Schlagwort: Initiative

  • Wie der Mieterverband den Wohnungsbau sabotiert

    Wie der Mieterverband den Wohnungsbau sabotiert

    Die Initiative des Mieterverbandes, für die am 3. Juni 2025 die Unterschriftensammlung begonnen hat, klingt auf den ersten Blick wie eine Wohltat: tiefere Mieten, mehr Schutz für die Mieterinnen und Mieter, mehr Mitspracherecht. Doch wer sich nicht von wohlklingenden Titeln blenden lässt, erkennt: Diese Initiative bekämpft Symptome – und zementiert die Ursachen.

    Natürlich sind steigende Angebotsmieten eine reale Belastung, vor allem in den Ballungszentren. Doch der Eindruck, es handle sich um eine Verschwörung der Vermieterseite, greift zu kurz. Die Zahlen sind eindeutig: Laut dem Bundesamt für Wohnungswesen fehlen jährlich bis zu 10’000 Wohnungen – bei gleichzeitiger Zunahme der Haushalte um rund 50’000 Einheiten. Dass die Angebotsmieten steigen, ist nicht überraschend – sondern Folge eines wachsenden Nachfrageüberhangs.

    Und genau hier liegt das Problem der Initiative. Sie will die Preisbildung administrativ korrigieren, anstatt die strukturellen Engpässe auf dem Wohnungsmarkt zu beseitigen. Eine Kappung der Renditen mag kurzfristig populär erscheinen – langfristig aber entzieht sie dem Wohnungsbau wichtige Investitionsanreize. Private Anleger – darunter Pensionskassen und Versicherungen – tragen heute einen grossen Teil der Neubautätigkeit. Wer ihre Rentabilität beschneidet, verschreckt Kapital und riskiert eine weitere Verknappung.

    Die Mär vom renditegierigen Investor greift ins Leere. Über die Hälfte der Mietwohnungen in der Schweiz gehört Pensionskassen, Versicherungen oder Vorsorgeeinrichtungen – also letztlich der Bevölkerung selbst. Wer ihre Rendite beschneidet, gefährdet unsere Altersvorsorge. Der Wohnungsmarkt ist kein Spielplatz für sozialromantische Experimente, sondern ein komplexes System, das Angebot und Nachfrage in Einklang bringen muss. Wer diesen Mechanismus aushebelt, löst keine Probleme – er verschärft sie.

    Auch das Vorkaufsrecht für den gemeinnützigen Wohnungsbau ist heikel. Es bedeutet faktisch eine Enteignung mit bürokratischem Umweg – und ein weiterer Schritt hin zu einem staatlich gelenkten Wohnungsmarkt. Ich warne davor: Ein solcher Eingriff mag ideologisch motiviert sein, aber praktisch bringt er vor allem Verzögerung und Ineffizienz. Gemeinnütziger Wohnungsbau hat seine Berechtigung, aber er ersetzt nicht das marktgetriebene Volumen, das wir dringend benötigen.

    Stattdessen braucht es realistische Lösungen. Der SVIT Schweiz hat mit seiner Wohnbauagenda 20 konkrete Forderungen formuliert: schnellere und koordinierte Bewilligungsverfahren, Abbau von Einsprachen, Förderung von Nachverdichtung und flächeneffizientem Wohnraum. Auch das Mietrecht selbst muss differenzierter werden: Es schützt zu stark die Bestandesmieter und zu wenig jene, die dringend eine Wohnung suchen. Das ist weder gerecht noch effizient.

    Kurzum: Die Wohnungsknappheit wird nicht durch mehr Regulierung, sondern durch mehr Wohnungen gelöst. Wer den Neubau behindert, egal ob aus ideologischer Überzeugung oder falschem Gerechtigkeitssinn, vergrössert letztlich nur die Kluft zwischen Angebot und Nachfrage – und schadet damit genau jenen, die er zu schützen vorgibt.

  • Unabhängig und selbstbestimmt: Die Initiative für eine souveräne Schweizer Immobilienwirtschaft

    Unabhängig und selbstbestimmt: Die Initiative für eine souveräne Schweizer Immobilienwirtschaft

    Reaktion auf die digitale Revolution
    Die Initialzündung für die Initiative kam durch die Erschütterung anderer Branchen, die von der digitalen Revolution überrollt wurden, wie etwa die Hotellerie durch Booking.com. Hoteliers sind mittlerweile gezwungen, auf dieser Plattform zu diktierten Konditionen zu inserieren. Dieses Beispiel zeigt: Wenn Akteure die Kontrolle über ihre Kundenschnittstellen und Daten verlieren, werden sie leicht zum Spielball der Marktführer.

