Schlagwort: Eigentum

  • Der grosse Wohn-Showdown

    Der grosse Wohn-Showdown

    Die Wohnschutzinitiative will verhindern, dass nach Umbauten oder Abrissen die Mieten unverhältnismässig steigen. Investoren sollen künftige Mieten mit der Baubewilligung genehmigen lassen, ebenso soll die Rendite gedeckelt werden. Eine Mehrheit im Kantonsrat (u. a. SVP, FDP, GLP) lehnt dies als zu starken Eingriff in Eigentumsrechte ab und warnt vor Investitionshemmnissen. Stattdessen schlägt die Kommissionsmehrheit einen Gegenvorschlag vor, der insbesondere Mieter vor missbräuchlichen Kündigungen schützen soll . Mit Informations- und Unterstützungsfristen von 12 Monaten bei Umstrukturierungen. Kritiker sehen darin ein Placebo, das die Mieterinnen wenig schützt und die Renditeinteressen unangetastet lässt.

    Starthilfe-Initiative des HEV
    Diese Initiative zielt darauf ab, den Zugang zu Wohneigentum zu erleichtern. Der Hauseigentümerverband fordert, dass der Kanton bis zu 15 Prozent des Kaufpreises für Selbstnutzer verbürgt, indem das Eigenkapital von 20 auf 5 Prozent gesenkt wird. Die Regierung unterstützt den Vorschlag, denn er könnte Familien mit mittleren Einkommen den Erwerb erleichtern. Linke Parteien warnen jedoch vor steigender Nachfrage und höheren Bodenpreisen, ohne dass das Wohnungsangebot nachhaltig wächst. Im Kantonsrat droht eine knappe Entscheidung.

    Wohneigentumsinitiative des HEV
    Diese Initiative verlangt, dass bei staatlich geförderten Wohnbauprojekten neben günstigen Mietwohnungen mindestens gleich viel selbstgenutztes Wohneigentum entsteht. Sie fand bisher keine Mehrheit, da Kritiker die einseitige Förderung von Mietwohnungen nicht als verfassungskonform sehen. Ein Gegenvorschlag, der Probleme bei der Berechnung des Eigenmietwerts adressieren sollte, hat ebenfalls geringe Aussicht auf Erfolg.

    Wohnungsinitiative der Grünen
    Die Grünen fordern die Gründung einer öffentlich-rechtlichen Wohnbauanstalt mit Startkapital von mindestens 500 Millionen Franken, um günstigen, gemeinnützigen Wohnraum zu schaffen und gemeinnützige Bauträger zu fördern. Die Mehrheit im Kantonsrat lehnt dies ab und schlägt stattdessen Rahmenbedingungen für beschleunigten Wohnungsbau vor. Die Initiatoren wollen bei Ablehnung eine Volksabstimmung erzwingen.

    Ausblick und politische Spannungen
    Die Debatte im Kantonsrat eröffnet einen politisch heissen Herbst. Ein weiterer Streitpunkt wird die Vorkaufsrecht-Initiative der SP sein, die den Gemeinden mehr Eingriffsmöglichkeiten bei Grundstückskäufen geben möchte, um Spekulation zu begrenzen. Ihr Gegenvorschlag hat vor allem wirtschaftliche und juristische Gegner.

    Die Positionen der Akteure zeigen das Dilemma zwischen Wohnraumschutz, Förderung von Eigentum und der Sorge um Investitionsanreize. Der Ausgang der Abstimmungen wird maßgeblich die zukünftige Wohnungspolitik im Kanton Zürich prägen und dürfte auch Signalwirkung für andere Schweizer Kantone haben.

  • Eigentum wirksamer gegen Besetzer schützen

    Eigentum wirksamer gegen Besetzer schützen

    Mit grosser Mehrheit hat der Ständerat am Montag den Vorschlag des Bundesrats zur Änderung des Zivilgesetzbuchs angenommen. Neu sollen Eigentümerinnen und Eigentümer ihr Grundstück innerhalb einer «angemessenen Frist» nach Kenntnisnahme einer Besetzung selbst zurückerlangen dürfen. Bisher galt dafür die Bedingung «sofort». Diese Änderung gibt Eigentümern mehr Flexibilität und Handlungsspielraum bei unrechtmässigen Besetzungen.

