Schlagwort: Gesetz

  • Regierungsrat lehnt Flughafen-Nachtruhe-Initiative ab

    Regierungsrat lehnt Flughafen-Nachtruhe-Initiative ab

    Die Volksinitiative «Flughafen-Nachtruhe-Initiative» fordert eine gesetzlich festgelegte Nachtruhe von 23.00 bis 6.00 Uhr am Flughafen Zürich. Der Regierungsrat lehnt die Initiative ab, da sie gegen Bundesrecht verstösst und rechtliche Unsicherheiten schafft. Die Gesetzgebung über die Luftfahrt liegt in der alleinigen Kompetenz des Bundes, der eine Nachtflugordnung bereits abschliessend geregelt hat.

    Eine wortwörtliche Umsetzung der Initiative würde unerfüllbare Erwartungen wecken, ohne die tatsächliche Lärmbelastung spürbar zu reduzieren. Der Regierungsrat betont, dass bestehende Regelungen bereits den maximalen Spielraum des kantonalen Rechts ausschöpfen.

    Fokus auf reduzierte Flugbewegungen nach 23.00 Uhr
    Trotz Ablehnung der Initiative unterstützt der Regierungsrat Massnahmen zur Förderung der Nachtruhe. So sollen operationelle Verbesserungen und eine optimierte Flughafeninfrastruktur zur Reduktion von Flugbewegungen nach 23.00 Uhr beitragen. Die 2024 vom Zürcher Stimmvolk bewilligten Pistenverlängerungen sind ein zentraler Schritt, um die Pünktlichkeit und Effizienz des Flughafens zu steigern.

    Zudem wird die Lärmbelastung durch technologische Fortschritte weiter sinken. Neue, leisere Flugzeuge sollen den Schutz der Anwohner langfristig verbessern.

    Wirtschaftsstandort und internationale Anbindung sichern
    Der Flughafen Zürich ist für die wirtschaftliche Stärke des Kantons unverzichtbar. Als einziges interkontinentales Drehkreuz der Schweiz ermöglicht er tägliche Direktverbindungen zu internationalen Metropolen, die für Unternehmen und Bevölkerung gleichermassen essenziell sind.

    Die Wettbewerbsfähigkeit des Flughafens hängt dabei von seinen Betriebszeiten ab. In den letzten 20 Jahren wurden diese bereits um zwei Stunden reduziert. Volkswirtschaftsdirektorin Carmen Walker Späh betont, dass die bestehende Regelung einen ausgewogenen Kompromiss zwischen Lärmschutz und den Anforderungen von Wirtschaft und Reisenden darstellt.

    Mit dieser Haltung will der Regierungsrat sowohl die Lebensqualität der Anwohner sichern als auch die wirtschaftliche Zukunft des Kantons stärken.

  • Zug nutzt OECD-Mindeststeuer für Standortförderung

    Zug nutzt OECD-Mindeststeuer für Standortförderung

    In Reaktion auf die bevorstehende Einführung einer globalen Mindeststeuer für grosse internationale Unternehmen ab 2024, welche die Wettbewerbsfähigkeit des Kantons potenziell beeinträchtigen könnte, hat der Kanton Zug Pläne entwickelt, um etwaige Standortnachteile auszugleichen. Die vorgesehenen Massnahmen umfassen die vollständige Reinvestition der erwarteten Mehrerträge von jährlich etwa 200 Millionen Franken in drei prioritäre Bereiche: soziale Infrastrukturen, innovative Projekte und nachhaltige Entwicklungsinitiativen.

    Fokus auf soziale und innovative Projekte
    Die geplanten sozialen Massnahmen zielen darauf ab, das Leben für die Bevölkerung und die lokale Wirtschaft attraktiver zu machen. Dazu gehören Investitionen in ein bedarfsgerechtes Kinderbetreuungsangebot, höhere Beiträge an Privatschulen und Massnahmen zur Verbesserung des Wohn- und Arbeitsumfeldes. Im Bereich der Infrastruktur und Innovation stehen zukunftsorientierte Projekte im Mittelpunkt. Initiativen wie die «Blockchain Zug Joint Research Initiative» und die «ETH Learning Factory Zug» sollen durch Förderung nachhaltiger Energieversorgung und -speicherung die Wettbewerbsfähigkeit und Lebensqualität im Kanton steigern.

    Gesetzliche Rahmenbedingungen und finanzielle Planung
    Um diese Ziele zu erreichen, schlägt der Regierungsrat ein neues «Gesetz über Standortentwicklung» vor, das ein effizientes und flexibles Förderbeitragssystem für Nachhaltigkeit und Innovation einführen soll. Ab 2026 sind jährlich 150 Millionen Franken für Förderbeiträge vorgesehen, wobei die maximale Fördersumme ab 2029 jährlich vom Kantonsrat genehmigt wird. Dieses Vorgehen soll den Unternehmen im Kanton Zug Planungs- und Rechtssicherheit bieten.

    Der Finanzdirektor Heinz Tännler betont, dass die geplanten Massnahmen essenziell sind, um Zug als bevorzugten Wohn- und Wirtschaftsstandort zu erhalten. Die öffentliche Vernehmlassung zum neuen Gesetz läuft bis zum 15. September 2024, und das Gesetz soll am 1. Januar 2026 in Kraft treten. Diese strategischen Entscheidungen verdeutlichen Zugs Engagement, trotz globaler steuerlicher Veränderungen seine führende Position zu bewahren und weiterhin ein attraktiver Standort für Unternehmen und Fachkräfte zu bleiben.

