Schlagwort: Flugplatzareal Dübendorf

  • Innovation auf dem Flugplatz Dübendorf

    Innovation auf dem Flugplatz Dübendorf

    Das Flugplatzareal in Dübendorf soll sich weiterentwickeln. Unter anderem entsteht hier mit dem Innovationspark Zürich eine neue Plattform für Forschung, Entwicklung und Innovation. Sie soll die Zusammenarbeit und den Austausch zwischen Wissenschaft und Wirtschaft fördern – und damit die Umsetzung von Forschungsergebnissen in marktfähige Produkte und Dienstleistungen unterstützen. Der Innovationspark Zürich soll gemäss BAK-Studie gegen 10’000 Arbeitsplätze und eine jährliche Wertschöpfung von rund 1,9 Milliarden Franken schaffen.

    Verantwortlich für den Aufbau und den Betrieb zeichnet die Stiftung Innovationspark Zürich. Sie wurde im September 2015 vom Kanton Zürich, der ETH Zürich und der ZKB gegründet. Der Kanton Zürich, die drei Standortgemeinden Dübendorf, Volketswil und Wangen-Brüttisellen sowie der Bund entwickeln das Areal gemeinsam.

    Grundlage für die Entwicklung des Areals bildet der gemeinsam erarbeitete Synthesebericht der Projektpartner. Hierin ist auch ersichtlich, wie sich das Flugplatzareal Dübendorf insgesamt in der Zukunft darstellen soll, welche Nutzungen vorgesehen und wie diese räumlich verteilt sind. Das Areal soll in vier Teilgebiete eingeteilt werden:

    Ein erster Bereich ist für den Innovationspark Zürich reserviert, in dem insbesondere in den Bereichen Mobilität, Robotik, Aviatik, Raumfahrt und Advanced Manufacturing & Materials geforscht werden soll. Im zweiten Teilgebiet überlagern sich der Innovationspark sowie ein Forschungs-, Test- und Werkflugplatz zu einem Aviatikcluster. Im dritten Teilgebiet können die Nutzungen mit hohen Sicherheitsanforderungen – die Bundesbasis der Luftwaffe und das Flugsicherungszentrum der Skyguide – unabhängig weiterentwickelt werden. Im vierten Teilgebiet bestehen weitere aviatische Infrastrukturen. Dort spielt auch der Naturschutz eine zentrale Rolle. Für die Bevölkerung wird zudem rund um das ganze Areal ein durchgängiger Flugplatzrundweg erstellt.

    Für die weiteren Planungs- und Umsetzungsarbeiten legte der Regierungsrat dem Kantonsrat drei Anträge vor: Die Richtplanteilrevision legt die planerischen Eckwerte für die Umsetzung des Syntheseberichts fest. Für die schrittweise Entwicklung des Innovationsparks beantragt der Regierungsrat dem Kantonsrat 97,45 Millionen Franken und für die Planung eines Forschungs-, Test- und Werkflugplatzes 8,2 Millionen Franken.

    Bis 2023 könnte der Kantonsrat über diese Vorlagen entscheiden. Ab 2023 ist die Renovation der bestehenden Bauten geplant. Dann sollen auch erste Baugesuche eingereicht werden. Die Umsetzung erster Bauten könnte somit ab ca. 2024/2025 starten.

    Der Innovationspark Zürich soll die Zusammenarbeit und den Austausch zwischen Wissenschaft und Wirtschaft fördern.
  • Innovationspark Dübendorf ist einen Schritt weiter

    Innovationspark Dübendorf ist einen Schritt weiter

    Das Flugplatzareal in Dübendorf soll sich in den kommenden Jahren zu einem lebendigen Stadtquartier entwickeln. Es soll ein Zentrum für Innovation, Forschung und Arbeitsplätze entstehen. Die aviatische Infrastruktur soll als strategische Reserve gesichert werden.

    Der Zürcher Regierungsrat hat dem Kantonsrat nun einen Synthesebericht vorgelegt, wie es in einer Mitteilung heisst. Dieser wurde von Bund, Kanton, Standortgemeinden und weiteren Beteiligten erarbeitet. Er bildet die Grundlage für die weitere Entwicklung des Areals. Er soll nun zunächst von einer Spezialkommission vorberaten werden, den der Kantonsrat eingesetzt hat.

    Bis zum Frühling 2022 will der Regierungsrat dem Kantonsrat dann drei Anträge vorlegen. Diese befassen sich mit der Schaffung von Planungsrecht, einer Revision des Richtplans sowie einem Planungskredit.

  • Innovationspark Dübendorf soll sich auf Mobilität ausrichten

    Innovationspark Dübendorf soll sich auf Mobilität ausrichten

    Eine vom Regierungsrat des Kantons Zürich eingesetzte Projektgruppe hat seit September 2020 eine Gesamtschau für das Flugplatzareal Dübendorf erstellt. Nun hätten die Mitglieder der Behördendelegation den Synthesebericht unterzeichnet, informiert die Staatskanzlei des Kantons Zürich in einer Mitteilung. Das Flugplatzareal soll als Innovationspark, Flugplatz und für militärische Zwecke genutzt werden.

    „Aus Gründen der Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit“ und „mit Rücksicht auf die Bevölkerung“ werde „etappenweise nur das gebaut, was gebraucht wird“, erläutert die Staatskanzlei. Ihr zufolge soll das Projekt „ein Leuchtturm für eine innovative urbane Entwicklung werden, insbesondere in den Bereichen Umweltverträglichkeit, Nachhaltigkeit und schonendem Umgang mit Ressourcen“.

    Konkret sieht die Gesamtschau eine Unterteilung des Areals in vier Teilgebiete vor. Auf Teilgebiet A soll der Innovationspark mit den Schwerpunkten Mobilität, Robotik, Aviatik, Raumfahrt sowie moderne Fertigungstechnologie- und Materialforschung entstehen. Auf Teilgebiet B werden sich Innovationspark und ein Forschungs- und Werkflugplatz zu einem Aviatikcluster verbinden. Teilgebiet C ist für Nutzungen mit hohen Sicherheitsanforderungen reserviert. Die aviatischen Infrastrukturen sind im Teilgebiet D angesiedelt, in dem der Naturschutz eine zentrale Rolle spielen wird. Ein Flugplatzrundweg soll das Areal für Erholung und Freizeit der Bevölkerung nutzbar machen.

    Im nächsten Schritt soll nun das Planungsrecht für alle Teilbereiche geschaffen werden, heisst es in der Mitteilung. Konkret werden dort ein kantonaler und ein regionaler Richtplan sowie die kommunale Richt- und Nutzungsplanung genannt. Der kantonale Richtplan wird vom 6. September bis zum 5. November öffentlich aufgelegt.

    Die Zürcher Handelskammer (ZHK) begrüsst das Bekenntnis zur Dreifachnutzung als Innovationspark, ziviler und militärischer Flugplatz. Die Vision eines international führenden Standorts für die Forschung und Entwicklung an Mobilitätslösungen sei unterstützenswert, schreibt sie in einer Mitteilung. Allerdings bedauert sie den Verzicht auf die Geschäftsfliegerei. Diese sei für die Attraktivität des Wirtschaftsraums wichtig. Daher sollten die Türen für sie nicht endgültig geschlossen werden.