Schlagwort: Eigenmietwert

  • Eigenmietwert erst 2029

    Eigenmietwert erst 2029

    Im Herbst 2025 stimmte die Schweizer Bevölkerung der Abschaffung des Eigenmietwerts deutlich zu. Das fiktive Mieteinkommen, das Hauseigentümer seit Jahrzehnten als steuerbares Einkommen deklarieren müssen, obwohl kein Franken fliesst, hat damit politisch ausgedient. Doch der Bundesrat brauchte bis Ende März 2026, um das Inkrafttreten zu terminieren und landete bei 2029.

    Bergkantone bremsen
    Bundesrätin und Finanzministerin Karin Keller-Sutter hatte nach der Abstimmung noch 2028 als frühestmögliches Datum genannt. Die Bergkantone, darunter das Wallis, drängten auf 2030. Sie brauchen Zeit, eine neue Steuer auf Zweitwohnungen einzuführen, die ihre Steuerausfälle kompensieren soll. Das Jahr 2029 ist das Ergebnis dieses Kräftemessens.

    70 Millionen Franken Loch
    Allein der Kanton Wallis rechnet mit Steuerausfällen von über 70 Millionen Franken durch die Reform. Die neue Liegenschaftssteuer für Zweitwohnungen soll diese Lücke schliessen. Doch die Umsetzung ist komplex. Katasterwerte sind veraltet, die Definition von Zweitwohnungen mit privatem Eigengebrauch ist ungeklärt. Die Frage, ob Gemeinden oder Kanton die neue Steuer erheben, ist noch offen.

    Hauseigentümer zeigen sich empört
    Der Walliser Hauseigentümerverband hatte sich im Abstimmungskampf stark für die Abschaffung engagiert. Verbandsdirektor Reinhard Meichtry kommentierte den Bundesratsentscheid mit den Worten, er habe zunächst an einen Aprilscherz geglaubt, die Entscheidung sei «absolut inakzeptabel». Meichtry kündigte an, beim Bundesrat eine Rückweisung zu beantragen, und zweifelt zudem an der Seriosität der kommunizierten Steuerausfallzahlen.

    Was jetzt gilt
    Bis Ende 2028 läuft das heutige System unverändert. Eigentümer deklarieren weiter den Eigenmietwert und können Hypothekarzinsen sowie Unterhaltskosten abziehen. Wer grosse Sanierungen oder Hypothekaranpassungen plant, sollte diese Übergangsphase strategisch nutzen, denn mit dem Systemwechsel 2029 entfallen die meisten dieser Abzugsmöglichkeiten.

  • Zürich führt Härtefallklausel beim Eigenmietwert wieder ein

    Zürich führt Härtefallklausel beim Eigenmietwert wieder ein

    Mit 136 zu 29 Stimmen nahm der Kantonsrat die Wiedereinführung der Härtefallregelung in zweiter Lesung an. Ziel ist es, Situationen zu verhindern, in denen Wohneigentümer aufgrund steigender Eigenmietwerte und Steuerlast ihr Haus veräussern müssten. Auslöser war ein Bundesgerichtsurteil, das die bisherige Rechtsgrundlage aufgehoben hatte.

    Finanzdirektor Ernst Stocker hatte daraufhin die alte Klausel gestrichen, beantragte aber eine neue Übergangsregelung, bis der Eigenmietwert ganz entfällt. Nach dem Volksentscheid vom September zur Abschaffung des Eigenmietwerts wird die Regelung nur noch wenige Jahre Bestand haben.

    Politische Kontroverse
    Während breite Zustimmung bestand, lehnten Grüne, AL und EVP das Modell ab. Sie bemängelten, dass Steuererleichterungen im Erbfall nicht zurückgezahlt werden müssen und sahen darin eine Ungleichbehandlung gegenüber Mieterinnen und Mietern. Der entsprechende Rückzahlungsantrag scheiterte jedoch deutlich.

    Der Regierungsrat muss noch über Stockers Übergangsregelung entscheiden. Beide Massnahmen, Härtefallklausel und Übergangsregelung, gelten nur bis zur voraussichtlichen Abschaffung des Eigenmietwerts in den Jahren 2027 oder 2028. Damit setzt Zürich ein klares Signal für sozialverträgliche Eigentumspolitik in der Übergangsphase zur Steuerreform.

  • Eigentum fördern statt verhindern

    Eigentum fördern statt verhindern

    Die Schweiz ist und bleibt das Land der Mieterinnen und Mieter. Der Traum vom Eigenheim rückt für viele immer weiter in die Ferne. Steigende Preise, höhere Zinsen und striktere Hypothekarvorschriften haben das Eigenheim für breite Bevölkerungsschichten unerreichbar gemacht. Gerade junge Familien oder Menschen mit mittleren Einkommen scheitern zunehmend an den Hürden des Systems. Dabei ist Wohneigentum weit mehr als ein Statussymbol. Es ist eine Form der Altersvorsorge, ein Beitrag zur Eigenverantwortung und Stabilität in einer zunehmend unsicheren Zeit. Wer in den eigenen vier Wänden lebt, spart langfristig Kosten und entlastet das Rentensystem. 

    Die Abschaffung des Eigenmietwerts ist deshalb kein Dammbruch, sondern ein notwendiger Türöffner. Sie beendet eine Ungerechtigkeit, bei der fiktive Einkommen besteuert werden, die real gar nicht existieren. Die Kritik, dadurch würden «Steuerschlupflöcher» entstehen, greift zu kurz. Entscheidend ist, dass die Reform mit klaren und fairen Regeln umgesetzt wird. 

