Schlagwort: Grundstückskauf

  • Neues Hochhausprojekt stärkt Wohnangebot beim Bahnhof

    Neues Hochhausprojekt stärkt Wohnangebot beim Bahnhof

    Die Pensimo Management AG mit Sitz in Zürich hat über ihre Anlagestiftungen Turidomus und Pensimo ein Bauareal von ABB in Oerlikon erworben. Auf der Nordseite des Bahnhofs Oerlikon will das Unternehmen am neu gestalteten Max-Frisch-Platz eine Überbauung mit 500 Wohnungen einschliesslich eines Hochhauses sowie Geschäftsräumen errichten, heisst es in einer Mitteilung.

    „Wir freuen uns sehr über den Erwerb dieses Grundstücks“, wird Stefanie Krautzig, verantwortliche Transaction Managerin bei Pensimo, in der Mitteilung zitiert. „Es handelt sich um eine sehr seltene Investitionsgelegenheit für ein Entwicklungsprojekt von dieser Grösse an solch zentraler Lage.“ Die 2022 teilrevidierten Bauvorschriften für Neu-Oerlikon schaffen eine gute Grundlage für Planung und Bebauung des Gebiets. „Um für diesen zentralen und prominenten Ort eine für die Öffentlichkeit und die künftigen Bewohnerinnen und Bewohner attraktive architektonische Lösung zu evaluieren, werden wir ein entsprechendes Konkurrenzverfahren unter Planerteams lancieren“, so Krautzig.

    Mit dem Baubeginn wird für 2029 gerechnet. Auch der Verkäufer ABB zeigt sich erfreut über den Verkauf des ehemaligen Industrieareals und ist überzeugt, „damit zur Weiterentwicklung von Zürich Oerlikon hin zu einem belebten und vielseitigen Quartier beitragen können“, so Nora Teuwsen, Vorsitzende der Geschäftsleitung von ABB Schweiz.

  • Baumängel sollen viel länger geltend gemacht werden können

    Baumängel sollen viel länger geltend gemacht werden können

    Heute müssen Baumängel „sofort“, also innert weniger Tage, geltend gemacht werden. Ansonsten verwirken die Mängelrechte. Mit der Änderung sollen Mängel künftig innerhalb einer Verjährungsfrist jederzeit gemeldet werden können.

    Dass diese Frist viel zu kurz und kaum einzuhalten ist, war im Nationalrat unumstritten, wie die Fraktionsvoten zeigten. Allerdings waren sich die Ratsmitglieder in den Details nicht ganz einig. Eine Minderheit um Beat Flach (GLP/AG) wollte zum Beispiel, dass die unbefristete Mängelrüge nur auf verdeckte Mängel, nicht aber auf ordentliche Mängel, die bei der normalen Abnahme hätten entdeckt werden können, angewendet wird. Der Rat stimmte aber für die Aufhebung in beiden Fällen.

    Mit der unbefristeten Möglichkeit will der Nationalrat weiter gehen als der Bundesrat, der eine Frist von 60 Tagen vorgeschlagen hatte. In der Version des Nationalrats soll für den Bauherrn beziehungsweise die Käuferin einer Immobilie aber eine Schadenminderungspflicht gelten. Damit bestünde nach wie vor ein Anreiz, Mängel möglichst zeitnah geltend zu machen, wie Kommissionssprecherin Florence Brenzikofer (Grüne/BS) ausführte. Den Vorschlag hat die Rechtskommission des Nationalrats ausgearbeitet.

    Ausserdem soll die Verjährungsfrist beim Grundstückskauf und beim Bau einer Immobilie von heute fünf auf neu zehn Jahre angehoben werden. Auch hier zeigte sich eine Minderheit um Flach nicht einverstanden. Zehn Jahre seien zu lang, sagte er. Je länger die Immobilie stehe, desto schwieriger sei es zu erkennen, ob es sich um einen ursprünglichen Mangel oder um Abnützung handle. Der Rat sprach sich aber auch hier für die Verlängerung aus.

    Diese neuen Regeln sollen überdies auch für eingebaute Sachen gelten.

    Die Vorlage geht in den Ständerat.