Schlagwort: Gestaltungsplan

  • Nidwalden bündelt seine Blaulichtkräfte

    Nidwalden bündelt seine Blaulichtkräfte

    Das 33’000 Quadratmeter grosse Areal an der Kreuzstrasse ist heute vollständig überbaut. Viele Gebäude weisen erheblichen Erneuerungsbedarf auf, darunter die Bauten der Kantonspolizei und des Gefängnisses. Hinzu kommen betriebliche Mängel wie fehlende Fluchtwege oder ungenügende Trennungen zwischen öffentlichen Zugängen und Personaleingängen.

    Auf Basis einer breit abgestützten Untersuchung hat der Regierungsrat entschieden, das Areal vollständig neu zu organisieren und mit Ersatzneubauten zu überbauen. Ziel ist ein modernes Sicherheitskompetenzzentrum, das funktionale Abläufe verbessert, die Sicherheit erhöht und langfristig wirtschaftlicher ist als punktuelle Sanierungen.

    Gebündelte Blaulichtorganisationen
    Heute sind auf dem Areal Polizei, Gefängnis, Verkehrssicherheitszentrum, Strasseninspektorat, Amt für Justiz und Staatsanwaltschaft angesiedelt. Aufgrund der zentralen Lage wird geprüft, ob zusätzliche Blaulichtorganisationen, insbesondere Stützpunktfeuerwehr und Rettungsdienst, an die Kreuzstrasse verlegt werden. So soll ein Standort mit kurzen Wegen, abgestimmten Prozessen und klaren Zuständigkeiten entstehen.

    Eine durchgeführte Testplanung hat gezeigt, dass diese Bündelung auf dem bestehenden Areal realistisch ist. Sie bestätigt, dass sich die räumlichen Anforderungen der heutigen Nutzungen und zusätzlicher Organisationen auf der Fläche umsetzen lassen, ohne die Entwicklungsmöglichkeiten des Standorts zu verbauen.

    Gefängnis mit Blick auf künftige Bedürfnisse
    Im Rahmen der Testplanung wurde auch die künftige Ausrichtung des kantonalen Gefängnisses vertieft analysiert. Die Nachfrage nach Haftplätzen in der Schweiz ist hoch, insbesondere für pflegebedürftige Insassen im Straf- und Massnahmenvollzug. Vor diesem Hintergrund prüft Nidwalden, wie das neue Gefängnisangebot dimensioniert und funktional ausgerichtet werden soll, um längerfristig bedarfsgerecht zu sein.

    Gestaltungsplan und Richtprojekt
    Der Landrat hat einen Planungskredit von 1,63 Millionen Franken für Gestaltungsplan und Richtprojekt bewilligt. Die Planung wird mit einem klar definierten Nutzerkreis weitergeführt das sind Kantonspolizei, Rettungsdienst, Stützpunktfeuerwehr, Amt für Justiz, Staatsanwaltschaft, Gefängnis, Strasseninspektorat, Verkehrssicherheitszentrum und ausgewählte Verwaltungseinheiten.

    Der Gestaltungsplan soll den rechtlich verbindlichen Rahmen für die nächsten Planungsschritte schaffen. Er legt fest, welche Nutzungen wo zulässig sind, wie Erschliessung, Freiräume und städtebauliche Einordnung zu gestalten sind und welche Etappierungen möglich sind.

    Anpassungen im Verfahren und offene Teilprojekte
    Im Studienauftrag für Gestaltungsplan und Richtprojekt waren zunächst mehrere Planerteams beteiligt. Im Verlauf des Jahres 2025 zeigte sich jedoch, dass die Erschliessung mit einem moderaten Ausbau des bestehenden Kreisels angesichts neuer Verkehrsprognosen nicht ausreichen wird. Gleichzeitig kam eine neue Option für das Verkehrssicherheitszentrum ins Spiel. Obwalden plant einen Neubau in Sarnen und es werden Synergien eines gemeinsam genutzten Standorts mit Prüfhallen und Teststrecken geprüft.