    Wird die Schweiz damit zum Land der privilegierten Eigentümer? Nein, im Gegenteil. Erst durch eine Entlastung beim Eigenmietwert schaffen wir die Voraussetzungen, dass mehr Menschen den Schritt ins Eigentum überhaupt schaffen können. Das Ziel muss sein: Eigentum für viele statt Privilegien für wenige. 

    Unterstützung ja, Verstaatlichung nein
    Das primäre Ziel einer sinnvollen Wohnpolitik muss die Schaffung von geeignetem und bezahlbarem Wohnraum sein. Doch der Staat kann das nicht allein leisten. Öffentliche Bauträgerschaften sind oft schwerfällig, unflexibel und teuer. In Städten wie Zürich zeigt sich, dass eine zunehmende Verstaatlichung des Wohnungsmarktes zu Engpässen und zu einer künstlichen Verknappung führt. 

    Es braucht die privaten Bauherrschaften, die schnell und effizient auf die Bedürfnisse der Bevölkerung reagieren können. Die Aufgabe des Staates liegt nicht im Bauen selbst, sondern in der Schaffung der richtigen Rahmenbedingungen: schnellere Bewilligungsverfahren, flexible Umnutzungen und eine Planung, die Innovation zulässt statt verhindert. 

    Ein modernes Instrument wäre der Systemwechsel bei der staatlichen Wohnbauförderung. Weg von Subventionen an Gebäude, hin zu Wohnungsgutscheinen für Menschen, die tatsächlich Unterstützung benötigen. So kann Hilfe gezielt dort ankommen, wo sie gebraucht wird, ohne den Markt zu verzerren. 

    Wie viel Staat braucht die Immobilienwelt noch und wie viel Markt verträgt sie? Die Antwort ist einfach: Der Staat soll Rahmen setzen, aber nicht Mauern ziehen. Er soll Anreize schaffen, nicht blockieren. 

    Blick nach vorn
    Die Abschaffung des Eigenmietwerts ist kein isolierter Schritt, sondern Teil einer grösseren Entwicklung: hin zu mehr Eigenverantwortung, zu fairen Chancen für Mieter, die Eigentum anstreben, und zu einem funktionierenden Wohnungsmarkt, der auf Vertrauen und Innovation basiert, nicht auf Bürokratie. 

    Ob daraus der erste Dominostein für weitere steuerliche Entlastungen wird, hängt vom politischen Willen ab. Sicher ist aber: Wer die Menschen in den eigenen vier Wänden stärken will, stärkt das Fundament unseres Landes. 

  • Neue Dynamik für Immobilienfonds

    Neue Dynamik für Immobilienfonds

    Für Immobilienfonds scheint die Reform auf den ersten Blick unspektakulär. Ihre Liegenschaften werden vermietet, die daraus erzielten Mieterträge sind weiterhin steuerpflichtig, der Eigenmietwert spielte hier nie eine Rolle. Institutionelle Investoren zahlen damit wie bisher auf reale Erträge und nicht auf fiktive Einkommen.

    Ganz anders sieht es bei Eigentümerinnen und Eigentümern von selbst bewohntem Wohneigentum aus. Sie profitieren unmittelbar, sofern ihre Hypothekarbelastung gering ist. Diese Verschiebung stärkt die Attraktivität von Wohneigentum und könnte die Nachfrage nach Eigentumswohnungen und Einfamilienhäusern weiter anheizen.

    Preissteigerungen in einem schwachen Renditeumfeld
    Die Abkehr vom Eigenmietwert fällt in eine Zeit, in der die Renditen von Immobilienanlagen bereits wieder auf ein tiefes Niveau gesunken sind. Die steigende Nachfrage nach eigengenutztem Wohneigentum dürfte die Preise erhöhen. Ein Szenario, das Projektentwickler zusätzlich unter Druck setzt. Ihre Kalkulationen werden enger, während Investoren und Fonds gleichzeitig mit stagnierenden Mietrenditen konfrontiert sind.

    Ein Anstieg der Preise wirkt sich zudem auf die Bewertung von Immobilienportfolios aus. Fonds, die hohe Marktwerte ausweisen, könnten in der Folge tiefere Anfangsrenditen verzeichnen. Eine Entwicklung, die institutionelle Anleger genau beobachten werden.

    Steuerpolitische Gegenmassnahmen denkbar
    Die Abschaffung des Eigenmietwerts wird Schätzungen zufolge zu jährlichen Steuerausfällen von rund 1,8 Milliarden Franken führen. Wovon ein Drittel den Bund und zwei Drittel die Kantone betreffen. Experten wie Emanuel von Graffenried von BN Conseils warnen, dass die Kantone diesen Ausfall teilweise durch neue Abgaben kompensieren könnten.

    Im Gespräch ist insbesondere die Einführung einer kantonalen Grundsteuer. Sollte eine solche Steuer Realität werden, wären nicht nur private Eigentümer betroffen, sondern auch institutionelle Investoren und Immobilienfonds. Damit würde die Reform indirekt doch eine zusätzliche Belastung für den professionellen Immobiliensektor bedeuten, wenn auch zeitversetzt.

    Langfristige Marktfolgen für Fonds
    Auch wenn die Abschaffung des Eigenmietwerts für Fonds kein unmittelbares Steuerthema darstellt, beeinflusst sie das Umfeld, in dem diese operieren. Steigende Wohneigentumspreise, höhere Bodenwerte und ein enger werdender Vermietungsmarkt verändern die Bewertungsgrundlagen von Immobilienanlagen.

