Schlagwort: Energiepolitik

  • Nationalrat dreht Stromkonzernen den Hahn zu

    Nationalrat dreht Stromkonzernen den Hahn zu

    Mit 94 zu 84 Stimmen bei fünf Enthaltungen verweigerte der Nationalrat Anfang Frühling 2026 den Eintritt auf die bundesrätliche Vorlage zur Verlängerung des Stromrettungsschirms. SVP, FDP und GLP stimmten geschlossen dagegen, SP, Mitte und Grüne votierten für Eintreten. Das Gesetz, das Ende 2026 ausläuft, wäre damit ohne Nachfolgelösung Geschichte.

    Wie der Schirm entstanden ist
    Der Rettungsschirm wurde in der Herbstsession 2022 dringlich in Kraft gesetzt, als extreme Preissteigerungen an den Energiemärkten drohten, die Liquidität grosser Stromkonzerne zu gefährden. Seither wurden die bereitgestellten Bundeskredite nie beansprucht. Kritiker sehen darin den besten Beweis, dass das Instrument inzwischen überflüssig ist.

    Warum die Mehrheit Nein sagte
    Die ablehnende Mehrheit argumentierte klar, dass die Stromkonzerne und ihre Eigentümer seit 2022 genug Zeit hatten, eigenständige Liquiditätspuffer aufzubauen. Eine staatliche Absicherung auf Kosten der Steuerzahlenden sei nicht länger gerechtfertigt. SVP-Nationalrat Christian Imark brachte es auf den Punkt. Es sei wohl einzigartig, Konzerne retten zu wollen, die das Geld weder brauchen noch wollen.

    Der Bundesrat wollte Kompromiss
    Energieminister Albert Rösti warb für Pragmatismus. Im Krisenfall gebe es eine Staatsgarantie sowieso, ob mit oder ohne Gesetz. Der Bundesrat zeigte sich bereit, die Laufzeit zu verkürzen und den Kredit von ursprünglich zehn auf fünf Milliarden Franken zu halbieren, wie es auch die vorberatende Nationalratskommission vorgeschlagen hatte. Die Mehrheit überzeugte auch das nicht.

    Ständerat entscheidet
    Die Vorlage liegt nun beim Ständerat. Stimmt die kleine Kammer ebenfalls Nein, ist der Rettungsschirm definitiv erledigt. Votiert sie für Eintreten, geht das Geschäft zurück an den Nationalrat. Langfristig schwebt dem Bundesrat eine permanente Lösung vor. Strengere Liquiditäts- und Eigenmittelvorschriften für Stromkonzerne statt staatlicher Notfallkredite. Die Debatte über Verantwortung in der Energieversorgung ist damit noch nicht zu Ende.

  • Schlieren bleibt Energiestadt Gold

    Schlieren bleibt Energiestadt Gold

    Schlieren ist zum zweiten Mal nach 2021 als Energiestadt Gold ausgezeichnet worden, wie aus einer Mitteilung der Stadt hervorgeht. Die Auszeichnung hat eine Gültigkeit von vier Jahren. Als Energiestadt gilt Schlieren bereits seit 2008. „Die erneute Auszeichnung mit dem Energiestadt Gold-Label ist eine grosse Ehre und zeigt uns, dass wir als Stadt auf dem richtigen Weg sind“, wird Beat Kilchenmann, Stadtrat und Vorsteher des Ressorts Werke, Versorgung und Anlagen, in der Mitteilung zitiert.

    Das Label Energiestadt Gold dient dazu, besonders ambitionierte Energie- und Klimaschutzziele zu würdigen. Die Stadt führt hierbei die konkreten Massnahmen an, die in verschiedenen Handlungsfeldern im Rahmen der 2023 beschlossenen Netto-Null-Strategie mit dem Zieljahr 2040 definiert wurden. Diese Massnahmen dienten für die Re-Zertifizierung als Energiestadt Gold als Aktivitätenprogramm. Dazu gehören der Ausbau des Fernwärmenetzes, der Gebrauch erneuerbarer Energie in städtischen Liegenschaften und eine Stärkung der Kreislaufwirtschaft.

  • Politischen Fahrplan zur Klimaneutralität der Schweiz

    Politischen Fahrplan zur Klimaneutralität der Schweiz

    Der Abschlussbericht von POLIZERO nimmt die Schweizer Klimapolitik mit ungewohnter Klarheit ins Visier. Die nächsten zehn Jahre sind entscheidend für Wirtschaft, Energieversorgung und Gesellschaft. Das Forschungsteam modellierte zahlreiche Pfade. Der Ausstieg aus fossilen Technologien, eine massive Ausweitung von Fernwärme und Solarkapazitäten sowie die zügige Einführung von Elektromobilität bilden das Fundament für das Netto-Null-Ziel.