    Um flexibler auf diese Veränderungen reagieren zu können, wurde entschieden, den Studienauftrag in der bisherigen Form zu beenden und das Richtprojekt nur noch mit einem Planungsteam weiterzubearbeiten. Der Landrat verlangte im Oktober 2025 zudem mehr Planungssicherheit, insbesondere für die beiden Teilprojekte «Verkehrssicherheitszentrum» und «Gefängnis», bevor Gestaltungsplan und Richtprojekt definitiv abgeschlossen werden.

    Nächste Schritte und Zeitplan
    Der Gestaltungsplan wird sich über die drei Standortgemeinden Stans, Buochs und Oberdorf erstrecken. Die entsprechenden Gemeindeversammlungen oder Urnengänge zur Beschlussfassung sind nach aktuellem Stand für das Jahr 2027 vorgesehen.

    Erste Kreditanträge für Architekturwettbewerbe einzelner Bauten des Sicherheitskompetenzzentrums werden frühestens ab 2028 erwartet. Bis dahin geht es darum, die offenen Fragen zu Erschliessung, Gefängnisausrichtung und Verkehrssicherheitszentrum zu klären.

  • Kanton Aargau genehmigt Projekt Vinea in Spreitenbach

    Kanton Aargau genehmigt Projekt Vinea in Spreitenbach

    Die Gemeinde Spreitenbach kann den Gestaltungsplan Vinea für den Bau von Wohnungen am Ortseingang realisieren. Das Departement Bau, Verkehr und Umwelt (BVU) des Kantons Aargau hat laut Medienmitteilung den Gestaltungsplan genehmigt. Er bildet die planerische Grundlage, um auf dem bisher gewerblich genutzten Areal südlich der Verzweigung Landstrasse und Wigartestrasse eine Überbauung mit rund 37 Wohnungen zu realisieren.

    Die geplante Überbauung umfasst laut Mitteilung der Gemeinde drei Gebäude. Entstehen soll ein viergeschossiges Gebäude entlang der Landstrasse, ein dreigeschossiges Gebäude an der Wigartestrasse und ein zweigeschossiges Gebäude mit direkter Ausrichtung zum Dorfbach.

    Zwischen den Gebäuden soll ein verkehrsfreier Innenhof entstehen, der den Bewohnenden zur Verfügung steht. Die unterirdische Parkierung soll die Wohnqualität erhöhen und zur nachhaltigen Entwicklung beitragen, heisst es weiter.

    Vinea basiert auf dem Richtprojekt der Hunziker Architekten AG in Baden-Dättwil und der SKK Landschaftsarchitekten AG in Wettingen AG. Die Metron AG in Brugg AG hat den Gestaltungsplan gemeinsam mit der Bauherrschaft und der Gemeinde Spreitenbach erarbeitet. Das Areal Vinea ist derzeit mit einer Gewerbeüberbauung bebaut. Bereits 2018 wurde eine Überbauungsstudie durch die Hunziker Architekten erarbeitet. Die Gemeinde entschied sich nach Abwägung unterschiedlicher Varianten für eine längsorientierte Bebauung entlang der Strasse, um «optimale städtebauliche Rahmenbedingungen zu schaffen».

  • Meilenstein für die zweite Etappe des Innovationsparks

    Meilenstein für die zweite Etappe des Innovationsparks

    Der Innovationspark Zürich verbindet Forschung, Entwicklung und aviatische Nutzung auf einzigartige Weise. Im südwestlichen Teil des Flugplatzes Dübendorf wird ein Areal für den Innovationspark sowie für einen Forschungs-, Test- und Werkflugplatz entstehen. Diese Vision umfasst nicht nur moderne Infrastruktur, sondern auch öffentlich zugängliche Grün- und Freiräume. Das Projekt ist von zentraler Bedeutung für die Region, den Kanton Zürich und die gesamte Schweiz.