    Fachleute erwarten, dass insbesondere Wohnimmobilienfonds mittelfristig Anpassungen in ihrer Portfoliostruktur vornehmen müssen. Gleichzeitig werden steuerpolitische Schritte der Kantone die Attraktivität einzelner Standorte verändern. Ein Aspekt, der künftig auch für Anlageentscheide institutioneller Investoren von Bedeutung sein dürfte.

  • Eigenmietwert adieu

    Eigenmietwert adieu

    Die Annahme der Vorlage zur kantonalen Liegenschaftssteuer für Zweitwohnungen markiert das Ende des Eigenmietwerts. Der Wechsel greift aber frühestens in zwei bis drei Jahren und wird den Alltag vieler Betroffener grundlegend verändern. Nicht nur Besitzer von selbstgenutzten und vermieteten Immobilien merken die Auswirkungen, sondern auch Haushalte mit Schulden ohne Immobilienbesitz.

    Vereinfachungen und Ausnahmen
    Mit dem Wegfall des Eigenmietwerts werden auch die Unterhaltskosten und Schuldzinsen nicht mehr steuerlich abziehbar. Um den Erwerb von Wohneigentum dennoch zu erleichtern, gelten für die ersten zehn Jahre nach dem Kauf Sonderregeln. Schuldzinsen bis zu CHF 10’000 bei Ehepaaren und CHF 5’000 bei Alleinstehenden sind noch abziehbar, der verbleibende Maximalbetrag sinkt pro Jahr um zehn Prozent.

    Die Steuerdeklaration wird einfacher, die Steuerlast für viele Eigenheimbesitzer sinkt im aktuellen Zinsumfeld. Werterhaltende und wertvermehrende Kosten sollten sauber dokumentiert werden, da sie künftig nur noch bei der Grundstückgewinnsteuer, also beim Verkauf, geltend gemacht werden können.

    Mehr Einschränkungen beim Schuldzinsabzug
    Eigentümerinnen und Eigentümer von Renditeobjekten trifft die Reform besonders. Schuldzinsen können neu nur noch anteilsmässig gemäss dem Wert der Immobilie zum Gesamtvermögen abgezogen werden. Das erhöht die Steuerbelastung und schränkt die bisherigen Vorteile deutlich ein.

    Steuerpflichtige ohne Liegenschaften
    Auch Haushalte ohne Immobilien sind betroffen. Private Schuldzinsen, zum Beispiel für Darlehen oder Kleinkredite, dürfen künftig nicht mehr steuermindernd verrechnet werden. Das stellt die bisherige Praxis auf den Kopf und kann zu höheren Steuerzahlungen führen.

    Unsicherheiten und kantonale Kompetenz
    Die Kantone erhalten die Möglichkeit, eine besondere Liegenschaftssteuer auf Zweitwohnungen zu erheben. Besonders für tourismusstarke Regionen ist dies ein heikles Thema, da neue Steuern die Attraktivität des Marktes beeinflussen können. Wie die konkreten Bemessungsgrundlagen aussehen und welche Kantone die neuen Möglichkeiten nutzen, bleibt offen.

    Bis 2050 können die Kantone weiterhin temporäre Abzüge für energetische Sanierungen und Umweltschutzmassnahmen erlauben. Welche Kantone dies anbieten, ist aktuell noch nicht bekannt.

    Strategien für Hypotheken und Investitionen
    Die Reform beeinflusst nicht nur die Steuerquote, sondern auch die persönliche Finanzstrategie. Die Frage, wie hoch Hypotheken künftig angesetzt werden und ob Amortisationen sinnvoll sind, gewinnt an Bedeutung. Wer Kapital für eine Amortisation nutzt, bindet es in der Immobilie und verliert Liquidität für andere Zwecke wie Altersvorsorge oder neue Investitionen. Die Entscheidung über die optimale Finanzierung verlangt deshalb eine individuelle Betrachtung.

    Auswirkungen auf den Immobilienmarkt
    Ob die Reform die Preise beeinflusst, hängt vor allem von der Situation neuer Käufer ab, die mehrheitlich hoch belehnt sind. Laut Statistik der SNB sind 40 Prozent der neu gekauften Eigenheime mit über 74 Prozent des Werts finanziert. Gerade ältere Immobilien verlieren durch die eingeschränkten Abzugsmöglichkeiten weiter an steuerlichen Vorteilen. Neue Eigentumswohnungen im Kanton Zürich sind durchschnittlich 20 Jahre alt, Einfamilienhäuser sogar rund 50 Jahre. Die grundsätzlichen Herausforderungen, hohe Preise und knappe Mittel beim Erwerb, bleiben durch die Reform ungelöst.

    Die Abschaffung des Eigenmietwerts fördert den Preisunterschied zwischen Neubauten und älteren Immobilien. Zweitliegenschaften werden durch die neue Liegenschaftssteuer vermutlich weniger attraktiv, dennoch erwarten Experten keine Preisrückgänge bei Ferienwohnungen, zu gross ist die Angebotsknappheit.

    Die Preise für Schweizer Eigenheime könnten dieses Jahr und im kommenden Jahr um jeweils 4 Prozent steigen, im Kanton Zürich sogar um 4,5 Prozent. Sanierung und Werterhalt alter Gebäude werden wichtiger denn je, nicht jede Investition zahlt sich jedoch aus. Hauseigentümer müssen ein scharfes Auge auf die langfristige Strategie richten: Lohnt die Sanierung oder steht ein Ersatzneubau bevor?

