Schlagwort: Entwickler

  • Glarus Nord mobilisiert Bauland – Chancen für Investoren und Entwickler

    Glarus Nord mobilisiert Bauland – Chancen für Investoren und Entwickler

    Die Gemeinde Glarus Nord hat den Startschuss für eine umfassende Mobilisierung gemeindeeigener Flächen gegeben. Im Fokus stehen dabei Areale in Filzbach und Oberurnen. Diese Initiative folgt den neu definierten Richtlinien zur Vergabe von Bauland und Liegenschaften und unterstreicht das Engagement der Gemeinde für eine nachhaltige und bedarfsgerechte Entwicklung.

    Attraktive Flächen im Angebot
    Konkret werden in Filzbach drei Baulandparzellen in der Wohnzone zum Verkauf ausgeschrieben. In Oberurnen wird die 5’084 m² grosse Schranerwiese in der Arbeitszone im Baurecht vergeben. Diese Flächen bieten vielfältige Möglichkeiten für Wohnbauprojekte sowie gewerbliche Nutzungen und sind somit für ein breites Spektrum an Investoren und Entwicklern von Interesse.

    Transparenter und strukturierter Prozess
    Das Ausschreibungsverfahren ist klar definiert und transparent. Interessenten finden alle relevanten Unterlagen auf der Gemeindehomepage (www.glarus-nord.ch) sowie im Amtsblatt des Kantons Glarus. Für die Bewerbung steht ein Anmeldeformular zur Verfügung, welches eine faire und objektive Auswertung anhand der festgelegten Vergabekriterien gewährleistet.
    Der Anmeldeschluss ist der 30. Mai um 16.00 Uhr.

    Zukunftsorientierte Entwicklung im Fokus
    Die Mobilisierung der Bauzonenflächen ist ein zentraler Baustein der neuen Nutzungsplanung von Glarus Nord. Die Gemeinde setzt damit die Vorgaben des Raumplanungsgesetzes konsequent um und schafft die Voraussetzungen für eine geordnete und zukunftsorientierte Entwicklung. Durch die kontinuierliche Ausschreibung gemeindeeigener Flächen wird ein wichtiger Beitrag zur Stärkung des Standorts und zur Schaffung von attraktivem Wohn- und Arbeitsraum geleistet.

  • Nachhaltiger Sonnenschutz im Olympischen Dorf

    Nachhaltiger Sonnenschutz im Olympischen Dorf

    Das französische Architekturbüro KOZ gehört zu den Hauptarchitekten, die mit dem Bau des Olympischen Dorfes in Paris beauftragt wurden. Bei der Beschattung im Quartier Belvédères des Dorfes setzt KOZ auf das Thurgauer Unternehmen Griesser. Der international aktive Entwickler von Sonnenschutzprodukten für Gebäude hat in Belvédères verschiedene Gebäude mit drei unterschiedlichen Sonnenschutzlösungen ausgestattet.

    Dabei kamen zum einen 265 Lamellenstore des Modells Lamisol 70 zum Einsatz, erläutert Griesser in einer Mitteilung. Vom Lamellenstoren-Modell Grinotex III wurden insgesamt sieben Einheiten verbaut. Vervollständigt wurde der Sonnenschutz durch 108 Rollläden des Modells Tradi PUR. Im Verbund schaffen die Sonnenschutzlösungen ein angenehmes Raumklima und tragen zur Einsparung von Heiz- und Kühlenergie bei.

    «Griesser hat sich mit seinen Qualitätsprodukten durchgesetzt», wird das Architekturbüro KOZ in der Mitteilung zitiert. «Zudem haben sich die Sonnenschutzprodukte bereits bei anderen Projekten von uns bewährt.» Beim Olympischen Dorf hat sich KOZ dabei für einen eigens von Griesser für das Projekt entwickelten metallischen Rosaton bei Lamellenstoren und Rollläden entschieden.

