Schlagwort: Gesetzesrevision

  • Glarus erneuert den öffentlichen Verkehr

    Glarus erneuert den öffentlichen Verkehr

    Mit der Totalrevision des Gesetzes über den öffentlichen Verkehr (öVG) setzt der Kanton Glarus einen strategischen Meilenstein. Das neue Gesetz regelt Organisation, Planung und Finanzierung des öffentlichen Verkehrs umfassend neu. Ziel ist eine flächendeckende, nachfrageorientierte und rechtlich klare Mobilitätsinfrastruktur diese ist zentral für die wirtschaftliche Entwicklung und Attraktivität des Standorts Glarus.

    Das bisherige Gesetz aus dem Jahr 1996 war nicht mehr zeitgemäss. Geänderte Bundesvorgaben, neue Regelungen zur Abgeltung im regionalen Personenverkehr und technologische Entwicklungen erforderten eine grundlegende Überarbeitung. Der Regierungsrat hat daher frühzeitig die öV-Kommission einbezogen, deren Empfehlungen nun weitgehend umgesetzt wurden.

    Klare Zuständigkeiten, klare Perspektiven
    Eines der Hauptziele der Revision ist die Bereinigung der oft unklaren Zuständigkeitsverhältnisse. Neu sind sämtliche öV-Geschäfte klar einer zuständigen Behörde zugeordnet. Der Landrat erhält künftig umfassende Planungs- und Steuerungskompetenz über ein neues öV-Konzept, das als strategisches Leitdokument dient. Der Regierungsrat wiederum kann Anpassungen innerhalb seiner Finanzkompetenz beschliessen. Die öV-Kommission bleibt als beratendes Gremium bestehen.

    Die konkrete Bestellung von Verkehrsangeboten liegt künftig beim zuständigen Departement, das sich am verabschiedeten öV-Konzept orientieren muss. Die Neuordnung schafft Effizienz, Transparenz und eine moderne Governance-Struktur.

    Entlastung für Gemeinden und Investition in Mobilität
    Ein grundlegender Systemwechsel betrifft die Finanzierung. Der Kanton übernimmt neu sämtliche Kosten für den öffentlichen Verkehr, die nicht vom Bund getragen werden. Damit entfallen Mitfinanzierungen durch die Gemeinden, auch beim Orts- und Ausflugsverkehr. Das bedeutet eine jährliche Entlastung der Gemeindekassen.

    Gleichzeitig wird ein wichtiger verkehrs- und siedlungspolitischer Grundsatz gesetzlich verankert. Alle Ortschaften im Kanton sollen mit dem öffentlichen Verkehr erschlossen bleiben. Zudem wird vom Grundsatz eines Halbstundentakts ausgegangen, mit der Möglichkeit, im öV-Konzept situativ Ausnahmen zu definieren.

    Verkehr neu denken – die Chancen für die Zukunft
    Das neue Gesetz trägt den wandelnden Mobilitätsbedürfnissen Rechnung. Neue Technologien, verändertes Freizeit- und Arbeitsverhalten sowie die Nachfrage verändern das Mobilitätsverhalten grundlegend. Auch wenn solche Angebote rechtlich noch nicht als öffentlicher Verkehr gelten, sieht das neue öVG Raum für innovative Entwicklungen und deren mögliche Integration in künftige Strategien.

    Besonders deutlich zeigt sich der Gestaltungswille bei der Erschliessung von Braunwald. Braunwald soll weiterhin mittels Standseilbahn zugänglich sein. Zwar ist dies noch keine Projektgenehmigung, doch die Richtung ist gesetzt – auch für den Tourismus ein starkes Zeichen.

    Das Gesetz tritt am 1. Januar 2026 in Kraft. Damit schlägt Glarus ein neues Kapitel in der Mobilitätspolitik auf. Klar strukturiert, nachhaltig finanziert und bereit für die Anforderungen der Zukunft.

  • Räte streiten weiter um Nutzungen ausserhalb von Bauzonen

    Räte streiten weiter um Nutzungen ausserhalb von Bauzonen

    Der Ständerat hielt am Montag unerschütterlich an seiner Position fest, während der Nationalrat die Regelung auf Gebirgsregionen begrenzen möchte. Die große Kammer muss sich nun erneut mit dem Thema auseinandersetzen. Dabei wird sie auch wieder über die genauen Vorschriften für die Installation von Mobilfunkantennen außerhalb der Bauzone entscheiden müssen. Auch bei dieser Frage gibt es noch eine Differenz.

    In vielen weiteren Punkten hatten sich die Räte in der Vorwoche geeinigt. Insbesondere stimmte der Nationalrat zu, unter bestimmten Bedingungen die Umwandlung nicht mehr benötigter landwirtschaftlicher Gebäude in Wohnhäuser zu erlauben.

    Die Vorlage betrifft Bauvorhaben außerhalb der Bauzone und stellt den indirekten Gegenvorschlag zur Landschaftsinitiative dar. Im Zentrum der Gesetzesrevision steht ein Stabilisierungsziel. Die Kantone müssen im Richtplan festlegen, wie sie außerhalb der Bauzone die Anzahl der Gebäude und das Ausmaß der Versiegelung stabil halten wollen. Sie müssen dem Bund regelmäßig Bericht erstatten und bei Bedarf Anpassungen vornehmen. Um zu erreichen, dass nicht mehr genutzte Gebäude aus der Landschaft entfernt werden, möchten die Räte Anreize setzen. Neu sollen die Kantone unter bestimmten Bedingungen Abbruchprämien für solche Gebäude auszahlen können.