    Gestaltungsplan als Basis für nachhaltige Entwicklung
    Der neu festgesetzte Gestaltungsplan für Teilgebiet B schafft verbindliche Rahmenbedingungen. Er regelt die Nutzung, die Lage der Bauflächen sowie gestalterische, ökologische und verkehrliche Vorgaben. Gleichzeitig werden die Auswirkungen auf das regionale Verkehrsnetz vertieft untersucht und Grünräume optimal integriert.

    Fortschritte durch Beteiligung und Planungssicherheit
    Nach einer öffentlichen Auflagephase und der Berücksichtigung eingegangener Einwendungen wurde der Gestaltungsplan überarbeitet und verabschiedet. Ab dem 22. November 2024 tritt er in Kraft und bildet die Grundlage für zukünftige Bauvorhaben. Damit ist ein weiterer wichtiger Schritt zur Verwirklichung des Innovationsparks Zürich getan.

  • Neue Gestaltungsrichtlinien für Zürich Lengg: Ein Schritt in die Zukunft

    Neue Gestaltungsrichtlinien für Zürich Lengg: Ein Schritt in die Zukunft

    Im Bestreben, die bauliche Entwicklung im östlichen Stadtrand Zürichs harmonisch und zukunftsorientiert zu gestalten, hat der Stadtrat eine Teilrevision der Bau- und Zonenordnung (BZO) für das Gebiet Lengg beschlossen. Dieser Schritt folgt einer sorgfältigen Prüfung und zielt darauf ab, die im «Masterplan Lengg» sowie im kantonalen Richtplan festgelegten Entwicklungsprinzipien verbindlich umzusetzen. Durch die Gestaltungsplanpflicht wird angestrebt, dass neue Bauvorhaben und Aussenräume nicht nur ästhetisch ansprechend, sondern auch unter Berücksichtigung von Umweltaspekten und der lokalen Verkehrsinfrastruktur realisiert werden.

    Das Lengg-Gebiet, eingebettet in die Quartiere Hirslanden und Riesbach und angrenzend an Zollikon, ist Heimat bedeutender Institutionen im Gesundheits- und Forschungssektor. Mit dem bevorstehenden Betriebsbeginn des neuen Universitäts-Kinderspitals Zürich (Kispi) wird die Bedeutung der Lengg als medizinischer und wissenschaftlicher Cluster weiter gestärkt. Dieser Standort zeichnet sich zudem als beliebtes Erholungsgebiet und als Schauplatz zukunftsweisender medizinischer Innovationen aus.

    Die strategische Entwicklung der Lengg, koordiniert durch das Gebietsmanagement, zielt darauf ab, ein harmonisches Zusammenspiel der vielfältigen Nutzung zu gewährleisten und das Gebiet als Ganzes zu stärken. Die Gesundheits- und Bildungsdirektion hat unter der Leitung des Amtes für Raumentwicklung der Baudirektion Zürich einen Masterplan erarbeitet, der eine langfristige Perspektive bis 2040 vorgibt und als Grundlage für die künftige Planung und Realisierung von Bauprojekten dient.

    Mit der Umsetzung der Gestaltungsplanpflicht Lengg bestätigt die Stadt Zürich ihr Engagement für eine durchdachte und integrierte Stadtentwicklung, die den Anforderungen einer wachsenden Metropole gerecht wird und zugleich die Lebensqualität ihrer Bewohner erhöht.

  • Steiner AG will in Wollerau 13 Wohngebäude bauen

    Steiner AG will in Wollerau 13 Wohngebäude bauen

    Die Steiner AG hat das Richtprojekt und den Gestaltungsplan für die Wohnüberbauung Unter Erlen eingereicht. Laut einer Mitteilung des Immobilienentwicklers auf LinkedIn umfasst das Projekt 13 gestaffelte Gebäude in Hanglage. Sämtliche in den Terrassenhäusern vorgesehenen 62 Wohnungen im Minergie-Standard mit 2,5 bis 5,5 Zimmern werden über freie Sicht auf den Zürichsee verfügen.