    Am Beispiel der Hotellerie wissen wir, dass selbst grosse international tätige Unternehmen zu klein sind, um im Wettbewerb um Daten und Kundenschnittstellen eine dominante Rolle einzunehmen. Daher braucht es strategische Zusammenschlüsse, damit Rahmenbedingungen geschaffen werden können, die die Existenz aller Akteure nachhaltig sichern. Mit der Next Property AG ist ein solcher Zusammenschluss für die Immobilienwirtschaft entstanden. Die Initiative umfasst, seit der Lancierung im 2016, über 500 Aktionäre, welche die aktuellen Marktentwicklungen als bedrohlich einstufen und die Vision der Brancheninitiative unterstützen.

    Selbstbestimmung durch Datenhoheit
    «Daten sind Schlüsselressourcen. Wer die Daten kontrolliert, kontrolliert die Zukunft.», sagt Mario Facchinetti, mandatierter Geschäftsführer der Next Property AG. Der Ansatz ist klar: Die Kontrolle über Daten und Kundenschnittstellen in der Branche zu behalten, damit diese auch in Zukunft unabhängig und selbstbestimmt bleibt. Im Rahmen dieser Vision hat die Next Property AG im 2017 die Gelegenheit genutzt, um sich an der Immobilienplattform newhome.ch zu beteiligen. Durch dieses strategische Investment kann die Branche den Wettbewerb fördern und die Bedingungen sowie Ausrichtung des branchenfreundlichen Immobilienmarktplatzes aktiv mitgestalten.

    Bestätigung der Initiative
    Im 2021 fusionierten die führenden Schweizer Immobilienmarktplätze, was die Befürchtungen der Initianten bestätigte und die Bedeutung der Next Property AG, die sich für einen Markt mit gesunden Alternativen einsetzt, unterstrich. Somit wurde es wichtiger denn je, Immobilieninserate vorzeitig oder exklusiv auf newhome.ch zu publizieren. Damit liegt das Insertions- und Suchverhalten in der Kontrolle der Aktionäre. Sie haben es selbst in der Hand, ihre Objekte mit Vorlauf oder exklusiv auf der branchenfreundlichen Immobilienplattform zu inserieren und somit das Suchverhalten für professionell vermarktet Immobilien zu ihren Gunsten zu steuern.

    Digitalisierung: Fair statt zentralisiert
    Die Digitalisierung ist zentral für die Organisation von Prozessen und ein wesentlicher Faktor für die Zukunftsfähigkeit von Unternehmen. Sie darf jedoch nicht auf Kosten etablierter Wirtschaftsstrukturen und regionaler Arbeitsplätze gehen. Branchenakteure müssen sich gemeinsam dafür einsetzen, dass die digitale Wertschöpfung nicht zu stark zentralisierte Strukturen entwickelt. Stattdessen sollten sie sicherstellen, dass Marktteilnehmer ihre Existenzgrundlage sichern können, damit eine nachhaltige Entwicklung möglich ist. Für die Branche ist es wichtig, die Digitalisierung mit langfristiger Perspektive voranzutreiben, um deren Chancen zu nutzen und Risiken zu minimieren.

    Dank der Aktionäre der Next Property AG und ihrem Investment in die newhome.ch AG haben Schweizer Immobilienakteure eine erfolgsversprechende Chance die Kontrolle über ihre Daten und die digitale Kundenschnittstelle zu behalten und die Marktbedingungen mitzubestimmen.

  • Kanton Bern setzt auf Solarenergie entlang seiner Strassen

    Kanton Bern setzt auf Solarenergie entlang seiner Strassen

    Unter den Bewerbern konnten sich zwei Zusammenschlüsse aus den Kantonen Zürich und Basel durchsetzen, die mit ihrer Expertise und innovativen Ansätzen überzeugten. Die Vergabe der Projekte an das Konsortium der Elektrizitätswerke des Kantons Zürich (EKZ), Helion AG und mha gmbh sowie das Konsortium der Industriellen Werke Basel (IWB) und TNC Consulting AG (TNC) markiert einen entscheidenden Schritt zur Förderung erneuerbarer Energien in der Region.

