Schlagwort: Immobilienbereich

  • Sicherheiten im Bau- und Immobilienbereich — Worauf ist zu achten?

    Sicherheiten im Bau- und Immobilienbereich — Worauf ist zu achten?

    Die üblichen Sicherungsmittel
    Sicherheiten sind im Bau- und Immobilienbereich allgegenwärtig. Für die Finanzierung von Land oder Wohneigentum stehen Hypotheken (Grundpfandrechte) im Vordergrund. Zug um Zug-Geschäfte (z.B. der Kauf eines Grundstücks oder einer Wohnung) werden meist mit sog. Zahlungsversprechen von Banken abgesichert. Abstrakte Garantien oder Bürgschaften sind sodann häufig genutzte Mittel für die Sicherstellung der vertragskonformen Ausführung von Bauarbeiten. Schliesslich ist es auch denkbar, bewegliche Sachen als sog. Faustpfand zu übergeben oder (künftige) Forderungen der eigenen Gesellschaft gegenüber Dritten an einen Kreditgeber zu übertragen.

    Garantien und Bürgschaften im Speziellen
    Mit einer Garantie verpflichtet sich eine Bank oder Versicherung, dem Garantieempfänger bei Eintritt bestimmter Voraussetzungen (z.B. einer Vertragsverletzung) einen Betrag zu zahlen. Verzichtet die Bank/Versicherung auf jegliche Einreden und Einwendungen aus dem Grundverhältnis, handelt es sich um eine abstrakte Garantie nach Art. 111 OR. Solche Garantien sind mit einer blossen Mitteilung abrufbar, weshalb sie häufig auch «Garantie auf erstes Verlangen» genannt werden. In der Praxis kommen solche Garantien als Erfüllungs-, Anzahlungs- und Gewährleistungsgarantien vor.

    Demgegenüber ist eine Bürgschaft stets vom Grundgeschäft abhängig. Der Bank/Versicherung stehen dieselben Einreden und Einwendungen wie dem Hauptschuldner zu. Der Hauptanwendungsfall in der Praxis ist die Solidarbürgschaft, die auch die weit verbreitete Norm SIA-118 als Standardsicherung für die Mängelhaftung vorgibt.

    Der Empfänger einer abstrakten Garantie ist bessergestellt und erhält sein Geld in der Regel umgehend. Garantien sind daher teuer und der Garantiegeber verlangt stets eine Sicherheit für den Fall einer Inanspruchnahme. Es ist im Einzelfall das Sicherungsbedürfnis zu prüfen und die Form der Sicherheit abzuwägen.

    Garantien – Eine Welt des Formellen
    Garantien auf erstes Verlangen tönen verlockend, da sie vermeintlich einfach zu handhaben sind. Das kann täuschen: Zunächst ist der Garantietext zu prüfen, denn nicht jede Garantie ist abstrakt. Sodann ist die Gültigkeitsdauer im Auge zu behalten. Bei der Inanspruchnahme einer Garantie sind die formellen Vorgaben in der Garantieurkunde peinlich genau einzuhalten, andernfalls kann die Auszahlung verweigert werden (sog. Garantiestrenge). Auch ist entscheidend, auf welchem Weg und mit welcher Erklärung die Inanspruchnahme der Bank/Versicherung zugestellt werden muss (direkt, über eine Korrespondenzbank etc.). Hier lohnt sich eine vorgängige Prüfung.

    Eine Garantie wird in Anspruch genommen – Was ist zu tun?
    Bei der Ausstellung der Garantie ist darauf zu achten, dass die Bank/Versicherung sich verpflichtet, im Falle der Inanspruchnahme Mitteilung zu machen. Dies gibt dem Belasteten die Möglichkeit, der Bank/Versicherung die Auszahlung gerichtlich verbieten zu lassen. Zu bedenken ist aber, dass eine Auszahlung von den Gerichten nur untersagt wird, wenn die Inanspruchnahme offensichtlich rechtsmissbräuchlich ist. Die Hürden sind so hoch, dass die Auszahlung nur sehr selten verboten wird.

  • Erstes Schweizer Unternehmen schafft Managementgebühren für die Verwaltung von Pensionskassengeldern ab

    Erstes Schweizer Unternehmen schafft Managementgebühren für die Verwaltung von Pensionskassengeldern ab

    Die Managementgebühren werden abgeschafft und durch ein für die BVG-Versicherten vorteilhafteres neues Geschäftsführungshonorar ersetzt. Der Unternehmer Serge Aerne, empfand es als störend, dass die Managementgebühren für verwaltete Vermögen von BVG-Anlagestiftungen linear zu den verwalteten Vorsorgeeinlagen steigen, der Aufwand für die Verwaltung jedoch gleichbleibt oder nur marginal zunimmt. Diese in der Schweiz bisher gängige Gebührenpolitik ging bisher zu Lasten den BVG-Versicherten. Sie bezahlen indirekt hohe Gebühren für Management-Dienstleistungen, welche gemäss Aerne signifikant günstiger angeboten werden können. Das verwaltete Vorsorgevermögen der Versicherten wird dadurch geschmälert und bedeutet in der Konsequenz tiefere Renten.  