    Reform als Gemeinschaftsprojekt
    Die Neuerungen beruhen auf einer engen Verknüpfung von Gesetzes- und Verfassungsänderung. Die Abschaffung des Eigenmietwerts tritt nur in Kraft, wenn die Volksabstimmung über die neue Liegenschaftssteuer auf Zweitwohnungen erfolgreich ist. Das Parlament diskutierte über Monate intensiv über Reichweite und Ausgestaltung. Besonders in Tourismuskantonen ist die Skepsis gross, ob Mindereinnahmen durch neue Steuern ausgeglichen werden können. Die Gesetze treten gemeinsam in Kraft, eine Reform mit vielen Facetten.

    Steuerliche und finanzielle Auswirkungen im Überblick
    Das Hypothekarzinsniveau entscheidet, ob Eigentümer profitieren. Bei tiefen Zinsen sinkt die Steuerlast für die Mehrheit. Bei hohen Zinsen steigen die Steuern, weil Schuldzinsen kaum mehr abgezogen werden können. Für die öffentliche Hand könnte die Reform Mindereinnahmen von 1,8 Milliarden Franken verursachen. Ab 3 Prozent Hypothekarzins sind gesamtstaatlich hingegen Mehreinnahmen möglich. Die tatsächlichen Auswirkungen bleiben wegen verschiedener Unsicherheiten vorerst offen.

  • Sanierungsanreize sichern Energieziele und Bauwirtschaft

    Sanierungsanreize sichern Energieziele und Bauwirtschaft

    Der Gebäudepark spielt eine zentrale Rolle bei der Reduktion von Emissionen und beim Schliessen der Winterstromlücke. Energetische Modernisierungen wie bessere Dämmung oder der Ersatz fossiler Heizungen durch Wärmepumpen sind zentrale Hebel, um die Energie- und Klimaziele zu erreichen. Ohne gezielte Anreize fehlt jedoch die notwendige Dynamik, um Investitionen in grossem Stil auszulösen.

    Kritik an der Eigenmietwert-Vorlage
    Die am 28. September zur Abstimmung stehende Vorlage sieht nicht nur die Abschaffung des Eigenmietwerts vor, sondern auch den Wegfall von Abzügen für Gebäudeunterhalt und energetische Investitionen. Bauenschweiz warnt, dass damit ein Sanierungsstopp droht, mit gravierenden Folgen für lokale KMU im Bau- und Handwerkssektor sowie für den Klimaschutz. Statt Anreize zu schaffen, würde ein solcher Systemwechsel Sanierungen verhindern, das Gewerbe schwächen und den Mittelstand belasten.

    Studie zeigt enormes Effizienzpotenzial
    Eine aktuelle Untersuchung der Hochschule Luzern und FLUMROC verdeutlicht, wie gross die Chancen sind. Durch eine Kombination aus Wärmepumpen und optimierter Gebäudehülle liesse sich der Strombedarf in der Schweiz um jährlich 5,3 Terawattstunden senken. Damit könnten fast zehn Prozent des gesamten Verbrauchs gedeckt und die Winterstromlücke praktisch geschlossen werden.

    Die Schweiz steht an einem energiepolitischen Wendepunkt. Statt Hürden für Investitionen zu schaffen, braucht es Rahmenbedingungen, die energetische Sanierungen vorantreiben, die Bauwirtschaft stärken und den Beitrag des Gebäudeparks zur Klimawende voll ausschöpfen.

  • Eine entscheidende Abstimmung für die Schweiz

    Eine entscheidende Abstimmung für die Schweiz

    Am 28. September 2025 stimmt das Schweizer Volk über die Abschaffung des Eigenmietwerts ab. Der Eigenmietwert ist ein fiktives Einkommen, das Eigentümer von selbstbewohnten Immobilien in ihrer Steuererklärung angeben müssen. Dieser Wert entspricht etwa 60 bis 70 Prozent der Miete, die für die Immobilie erzielt werden könnte. Die Abschaffung des Eigenmietwerts ist mit der Einführung einer neuen Objektsteuer auf Zweitliegenschaften verknüpft, um mögliche Steuerausfälle für die Kantone zu kompensieren.

    Verknüpfte Entscheidungen und kantonale Unterschiede
    Die Abstimmung über die Abschaffung des Eigenmietwerts ist eng mit der Einführung einer kantonalen Objektsteuer auf Zweitliegenschaften verbunden. Diese Steuer unterliegt dem obligatorischen Referendum, was bedeutet, dass der Eigenmietwert nur abgeschafft wird, wenn Volk und Stände die neue Steuer annehmen. Die Stimmresultate könnten stark zwischen den Kantonen variieren, da die Auswirkungen je nach Kanton sehr unterschiedlich sind.

    Der Zentralvorstand des Schweizerischen Baumeisterverbands hat die Stimmfreigabe erteilt, da sich die pro- und contra-Argumente aus landesweiter Perspektive das Gleichgewicht halten. Knapp 1.4 Millionen Haushalte in der Schweiz wären von der Abschaffung betroffen, was etwa einem Drittel aller Haushalte entspricht. Der Rückgang der Steuereinnahmen wird auf 1.7 Milliarden Franken pro Jahr geschätzt1.

    Auswirkungen auf Sanierungen und Steuerabzüge
    Die Abschaffung des Eigenmietwerts würde auch bedeuten, dass Abzüge für Unterhaltskosten wie energetische Sanierungen bei selbstgenutztem Wohneigentum auf Bundesebene entfallen. Allerdings bleiben auf kantonaler Ebene Abzugsmöglichkeiten für Rückbaukosten bei Ersatzneubauten, Ausgaben für Denkmalpflege und Energiesparmassnahmen weiterhin zulässig. Es bleibt ungewiss, inwiefern die fehlende Abzugsfähigkeit tatsächlich zu einem Rückgang der Sanierungen führen wird, da die Steuerlast für Liegenschaftsbesitzer dank dem Wegfall des Eigenmietwerts ebenfalls sinken würde.