    Insbesondere die Initiative des EKZ-Helion-mha Konsortiums, grossflächige Solarcarports an kantonalen Raststätten zu errichten, repräsentiert eine doppelte Innovation.

    Neben der Produktion sauberer Energie tragen diese Carports zur Reduzierung des Klimaanlageneinsatzes bei, indem sie Schatten spenden. Mit einer geplanten Kapazität von annähernd 8,5 Megawatt streben sie die Umsetzung von zehn Photovoltaikanlagen an und erkunden zudem die Möglichkeit, Solarpanels auf Lärmschutzwänden, Stützmauern und einer Brücke zu installieren.

    Das IWB-TNC Konsortium konzentriert sich auf die Installation von nahezu 1,8 Megawatt starken Photovoltaikanlagen in der Region Berner Oberland, verteilt auf verschiedene Strukturen wie Stützmauern und Brücken. Die Realisierbarkeit dieser Vorhaben wird durch umfassende Studien sichergestellt.

    Die ersten Planungsschritte für diese zukunftsweisenden Solaranlagen beginnen im April 2024, was den kantonalen Einsatz für die nationale Energiestrategie 2050 und das Erreichen des Netto-Null-Ziels bis 2040 unterstreicht. Dieses Auswahlverfahren unterstreicht den Wunsch des Kantons Bern, eine führende Rolle bei der Implementierung von Energielösungen einzunehmen und fördert zugleich die Beteiligung von lokalen Akteuren an der Energiewende.

  • Nationalrat gegen schweizweite Einführung einer Mietformularpflicht

    Nationalrat gegen schweizweite Einführung einer Mietformularpflicht

    Die grosse Kammer gab am Dienstag der Initiative von alt Nationalrätin Natalie Imboden (Grüne/BE) keine Folge – mit 116 zu 71 Stimmen bei 4 Enthaltungen. Eine bürgerliche Mehrheit aus SVP, FDP und Mitte setzte sich durch. Mit dem Nein ist die parlamentarische Initiative erledigt.

    Michael Töngi (Grüne/LU) argumentierte erfolglos, dass die Mietformularpflicht die Transparenz im Mietwesen verbessern würde. Heute würden bei Mieterwechseln oft die Preise erhöht – es resultiere eine «viel zu hohe Rendite». Mit der systematischen Bekanntgabe der Höhe der Miete des Vormieters oder der Vermieterin könnten sich Mieterinnen und Mieter einfacher gegen missbräuchliche Mieten wehren.

    Philipp Matthias Bregy (Mitte/VS) hielt im Namen der obsiegenden Kommissionsmehrheit fest, dass es den Kantonen bereits heute freistehe, ein Formular zum Anfangszins der vormietenden Partei für ihren Kanton einzuführen. Die Formularfrage auf eidgenössischer Ebene zu regeln, widerspreche dem Gedanken des Föderalismus.

    «Alles in allem schafft der Vorschlag mehr Bürokratie», so Bregy. Mieterinnen und Mietern stünden bereits heute gesetzliche Instrumente zur Anfechtung des Anfangsmietzinses zur Verfügung. Des Weiteren wies er darauf hin, dass es auch in den Kantonen mit Formularpflicht nicht zu sinkenden Mietpreisen oder zu erhöhter Transparenz gekommen sei.

  • Nationalrat gegen schweizweite Einführung einer Mietformularpflicht

    Nationalrat gegen schweizweite Einführung einer Mietformularpflicht

    Die grosse Kammer gab am Dienstag der Initiative von alt Nationalrätin Natalie Imboden (Grüne/BE) keine Folge – mit 116 zu 71 Stimmen bei 4 Enthaltungen. Eine bürgerliche Mehrheit aus SVP, FDP und Mitte setzte sich durch. Mit dem Nein ist die parlamentarische Initiative erledigt.

    Michael Töngi (Grüne/LU) argumentierte erfolglos, dass die Mietformularpflicht die Transparenz im Mietwesen verbessern würde. Heute würden bei Mieterwechseln oft die Preise erhöht – es resultiere eine „viel zu hohe Rendite“. Mit der systematischen Bekanntgabe der Höhe der Miete des Vormieters oder der Vermieterin könnten sich Mieterinnen und Mieter einfacher gegen missbräuchliche Mieten wehren.