    Rasche Zwangsräumung auch bei unbekannten Besetzern
    Zudem soll die zweite zentrale Neuerung im Gesetz dazu führen, dass Hausbesitzer schneller eine Zwangsräumung erwirken können, gerade wenn die Zahl oder Identität der Besetzer unklar ist. Damit soll verhindert werden, dass unrechtmässige Besetzungen langfristig bestehen bleiben und Eigentümer hohe Folgekosten tragen müssen.

    Kontroverse Stimmen aus dem Ständerat
    Die Vorlage war jedoch nicht unumstritten. Carlo Sommaruga, SP-Ständerat aus Genf, kritisierte die Gesetzesverschärfung als überflüssig, da viele Hausbesetzungen ohnehin durch Vereinbarungen zur Zwischennutzung geregelt würden. Viel relevanter seien in diesem Zusammenhang die steigenden Mieten und der Wohnungsmangel, so Sommaruga.

    Weiterer Prozess im Parlament
    Obwohl das Geschäft noch eine kleine Differenz zwischen den beiden Kammern aufweist, ist der Weg für eine stärkere Position von Eigentümern bei Hausbesetzungen grundsätzlich geebnet. Die Vorlage kehrt nun zur Bereinigung zurück in den Nationalrat.

  • Letztes Schlüsselgebäude im Flughafenareal gehört jetzt einer Hand

    Letztes Schlüsselgebäude im Flughafenareal gehört jetzt einer Hand

    Die Flughafen Zürich AG hat in einer Medienmitteilung die Übernahme des Radisson-Blu-Gebäudes bekanntgegeben. Vorbesitzerin Al Maha Real Estate AG hat demnach das Eigentum zum Kaufpreis von 155 Millionen Franken vollständig übergeben. Es sei das letzte Areal innerhalb des Flughafenperimeters, das bisher noch nicht der Flughafen Zürich AG gehört hat.

    Für das ab 2005 im Baurecht errichtete und 2008 eingeweihte Gebäude, in welchem die Hotelkette Radisson Blu sowie Büros und ein Tagungs- und Konferenzzentrum beheimatet sind, galt laut Mitteilung ein Baurechtsvertrag bis 2080. Dieser wurde infolge des Heimfalls an die Flughafen Zürich AG vorzeitig beendet. Der Mietvertrag mit Radisson Blu laufe weiter. Der Hotelbetrieb soll weiterlaufen. Zudem werde sich an der bisherigen Nutzung nichts ändern.

    Die strategische Idee hinter der vollständigen Eigentumsübernahme seien Entwicklungs- und Wachstumsziele der Flughafen Zürich AG im zentralen Flughafenperimeter.

  • Mobimo erweitert Aeschbachquartier in Aarau

    Mobimo erweitert Aeschbachquartier in Aarau

    Mobimo hat mit Vertreterinnen und Vertretern von Behörden und seinen Projektpartnern laut einer Mitteilung den Grundstein für die beiden Gebäude Hof- und Hallenhaus im Aarauer Aeschbachquartier gelegt. Als Teil des Gesamtentwicklungsgebiets Torfeld Süd wird damit die nächste Ausbauetappe des 2019 neu belebten Stadtviertels realisiert.

    Nach den Plänen von Baumberger Stegmeier Architekten aus Zürich entstehen dort 126 Mietwohnungen mit 1,5 bis 5,5 Zimmern. Das Hofhaus wird als Holzbau mit Gartenhof in zukunftsorientierter, ökologischer Bauweise umgesetzt. Das Hallenhaus steche in Sachen Nachhaltigkeit und grauer Energie positiv hervor, weil so viel Fassadenbestand der früheren Halle 5 wie möglich übernommen werde, so Mobimo. Sie dient als Erdgeschoss für die Aufstockung des historischen Gebäudes.

    Die Fertigstellung ist für den Herbst 2026 vorgesehen, der Bezug für das 2. Quartal 2026. Die Vermarktung beginnt im dritten Quartal 2025. Insgesamt wird das Aeschbachquartier dann über rund 260 Miet- und Eigentumswohnungen verfügen. Zudem bietet es auf rund 4600 Quadratmetern Geschäftsfläche Raum für 1400 dort arbeitende Personen.