  • Mit Baugruppen alternativen Wohnformen entwickeln: Learnings aus der Winkelhalden

    Mit Baugruppen alternativen Wohnformen entwickeln: Learnings aus der Winkelhalden

    Alternative Wohnkonzepte für die Altersgruppe 55plus sind gefragt: Die Genossenschaft «zusammenhalt» füllte in Winterthur problemlos 75 Wohnungen. Die Winkelhalden AG in Oberrieden zog mit ihrem Angebot fast ein Drittel der Bewohner aus der «hippen» Stadt Zürich an. Gemeinsam ist den Wohnkonzepten, dass sie auf einer engagierten Gemeinschaft aufbauen. Die Gemeinschaften kommen allerdings oft nur mit viel Initiative und Glück zu Grundstücken.

    Entwickler und Investoren, die Grundstücke haben und mit impulsgebenden Angeboten ergänzen wollen, können solche Baugruppen als Partner gewinnen. Entscheidend ist dabei die Frage nach dem richtigen Zeitpunkt der Anbindung der Baugruppen und die Form der Einbindung in den Entwicklungsprozess. Eine Evaluation des Projekts Winkelhalden AG gibt Antworten darauf.

    Das Projekt Winkelhalden AG umfasst 44 Wohnungen und ein breites Angebot an Gemeinschaftsräumen wie Bistro, Sternenbar, Fitness, Sauna und Ateliers. Das Projekt wurde von zwei Privatpersonen initiiert, die das Grundstück akquirierten, das Geschäftsmodell der Aktiengesellschaft entwickelten, die Finanzierung sicherstellten, einen Studienauftrag durchführten, parallel dazu Mitstreiterinnen und Mitstreiter suchten und das Projekt realisierten. All das war nur möglich, weil die Initianten über ein hohes Mass an Unternehmertum und viel Erfahrungen mit gemeinschaftsorientierten Geschäftsmodellen hatten.

    Eine der grossen Herausforderungen war das Generieren des Eigenkapitals für die Finanzierung des Projekts. Dies erforderte bereits früh im Prozess, die Gruppe zu vergrössern und investitionsbereite Personen zu finden, die sich auf den anfangs noch unsicheren Entwicklungsprozess und das noch wenig konkrete Wohnkonzept einliessen. Die Folgen werden in der Evaluation sichtbar. Eine Mieterinnenbefragung ein Jahr nach Einzug zeigt, dass der Zeitpunkt des Einstiegs in das Projekt den Bezug zur Gemeinschaft prägt: denjenigen, die in den beiden Jahren dazustiessen, als das Bauprojekt ausgearbeitet, die Baubewilligung eingereicht und die Wohnungen ausgewählt wurden, gelang die Integration in die Gemeinschaft am besten. Sie fühlen den geringsten Druck, am Gemeinschaftsleben teilzuhaben. Von denen, die früher dazugestossen sind, fühlt sich ein Drittel eher unter Druck zum Mitmachen. Unter ihnen ist auch der Anteil derjenigen am höchsten, denen die Integration in die Gemeinschaft eher schwergefallen ist.

    In diesem Kontext können Entwickler und Investoren einen wertvollen Beitrag an Gemeinschaftskonzepte leisten: Sie können Baugruppen von der Finanzierung und damit der frühen Anbindung von weniger überzeugten Mitbewohnern entlasten, indem sie das Eigenkapital vorübergehende einbringen und die Projektentwicklung vorfinanzieren. Im Gegenzug können sie von einer kleinen und überzeugten Baugruppe profitieren, die das alternative Wohnkonzept idealerweise ab dem Zeitpunkt, wenn das Raumprogramm definiert wird, entwickeln und ab dem Zeitpunkt des Vorprojekts den Beteiligungsprozess initiieren und umsetzen, mit dem künftige Mitbewohnende angebunden und in die Gemeinschaft eingebunden werden. Bei der Baugruppe kann es sich um eine Mischung aus Personen handeln, die künftig im Projekt wohnen oder über einschlägige Erfahrungen mit der Entwicklung alternativer Wohnprojekte verfügen.