    Die Objektsteuer auf Zweitliegenschaften
    Die Einführung der Objektsteuer auf Zweitliegenschaften soll den Kantonen helfen, etwaige Steuerausfälle zu kompensieren. Jeder Kanton kann selbst entscheiden, ob er diese Steuer tatsächlich einführt und in welcher Höhe. Die Abschaffung des Eigenmietwerts wird seit Jahrzehnten politisch diskutiert und hat bisher jeden Angriff überstanden. 2017 hat das Parlament einen neuen Anlauf genommen, den Eigenmietwert abzuschaffen4.

    Ein heisser Abstimmungskampf
    Die Abstimmung über die Abschaffung des Eigenmietwerts und die Einführung der Objektsteuer auf Zweitliegenschaften wird voraussichtlich zu einem heissen Abstimmungskampf führen. Die Vorlage ist gekoppelt an das Bundesgesetz über den Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung. Nur wenn die Verfassungsänderung in der Volksabstimmung von Volk und Ständen angenommen wird, kann die Vorlage für den Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung und damit die Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung in Kraft gesetzt werden.

    Der Hauseigentümerverband Schweiz hat bereits die Ja-Parole zur Abstimmungsvorlage beschlossen. Die Abschaffung der Eigenmietwertsteuer wird als überfällig betrachtet. Das Komitee „Eigenmietwert-Nein“ empfiehlt ebenfalls ein Ja zur Vorlage, um die Eigenmietwertbesteuerung abzuschaffen.

  • Raiffeisen analysiert Wegfall des Eigenmietwerts

    Raiffeisen analysiert Wegfall des Eigenmietwerts

    Raiffeisen hat die geplante Abschaffung der Besteuerung des Eigenmietwerts bei selbstgenutztem Wohneigentum analysiert.  Das Bundesparlament hat in der Wintersession im Dezember den Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung beschlossen. Nun hat das Volk an der Urne das letzte Wort, heisst es in einer Medienmitteilung der zweitgrössten Schweizer Bankengruppe.

    Sollte die Vorlage angenommen werden, würden Wohneigentümerinnen und -eigentümer beim vorherrschenden tiefen Zinsniveau je nach Haushaltstyp zum Teil erhebliche Steuerersparnisse erzielen, heisst es weiter. Der Wohnkostenvorteil von Wohneigentum gegenüber der Miete wachse stetig und könnte im Jahresverlauf auf bis zu 30 Prozent steigen.

    Bei einer Abschaffung des Eigenmietwerts würde Wohneigentum im aktuellen Marktumfeld insgesamt spürbar an finanzieller Attraktivität und folglich auch an Wert gewinnen, so Raiffeisen. Eigenheime in sanierungsbedürftigem Zustand dürften allerdings aufgrund der durch die Reform wegfallenden latenten Steuerabzüge an Wert einbüssen.

    «Zu den potenziellen Verlierern der Reform zählt auch unter anderem das Baugewerbe. Dieses dürfte zwar in der Übergangsphase bis zum Inkrafttreten der Reform kurzfristig von vielen Last-Minute-Aufträgen profitieren, doch langfristig werden wegen des Wegfalls eines Grossteils der steuerlichen Unterhaltsabzüge weniger Mittel in die Sanierung von Wohngebäuden fliessen», wird Fredy Hasenmaile zitiert, Chefökonom von Raiffeisen Schweiz.

    Bleibe das vorherrschende Zinsumfeld bestehen, hätte im Zuge der Reform auch der Fiskus auf Jahre hinaus mit Mindereinnahmen in Milliardenhöhe zu rechnen.

  • Stillstand bei der Eigenmietwert-Debatte

    Stillstand bei der Eigenmietwert-Debatte

    Die Abschaffung des Eigenmietwerts, einer europaweit einzigartigen Steuer, droht erneut zu scheitern. Zwar besteht in beiden Räten weitgehende Einigkeit darüber, dass das System reformiert werden muss. Doch die Umsetzung bleibt hoch umstritten. Besonders die Fragen zur Objektsteuer für Zweitwohnungen und zum Schuldzinsenabzug sorgen für Konflikte.

    Der Ständerat hielt in seiner dritten Beratung am Donnerstag an der Abschaffung des Eigenmietwerts nur für Erstwohnungen fest. Auch beim Schuldzinsenabzug blieb er bei seiner Position. Zukünftig sollen Abzüge bis zu 70 Prozent der steuerbaren Vermögenserträge erlaubt bleiben. Der Nationalrat hingegen fordert einen vollständigen Systemwechsel und will auch Zweitwohnungen von der Steuer befreien.

    Tourismuskantone als Bremser
    Die mehrheitliche Ablehnung im Ständerat begründet sich vor allem durch die Sorgen der Tourismuskantone. Sie befürchten erhebliche Einnahmeausfälle durch die Abschaffung des Eigenmietwerts bei Zweitwohnungen. Der Vorschlag einer Objektsteuer zur Kompensation stösst dort auf Widerstand. „Es gilt, sich auf die Erstwohnungen zu konzentrieren“, betonte Martin Schmid (FDP/GR). Die Einführung einer Objektsteuer stelle „extrem hohe Hürden“ dar, da sie eine Verfassungsänderung mit doppeltem Mehr erfordert.

    Realistischer Absturz der Vorlage
    Der Absturz der Vorlage scheint zunehmend wahrscheinlich. Selbst bei der Abschaffung des Eigenmietwerts für Erstwohnungen droht Gegenwind. Der Mieterverband kündigte bereits ein Referendum an. Dessen Präsident, Carlo Sommaruga (SP/GE), kritisierte die Vorlage als „Steuergeschenk für reiche Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer“, das die Ungleichheit zwischen Mietern und Eigentümern nicht löse.

