Schlagwort: Einspracheverfahren

  • Wer blockiert, zahlt

    Wer blockiert, zahlt

    Die Mehrheit der Baubewilligungsverfahren in der Schweiz läuft innerhalb angemessener Fristen ab. Doch es gibt Ausreisser und die wirken sich gravierend aus. Einsprachen und Rekurse können Projekte jahrelang blockieren oder ganz verhindern. Heute kann sogar Einsprache erheben, wer von einem Projekt gar nicht direkt betroffen ist, etwa weil die geplante Fassadenfarbe des Nachbarn missfällt. Das ist einer der strukturellen Schwachpunkte, den der Bundesrat nun adressiert.

    Wohnungsbau wird zum Staatsziel
    Der stärkste Hebel des Reformpakets liegt im Raumplanungsgesetz. Wohnungsbau im Rahmen der Siedlungsentwicklung nach innen soll dort als nationales Interesse verankert werden. Das klingt technisch, hat aber konkrete Wirkung. Bei der Interessenabwägung erhielte der Wohnungsbau mehr Gewicht gegenüber dem Ortsbildschutz oder dem Denkmalschutz. Projekte, die heute an lokalen Schutzinteressen scheitern, hätten damit bessere Realisierungschancen.

    Einsprachen mit Konsequenzen
    Wer missbräuchlich Einsprache erhebt, also mit dem einzigen Ziel, ein Projekt zu verzögern, soll künftig die Verfahrenskosten tragen. Der Bundesrat prüft, die Kantone gesetzlich zu verpflichten, solche Kosten den Einsprechenden aufzuerlegen. Gleichzeitig soll die Beschwerdelegitimation für Privatpersonen vor Bundesgericht eingeschränkt werden. Pauschale Gebühren für abgewiesene Einsprachen lehnt der Bundesrat hingegen ab. Der Zugang zum Rechtsschutz soll nicht vom Portemonnaie abhängen.

    Die Grenzen des Bundes
    Trotz des politischen Willens sind die Eingriffsmöglichkeiten des Bundes begrenzt. Baubewilligungsverfahren liegen in der Hoheit der Kantone. Verbindliche Fristen für kantonale Verfahren oder die Pflicht zur Einführung digitaler Bewilligungsprozesse kann der Bund nicht verordnen. Er empfiehlt den Kantonen, solche Massnahmen eigenverantwortlich einzuführen, da sie langfristig nachweislich beschleunigend wirken. Der Branchenverband Bauenschweiz unterstützt diese Stossrichtung und fordert schlankere Prozesse bei gleichzeitig hoher Planungsqualität.

    Vernehmlassung
    Der Reformbericht erfüllt fünf Postulate aus National- und Ständerat und ist Teil des Aktionsplans Wohnungsknappheit des Bundes. Das UVEK erhält nun den Auftrag, bis Ende 2026 eine Vernehmlassungsvorlage auszuarbeiten. Bis konkrete Gesetzesänderungen in Kraft treten, dürften noch Jahre vergehen.

  • 80 Zentimeter bremsen 63-Millionen-Projekt aus

    80 Zentimeter bremsen 63-Millionen-Projekt aus

    Die Sekundarschulgemeinde Arbon beantragte eine Ausnahmebewilligung für das geplante Schulzentrum Lärche. Konkret geht es um das Attikageschoss, mit 4 Meter statt der im Baureglement festgelegten 3,2 Meter. Die maximal zulässige Gesamthöhe von 16 Metern wird mit 15,5 Metern trotzdem unterschritten. Ein technischer Grenzfall, kein Grundsatzproblem.

    Ein Mann, eine Einsprache
    Gegen das Ausnahmegesuch hat der Architekt Gustav Maurer Einsprache erhoben. Er bezeichnet das aus einem Wettbewerb hervorgegangene Projekt als «ausgewiesene Fehlplanung» und hält es angesichts der Weltwirtschaftslage für verantwortungslos. Maurer behauptet, das geforderte Bauvolumen liesse sich für 43 Millionen Franken realisieren . Das sind rund 20 Millionen weniger als der vom Volk bewilligte Kredit von 62,9 Millionen Franken.

    Zeitplan gerät ins Wanken
    Die Sekundarschulbehörde wollte das Baugesuch im November einreichen. Wegen der Einsprache und der dadurch ausgelösten Rechtsunsicherheit gerät dieser Termin ins Wanken. Verzögert sich das Verfahren, drohen Folgekosten in Millionenhöhe,  durch steigende Baupreise, längere Planungsaufwände und verschobene Baufreigaben.

    Klare Worte des Schulpräsidenten
    Sekundarschulpräsident Robert Schwarzer findet deutliche Worte. Maurer wende sich seit Jahren gegen nahezu alles, was in Arbon gebaut werden solle. Das Einspracherecht sei als Grundrecht unbestritten, was hier aber praktiziert werde, sei «Ausdruck von Schikane und Willkür». Allfällige millionenschwere Folgekosten schienen dem Einsprecher gleichgültig zu sein.

    Rückhalt aus der Bevölkerung
    Das Projekt hat demokratische Legitimation. Fast 60 Prozent der Stimmberechtigten sprachen sich im September 2025 für den 62,9-Millionen-Kredit aus. Der Spatenstich war für September 2026 geplant, der Bezug für das Schuljahr 2028/29. Ob dieser Fahrplan hält, entscheidet sich jetzt vor dem Rechtsdienst. Nicht an der Urne.

  • Baustart für Doppelspurausbau in Dietikon verschiebt sich auf 2028

    Baustart für Doppelspurausbau in Dietikon verschiebt sich auf 2028

    Es gibt einen Zeitverzug beim Doppelspurausbau der Bremgarten-Dietikon-Bahn und der Sanierung der Bremgartnerstrasse. Die für Ende 2025 vorgesehene Baugenehmigung durch das Bundesamt für Verkehr (BAV) konnte laut Mitteilung der Aargau Verkehr AG nicht erteilt werden, aufgrund laufender Einspracheverhandlungen und einer erneuten Teilauflage des Projekts in Verbindung mit Entschädigungsforderungen.

    Das Verkehrsunternehmen rechnet nun damit, dass sich der ursprünglich für Sommer 2026 geplante Baubeginn auf den Sommer 2028 verschiebt. Bis dahin müssten einige Projektanpassungen vorgenommen werden. Dafür seien technische Prüfungen und die Ämtervernehmlassung erforderlich.

    Der Ausbau soll Sicherheit, Pünktlichkeit und Kapazität des Bahnbetriebs erhöhen, heisst es von Aargau Verkehr: „Durch den Bau einer mittig geführten Doppelspur wird die Bahn sicher in den Strassenverkehr integriert, was die Verkehrssicherheit erhöht und Rückstaus verringert.“

    Die Plangenehmigung soll bis zum zweiten Quartal 2027 abgeschlossen sein. Die Aargau Verkehr AG stehe in Austausch mit dem Tiefbauamt des Kantons Zürich, der Bauherrin des Strassenbauprojekts, mit dem BAV, der Stadt Dietikon sowie betroffenen Anwohnerinnen und Anwohnern bezüglich Klärung der offenen Punkte und um die Projektentwicklung voranzutreiben.