    Alternative Wohnkonzepte sprechen nicht den Mainstream an, die Nachfrage ist allerdings noch lange nicht gedeckt: die vollvermietete Winkelhalden AG bewirtschaftet heute einen Interessentinnen Pool mit über 60 Bewerbungen. Kooperationen zwischen professionellen Entwicklern und Investoren mit erfahrenen und initiativen Baugruppen helfen, Stärken und Kompetenzen auf die am besten dazu geeigneten Akteure zu verteilen.

  • Die angepassten Schweizer Gebäudelabels sind lanciert

    Die angepassten Schweizer Gebäudelabels sind lanciert

    Der GEAK: Die Basis
    Die Konferenz Kantonaler Energiedirektoren (EnDK) definiert im Rahmen der GEAK-Normierung die Methodik für die Bilanzierung von Energie, CO2 und Treibhausgasen für den Betrieb von Gebäuden. Diese wird anschliessend von Minergie und SNBS in allen Produkten übernommen. Neben den Skalen zur Gesamtenergie und Gebäudehüllenqualität wurde bereits 2022 eine Skalierung der CO2-Emissionen ergänzt, die im Einklang mit dem Schweizer Treibhausgasinventar steht. Im März 2023 wurde zusätzlich eine Methode für die Bilanzierung der vorgelagerten Emissionen (Elektrizitätsproduktion, Fernwärme) ergänzt, so dass nun die gesamten in der Betriebsphase verursachten Treibhausgasgasemissionen ausgewiesen werden können.

    Die Minergie-Standards: Komfort, Effizienz und Klimaschutz
    Die Gebäudestandards von Minergie fokussieren auf Komfort, Effizienz und Klimaschutz. Bei der Anpassung der Minergie-Standards stechen drei Massnahmen heraus:

    1.            Treibhausgasemissionen (THGE) in der Erstellung: Neu gelten für alle Neubauten im Minergie-Standard Grenzwerte für die durch die Erstellung verursachten THGE. Die Grenzwerte sind so definiert, dass zu deren Einhaltung in jedem Fall Optimierungen vorgenommen werden müssen, aber weiterhin an allen Standorten und Lagen gebaut werden kann. Zudem wird die Installation von Photovoltaik und Erdsonden-Wärmepumpen dank flexiblen Grenzwerten nicht behindert. In den nächsten Jahren werden die Grenzwerte sukzessive verschärft. Mit dem gleichzeitig optimierten vereinfachten Nachweis wird das Verständnis für die relevantesten Massnahmen zur Reduktion der THGE geschärft. Die Bilanzierung kann auch von (noch) nicht spezialisierten Architektur- und Planungsbüros mit sehr wenig Aufwand vorgenommen werden.

    2.            Hitzeschutz: Auch in der Schweiz überhitzen die Gebäude mit den wärmer werdenden Sommermonaten öfter und stärker. Bisher wurde anhand von Erfahrungswerten vergangener Jahrzehnte modelliert, wie oft das Innenraumklima den minimalen Gesundheits- und Komfortanforderungen nicht mehr genügen kann. Neu muss der Nachweis für den Sommerlichen Wärmeschutz bei Minergie anhand von Klimadaten erbracht werden, welche MeteoSchweiz für die nächsten Jahrzehnte errechnet hat. Wie bisher darf ein Minergie-Wohnbau dabei bei Standardnutzung nicht mehr als 100 Stunden pro Jahr Temperaturen von über 26.5°C aufweisen. Dies bedingt ein adäquates architektonisches Konzept kombiniert mit entsprechend optimierter Gebäudetechnik. Vermehrt wird im Sommer ein Teil der Eigenstromproduktion für die Temperierung (Freecooling) oder sogar Kühlung der Gebäude aufgewendet werden müssen.