    Ein Blick nach Europa zeigt, dass gerade in unsicheren Zeiten eine gezielte Harmonisierung mit EU-Standards zum Erfolgsfaktor werden. Besonders die Integration in einen gemeinsamen Energiemarkt und abgestimmte Vorschriften stärken die Versorgungssicherheit und beschleunigen Innovationen.

    Von der Strategie zur Skalierung
    Das Fenster für einschneidende Weichenstellungen schliesst sich. Ab 2035 verschiebt sich der Fokus auf das Hochskalieren klimafreundlicher Technologien. Modellrechnungen belegen, dass Wind- und Bioenergie, synthetische Kraftstoffe sowie CO₂-Abscheidung aus Industrie und Abfall ins Zentrum rücken. Durch Investitionen und verpflichtende Vorgaben, etwa für den Ersatz alter Heizsysteme, kann die Schweiz ihre Abhängigkeit von Energieimporten im Winter verringern und gleichzeitig industriellen Wandel ermöglichen.

    Fördermassnahmen und Innovationsanreize wirken als Starthilfe, werden jedoch im weiteren Verlauf gezielt durch strengere regulatorische Instrumente und den Ausbau des Emissionshandels ergänzt. Standhafte, aber anpassungsfähige Politik bleibt notwendig, um geopolitische Unsicherheiten und technologische Überraschungen aufzufangen.

    Flexible Umsetzung, klare Perspektive
    Die Studie empfiehlt einen ausgewogenen Ansatz statt radikaler Einzelschritte. Gelingt es der Schweiz, glaubwürdige eigene Initiativen mit konsequenter EU-Koordinierung zu verbinden, sind die Chancen auf Erreichen des Netto-Null-Ziels intakt. Entscheidend bleibt, dass jede Strategie flexibel bleibt. Anpassungsfähigkeit gewinnt an Bedeutung, je schneller sich Weltmärkte und Forschung verändern.

    Um Klimaneutralität zu realisieren, braucht es nicht das perfekte Rezept, sondern eine klar definierte Richtung und politisches Durchhaltevermögen. Die entscheidenden Schritte müssen jetzt gesetzt werden. Für eine Schweiz, die in Sachen Klimaschutz und Innovationskraft Europa mitprägt.

  • Energiestadt stärkt Klimapolitik mit neuen Zertifizierungsstandards

    Energiestadt stärkt Klimapolitik mit neuen Zertifizierungsstandards

    Der Trägerverein Energiestadt will seine 644 Gemeinden und Städte als Mitglieder künftig vor allem auf dem Weg zur Klimaneutralität unterstützen. In 30 Jahren Engagement habe vieles, was anfangs als fortschrittlich galt, zum Standard etabliert werden können, schreibt Energiestadt in einer entsprechenden Mitteilung. Um weiter als Schrittmacher zu agieren, sollen Zertifizierung und Unterstützung der Mitglieder konsequent auf das Netto-Null-Ziel ausgerichtet werden.

    Das Label Energiestadt zeichnet Städte und Gemeinden für eine nachhaltige Energie- und Klimapolitik aus. Der Zertifizierungsprozess wird dabei künftig netto-null-relevante Strategien und Massnahmen besonders stark gewichten. Als Beispiele werde in der Mitteilung der Ausstieg aus Erdgas beim Heizen und die Förderung von Elektromobilität genannt. Für die höchste Auszeichnung als Gold-Stadt muss in Zukunft nachgewiesen werden, dass Strategien und Massnahmen konsequent verfolgt werden und mit dem Netto-Null-Ziel vereinbar sind. Gleichzeitig will Energiestadt den Zertifizierungprozess für kleinere Gemeinden vereinfachen.

    «Mit den neuen Instrumenten stärkt Energiestadt seine Rolle als führendes Kompetenzzentrum für lokale Energie- und Klimapolitik in der Schweiz», wird Maren Kornmann, Co-Geschäftsführerin von Energiestadt, in der Mitteilung zitiert. «So bietet Energiestadt als einzige Organisation ein umfassendes Paket für die Planung, Umsetzung und das Monitoring von Netto-Null-Massnahmen auf lokaler Ebene an.»

