets, speditives Arbeiten und für hohe Qualität. Das soll auch nach meinem Rückzug so bleiben. Natürlich möchte ich nicht nur die Projekte in die neuen Hände übergeben, sondern auch, dass das Herzblut weiterhin mit einfliesst. Unser Credo lautet: Das Hochbauamt steht für Lösungen und nicht für das Bewirtschaften von Problemen.

  • Per Mausklick zum Baugesuch

    Per Mausklick zum Baugesuch

    Seit rund drei Jahren ermöglicht der Kanton Aargau mit «eBau» das digitale Einreichen von Baugesuchen. Das Departement Bau, Verkehr und Umwelt setzt diesen Digitalisierungsschritt im Rahmen der eGov-Strategie von Bund und Kanton um. Die Vorteile liegen auf der Hand: «So kann der gesamte Baubewilligungsprozess vom Gesuchstellenden über die Gemeinde bis zum Kanton durchgehend elektronisch abgewickelt werden», erklärt Reto Käch, Leiter Support und Schulung eBau, vom Departement Bau, Verkehr und Umwelt des Kantons Aargau. Der Einsatz von solchen Online-Dienstleistungen ermögliche effiziente und weniger personalintensive Prozesse, eine schlankere Arbeitsorganisation, mehr Transparenz und eine bessere Vernetzung der Beteiligten.

    Stand heute sind insgesamt 22 Gemeinden an eBau Aargau angeschlossen. «Mit dem schrittweisen Roll-Out und den Schulungen machen wir die Gemeinden sukzessive mit dem digitalen Baubewilligungsprozess vertraut», sagt Käch. Das Fehlen der Mehrheit der insgesamt 213 Aargauer Gemeinden begründet der Supportleiter so: «50 Prozent arbeiten mit eigenen Bauverwaltungssoftwares. Diese Gemeinden müssen sich noch bis zum zweiten Quartal 2022 gedulden.» Ab dann sei der medienbruchfreie Anschluss via eigens initiierter eCH-Schnittstelle möglich. Die Umstellung auf die elektronische Bearbeitung von Baugesuchen lässt den Zahlen nach aber auch noch Gemeinden zögern, die die Voraussetzungen bereits erfüllen. «Möglicherweise haben die einen oder anderen in der Coronakrise andere Prioritäten. Manche tun sich vielleicht auch mit dem Ablösen von alten Prozessen schwer. Wir üben keinen Druck aus. Wir sind gerne bereit, interessierte Gemeinden diesbezüglich zu begleiten und zu schulen», sagt Käch.

    Die Rückmeldungen der Beteiligten, die mit eBau arbeiten, seien durchwegs positiv. «Vor allem der einfache Aufbau des Online-Formulars zur Eingabe des Gesuches überzeugt. Pflichtfelder verhindern, dass etwas bei der Eingabe vergessen geht. Der Zeitverlust wird deutlich reduziert», weiss Käch. Und auch die Gemeinden profitieren: «Im eGov-Bereich werden insbesondere die standardisierten Arbeitsprozesse geschätzt. Die aufeinanderfolgenden Arbeitsschritte führen sukzessive durch den Prozess. So können auch Verwaltungsangestellte ohne spezifische Branchenkenntnisse ein Baugesuch bearbeiten.» Weniger administrative Aufwände, eine bessere Datenqualität und das papierlose Arbeiten seien die grössten Trümpfe für die Verwaltungen.

    Ein Thema, das alle Kantone beschäftigt
    Gemeinden, die eBau einführen, arbeiten ab diesem Datum ausschliesslich elektronisch. «Nur noch wenige Antragsteller reichen die Gesuche in physischer Form ein», erklärt Käch. In so einem Fall würde das Gesuch anschliessend von der Verwaltung digitalisiert. eBau Aargau soll gemäss der eGov-Strategie einen Mehrwert für alle bringen und Kosten einsparen, da der Verwaltungsaufwand reduziert wird. Erste Kantone ermöglichen bereits die Online-Auflage eines publikationspflichtigen Projekts. Laut Käch nehme das geltende Gesetz in Bezug auf Digitalisierung keine Stellung. «Das Verwaltungsrechtspflegegesetz (VRPG) des Kantons Aargau regelt lediglich, wann eine öffentliche Publikation erforderlich ist, wie lange und mit welchen Inhalten das Bauvorhaben öffentlich aufzulegen hat und wer in welchem Publikationsorgan darüber in Kenntnis zu setzen ist», erklärt der Schulungsleiter.

    Der Kanton Luzern zum Beispiel handhabt die digitale Auflage so: Die Gemeinden haben das Gesuchsformular mit sämtlichen Beilagen im Internet während der öffentlichen Auflage zur Einsicht bereitzustellen, wenn das Baugesuch elektronisch eingereicht wurde und die Gemeinde über die nötige Infrastruktur verfügt. «Wir leiten daraus ab, dass eine Online-Auflage möglich ist und es keine bundesrechtlichen Grundlagen gibt, die dagegen sprechen», schlussfolgert Käch. Im Sinne der Gleichbehandlung müssten in so einem Fall aber Bürgerinnen und Bürgern ohne Internetzugang die Möglichkeit haben, die Baugesuche im Gemeindebüro einzusehen.
    Der Kanton Aargau habe bei der elektronischen Einreichung von Baugesuchen nicht bewusst eine Vorreiterrolle eingenommen. «Heute befassen sich wohl sämtliche Kantone mit der Umsetzung einer Software, Webapplikation oder Plattform, die das elektronische Einreichen von Baugesuchen unterstützt», ist Käch überzeugt. Und ergänzt: «Es ist ein Zeichen der Zeit, dass man sich schweizweit mit diesem Thema auseinandersetzt.» Architekten, Vermessungs- und Ingenieurbüros sowie Fachplaner würden schon seit Jahrzehnten mit 2D-Zeichnungen, begehbaren 3D-Modellen, fotorealistischen Visualisierungen oder digitalen Gebäude- und Terrainmodellierungen arbeiten. «Mit dem elektronischen Baubewilligungsprozess wandelt sich das Grundverständnis von einer verwaltungsorientierten Dienstleistung zu einer kundenorientierten», sagt Käch.

    Wie wichtig die fortschreitende Digitalisierung sei, mache nicht zuletzt die Coronapandemie nochmals deutlich: «Auch auf Verwaltungen wurde während des Lockdowns ein Teil der Belegschaft ins Homeoffice geschickt. Eine Herausforderung war dabei nicht die Organisation rund um das Equipment, sondern die Tatsache, dass viele Dossiers in den Verwaltungen nur in physischer Form vorhanden sind», erklärt Käch. Die Kundinnen und Kunden wechselten ebenso vermehrt auf digitale Kanäle: «So könnten sich die Herausforderungen, die Covid-19 mit sich bringt, als Chance für eine dauerhaft erhöhte Akzeptanz einer digitalen Verwaltung erweisen.»

    Die Investitionskosten für die Entwicklung von eBau wurden vom Kanton übernommen. Für Gemeinden, die mit der digitalen Lösung arbeiten möchten, fallen keine Initialkosten an. Der Betrieb, die Datenarchivierung und der Support werden mit einer Jahrespauschale abgegolten. Die Gesamtkosten für die Anwendung schlagen im Jahr mit insgesamt 50’000 Franken zu Buche. Dieser Betrag wird auf die Anwender-Gemeinden aufgeteilt. Würden alle Aargauer Gemeinden eBau einsetzen, ergebe dies einen marginalen Beitrag pro Jahr und Gemeinde. Die ersten drei Betriebsjahre (2018–2020) wurden vom Kanton vorfinanziert.