    3.            Photovoltaik (PV): Neu wird durch eine objektspezifische Verschärfung der Minergie-Kennzahl sichergestellt, dass die belegbare Dachfläche bei allen Minergie-Gebäuden voll für die Eigenstromproduktion genutzt wird. Darunter wird verstanden, dass Dachaufbauten für Gebäudetechnik, Fenster, Lifte oder Terrassen weiterhin möglich sind, aber die verbleibende Fläche voll mit Modulen belegt wird. Bei Sanierungen sind die Möglichkeiten einer vollständigen Nutzung der Dachfläche eingeschränkter als im Neubau, was im Grenzwert berücksichtigt ist. Bei Gebäuden mit bis zu 4 Stockwerken wird mit dieser Anpassung eine Leistung von 20-40Wp/m2 EBF installiert, im Vergleich zu 10Wp/m2 gem. Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn) 2014. Auf die Einführung einer minimalen Leistung der PV-Anlagen von 20Wp/m2 EBF und damit de facto einer Pflicht zu Fassadenanlagen bei hohen Gebäuden wird aufgrund der aktuellen Unsicherheiten beim Brandschutznachweis von Fassadenanlagen vorerst verzichtet. Nach Vorliegen einer von der Branche breit getragenen Lösung wird diese Anforderung eingeführt werden.

    Ausserdem wird die Anforderung an die Gebäudehülle (bei Minergie- und Minergie-A-Bauten) erhöht. Ebenso müssen zur Erfüllung der Minergie-Kennzahl bspw. effizientere Geräte und Beleuchtung (in Zweckbauten) eingesetzt werden – für einen möglichst effizienten und fossilfreien Betrieb. Zur Sicherstellung eines optimalen Betriebs wird die Monitoring-Pflicht auf Gebäude ab 1’000 m2 EBF ausgeweitet. Zudem sind Minergie-Gebäude für die Elektromobilität bereit (und überwiegend mit Strom ausgerüstet). 

    Für alle Anpassungen gilt eine Übergangsfrist von 12 Monaten. Mehr Informationen zu den Anpassungen an den Minergie-Gebäudestandards stehen im entsprechenden Faktenblatt Minergie-Standards oder im Detail im Produktreglement Minergie-Gebäudestandards 2023.1.

    Der Zusatz ECO: Das Plus für Ökologie und Gesundheit
    Die Minergie Baustandards werden mit dem Zusatz ECO um eine besonders gesunde, kreislauffähige und klimafreundliche Bauweise ergänzt. Der erneuerte ECO-Zusatz besticht mit klarer Struktur, vereinfachtem Bewertungssystem und bringt die aktuellen Themen in das Label.

    Neu wurde das Thema «Klimaschutz und Ressourcen» mit 8 Vorgaben gestärkt, davon 2 neue zu «Restwert rückzubauender Bestandsbauten» und zum «Einsatz lokaler Ressourcen». Die Grenzwerte für Graue Energie und Treibhausgase wurden angepasst. Im Thema «Gebäudekonzept und Kreislaufwirtschaft» steht weiterhin die Nutzungsflexibilität und Wiederverwendung bzw. Wiederaufbereitung im Zentrum. Der Bereich «Gesundheit» wurde gekürzt, vereinfacht und im Bereich Baumaterialien verständlicher formuliert. Neu sind die Innovationsvorgaben in den Bereichen Gesundheit und Ökologie.

    Dank des neuen Bewertungssystems und der gemeinsamen Abwicklung mit dem Minergie-Nachweis auf der Label-Plattform vereinfacht sich die Nachweisführung und Zertifizierung. Die Kombination der strengeren Minergie-Baustandards mit dem neuen ECO-Zusatz bietet Bauherrschaften ein Label, das sie auf dem Weg in das zukunftsfähige Bauen unterstützt und die Qualität sicherstellt.

    Für die Anpassung gilt eine Übergangsfrist von 12 Monaten. Mehr Informationen zu den Anpassungen am Zusatz ECO stehen im entsprechenden Faktenblatt Zusatz ECO oder im Detail im Produktreglement, Zusatz ECO 2023.1.