    Gebührenflut im Vorsorgemarkt wird gestoppt  
    Admicasa-Verwaltungsratspräsident Aerne, überzeugte den Verwaltungsrat der Unternehmung künftig ein neues, für die Versicherten vorteilhafteres Gebührenmodell («Gebührenmodell 23») einzuführen. Bei diesem Modell wird die pauschal verrechnete Managementgebühr, welche linear zu den wachsenden Einlagen zunimmt (Skaleneffekt) abgeschafft und durch ein für die Versicherten vorteilhafteres Geschäftsführungshonorar ersetzt. Das neue Honorar deckt einzig die effektiven Kosten des Vermögensverwalters ab. Der ökonomische Anreiz für den spezialisierten Verwalter von Vorsorgegeldern Admicasa liegt künftig in der Performance der Geldanlagen. Dies erspart den Versicherten hohe Kosten und die daraus resultierende Vermögensverminderung der Vorsorgegelder. Aerne definiert seine Zielsetzung deutlich: «Es ist mein Ziel die Gebührenflut im Vorsorgemarkt einzudämmen. Bisher wurde mit der Managementgebühr sehr viel Geld bei ungenügender Performance der Vorsorgeeinlagen verdient. Wir wollen dies ändern und leisten so einen direkten Beitrag zur Sicherung der Renten».  

    Immoblien-Anlagestiftung Terra Helvetica als Erstkunde im neuen Gebührenmodell  
    Die strategisch auf «Bezahlbares Wohnen» ausgerichtete Anlagestiftung Terra Helvetica hat als Erstkunde neue Verträge für das vorteilhaftere Gebührenmodell 23 der Admicasa HoldingAGunterzeichnet.AndréSchlatter,Präsidentdes Stiftungsratesder TerraHelvetica Immobilien-Anlagestiftung begrüsst das neue Modell ausdrücklich: «Wir haben lange auf ein solches Gebührenmodell warten müssen. Ab 1. Juni 2023 haben wir die Möglichkeit, dank tieferen Kosten für das Verwalten unserer Vorsorgegelder, den Versicherten Ende Jahr mehr gutschreiben zu können. Diese Initiative ist ein wichtiger und hoffentlich wegweisender Schritt, die anfallenden Managementkosten dauerhaft reduzieren zu können. Profitieren werden die aktuellen Beitragszahler/Innen und alle künftigen Rentnerinnen und Rentner».  

    Politik und Verwaltung sind gefordert 
    Für den Pensionskassen-Experten André Schlatter steht die Signalwirkung an die Finanzbranche im Vordergrund: «Es ist nicht überraschend, dass eine solche längst fällige Initiative ausgerechnet durch einen privaten Anbieter wie der Admicasa lanciert wird. Die Finanzbranche hat bisher einfach unanständig viel durch Managementgebühren aus Vorsorgegeldern verdient. Dieser Schritt kann zu einem Paradigmawechsel in der gesamten Branche führen». Der Stiftungsratspräsident der Immobilien-Anlagestiftung Terra Helvetica sieht auch die Politik und Verwaltung in der Pflicht. «Die Rentendiskussion dreht sich seit Jahrzehnten im Kreis. Auch die Finanzindustrie muss einen Beitrag gegenüber den Versicherten leisten».  

  • Meilenstein der Transparenz über Treibhausgasemissionen der Immobilienbranche

    Meilenstein der Transparenz über Treibhausgasemissionen der Immobilienbranche

    Immobilien sind nach dem Verkehr und der Industrie mit einem Anteil von 23.9% der drittgrösste Verursacher von Treibhausgasemissionen in der Schweiz. Zur Erreichung der Klimaziele von Netto-Null führt daher kein Weg an nachhaltigen Immobilien vorbei. Immobilien sieht man allerdings nicht an, ob sie umweltfreundlich sind oder nicht. Früh entstanden daher Labels und Ratings, die Auskunft geben sollen über die Nachhaltigkeit von Immobilien.