    Seraina Investment Foundation, die Anlagestiftung der Steiner Investment Foundation, hat das Grundstück 2021 erworben. Sie wurde 2016 als unabhängige und selbstverwaltete Anlagestiftung gegründet und Ende 2022 in Seraina Invest umbenannt. Sie hat ein Portfolio von über 45 Projekten und ein Anlagevolumen von über 1,4 Milliarden Schweizer Franken.

    Gemeinsam mit Seraina Invest und der Familie Meister als Nachbarin im Entwicklungsperimeter schrieb die Steiner AG einen Studienauftrag aus. Schliesslich wurden sieben Teams eingeladen, ihre Entwürfe für dieses anspruchsvolle Gebiet auszuarbeiten. Das Beurteilungsgremium entschied sich für die Vision von NUSUS Architekten und der Studio Vulkan Landschaftsarchitektur.

    Für den Gestaltungsplan Unter Erlen läuft seit 6. Oktober 2023 die öffentliche Planauflage der Gemeinde Wollerau. Grundeigentümer, Entwicklerinnen und Planer hoffen, mit dem Bau der Gebäude und Wohnungen 2028 beginnen zu können. Die Baukosten werden auf rund 50 Millionen Franken veranschlagt.

  • SBB präsentiert Siegerprojekt für Bahnhofgebiet Dietikon

    SBB präsentiert Siegerprojekt für Bahnhofgebiet Dietikon

    Die SBB und die Stadt Dietikon haben das Siegerprojekt des Architekturwettbewerbs zur Neugestaltung des Bahnhofsareals ausgewählt. Die Jury hat sich für den Entwurf von Hosoya Schaefer Architekten aus Zürich und BRYUM Landschaftsarchitekten aus Basel entschieden. Die drei besten Wettbewerbsprojekte sind ab sofort im Foyer des Stadthauses ausgestellt.

    Das Bahnhofsareal von Dietikon soll laut einer Medienmitteilung zu einer zeitgemässen Verkehrsdrehscheibe und einem lebendigen Stadtquartier werden. Dazu werden in den nächsten Jahren der Bahnhofplatz und Bushof neugestaltet, das Bahnhofgebäude aus dem Jahr 1977 saniert und erweitert sowie auf dem Bahnhofareal neuer Wohn- und Gewerberaum geschaffen.

    Das Siegerprojekt der Ausschreibung sieht ein in der Dichte variierendes Baumdach vom Zentrum Dietikon bis zum Bahnhof vor und bindet das Bahnhofsgebäude fussläufig an Marktplatz und Stadtzentrum an. Die Endhaltestellen des Bushofs werden auf die durch das Baumdach getrennten Businseln Nord und Süd aufgeteilt. Unter dem Baumdach liegt ein chaussierter Bereich, der sowohl als Bewegungs- wie auch als Aufenthaltsraum gedacht ist. Dort soll Platz für Veranstaltungsflächen, Brunnen und Sitzmöglichkeiten sein.

    Der Stadtrat ist der Empfehlung des Preisgerichts gefolgt und hat die Weiterbearbeitung des Siegerprojekts mit dem entsprechenden Planungsteam beschlossen. Die Fertigstellung der Neugestaltung des Bahnhofplatzes und Bushofs soll zwischen 2027 und 2030 erfolgen.

    Neben den drei besten Architekturprojekten liegt auch der Gestaltungsplan der SBB für 60 Tage zur Einsichtnahme der Bevölkerung auf. Nach der öffentlichen Auflage werden die Unterlagen bereinigt, vom Stadtrat verabschiedet und dem Gemeinderat zur Festsetzung vorgelegt. Die Rechtskraft des Gestaltungsplans wird für das Jahr 2025 erwartet.