  • Trägerverein Energiestadt konzentriert sich auf Netto Null

    Trägerverein Energiestadt konzentriert sich auf Netto Null

    Der Trägerverein Energiestadt will seine 644 Gemeinden und Städte als Mitglieder künftig vor allem auf dem Weg zur Klimaneutralität unterstützen. In 30 Jahren Engagement habe vieles, was anfangs als fortschrittlich galt, zum Standard etabliert werden können, schreibt Energiestadt in einer entsprechenden Mitteilung. Um weiter als Schrittmacher zu agieren, sollen Zertifizierung und Unterstützung der Mitglieder konsequent auf das Netto-Null-Ziel ausgerichtet werden.

    Das Label Energiestadt zeichnet Städte und Gemeinden für eine nachhaltige Energie- und Klimapolitik aus. Der Zertifizierungsprozess wird dabei künftig netto-null-relevante Strategien und Massnahmen besonders stark gewichten. Als Beispiele werde in der Mitteilung der Ausstieg aus Erdgas beim Heizen und die Förderung von Elektromobilität genannt. Für die höchste Auszeichnung als Gold-Stadt muss in Zukunft nachgewiesen werden, dass Strategien und Massnahmen konsequent verfolgt werden und mit dem Netto-Null-Ziel vereinbar sind. Gleichzeitig will Energiestadt den Zertifizierungprozess für kleinere Gemeinden vereinfachen.

    „Mit den neuen Instrumenten stärkt Energiestadt seine Rolle als führendes Kompetenzzentrum für lokale Energie- und Klimapolitik in der Schweiz“, wird Maren Kornmann, Co-Geschäftsführerin von Energiestadt, in der Mitteilung zitiert. „So bietet Energiestadt als einzige Organisation ein umfassendes Paket für die Planung, Umsetzung und das Monitoring von Netto-Null-Massnahmen auf lokaler Ebene an.“

  • Schaffhausen lehnt neuen Axpo-Vertrag ab

    Schaffhausen lehnt neuen Axpo-Vertrag ab

    Eine Mehrheit von 53,4 Prozent des Schaffhauser Stimmvolks hat am 18. August die Ablösung des alten Gründungsvertrages der Nordostschweizer Kraftwerke (NOK) durch einen neuen Axpo-Aktionärsbindungsvertrag abgelehnt. Die Vorlage scheiterte in 16 der 26 Gemeinden, darunter auch in der Stadt Schaffhausen, Neuhausen, Beringen und Stein am Rhein.

    Damit stellt sich das Stimmvolk gegen seine Regierung und den Kantonsrat, der dem neuen Vertrag gemäss dem Abstimmungsmagazin im Januar mit 52 zu einer Stimme zugestimmt hat. Sie argumentierten damit, dass der alte NOK-Vertrag von 1914 nicht mehr zeitgemäss sei für einen international tätigen Konzern mit rund 7000 Mitarbeitenden.

    Die Gegner warnten vor einer möglichen Privatisierung des Energieerzeugers. Eine Mehrheit von fünf Vertragsparteien könnte über den Verkauf des Unternehmens entscheiden, soweit sie auch über eine Mehrheit der Aktienstimmen verfügten. Der Kanton Schaffhausen hält derzeit 7,9 Prozent.

    Für die Annahme des neuen Aktionärsbindungsvertrages braucht es die Zustimmung aller Aktionäre. Die übrigen Anteilseigner haben dem Vertragswerk bereits zugestimmt. Der Kanton Zürich und sein Kantonswerk EKZ sind mit 18,3 und 18,4 Prozent die grössten Aktionäre, gefolgt vom Aargau und seinem Kantonswerk AEW mit je 14 Prozent. St.Gallen und die beiden Appenzell sind über die St.Gallisch-Appenzellischen Kraftwerke (SAK) mit 12,5 Prozent beteiligt, der Thurgau mit der EKT mit 12,3 Prozent, Glarus mit 1,7 und Zug mit 0,9 Prozent.

  • Nachhaltiges Bauen folgt kantonalen Regelungen

    Nachhaltiges Bauen folgt kantonalen Regelungen

    Aufgrund der verfassungsmässigen Zuständigkeit der Kantone gibt es in diesem Bereich schweizweit unterschiedliche Regelungen. Dafür hat die Konferenz der kantonalen Energiedirektoren (EnDK) deshalb die Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn) des Jahrgangs 2014 verabschiedet, welche auf eine grösstmögliche Harmonisierung und damit Vereinfachung der Bauplanung und der entsprechenden Bewilligungsverfahren abzielen.  

