Schlagwort: Energiestrategie2050

  • Axpo-Präsident fordert gleitende Marktprämie

    Axpo-Präsident fordert gleitende Marktprämie

    Zwei führende Vertreter der Schweizer Energiewirtschaft gehen in einem gemeinsamen Gastkommentar für den „Tages-Anzeiger“ hart mit den Plänen des Bundesrates zur Umsetzung der Energiestrategie 2050 ins Gericht. „Die Schweiz hat die falschen Instrumente für die Förderung der erneuerbaren Energien. Wir haben einen Vorschlag, wie man das ändern kann“, schreiben Thomas Sieber, Verwaltungsratspräsident des Energiekonzerns Axpo, und Gianni Operto, Präsident von AEE Suisse, der Dachorganisation der Wirtschaft für erneuerbare Energien und Energieeffizienz.

    Der angesprochene Vorschlag lässt sich in zwei Worten zusammenfassen: Gleitende Marktprämie. Der Bundesrat schlägt für die Energiegesetzrevision ein Modell mit Investitionsbeiträgen vor. Die Beträge werden im Vornherein fix festgelegt. Problematisch ist aus Sicht der Autoren, dass es kaum möglich sein werde, die volkswirtschaftlich effizienteste Beitragshöhe zu ermitteln. Entweder gebe es eine nicht notwendige Überförderung oder es würden zu wenig Mittel veranschlagt, was zur Stilllegung nicht mehr rentierlicher Anlagen führe. Die gleitende Marktprämie, für die sich eine „breite Allianz der Schweizer Energiewirtschaft“ einsetze, werde in anderen Ländern schon erfolgreich angewandt. Dabei würden Produktionskapazitäten in einem Wettbewerb ausgeschrieben. „Den Interessenten mit den tiefsten Angeboten wird darauf über eine gewisse Laufzeit eine minimale Vergütung für den produzierten Strom zugesichert – aber nur, falls der Marktpreis diesen nicht abdeckt.“ Die gleitende Marktprämie fördere genau und nur so viel wie nötig. Sie ist deshalb keine Subvention, sondern das faire Preisschild einer zentralen Dienstleistung.

    Da sich derzeit der Ausbau von erneuerbaren Kapazitäten in der Schweiz für Stromversorger nicht lohne, investierten Schweizer Energieversorger und institutionelle Investoren im Ausland. Zum Ende 2019 habe sich der so finanzierte Ausbau von erneuerbaren Kapazitäten auf 11,5 Terawattstunden erhöht, knapp ein Fünftel der gesamtschweizerischen Jahresproduktion.

  • Glarus will Energiestadt werden

    Glarus will Energiestadt werden

    Der Gemeinderat von Glarus hat den ersten Schritt unternommen, um das Zertifikat Energiestadt zu erhalten. Er hat beim Trägerverein Energiestadt einen Antrag auf Mitgliedschaft gestellt. Damit will die Gemeinde die Energiestrategie 2050 des Bundes unterstützen und ihre Bürgerinnen und Bürger weiter sensibilisieren.

    Basis für diesen Antrag ist ein Energieplan, den die Gemeinde Anfang des vergangenen Jahres vorgelegt hat. Darin wurde untersucht, wo es Potenziale für die nachhaltige Nutzung von Energie gibt. Zudem soll der Verbrauch fossiler Energien reduziert werden. Schliesslich wurde geklärt, welche Investitionen in die Versorgungsinfrastruktur zielführend sind. Die Ergebnisse des Energieplans werden laut einer Medienmitteilung in die nächste Revision der Ortsplanung einfliessen.

    Gemäss dieser Erkenntnisse kann bei einer effizienteren Verwendung von Energie bis zum Jahr 2050 die gesamte Nachfrage durch lokale Erzeugung gedeckt werden. Ausserdem könne der Energiebedarf für Wärme durch Gebäudesanierungen und -optimierungen um mehr als die Hälfte reduziert werden.

    Die Gemeinde möchte durch den Zertifizierungsprozess für das Energie-Label von der fachlichen Beratung durch den Trägerverein Energiestadt profitieren. Im Zuge dieses Prozesses werden in einem Aktivitätenprogramm konkrete Massnahmen festgelegt. Dazu werden nach Angaben der Gemeinde Sanierungen gemeindeeigener Liegenschaften ebenso gehören wie die Förderung von Wärmeverbünden und eine öffentliche Beleuchtung mittels LED-Lampen. Werden mindestens 50 Prozent der Massnahmen umgesetzt, erhält die Gemeinde das Zertifikat Energiestadt.

  • Der Bundesrat ändert die Verordnung zum Mietrecht

    Der Bundesrat ändert die Verordnung zum Mietrecht

    Eine grosse Herausforderung und zugleich ein wichtiger Faktor um die Ziele der Energiestrategie 2050 und des Pariser Klimaabkommens zu erreichen, sind die energetische Gebäudesanierungen im Mietbereich. Der neue Artikel 6c der Verordnung über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen sieht vor, dass der Vermieter die Kosten eines Energiesparcontracting (ESC) unter bestimmten Voraussetzungen als Nebenkosten verrechnen darf.

    Das ESC ist ein Vertrag, mit dem sich ein Energiedienstleister (Energy Service Company, ESCO) gegenüber einem Eigentümer verpflichtet, den Energieverbrauch einer Liegenschaft durch geeignete technische und allenfalls bauliche Massnahmen zu senken. Die neue Verordnungsbestimmung erlaubt es, die ESC-Kosten als Nebenkosten unter bestimmten Voraussetzungen und für eine Zeitdauer von höchstens zehn Jahren weiterzugeben. Dies gilt sowohl für Wohn- als auch für Geschäftsliegenschaften.

    Die Voraussetzungen für die Weitergabe von ESC-Kosten stellen sicher, dass für die Mieter kein finanzieller Mehraufwand und keine grösseren Unterhaltsaufwendungen als Nebenkosten entstehen. Für die Vermieter bietet der ESC eine Steigerung des Gebäudewerts sowie eine Einsparung von Investitionskosten. Durch die Umsetzung von Energiesparmassnahmen kann ein positiver Effekt für die Umwelt und eine Verminderung des CO2-Ausstosses im Gebäudebereich erwartet werden.

    Die neue VMWG-Bestimmung wird am 1. Juni 2020 in Kraft treten. Veränderungen im Mietverhältnis, die sich daraus ergeben, müssen mit dem vom Kanton genehmigten Formular für einseitige Vertragsänderungen angezeigt werden.