    Philipp Matthias Bregy (Mitte/VS) hielt im Namen der obsiegenden Kommissionsmehrheit fest, dass es den Kantonen bereits heute freistehe, ein Formular zum Anfangszins der vormietenden Partei für ihren Kanton einzuführen. Die Formularfrage auf eidgenössischer Ebene zu regeln, widerspreche dem Gedanken des Föderalismus.

    „Alles in allem schafft der Vorschlag mehr Bürokratie“, so Bregy. Mieterinnen und Mietern stünden bereits heute gesetzliche Instrumente zur Anfechtung des Anfangsmietzinses zur Verfügung. Des Weiteren wies er darauf hin, dass es auch in den Kantonen mit Formularpflicht nicht zu sinkenden Mietpreisen oder zu erhöhter Transparenz gekommen sei.

  • Neue Lärmvorschriften im Interesse der Siedlungsentwicklung nach innen

    Neue Lärmvorschriften im Interesse der Siedlungsentwicklung nach innen

    Die Umweltkommission des Ständerates (UREK-S) hat einstimmig ihre Unterstützung für die Revision des Umweltschutzgesetzes ausgesprochen, nachdem sie umfangreiche Anhörungen von Kantonen und Interessenvertretungen durchgeführt hat. Die Revision betrifft verschiedene Umweltthemen, darunter Lärmschutz, Altlasten und strafrechtliche Aspekte. Die UREK-S hat sich bereits auf Entscheidungen bezüglich des Bauens in lärmexponierten Gebieten festgelegt und unterstützt die Schaffung klarer lärmrechtlicher Kriterien für Baubewilligungen. Dies soll die Rechtssicherheit für Bauprojekte in lärmbelasteten Gebieten erhöhen und das Ziel der Siedlungsentwicklung nach innen voranbringen.

    Die Kommission schlägt vor, Baugenehmigungen unter bestimmten Bedingungen zu erteilen, selbst wenn die Immissionsgrenzwerte überschritten werden. Eine Möglichkeit ist, den Grenzwert in mindestens der Hälfte der lärmempfindlichen Räume an einem Fenster einzuhalten. Alternativ kann dies auf einen lärmempfindlichen Raum pro Wohnung beschränkt werden, wenn ein ruhiger Außenraum vorhanden ist. Die Kommission hat auch beschlossen, dass die Grenzwerte am offenen Fenster nicht eingehalten werden müssen, wenn eine kontrollierte Wohnraumlüftung vorhanden ist.

    Eine Minderheit in der Kommission hält diese Lockerungen des Lärmschutzes für zu weitreichend und plädiert für einen strengeren Schutz vor Lärm. Sie schlägt vor, dass der Grenzwert grundsätzlich in jedem lärmempfindlichen Raum an einem Fenster eingehalten werden muss. Ist dies nicht möglich, könnte dies auf die Hälfte der lärmempfindlichen Räume beschränkt werden, sofern ein ruhiger Außenraum zur Verfügung steht.

    In Bezug auf die Ausweisung von Bauzonen und Änderungen von Nutzungsplänen unterstützt die Kommission den Bundesrat darin, Ausnahmen von der Einhaltung der Belastungsgrenzwerte zuzulassen, unter der Voraussetzung, dass bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Eine Minderheit in der Kommission fordert, den Städten und Gemeinden mehr Kompetenzen bei der Anordnung von Maßnahmen zu geben, während eine andere Minderheit Lärmobergrenzen auf Gesetzesstufe für Ausnahmen bei der Ausweisung neuer Bauzonen oder Änderungen von Nutzungsplänen festlegen möchte.

    Schließlich wird von einer Minderheit verlangt, den Lärmschutz während der Nachtzeiten sicherzustellen. In Bezug auf die Biodiversitätsinitiative bleibt die Kommission bei ihrer Entscheidung, nicht auf den indirekten Gegenentwurf zur Initiative einzutreten. Die Mehrheit der Kommission ist der Ansicht, dass das bestehende Recht ausreichend Schutz für Flächen mit hoher Biodiversität bietet. Eine Minderheit plädiert jedoch für den indirekten Gegenentwurf. Die Kommission empfiehlt schließlich die Ablehnung der Biodiversitätsinitiative.