    Wir haben untersucht, wie nahe die Umsetzung ausgewählter kantonaler Nachhaltigkeitsregelungen gemäss MuKEn sind. Die vollständige Analyse kann hier heruntergeladen werden. Die Auswertung zeigt: Basel-Stadt, Luzern, Jura und Freiburg orientieren sich bei ihrer Energiegesetzgebung relativ stark an den Mustervorschriften und gehen teilweise sogar darüber hinaus. Am anderen Ende stehen Aargau, Uri und Zug, wo entsprechende Umsetzung in Planung sind, sowie Solothurn, das in absehbarer Zukunft über am wenigsten Regeln verfügen wird. 

    Das Setting: kantonale Zuständigkeit, interkantonale Koordination 
    Gemäss Bundesverfassung liegt die Energiepolitik im Bauwesen im Zuständigkeitsbereich der Kantone. Sie sind damit befähigt, im Rahmen des bundesgesetzlichen Rahmens eigene energie- und klimapolitische Ziele zu definieren und umzusetzen. 

    Diese Aufgabenzuteilung macht durchaus Sinn: Kantonale Behörden sind mit der Infrastruktur, der Bevölkerung und den Befindlichkeiten ihrer Region bestens vertraut. Sie können baurechtliche Massnahmen damit sachgerecht, effizient und breit unterstützt planen und umsetzen. 

    Das Resultat ist aber auch ein Gefüge von verschiedenen Regimes mit unterschiedlichen Ausprägungen und Schwerpunkten. Das sorgt etwa bei überregional agierenden Immobilienakteuren zuweilen für Verwirrung. Da Skaleneffekte erschwert werden, führt die föderalistische Rollenteilung zu Effizienzeinbussen. 

    Das hat auch die Politik begriffen. In den zuständigen kantonalen Konferenzen entwickeln und koordinieren die zuständigen Regierungsrätinnen und Regierungsräte und Sachverständigen deshalb gemeinsame energie- und klimapolitische Ziele und Strategien, die sie beispielsweise in den bereits erwähnten MuKEn 2014 festhielten.  

    Detaillierte Informatîonen unter https://www.wuestpartner.com/ch-de/2023/03/24/nachhaltiges-bauen-folgt-kantonalen-regelungen/

  • Sanierungsrate bei Gebäuden ist noch zu niedrig

    Sanierungsrate bei Gebäuden ist noch zu niedrig

    2019 wurden durch das Gebäudeprogramm von Bund und Kantonen rund 265 Millionen Franken Fördermittel ausbezahlt, ein Viertel mehr als im Vorjahr. Das geht aus dem Jahresbericht 2019 des Gebäudeprogramms hervor. Dieses Programm ist ein wichtiger Pfeiler der Schweizer Energie- und Klimapolitik. Es basiert auf Artikel 34 des CO2-Gesetzes.

    Insgesamt erhielten die Antragsteller 2019 laut einer Medienmitteilung des Gebäudeprogramms rund 265 Millionen Franken Fördergelder ausbezahlt (2018: 211 Millionen). Die meisten Fördermittel gingen im vergangenen Jahr mit 133 Millionen Franken an Wärmedämmprojekte. Das grösste Wachstum verzeichneten Förderbeiträge für Systemsanierungen; sie stiegen um 70 Prozent auf 60 Millionen Franken. Solar- und Lüftungsanlagen wurden mit 35 Millionen Franken gefördert. 4100 fossile Systeme wurden durch Heizsysteme mit erneuerbarer Energie ersetzt, am häufigsten durch eine Wärmepumpe.

    Laut der Mitteilung werden die im Jahr 2019 dank Fördergeldern umgesetzten Massnahmen über ihre gesamte Lebensdauer 5,4 Milliarden Kilowattstunden Strom und 1,2 Millionen Tonnen CO2 einsparen. Doch sei die Sanierungsrate zu tief, um die Schweizer Energie- und Klimaziele bei Gebäuden zu erreichen. Um einen grösseren Anreiz zu bieten, werden seit 2019 höhere Fördersätze gewährt. Dies habe die erzielte Wirkung verringert: Wurden 2018 noch 159 Franken pro eingesparter Tonne CO2 eingesetzt, waren es 2019 bereits 205 Franken. Auch die Zunahme bei den kostenintensiveren Systemsanierungen habe die Wirkung pro gewährtem Förderfranken sinken lassen.

    Positiv sei der Beschäftigungseffekt des Gebäudeprogramms: Er liege bei 2100 Vollzeitäquivalenten und etwa 82 Millionen Franken zusätzlicher inländischer Wertschöpfung.