Schlagwort: Heimatschutz

  • Nationalrat setzt neue Akzente für Umwelt, Raumplanung und Energie

    Nationalrat setzt neue Akzente für Umwelt, Raumplanung und Energie

    Die nationalrätliche Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie (UREK-N) hat beschlossen, das Beschwerderecht von Umweltschutzorganisationen bei kleineren Wohnbauprojekten einzuschränken. Die Änderung des Bundesgesetzes über den Natur- und Heimatschutz zielt darauf ab, den Rechtsrahmen für kleinere und mittlere Wohnbauprojekte anzupassen, um ungleiche finanzielle Mittel zwischen Parteien auszugleichen.

    Darüber hinaus hat die Kommission die Beratung des Bundesgesetzes über die Aufsicht und Transparenz in den Energiegrosshandelsmärkten begonnen, um eine angemessene Aufsicht und Transparenz sicherzustellen. Im Zuge der Diskussion über ein Strommarkt-Abkommen mit der EU erörterte die Kommission die volkswirtschaftliche Bedeutung einer sicheren Stromversorgung und die Notwendigkeit, die Schweizer Regelungen mit denen der EU in Einklang zu bringen.

    Im Bereich der Kreislaufwirtschaft hat die Kommission die meisten Differenzen mit dem Ständerat ausgeräumt, insbesondere bezüglich der Lockerung des Siedlungsabfallmonopols. Es bleibt jedoch noch Uneinigkeit in der Frage, ob unverkaufte biogene Produkte entpackt werden sollen.

    Weitere Diskussionen der Kommission umfassten die Teilrevision des Umweltschutzgesetzes, die sich auf den Lärmschutz und Altlastensanierungen konzentriert. Die Motion «Mit Verdichtung und gemeinnützigem Wohnungsbau gegen die Wohnungsnot» wurde von der Kommission abgelehnt, da sie der Meinung ist, dass die bestehenden gesetzlichen Grundlagen bereits ausreichend sind. Zudem wurde ein Postulat zur Optimierung der Nutzung von Energieholz eingereicht.

    Die Sitzungen der Kommission am 22. und 23. Januar 2024 standen unter der Leitung von Nationalrat Christian Imark und wurden teilweise in Anwesenheit von Bundesrat Albert Rösti in Bern abgehalten.

  • Denkmalschutz in Zug in der Kritik

    Denkmalschutz in Zug in der Kritik

    Das überarbeitete Zuger Denkmalschutzgesetz trat 2019 in Kraft und beschränkt den Schutz auf „äußerst wichtige“ Gebäude. Dies hat zur Folge, dass viele historische Bauten im Kanton Zug, die wertvoll, aber nicht „äußerst wichtig“ sind, gefährdet sind. Kritiker argumentieren, dass dieses strenge Kriterium weltbekannte Denkmäler wie die Kathedrale Notre Dame oder den Kölner Dom betrifft, aber nicht lokale Denkmäler wie den Zurlaubenhof.

    Einspruch und Entscheidung des Bundesgerichts
    Der Zuger Heimatschutz hatte das Gesetz wegen Verstößen gegen das Granada-Abkommen, einem internationalen Vertrag zum Schutz von Baudenkmälern, angefochten. Das Bundesgericht gab ihnen teilweise Recht, jedoch wurde die Entscheidung in einem neueren Fall nicht bekräftigt, wodurch viele Gebäude im Kanton Zug weiterhin gefährdet sind.

    Zukunftsperspektiven
    Nach aktuellen Gerichtsentscheidungen sind viele historische Gebäude in Zug nicht geschützt. Eigentümer und Anwohner, die sich für den Schutz dieser Gebäude einsetzen wollen, stehen nun vor der Herausforderung, die Rechtmäßigkeit der Gesetze anzufechten und die damit verbundenen Prozesskosten zu tragen. Sie können sich auf internationale Abkommen und frühere Gerichtsentscheidungen berufen, aber die Hürden sind hoch. Der Heimatschutz bedauert, dass die frühere Entscheidung des Bundesgerichts nicht bestätigt wurde.