    Vergleichbarkeit ist zentral
    Was anfänglich viel zur Förderung und zum besseren Verständnis der Nachhaltigkeit von Immobilien beigetragen hat, ist mittlerweile selbst zum Problem geworden. Die Vielfalt von Labels und Initiativen im Nachhaltigkeitsbereich überfordert viele Marktteilnehmer. Zudem lassen sich die einzelnen Ratings kaum miteinander vergleichen. Etliche Ratings umfassen mehrere Dutzend Indikatoren, so dass letztlich nicht mehr klar ist, was sie überhaupt ausdrücken wollen. Viele Anlagegefässe im Immobilienbereich sind heute zudem als nachhaltig etikettiert und wenden ESG-Kriterien an, ohne dass jedoch Klarheit besteht, wie nachhaltig die jeweiligen Immobilien sind.

    Der Trend geht in Richtung Offenlegung von Umweltkennzahlen
    Anleger verlangen jedoch immer präzisere Informationen und wollen verschiedene Anlageprodukte nicht nur bezüglich Rendite oder Risiken, sondern auch bezüglich Nachhaltigkeit miteinander vergleichen können. Der Trend geht heute daher in Richtung direkter Offenlegung von Umweltkennzahlen, wie zum Beispiel Energieverbrauch oder Treibhausgasemissionen. Im letzten Jahr haben die Verbände AMAS und KGAST ihre Mitglieder zur Veröffentlichung der wichtigsten Kennzahlen in den Jahresberichten von Immobilienfonds und Immobilien-Anlagestiftungen mit Abschlussdatum ab Ende 2023 verpflichtet bzw. aufgefordert. 

    Weshalb braucht es einen Standard?
    Allerdings ist die Berechnung dieser Kennzahlen alles andere als einfach. Für dieselben Liegenschaften können unterschiedliche Werte resultieren, je nach Berechnungsmethodik. Eine Standardisierung ist daher nötig. REIDA hat sich dieser Aufgabe angenommen und einen Standard für die Ermittlung der wichtigsten umweltrelevanten Kennzahlen im Immobilienbereich erarbeitet. Nach diesem REIDA-Standard wurde im Jahr 2022 ein Benchmarking mit 3984 Bestandsliegenschaften beziehungsweise 36 Immobilienportfolios durchgeführt, die total über knapp 23 Mio. m2 Energiebezugsfläche verfügen.

    Was wurde gemessen?
    Erfasst und bilanziert werden nur real gemessene Verbrauchswerte. Dies stellt einen grossen Unterschied zu anderen Erhebungen dar, bei denen vielfach keine Verbrauchsdaten vorliegen und die daher zumeist mit berechneten Werten (Schätzungen auf Basis von Richtgrössen) operieren. Für jedes der Immobilienportfolios wird zusammen mit den Ergebnissen auch der Abdeckungsgrad ausgewiesen. Dieser beschreibt den Anteil der Liegenschaften im Portfolio, für welche gemessene Energieverbrauchsdaten vorliegen. Im Durchschnitt beträgt der Abdeckungsgrad aller 36 Portfolios 83.1%. Die Offenlegung des Abdeckungsgrades dient ebenfalls der Transparenz, ist aber noch wenig verbreitet. Eine Analyse der Jahresberichte von kotierten Immobilienfonds durch pom+Consulting im Jahr 2022 hat etwa ergeben, dass nur 25% derselben, quantitative Angaben zum Abdeckungsgrad enthielten.

    Benchmarking-Resultate und deren Einordung
    Der mittlere Energieverbrauch im REIDA-Benchmarking-Portfolio beläuft sich auf 97.4 kWh pro m² Energiebezugsfläche. Die Bandbreite liegt zwischen 59 und 146 kWh/ m². Für Portfolios am unteren Rand der Werte dürften Spezialsituationen verantwortlich sein – z.B. dass Single Tenants viel Energie selbst einkaufen, was gemäss aktueller Methodik in der Energiekennzahl noch nicht berücksichtigt wird. In einer Online-Umfrage der Universität Lausanne, die 66 Portfolios von institutionellen Investoren mit gut 31 Mio. m² Gebäudefläche analysiert hat, wurde für das Bezugsjahr 2020 ein etwas höherer Wert von 105.5 kWh/m² Energiebezugsfläche ausgewiesen – allerdings ohne Verwendung einer einheitlichen Berechnungsmethodik.