  • Zukunftsgerichtetes Wohnen in der Bostudenzelg

    Zukunftsgerichtetes Wohnen in der Bostudenzelg

    In der Bostudenzelg liegt eine der letzten zusammenhängenden unbebauten Bauzonen der Stadt Thun. Für das Areal, das zur Hälfte in städtischem Eigentum und zur Hälfte im Eigentum der Frutiger AG und der Bernischen Pensionskasse (BPK) liegt, ist eine gemeinsame Vision der Eigentümerschaft für modernes Wohnen entstanden. Das innovative Wohnprojekt schafft dringend benötigten Wohnraum für alle Generationen, wobei die städtischen Entwicklungsziele beispielhaft umgesetzt werden.

    Einzigartiger «Freiraum» als Vision
    Die Basis der Arealentwicklung bildet das Richtprojekt, das auf dem Siegerprojekt «Freiraum» beruht, welches aus dem Ideenwettbewerb (SIA 142) hervorging. Das Herzstück bildet ein grosszügiger Park, um den sich die Gebäude ringförmig anordnen, was das gemeinschaftliche Wohngefühl «im Grünen» fördern soll. Das Wohnprojekt legt grossen Wert auf eine sorgfältige Einbettung ins Quartier sowie eine gute Vernetzung und Gestaltung der vom motorisierten Verkehr befreiten Aussenräume.

    Hochwertige Innenentwicklung
    Dem Zusammenwirken zwischen der Bebauung und dem Freiraum sowie dem haushälterischen Umgang mit dem Boden wird viel Bedeutung beigemessen. Mit verschiedenen Gebäudehöhen werden Akzente und Dynamik in die Quartiergestaltung gebracht sowie die Eingänge zum neuen Areal hervorvorgehoben.

    Ein attraktives und lebendiges Wohnquartier
    Das Wohnprojekt fokussiert auf vielseitige und gesellschaftlich durchmischte Wohnformen für alle Bedürfnisse. Darüber hinaus bietet das Projekt Raum für weitere mögliche Nutzungen wie einen Kindergarten oder eine Kindertagesstätte, ein Alterswohn- und Pflegeheim sowie öffentliche Räume und einen Quartiertreffpunkt. Auch Gewerbeflächen und gemeinnütziger Wohnungsbau sind Teil der Planung. Dieser Nutzungsmix sorgt für die Attraktivierung und Belebung des Wohnquartiers.

    Mobilitäts- und Verkehrskonzept
    Aspekten der Nachhaltigkeit sowie zukunftsgerichteter und umweltfreundlicher Mobilität werden grosse Beachtung geschenkt. Mit der neuen Überbauungsordnung wird ein Betriebskonzept Mobilität eingefordert, das Lösungen zur Reduktion des Verkehrsaufkommens bietet und somit die Lebensqualität im Quartier steigert.

    Einbezug der Öffentlichkeit
    Der angemessene Einbezug der Quartierbevölkerung sowie weiterer Interessensgruppen ist den Planungspartnerinnen im gesamten Prozess ein grosses Anliegen. Die Bevölkerung hatte bislang die Möglichkeit, ihre Meinungen und Vorschläge zur neuen Überbauungsordnung im Rahmen der öffentlichen Mitwirkung abzugeben. Zugleich steht eine frühe und enge Zusammenarbeit mit den potenziellen gemeinnützigen Baurechtnehmenden im Vordergrund. Weitere partizipative Entwicklungsformate des Areals sind im Zusammenhang mit der Baurechtsvergabe und gestützt auf das ein Partizipationskonzept vorgesehen.

    Weitere Schritte
    Nach der bereits erfolgten öffentlichen Mitwirkung und der Vorprüfung durch den Kanton wird die neue Überbauungsordnung   öffentlich   aufgelegt.   Zudem wurde der Prozess zur Vergabe der städtischen Baufelder im Baurecht gestartet. In einem nächsten Schritt werden die Architekturwettbewerbe vorbereitet. Zugleich treiben die Frutiger AG und die Bernische Pensionskasse die Ausarbeitung ihres Bauprojekts voran. Die Umsetzung erfolgt in mehreren Etappen.

    Fazit
    Dieses Projekt in Thun zeigt exemplarisch, wie eine sorgfältige, partnerschaftliche und integrale Planung sowie zukunftsorientierte und innovative Entwicklung    eines    Wohnbauareals konkrete Mehrwerte in die umliegenden Quartiere bringt, indem eine hohe städtebauliche Qualität der Bauten und Aussenräume gewährleistet und für einen angemessenen Einbezug der Bevölkerung, Interessensgruppen sowie Partner gesorgt wird.