Schlagwort: Gesetzesänderung

  • Regierungsrat verkürzt Fristen im Baubewilligungsverfahren?

    Regierungsrat verkürzt Fristen im Baubewilligungsverfahren?

    Der Zürcher Regierungsrat möchte das Baubewilligungsverfahren optimieren und hat eine Verkürzung der Behandlungsfrist von vier auf drei Monate vorgeschlagen. Diese Massnahme soll den Genehmigungsprozess effizienter gestalten und die Planungsunsicherheit für Bauherren reduzieren. Ein zentraler Faktor für diese Beschleunigung ist die Digitalisierung der Abläufe, die den administrativen Aufwand verringern soll.

    Politischer Hintergrund der Gesetzesänderung
    Die Initiative zur Fristverkürzung geht auf eine Motion von FDP, SVP und GLP zurück, die im Februar 2023 vom Kantonsrat mit 96 zu 73 Stimmen überwiesen wurde. Der Regierungsrat sieht darin eine Chance, die Bearbeitungszeiten zu optimieren, ohne dabei die Qualität der Prüfverfahren zu gefährden.

    Verzicht auf Verkürzung der Vorprüfungsfrist
    Anders als in der Motion gefordert, wird die Vorprüfungsfrist nicht von drei auf zwei Wochen reduziert. Der Regierungsrat folgt damit den Rückmeldungen aus der Vernehmlassung, wonach eine zu kurze Vorprüfung das Verfahren insgesamt verlangsamen könnte, anstatt es zu beschleunigen. Eine sorgfältige Vorprüfung wird als entscheidend für eine reibungslose Abwicklung der Baugesuche angesehen.

    Effizientere Verfahren für eine dynamische Bauwirtschaft
    Mit der geplanten Gesetzesänderung soll das Bauen im Kanton Zürich effizienter und planbarer werden. Die digitale Transformation der Bewilligungsverfahren könnte nicht nur Zeit sparen, sondern auch den Bürokratieaufwand minimieren. Nun liegt es am Kantonsrat, über die vorgeschlagene Anpassung des Planungs- und Baugesetzes zu entscheiden.

  • Neue Regelungen für Kreislaufwirtschaft treten Anfang 2025 in Kraft

    Neue Regelungen für Kreislaufwirtschaft treten Anfang 2025 in Kraft

    Der Bundesrat hat beschlossen, die Mehrzahl der Gesetzesänderungen aus der parlamentarischen Initiative Schweizer Kreislaufwirtschaft stärken mit Wirkung zum Jahresbeginn 2025 in Kraft zu setzen. „Die Revisionen des Umweltschutzgesetzes (USG), des Energiegesetzes (EnG) und des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) schaffen einen übergeordneten gesetzlichen Rahmen für die Stärkung der Kreislaufwirtschaft in der Schweiz“, schreibt der Bundesrat in einer entsprechenden Mitteilung. Die neuen Regelungen sollen es ermöglichen, Materialkreisläufe zu schliessen und die Kreislaufwirtschaft bei Produkten und Gebäuden stärken.

    Dafür werden wichtige Grundsätze gesetzlich verankert. So werden Wiederverwertung und Wiederverwendung künftig grundsätzlich Vorrang vor der Verbrennung haben. Die Kantone sind angewiesen, Grenzwerte für die graue Energie bei Neubauten und wesentlichen Erneuerungen bestehender Gebäude festzulegen. Der Bundesrat bekommt die Kompetenz eingeräumt, Vorgaben zum ressourcenschonenden Bauen zu machen und Anforderungen für Produkte und Verpackungen vorzugeben.

    Mit Ausführungsbestimmungen verbundene Gesetzesänderungen sollen zu einem späteren Zeitpunkt in Kraft treten. Sie werden vom Bundesrat in den nächsten beiden Jahren in die Vernehmlassung geschickt. Dazu gehören die Bestimmungen zur Einführung einer schweizweit geltenden Busse für Vermüllung (Littering) sowie die Bestimmungen zu Ausnahmen vom Siedlungsabfallmonopol.