    Auch innerhalb der bürgerlichen Parteien wächst der Zweifel. Pascal Broulis (FDP/VD) warnte, dass die Vorlage das Steuersystem unnötig verkompliziere. Zunächst muss der Nationalrat erneut über die Vorlage entscheiden, bevor eine mögliche Einigungskonferenz folgen könnte. Doch eine mehrheitsfähige Lösung ist derzeit nicht in Sicht.

  • Hans Egloff, Präsident HEV Schweiz: «Der Zusammenschluss von Immoscout24 und Homegate könnte ein Fall für die WEKO werden»

    Hans Egloff, Präsident HEV Schweiz: «Der Zusammenschluss von Immoscout24 und Homegate könnte ein Fall für die WEKO werden»

    Herr Egloff, inwiefern profitieren Sie von Ihrem Studium der Rechtswissenschaften für Ihre Arbeit als Präsident des Hauseigentümerverbandes (HEV) der Schweiz und des Kantons Zürich?
    Es ist auf jeden Fall hilfreich. Der Hauseigentümer hat immer wieder rechtliche Probleme und Fragen zu lösen: Vom klassischen Bereich des Eigentums über Steuern, Grundbuch bis hin zum Nachbarschafts- und Mietrecht gibt es ein breites Spektrum, das für unsere Mitglieder wichtig ist. Wir bieten unseren Mitgliedern eine kostenlose Rechtsberatung an – diese wird sehr rege genutzt. Aber auch im politischen Diskurs profitiere ich von meinem juristischen Background.

    Die Abschaffung des Eigenmietwerts wird derzeit erneut auf politischer Ebene diskutiert. Können Sie kurz die Nachteile benennen, die dadurch für Hausbesitzer entstehen und wer davon am meisten betroffen ist?
    Der Eigenmietwert wird auf ein fiktives Einkommen besteuert. Eigenheimbesitzer müssen daher 60 bis 70 Prozent der marktüblichen Miete als Einkünfte für ihre Immobilie versteuern – und zwar solche, die sie in der Praxis nicht erwirtschaften. Dieser Betrag kommt zusätzlich zum regulären Einkommen hinzu. Das hat oft zur Folge, dass die Betroffenen in die höhere oder gar höchste Progression abrutschen und somit deutlich mehr Steuern zahlen müssen. Vor allem ältere Hausbesitzer sind von der derzeitigen Praxis negativ betroffen. Oft haben sie ihre Schulden abbezahlt, sodass der Schuldzinsabzug für sie nicht mehr relevant ist.

    Wie zuversichtlich sind Sie, dass die Reform dieses Mal durchgeht?
    Der Eigenmietwert wurde vor 100 Jahren als Kriegssteuer eingeführt. Diese wurde dann immer wieder befristet verlängert, bis sie sich als feste Steuer etablierte. Seit 25 Jahren versuchen wir, den Eigenmietwert abzuschaffen. Vor 10 Jahren war ich einmal sehr zuversichtlich, dass wir erfolgreich sein könnten. Das Projekt läuft jetzt wieder, aber ich bin mir nicht sicher, ob es gelingen wird.

    Wo sehen Sie die Probleme?
    Einerseits stellen Eigenheimbesitzer eine Minderheit in der wahlberechtigten Bevölkerung dar. Auf der anderen Seite hat man gerne Hausbesitzer als Steuerzahler – der Staat verzichtet nur ungern darauf. In diesem Fall gibt es wahrscheinlich keine perfekte Lösung.

    Energierechts-Initiant Martin Neukom von den Grünen sagte, dass laut einer Umfrage in der Stadt Zürich weniger als die Hälfte der Hausbesitzer beim Austausch ihrer Heizungsanlage Alternativen zu Öl und Gas in Betracht gezogen hätten und es daher verbindliche Regeln für den Austausch brauche. Was halten Sie von dieser Argumentation?
    Energie- und Wärmethemen waren in den letzten Jahren ein Thema in jeder Publikation des HEV Schweiz und des HEV des Kantons Zürich. Unsere Mitglieder verfügen diesbezüglich über einen hohen Informationsstand. Die Treibhausgasemissionen sind in den letzten 30 Jahren um 34 Prozent gesunken. Und das, obwohl die Wohnfläche im gleichen Zeitraum um 46 Prozent zugenommen hat. Unsere Mitglieder investieren jährlich 20 Milliarden Franken in den Gebäudeunterhalt – je 9,5 Milliarden Franken in energetische Sanierungen. Diese Zahlen zeigen, dass Hauseigentümer ihre Verantwortung ernst nehmen.

    Weitere Argumente gegen das geplante Energiegesetz, etwa Zwangsräumungen, Zwangsverkäufe oder Mieterhöhungen, hat der Mieterverband der Stadt Zürich entkräftet: Das Energiegesetz zwingt Hauseigentümer nicht, Liegenschaften umfassend zu renovieren und Mietverhältnisse zu kündigen. Waren die Argumente des HEV und Ihrer Partei, der SVP, irreführend?
    Das Energiegesetz zwingt Immobilieneigentümer dazu, im Laufe der Zeit fossile Heizsysteme durch solche mit erneuerbaren Energien zu ersetzen. Nehmen wir als technisches Beispiel eine Immobilie aus den 1960er Jahren mit Ölheizung. Geht diese aus, muss der Eigentümer eine Wärmepumpe einbauen lassen. Bei dieser bereits in die Jahre gekommenen Immobilie macht dies nur Sinn, wenn gleichzeitig die Gebäudehülle saniert wird. Wird beispielsweise mit alten Heizkörpern die Vorlauftemperatur nicht mehr erreicht, muss zusätzlich eine Fußbodenheizung eingebaut werden. Dies führt einerseits zu enormen Kosten. Andererseits können diese Renovierungen nicht mit dem Mieter in der Wohnung durchgeführt werden.

