Schlagwort: Eigenbedarf

  • ARA Thunersee plant Solarfaltdach auf dem Klärwerk

    ARA Thunersee plant Solarfaltdach auf dem Klärwerk

    Die ARA Thunersee will die Erzeugung erneuerbarer Energien ausbauen. Sie plant laut ihrem jetzt veröffentlichten Jahresbericht eine grosse Solar-Faltdachanlage auf dem Dach des Vorklär- und des Biologiebeckens. Das Solarfaltdach soll von der dhp technology AG in Zizers GR geliefert werden.

    Die  Anlage soll auf einer Fläche von 20’000 Quadratmeter installiert werden mit einem Leistungsumfang von 3000 Kilowatt Peak und einer Strommenge von jährlich 3 Gigawattstunden. Die Kapazität der Anlage decke bis zu einem Drittel des ARA-Eigenbedarfs ab. Da das Investitionsvolumen 5 Millionen Franken übersteigt, muss es von der Delegiertenversammlung am 1. November genehmigt werden.

    Bereits im Bau ist eine kleinere Solardachanlage von dhp technology mit 600 Kilowatt Peak über dem Becken für die Pulveraktivkohledosierung (PAK). Ab Februar 2024 soll sie Solarstrom produzieren. Diese kostet 2,26 Millionen Franken.

    Die ARA Thunersee produziert ausserdem bereits 13 Gigawattstunden Biomethan pro Jahr und speist diese ins Erdgasnetz der Energie Thun AG ein. Ingo Schoppe kann sich auch vorstellen, die beim Reinigungsprozess erzeugte Abwärme aus Abwasser in Strom umzuwandeln. „Die technischen Lösungen hierfür stehen bereit, es ist an uns und unseren Partnern, diese technischen Lösungen so zu gestalten, dass sie nicht nur gut für die Umwelt sind, sondern auch wirtschaftlich umsetzbar werden“, schreibt der Geschäftsführer der ARA Thunersee in seinem Bericht

    Der Vorstand hat für die Gesamtanlage einen Kreditantrag in Höhe von 12,37 Millionen Franken bei der Delegiertenversammlung eingereicht. Diese habe ebenfalls über die Auftragsvergabe an dhp technology zu entscheiden, mit der ein Servicevertrag ausgearbeitet werden soll. Im Rahmen des Förderprogramms der Pronovo kann der Anlagenbetreiber für die geplante Anlage mit einem einmaligen Investitionszuschuss (GREIV) von 985’000 Franken rechnen. Der Zeitplan sieht die Inbetriebnahme der Gesamtanlage im Sommer 2025 vor.

  • Mietrecht zugunsten von Eigentümern an angepasst

    Mietrecht zugunsten von Eigentümern an angepasst

    Der Ständerat hat am Montag zwei Vorlagen der Rechtskommission des Nationalrats (RK-N) zugestimmt, welche die grosse Kammer schon im März guthiess. Sie müssen nun noch in die Schlussabstimmungen am Ende der Herbstsession.

    Bei der Untervermietung von Räumlichkeiten sollen Vermieterinnen und Vermieter neu explizit schriftlich Untervermietungen zustimmen müssen. Zudem sollen die Vermieter in Zukunft ein ausserordentliches Kündigungsrecht erhalten, wenn der Mieter die Voraussetzungen für die Untermiete nicht einhält.

    Neu soll der Vermieter die Untermiete auch verweigern können, wenn eine mehr als zweijährige Dauer dieser Untervermietung geplant ist. Dieser Vorlage stimmte der Ständerat mit 25 zu elf Stimmen zu. Sie geht zurück auf eine parlamentarische Initiative des ehemaligen Zürcher SVP-Nationalrats Hans Egloff, des Präsidenten des Hauseigentümerverbands der Schweiz (HEV).

    Er argumentierte, Untervermietungen seien eigentlich für Fälle gedacht, in denen jemand das Zuhause übergangsweise verlasse. Dies etwa, weil er oder sie ins Ausland gehe und danach wieder nach Hause zurückkehren wolle.

    Die Rk-N begründete die Änderungen auch mit den um sich greifenden Untervermietungen für die Wohnungsvermietungsplattform Airbnb. Vor allem in Städten würden günstige Altbauwohnungen vielfach zu Mietzinsen untervermietet, die beträchtlich über dem vom Hauptmieter bezahlten Mietzins liegen. Manchmal würden Mietobjekte zu haarsträubenden Preisen an mehrere Untermieter weitervermietet.

    Links-grüne Minderheit ohne Chance
    Mit 29 zu elf Stimmen bei zwei Enthaltungen hiess der Ständerat die Vorlage zum Eigenbedarf bei Mietwohnungen gut.

    Konkret soll neu eine Kündigung der Mieträumlichkeiten nicht mehr bei einem „dringenden“ Eigenbedarf des Besitzers möglich sein, sondern wenn der Eigentümer „einen bei objektiver Beurteilung bedeutenden und aktuellen Eigenbedarf“ geltend machen kann. Die Befürworter dieser Änderung erhoffen sich davon eine Beschleunigung von Verfahren bei Streitigkeiten.

    Auch diese Vorlage stammt von der RK-N und geht auf eine parlamentarische Initiative des ehemaligen Tessiner FDP-Nationalrats Giovanni Merlini zurück. Wie schon im März im Nationalrat stimmte eine links-grüne Minderheit auch im Ständerat gegen die beiden Änderungen respektive wollte nicht eintreten.

    Diese Minderheit findet, die Position der Mietenden bei der Untermiete und der Kündigung wegen Eigenbedarf werde einseitig geschwächt. Der Genfer SP-Ständerat Carlo Sommaruga, Präsident des Schweizerischen Mieterinnen- und Mieterverbands, sprach von einer „Salamitaktik“ der Eigentümer, welche die Vorstösse für Änderungen des Mietrechts vervielfachten.

    Auch Formvorschriften gelockert
    Der Ständerat hiess im Weiteren zwei Anpassungen des Obligationenrechts zu Formvorschriften im Mietrecht gut. So soll in Zukunft für die Mitteilung einer Zinserhöhung eine auf mechanischem Weg nachgebildete Unterschrift auf dem offiziellen Formular ausreichen.

    Zudem soll für die Mitteilung von Mietzinserhöhungen, die in einer Vereinbarung über gestaffelte Mietzinse vorgesehen sind, künftig die schriftliche Form genügen. Bisher muss dafür ein amtliches Formular verwendet werden.

    Auch diese Vorlage wurde von der Rechtskommission des Nationalrats (RK-N) ausarbeitet. Bei der Mitteilung einer Mietzinserhöhung hielt das Bundesgericht 2003 fest, dieses Formular müsse handschriftlich unterzeichnet sein. Eine Nachbildung sei nur unter bestimmten Bedingungen zulässig.

    Auch diese Vorlage muss noch in die Schlussabstimmungen. Sie geht zurück auf Parlamentarische Initiativen von Nationalrat Olivier Feller (FDP/VD) und alt Nationalrat Karl Vogler (Mitte/OW), welche die Kommission in einem Gesetzesprojekt vereinte.

    Die Rk-N argumentierte, die Änderung würde für institutionelle Vermieter wie etwa Pensionskassen den Verwaltungsaufwand reduzieren. Die Rechte der Mieterinnen und Mieter würden nicht eingeschränkt.