  • Bundesrat schlägt massvolle Lockerung des Zweitwohnungsgesetzes vor

    Seit dem 1. Januar 2016 ist das Zweitwohnungsgesetz (ZWG) in Kraft. In Gemeinden mit einem Zweitwohnungsanteil von über 20 Prozent dürfen seither keine zusätzlichen Ferienwohnungen mehr gebaut werden. Zudem gelten für sogenannte altrechtliche Wohnungen spezifische Regeln. Altrechtliche Wohnungen sind Objekte, die vor der Volksabstimmung über die Zweitwohnungsinitiative im Jahr 2012 erstellt wurden. Solche Wohnungen sind in der Nutzung frei und dürfen heute bei einem Umbau um maximal 30 Prozent vergrössert werden. Bei einem vollständigen Abriss und Wiederaufbau hingegen ist eine solche Erweiterung nicht zulässig.

    Diese Ungleichbehandlung will der Bundesrat beseitigen. Er schlägt dem Parlament vor, die Vergrösserung der Fläche um maximal 30 Prozent auch im Falle eines Abrisses und Wiederaufbaus zu erlauben. Denn oft ist die Grenze zwischen Umbau einerseits und Abriss und Wiederaufbau andererseits schwer zu ziehen.

    Der Bundesrat empfiehlt diese Änderung in seiner am 16. August verabschiedeten Stellungnahme zur Umsetzung der Parlamentarischen Initiative 20.456 von Nationalrat Martin Candinas (Mitte, GR). Der Vorstoss verlangt eine Lockerung des Zweitwohnungsgesetzes, die weiter geht als die Empfehlung des Bundesrats. So soll es künftig möglich sein, bei einem Abriss und Wiederaufbau nicht nur die Fläche um maximal 30 Prozent zu vergrössern. Neu soll bei allen Vergrösserungen auch der Bau von zusätzlichen Wohnungen und Gebäuden erlaubt sein. Die zuständigen Kommissionen von National- und Ständerat haben der Parlamentarischen Initiative im Jahr 2021 zugestimmt. Der Gesetzesentwurf liegt nun vor.

    Dem Bundesrat geht dieser Entwurf zu weit. In seiner Stellungnahme hält er fest, dass in den betreffenden Gemeinden der Bau von zusätzlichen Zweitwohnungen und Gebäuden in einen gewissen Konflikt mit der Bundesverfassung trete. Der Bundesrat schlägt deshalb vor, dass zusätzliche Wohnungen, die im Rahmen einer Vergrösserung entstehen, ausschliesslich als Erstwohnungen zu nutzen sind.

    Mit seinem Vorschlag berücksichtigt er, dass in einigen touristischen Gemeinden die Wohnungssituation für die lokale Bevölkerung sehr angespannt ist. Dies zeigt der aktuelle Monitoring-Bericht zum ZWG vom Mai 2023. Die Nachfrage nach Zweitwohnungen in touristischen Hot-Spots ist sehr hoch. Deshalb ist es für Eigentümerinnen und Eigentümer finanziell äusserst interessant, altrechtliche Wohnungen als Zweitwohnungen zu verkaufen oder zu vermieten. Werden die Bestimmungen für die Schaffung neuer Wohnungen gelockert, werden die Sanierung oder der Neubau solcher altrechtlichen Wohnungen und deren Umnutzung zu einer Zweitwohnung noch attraktiver. Dies will der Bundesrat im Interesse der lokalen Bevölkerung verhindern. Für diese sind die Wohnungspreise häufig unerschwinglich geworden.

  • Kanton Zürich soll neues Gesetz zur Standortförderung bekommen

    Kanton Zürich soll neues Gesetz zur Standortförderung bekommen

    Der Regierungsrat des Kantons Zürich will die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschafts- und Innovationsstandorts mit einem neuen Standortförderungs- und Unternehmensentlastungsgesetz stärken. Im Gesetz werden die wesentlichen Ziele und Grundsätze der Standortförderung verankert. Zudem wird eine bereits bestehende Regelung zur administrativen Entlastung der Unternehmen integriert.

    Die entsprechende Vorlage wurde von der Volkswirtschaftsdirektion erarbeitet und an seiner Sitzung im Mai vom Regierungsrat zuhanden des Kantonsrats verabschiedet, informiert die Staatskanzlei des Kantons in einer Mitteilung. „Unser Ziel ist es, den Kanton Zürich als einen wirtschaftlich, ökologisch und sozial nachhaltigen Wirtschafts-, Forschungs- und Innovationsstandort mit einer Vielfalt an attraktiven Arbeitsplätzen weiter zu entwickeln“, wird Volkswirtschaftsdirektorin Carmen Walker Späh dort zitiert. Das neue Gesetz soll es ermöglichen, den wirtschaftlichen Entwicklungen angepasste Massnahmen zu ergreifen.

    Die Folgen von Regulierungen sollen künftig sowohl für Unternehmen als auch für den Wirtschaftsstandort insgesamt untersucht werden. Die Zuständigkeit für die Regulierungsfolgenabschätzung wird der Volkswirtschaftsdirektion übertragen.

    Das neue Gesetz enthält zudem eine Bestimmung, die es dem Kanton ermöglicht, sich rasch an Bundesprogrammen zur Unterstützung der Wirtschaft zu beteiligen. „Mit dem neuen Gesetz können wir bei einer allfälligen künftigen Krise unter Beteiligung des Parlaments möglichst rasch über finanzielle Hilfe an Unternehmen entscheiden“, erläutert Walker Späh.