    Und was sagen Sie zur politischen Sichtweise?
    Im Juni dieses Jahres hat der Präsident des Schweizerischen Mieterverbandes, Carlo Sommaruga, in Bern eine Vorlage eingereicht, in der er wörtlich „mietrechtliche Massnahmen gegen Leerstandsanzeigen im Zusammenhang mit energetischen Sanierungen“ fordert. Wenn die von uns vorgebrachten Argumente irreführend wären, wäre ein solcher Ansatz meines Erachtens nicht erforderlich.

    Welchen Beitrag könnten Hausbesitzer Ihrer Meinung nach leisten, um die Klimaziele zu erreichen?
    Ich glaube an Eigenverantwortung, und die oben genannten Zahlen bestätigen, dass diese ernst genommen wird. Zeichnet man auch den Absenkpfad des CO2
    Wenn wir im Gebäudebereich weiter voranschreiten, sehen Sie, dass wir die Klimaziele des Pariser Abkommens problemlos erreichen können. 2050 werden wir bei Netto Null sein. Eine staatliche Regelung halte ich daher in diesem Fall für überflüssig.

    Für wie wichtig und zukunftsweisend halten Sie persönlich die Elektromobilität?
    Grundsätzlich bin ich für Elektromobilität. Aber es bringt viele Herausforderungen mit sich. Einerseits haben wir Lücken in der Energieversorgung. Wir können selbst nicht genug Strom produzieren. Das heißt, wir müssen Atomstrom aus Frankreich und Kohlestrom aus Deutschland beziehen. Andererseits ist die graue Energie in der Elektromobilität relativ hoch. Für die Entsorgung der entsprechenden Batterien wurde noch keine nachhaltige Lösung gefunden. Für mich gibt es zu diesem Thema noch viele offene Fragen.

    Laut einer Studie des Beratungsunternehmens EBP scheitert ein forcierter Verkauf von E-Autos in Sachen Elektromobilität unter anderem an fehlenden Ladestationen in Liegenschaften. Warum fällt es Hausbesitzern schwer, eine solche Installation durchzuführen?
    Ein privater Hausbesitzer, der eine Ladestation für sich selbst benötigt, wird es sicherlich nicht schwer haben, diese installieren zu lassen. Vorausgesetzt, er hat die Mittel dazu. Hat man aber ein Mehrfamilienhaus mit zwölf Wohnungen und eine Tiefgarage mit zehn Stellplätzen, stellt sich die Frage, wie viele Ladestationen man eigentlich installieren sollte. Und wer zahlt die Investition, wenn hinterher kein Mieter ein Elektroauto hat? In einem solchen Fall ist es unwahrscheinlich, dass der Mieter einer Mieterhöhung zustimmt. Darüber hinaus gibt es einen zunehmenden Trend zu autofreien Wohnsiedlungen – insbesondere in Ballungsgebieten. Die Installation von Ladestationen würde hier keinen Sinn machen. Die Erfahrung hat gezeigt, dass der Markt vieles selbst regelt.

    Können Sie den letzten Punkt näher erläutern?
    Vor etwa 50 Jahren konnte man plötzlich keine Wohnung mehr mieten, wenn sie keine Badewanne hatte. Oder vor 30 Jahren wiederholte sich das Szenario mit Wohnungen ohne Geschirrspüler. Ich gehe davon aus, dass die zukünftige Nachfrage auch das Angebot bei der Elektromobilität beeinflussen wird. Irgendwann werden Sie keine Wohnung mehr vermieten können, wenn Sie dem Mieter keine auf seine Mobilitätsbedürfnisse zugeschnittene Lösung anbieten können.

    Wie beurteilen Sie die Immobilienblase, die die UBS seit längerem prognostiziert und von der vor allem Zürich stark betroffen sein soll?
    Bei Zins- und Immobilienpreisentwicklungen sehe ich eine Konstante: Die Prognosen waren in den letzten Jahren immer falsch. Der UBS-Index sagt diese Blase seit Jahren voraus – geplatzt ist sie bisher noch nie. Ich persönlich sehe einen starken Immobilienmarkt mit steigenden Preisen. Bei der Finanzierung von Wohneigentum ist auf jeden Fall Vorsicht geboten. Vor allem im Heimbereich. Die Portabilitätsregelungen sind individuell und umfassend zu prüfen. Andernfalls könnte ein plötzlicher starker Anstieg der Zinsen den einen oder anderen vor existenzielle Probleme stellen.

    Gibt es einen massiven Anstieg der Zinsen?
    Die dafür relevanten Länder EU und USA können sich eine Zinserhöhung nicht leisten. Andererseits sehen wir deutliche Anzeichen einer steigenden Inflation – das könnte Auswirkungen haben. Für den Immobilienmarkt bedeutet Inflation jedoch meist steigende Preise – denn in dieser Situation steigt der Bedarf an Sachwerten.

    Sie haben sich aus der aktiven Politik zurückgezogen. Welche Erfolge würden Sie als Ihre persönlichen Meilensteine bezeichnen?
    Mein grösster Erfolg war sicherlich die Abschaffung der Erbschafts- und Schenkungssteuern für direkte Nachkommen im Kanton Zürich. Als zweiten großen Erfolg betrachte ich die Abschaffung der Grunderwerbsteuer, die wir mit einer Volksinitiative herbeigeführt haben.