  • Ja zum Erhalt des Klimas, der Baukultur und der Biodiversität

    Ja zum Erhalt des Klimas, der Baukultur und der Biodiversität

    Der Schweizer Heimatschutz sagt «JA» zum Klimaschutzgesetz. Denn die Vorlage enthält konkrete Massnahmen, die Anreize für den Ersatz von Heizungen und die energetische Ertüchtigung von Gebäuden schaffen. So wird die Sanierung von bestehenden Bauten zur Verbesserung der Energieeffizienz gefördert. 

    Sorgfältige Renovationen sowie qualitativ hochstehende und ressourcenschonende Neubauten tragen zu einer hohen Baukultur bei. Diese ist die Grundlage für vielfältige öffentliche Räume, intakte Landschaften und einen klimaneutralen, lebenswerten Wohnraum, der den sozialen Austausch und den Gemeinschaftsgeist fördert und zum allgemeinen Wohlbefinden beiträgt. 

    Ressourcenschonung bevorzugen 
    Neue Gebäude produzieren beim Bau oder Abriss mehr Treibhausgase als während ihrer gesamten Nutzungsdauer. Dies ist auf den hohen Anteil an grauer Energie und Emissionen zurückzuführen, die bei der Gewinnung, dem Transport, dem Abriss und der Entsorgung der Baumaterialien eines Gebäudes anfallen. 

    So ist es offensichtlich, dass ein massvoller Umgang mit materiellen Ressourcen und eine bessere Erhaltung unseres gebauten Erbes der erste Schritt zu einer klimafreundlichen Bauweise und zur Erreichung des Ziels der Netto-Null-Emissionen bis 2050 ist.

  • Illegaler Abbruch des 700-jährigen Holzhauses in Illgau SZ

    Gewalt macht alle Regeln zunichte. Das Verwaltungsgericht des Kantons Schwyz entschied kürzlich, dass der Abbruch von Liegenschaften bewilligungspflichtig sei. Die Gemeinde Illgau bewilligte zwar den Abbruch, dagegen waren jedoch noch Rechtmittel möglich, die vom Heimatschutz auch erhoben worden wären. Das Planungs- und Baugesetz des Kantons Schwyz bestimmt, dass wer Bauten und Anlagen ohne Baubewilligung oder in Abweichung zu einer Baubewilligung errichtet, ändert oder umnutzt, nach den Vorschriften des Justizgesetzes und der Schweizerischen Strafprozessordnung mit einer Busse von bis zu 50’000 Franken bestraft wird. Bei Gewinnsucht ist die Strafbehörde an den Höchstbetrag der Busse nicht gebunden. «Wir haben uns deshalb lange überlegt, ob wir vorliegend Strafanzeige erstatten oder nicht», sagt Isabelle Schwander, Präsidentin des Schwyzer Heimatschutzes. Der Schwyzer und der Schweizer Heimatschutz kamen jedoch zum Schluss, dass das Führen von Strafverfahren Aufgabe der Strafverfolgungsbehörden und nicht des Heimatschutzes ist. Dies namentlich auch, weil der vorliegende Tatverdacht von Amtes wegen zu untersuchen ist.

    In mehreren Gesprächen haben der Schwyzer und der Schweizer Heimatschutz versucht, der Bauherrschaft den unermesslichen Wert dieses Gebäudes verständlich zu machen. Ebenso wurden mit Fachpersonen bauliche Lösungsmöglichkeiten aufgezeigt und es wurde angeboten, bezüglich der Finanzierung Unterstützung zu leisten. Leider alles ohne Erfolg. Für die Zukunft wird der Heimatschutz versuchen, zusammen mit Fachpersonen und Eigentümern von Schwyzer Holzhäusern aufzuzeigen, dass Sanierungen immer möglich sind und dies nicht an den Finanzen scheitern muss. So ist der Heimatschutz selbstverständlich auch der Auffassung, dass eine Unterschutzstellung nicht zu einer finanziellen Schädigung führen darf. Es muss schliesslich auch bekannter werden, dass denkmalgeschützte und qualitätsvoll sanierte Liegenschaften eine massive Wertsteigerung erfahren und auch gut vermietbar sind. Der Schwyzer und der Schweizer Heimatschutz sind überzeugt, dass es für alle Betroffenen möglich ist, eine gute Lösung zu finden.