  • Dietikon legt neue Bau- und Zonenordnung für Silbern vor

    Dietikon legt neue Bau- und Zonenordnung für Silbern vor

    Der Gestaltungsplan für das Gebiet Silbern – Lerzen – Stierenmatt (SLS) in Dietikon kann laut einer Medienmitteilung nicht durch den Kanton Zürich genehmigt werden. Das haben die Behörden von Stadt und Kanton den Grundeigentümern und Interessenvertretern in einer Informationsveranstaltung am Donnerstag, 26. Januar, mitgeteilt.

    Der Gestaltungsplan sollte unter Berücksichtigung der Bedürfnisse des Naturschutzes, der Bevölkerung sowie der Industrie und des Gewerbes eine geordnete Entwicklung ermöglichen. Die Bevölkerung hatte dem Gestaltungsplan am 11. März 2012 klar zugestimmt.

    Dagegen ist allerdings beim Baurekursgericht des Kantons Zürich (BRG) Rekurs erhoben worden. Das Verfahren wurde bis zum Erlass einer Schutzverordnung für die Limmataltläufe ausgesetzt. Die dadurch erforderliche Revision der Schutzverordnung ist im Dezember 2022 erfolgt. Unabhängig von der Entscheidung des BRG teilte das Amt für Raumentwicklung des Kantons Zürich im Frühling 2021 der Stadt Dietikon mit, dass es den rekursbelasteten öffentlichen Gestaltungsplan SLS auch nach Abschluss des hängigen Rechtsmittelverfahrens nicht genehmigen kann.

    Grund dafür ist, dass sich die Rechtslage seit der Festsetzung des Gestaltungsplans in wesentlichen Punkten geändert hat. So war der Gestaltungsplan SLS als Rahmenplan konzipiert, in den später private Gestaltungspläne eingebettet werden können. Ein solches Planungskonstrukt ist zwischenzeitlich nicht mehr genehmigungsfähig, heisst es in der Mitteilung der Stadt.

    Um Rechtssicherheit zu schaffen, entschied die Stadt Dietikon nach Abklärungen beim Kanton, die notwendigen Änderungen für das Gebiet SLS mit einer Teilrevision der Bau- und Zonenordnung umzusetzen. Diese liegt jetzt bereit für die öffentliche Mitwirkung.

  • Stadtrat genehmigt Gestaltungsplan für Obertor

    Stadtrat genehmigt Gestaltungsplan für Obertor

    Der Gestaltungsplan für das Areal Obertor wurde in einem kooperativen Verfahren unter Beteiligung von Interessenvertretungen aus der Altstadt, Vertretungen aus dem Kreis der Volksinitiative zum Obertor, der Grundeigentümer und Grundeigentümerinnen, des Grossen Gemeinderates und der Stadtverwaltung ausgearbeitet, informiert die Verwaltung der Stadt Winterthur in einer Mitteilung. Ihr zufolge hat der Stadtrat von Winterthur den Gestaltungsplan nun genehmigt. Einwendungen können bis zum 12. Oktober geltend gemacht werden.

    Auf dem rund 6500 Quadratmeter grossen Areal in der Altstadt sollen Läden, Büros und Wohnungen entstehen. Der Gestaltungsplan sieht dabei unterschiedliche Nutzungen für die einzelnen Liegenschaften vor. Für die Gebäude am Obertor 11 und 13 sind Läden im Erdgeschoss und Wohnungen in den Obergeschossen geplant. Der historische Bestand des Gebäudes am Obertor 17 soll der Einrichtung von Büros dienen. In den Hofliegenschaften Obertor 15 und 17a ist die Einrichtung einer innovativen Mischnutzung aus Wohnen und Gewerbe geplant.

    An der Badgasse 6 strebt das Konzept eine Wellnessnutzung in Anlehnung an die einstige sogenannte Badewannenmoschee an, wird in der Mitteilung weiter erläutert. Sollte sich dies in der Praxis als nicht durchführbar erweisen, wird alternativ eine Mietnutzung beispielsweise eines Gesundheitszentrums erwogen. Der Innenhof zwischen Obertor und Badgasse soll der Öffentlichkeit als „grüne Insel“ zugänglich gemacht werden.