    Und welche Meilensteine haben Sie in der Immobilienbranche erreicht?
    Hier möchte ich den guten Kontakt und Austausch zwischen den verschiedenen Immobilienorganisationen erwähnen. In meiner Anfangszeit als Präsident des HEV Schweiz hat jeder in erster Linie sein eigenes Gärtchen bestellt. Mir war es wichtig, den Austausch zu pflegen und gemeinsame Ziele zu definieren. Heute treffen wir uns viermal im Jahr im Bundeshaus und besprechen aktuelle politische Dossiers.

    Mit Immoscout24 und Homegate haben sich zwei große Player zusammengeschlossen. Wie bewerten Sie diese Veranstaltung?
    Ich bin mir nicht sicher, ob diese Fusion ein Gewinn für die Verbraucher ist. Ich gehe davon aus, dass wir in Zukunft mit massiven Preiserhöhungen rechnen müssen. Dieser Fall dürfte allenfalls die Wettbewerbskommission (WEKO) betreffen.

  • Gebirgskantone bestehen auf Eigenmietwert

    Gebirgskantone bestehen auf Eigenmietwert

    Die Regierungskonferenz der Gebirgskantone Uri, Obwalden, Nidwalden, Glarus, Appenzell Innerrhoden, Graubünden, Tessin und Wallis (RKGK) spricht sich gegen die vom Bundesrat geplante Abschaffung des Eigenmietwerts auch für Zweitwohnungen aus. Sie hätte einen Einnahmeausfall von rund 200 Millionen Franken jährlich zur Folge, erläutert die RKGK in einer Mitteilung. Gegen die geplante Abschaffung des Eigenmietwerts bei Hauptwohnungen hat die RKGK dagegen keine Einwände.

    Die Gebirgskantone seien bereits durch das Zweitwohnungsgesetz von einschneidenden wirtschaftlichen Auswirkungen getroffen, schreibt die RKGK weiter. Hier sehen die Gebirgskantone im Gegensatz zum Bundesrat weiteren Handlungsbedarf. Konkret sollen Bestimmungen geändert werden, „deren Anwendung zu objektiv stossenden Ergebnissen führen oder ungenügenden Spielraum für innovative Lösungen belassen“.

    Auch bei der vom Bundesrat verabschiedeten Botschaft zur Stromversorgung mit erneuerbaren Energien fordert die RKGK Nachbesserungen. Unter anderem wollen die Gebirgskantone das geltende Wasserzinsmaximum verlängert haben. Bei durch die Klimapolitik steigenden Strompreisen seien die Elektrizitätsgesellschaften auch weiterhin „problemlos in der Lage, den heutigen Wasserzins zu bezahlen“, argumentiert die RKGK.

    Des Weiteren kritisiert die RKGK das Vorgehen beim Postorganisationsgesetz: Hier sei der Bundesrat mit einer Botschaft vorgeprescht, ohne die Ergebnisse einer von ihm selbst eingerichteten Expertenkommission abzuwarten. Die zuständige Kommission im Ständerat hat ihre Beratungen jedoch bis zur Vorlage der Ergebnisse vertagt. „Vor diesem Hintergrund ist es auch in keiner Weise tolerierbar, wenn die Post ihre Dienstleistungen bereits im Vorfeld der politischen Diskussion laufend weiter abbaut“, meint die RKGK.

  • Bundesrat plädiert für Abschaffung des Eigenmietwerts

    Bundesrat plädiert für Abschaffung des Eigenmietwerts

    Der Bundesrat spricht sich für eine Abschaffung des Eigenmietwerts aus. Er empfiehlt dem Parlament, auf eine entsprechende Vorlage der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerats (WAK-S) einzugehen, informiert der Bundesrat in einer Mitteilung. Gleichzeitig tritt der Bundesrat allerdings für drei Änderungen der Vorlage ein.

    Laut Ständeratskommission soll der Eigenmietwert lediglich für am Wohnsitz selbstgenutztes Wohneigentum abgeschafft werden. Im Gegenzug sollen Aufwendungen und insbesondere Hypothekenzinsen für Liegenschaften nicht mehr von der Steuer absetzbar sein.

    Der Bundesrat will dagegen auch den Eigenmietwert auf Zweitliegenschaften abschaffen. Aufwendungen und Schuldzinsen sollten weiterhin von der Steuer absetzbar sein, wenn sie für Liegenschaften aufgewendet werden, die zur Einkommenserzielung genutzt werden, beispielsweise durch Vermietung. Zudem schlägt der Bundesrat vor, die steuerliche Förderung energetischer Sanierungen bis 2050 beizubehalten. In der Vorlage ist diese an das vom Stimmvolk abgelehnte CO2-Gesetz gekoppelt.

    Der Hauseigentümerverband Schweiz (HEV) schliesst sich zwei der drei Forderungen des Bundesrats an. Er sei „hocherfreut“, dass der Bundesrat „den dringlichen Handelsbedarf zur Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung bestätigt“, schreibt der Dachverband der Wohneigentümer und Vermieter in einer Mitteilung. Wie der Bundesrat spricht sich auch der HEV für eine teilweise Beibehaltung des Schuldzinsabzugs und die Koppelung der Förderung energetischer Sanierung an das Klimaziel 2050 aus. Die Abschaffung des Eigenmietwerts von Zweitliegenschaften sei jedoch bereits in der Vergangenheit auf starke Ablehnung der „Tourismuskantone“ gestossen, schreibt der HEV.