    Der SNBS-Hochbau: Umfassend nachhaltig
    Mit dem SNBS-Hochbau werden Gebäude in allen Dimensionen der Nachhaltigkeit (Gesellschaft, Wirtschaft und Umwelt) geprüft und zertifiziert. Mit der aktuellen Anpassung wird die Anzahl Kriterien und Messgrössen um rund ein Viertel auf 35 Kriterien resp. 98 Messgrössen reduziert. Dies vor allem durch Weglassen, was in Normen und rechtlichen Grundlagen bereits ausreichend geregelt ist.

    Verschärft und ergänzt werden hingegen die Anforderungen für klimaangepasstes und CO2-armes Bauen. So wird bspw. das Denken in Kreisläufen geschärft, die Wiederverwendung von Bauteilen geregelt oder der Einbezug rückzubauender Gebäudeteile in die Bewertung der Treibhausgasemissionen von Neubauten integriert.

    Ein weiteres neues Thema ist das Mikroklima, also die Begrünung von Aussenräumen, Beschattung von Aufenthaltsbereichen oder Gestaltung von Eigenschaften von Oberflächen im Aussenraum.

    Für die Anpassung gilt eine Übergangsfrist von 12 Monaten. Mehr Informationen zu den Anpassungen am SNBS-Hochbau stehen im entsprechenden Faktenblatt SNBS-Hochbau oder im Detail im Kriterienbeschrieb SNBS-Hochbau 2023.1.

    Das SNBS-Areal: Für Nachhaltigkeit auf Arealebene
    Neu können die bekannten Qualitäten des SNBS-Hochbau auch auf Ebene Areal zertifiziert werden. Es wurden 22 Schlüsselkriterien vom SNBS-Hochbau auf das Areal übertragen und 8 neue Kriterien entwickelt. Es handelt sich dabei um Aspekte, deren Thematisierung sich bei Einzelgebäuden oft nicht lohnen, aber in Arealen entscheidend zu deren Nachhaltigkeit beitragen. Dazu gehören beispielsweise die Governance des Areals, Anforderungen an die Entwicklungsphase oder die Einbindung des Areals ins Umfeld. Im Areal sind Kompensationen bei Treibhausgasen, Energie, Mobilität und Bodennutzung möglich. Die Themen ESG und EU-Taxonomie werden im Kriterienbeschrieb ebenfalls adressiert. Zertifizierbar sind sämtliche Nutzungen auf einem Areal.

    Mehr Informationen zum neuen SNBS-Areal stehen im entsprechenden Faktenblatt SNBS-Areal oder im Detail im Kriterienbeschrieb SNBS-Areal 2023.1. Projekte können ab sofort geplant und ab November 2023 eingereicht werden.

    Das Minergie-Areal: Klimaschutz im Areal
    Minergie-Areale orientieren sich an denselben Zielen wie die Minergie-Baustandards, umfassen aber auch arealspezifische Anforderungen. Die einzelnen Gebäude sind mehrheitlich nach Minergie zu zertifizieren und erfüllen so neben höchsten Anforderungen an Energie- und Treibhausgasemissionen überdurchschnittliche Anforderungen an den Hitzeschutz und die Raumluftqualität. Neu bei Minergie sind die Vorgaben ans Arealmanagement, die klimaangepasste Gestaltung des Aussenraums und Anreize zu einer klimafreundlichen Mobilität. Damit soll auf Minergie-Arealen eine besonders hohe Lebensqualität sichergestellt werden.

    Mehr Informationen zum neuen Minergie-Areal stehen im entsprechenden Faktenblatt Minergie-Areal oder im Detail im Produktreglement Minergie-Areal 2023.1. Projekte können ab sofort geplant und ab November 2023 eingereicht werden.

    Ablösung der 2000-Watt-Areale
    Mit der Einführung des SNBS-Areal und des Minergie-Areal wird das bisher durch das Bundesamt für Energie geführte 2000-Watt-Areal abgelöst. Bestehende Areale «in Entwicklung» oder «in Transformation» finden in einem der neuen Areal-Labels eine gleichwertige Anschlusslösung. Für den Übergang ist gegenüber der Neuzertifizierung ein erleichtertes Verfahren vorgesehen.