    Der Anteil der erneuerbaren Energie beträgt im REIDA CO2-Benchmarking im Durchschnitt 25.8%, bei einer Bandbreite von 13% bis 54%. Im Durchschnitt betragen die Treibhausgasemissionen der Portfolios, die am REIDA-Benchmarking teilgenommen haben, 13.1 kg CO2-Äquivalente pro m² Energiebezugsfläche. Das Benchmarking berücksichtigt neben Kohlendioxid auch alle anderen Treibhausgase, wie z.B. Methan oder Lachgas, und berechnet daraus CO2-Äquivalente (CO2e). Das REIDA-Portfolio 2022 erzielt damit einen sehr guten Wert – bei einer Bandbreite zwischen 4.1 und 22.4 kg CO2e/m². Die von der Universität Lausanne erhobene Stichprobe gelangte im Mittel zu einem Wert von 19.6 kg CO2e/m². Wiederum ist ein direkter Vergleich mangels einheitlicher Berechnungsmethodik nur mit Vorbehalt möglich.

    Angabe von Unsicherheitsbereichen
    Eine weitere Errungenschaft des REIDA-Benchmarkings ist die Angabe von Unsicherheitsbereichen. Denn die verwendeten Verbrauchs- und Emissionswerte sowie die Berechnungen sind stets mit Unsicherheiten behaftet (z.B. ungenaue Messsensoren, kleine Umrechnungsunschärfen von vermietbarer Fläche auf Energiebezugsfläche). Diese Unsicherheiten werden für jedes Portfolio aggregiert und auf Stufe der Kennzahlen in Form eines Unsicherheitsbereichs ausgewiesen, der anzeigt, wie verlässlich die Kennzahl ist. Die Angabe des Unsicherheitsbereichs erfolgt dabei als doppelte Standardabweichung, was bedeutet, dass der tatsächliche Wert mit einer Wahrscheinlichkeit von 95% im angegebenen Unsicherheitsbereich liegt. Bei der Kenngrösse der CO2e-Emissionsintensität weisen die einzelnen Portfolios Unsicherheitsbereiche von 0.3 bis zu 5.8 kg CO2e/m² auf.

    Neuer Standard für ESG-Reporting in der Schweiz
    Mit dem CO2-Benchmarking setzt REIDA einen neuen Standard und erreicht dadurch einen Meilenstein im ESG Reporting von Immobilien in der Schweiz. Der Standard soll zudem nicht nur hinsichtlich Methodik und Datenqualität laufend verbessert werden, sondern mit der Zeit auch bisher noch ausgeklammerte Aspekte der ökologischen Nachhaltigkeit umfassen. Eine der wichtigsten Pendenzen wird es sein, nicht nur die Betriebsphase von Immobilien abzudecken, sondern ihren gesamten Lebenszyklus abzubilden und insbesondere das Thema der grauen Energie einzubauen. Die Ergänzung von Ratings und Zertifikaten – die bezüglich Transparenz und Vergleichbarkeit Grenzen haben – sowie der Übergang zum direkten Ausweisen der eigentlichen Schlüsselkennzahlen sind damit in vollem Gange.

  • MV Invest intensiviert Nachhaltigkeits-Beratung

    MV Invest intensiviert Nachhaltigkeits-Beratung

    Die MV Invest AG hat die gesamten Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Swiss Sustainable Real Estate Index (SSREI) in einer eigenen Gesellschaft, der SSREI AG mit Sitz in Zürich, gebündelt. Der SSREI wurde zur Beurteilung der Nachhaltigkeit des Schweizer Immobilienbestands entwickelt und unterstützt die Eigentümerschaft dabei ihre Immobilien entsprechend den zunehmend verschärften Nachhaltigkeitsanforderungen auszurichten und deren langfristige Werthaltigkeit zu sichern.


    Elvira Bieri, die bereits bei der Konzeption und Einführung des SSREI federführend beteiligt war, konnte als Geschäftsführerin der SSREI AG gewonnen werden und kümmert sich seit dem 1. Januar 2022 zusammen mit Geraldine Hug um alle Belange des SSREI. Elvira Bieri fungiert zudem als Chief Sustainability Officer (CSO) der MV Invest AG.

    Darüber hinaus ergänzt Ulrich Kaluscha das Berater-Team der MV Invest AG. Er wird als Senior Advisor seine langjährige Erfahrung im Produkt- und Investment-Management von direkten und indirekten Immobilien einbringen. Einen besonderen Fokus wird er dabei auf die Integration von Nachhaltigkeits-Themen bei der Strukturierung und der Auswahl von indirekten Immobilienportfolien legen.
    MV Invest Geschäftsführer Roland Vögele sieht weiterhin einen steigenden Bedarf an Nachhaltigkeits-Beratung in der Immobilienbranche. Mit der klaren Positionierung der SSREI AG als Anbieter eines Schweizer Immobilien Nachhaltigkeits-Index und der Erweiterung des MV Invest-Teams um drei auf Nachhaltigkeitsthemen fokussierte Mitarbeiter sei MV Invest nunmehr bestens im Markt aufgestellt.

    Quelle MVInvest www.mvinvest.ch