    Die Kommission hat auch die Detailberatung zur parlamentarischen Initiative „Stärkung der Schweizer Kreislaufwirtschaft“ aufgenommen und wird die Beratung fortsetzen. Darüber hinaus hat sie ein Postulat eingereicht, das die Anwendung des Verursacherprinzips bei Rücksendungen im Online-Versandhandel prüfen soll. Die Kommission tagte unter dem Vorsitz von Ständerätin Adèle Thorens Goumaz und teilweise in Anwesenheit von Bundesrat Albert Rösti in Bern.

  • Mietrecht zugunsten von Eigentümern an angepasst

    Mietrecht zugunsten von Eigentümern an angepasst

    Der Ständerat hat am Montag zwei Vorlagen der Rechtskommission des Nationalrats (RK-N) zugestimmt, welche die grosse Kammer schon im März guthiess. Sie müssen nun noch in die Schlussabstimmungen am Ende der Herbstsession.

    Bei der Untervermietung von Räumlichkeiten sollen Vermieterinnen und Vermieter neu explizit schriftlich Untervermietungen zustimmen müssen. Zudem sollen die Vermieter in Zukunft ein ausserordentliches Kündigungsrecht erhalten, wenn der Mieter die Voraussetzungen für die Untermiete nicht einhält.

    Neu soll der Vermieter die Untermiete auch verweigern können, wenn eine mehr als zweijährige Dauer dieser Untervermietung geplant ist. Dieser Vorlage stimmte der Ständerat mit 25 zu elf Stimmen zu. Sie geht zurück auf eine parlamentarische Initiative des ehemaligen Zürcher SVP-Nationalrats Hans Egloff, des Präsidenten des Hauseigentümerverbands der Schweiz (HEV).

    Er argumentierte, Untervermietungen seien eigentlich für Fälle gedacht, in denen jemand das Zuhause übergangsweise verlasse. Dies etwa, weil er oder sie ins Ausland gehe und danach wieder nach Hause zurückkehren wolle.

    Die Rk-N begründete die Änderungen auch mit den um sich greifenden Untervermietungen für die Wohnungsvermietungsplattform Airbnb. Vor allem in Städten würden günstige Altbauwohnungen vielfach zu Mietzinsen untervermietet, die beträchtlich über dem vom Hauptmieter bezahlten Mietzins liegen. Manchmal würden Mietobjekte zu haarsträubenden Preisen an mehrere Untermieter weitervermietet.

    Links-grüne Minderheit ohne Chance
    Mit 29 zu elf Stimmen bei zwei Enthaltungen hiess der Ständerat die Vorlage zum Eigenbedarf bei Mietwohnungen gut.

    Konkret soll neu eine Kündigung der Mieträumlichkeiten nicht mehr bei einem „dringenden“ Eigenbedarf des Besitzers möglich sein, sondern wenn der Eigentümer „einen bei objektiver Beurteilung bedeutenden und aktuellen Eigenbedarf“ geltend machen kann. Die Befürworter dieser Änderung erhoffen sich davon eine Beschleunigung von Verfahren bei Streitigkeiten.

    Auch diese Vorlage stammt von der RK-N und geht auf eine parlamentarische Initiative des ehemaligen Tessiner FDP-Nationalrats Giovanni Merlini zurück. Wie schon im März im Nationalrat stimmte eine links-grüne Minderheit auch im Ständerat gegen die beiden Änderungen respektive wollte nicht eintreten.

    Diese Minderheit findet, die Position der Mietenden bei der Untermiete und der Kündigung wegen Eigenbedarf werde einseitig geschwächt. Der Genfer SP-Ständerat Carlo Sommaruga, Präsident des Schweizerischen Mieterinnen- und Mieterverbands, sprach von einer „Salamitaktik“ der Eigentümer, welche die Vorstösse für Änderungen des Mietrechts vervielfachten.

    Auch Formvorschriften gelockert
    Der Ständerat hiess im Weiteren zwei Anpassungen des Obligationenrechts zu Formvorschriften im Mietrecht gut. So soll in Zukunft für die Mitteilung einer Zinserhöhung eine auf mechanischem Weg nachgebildete Unterschrift auf dem offiziellen Formular ausreichen.

    Zudem soll für die Mitteilung von Mietzinserhöhungen, die in einer Vereinbarung über gestaffelte Mietzinse vorgesehen sind, künftig die schriftliche Form genügen. Bisher muss dafür ein amtliches Formular verwendet werden.

    Auch diese Vorlage wurde von der Rechtskommission des Nationalrats (RK-N) ausarbeitet. Bei der Mitteilung einer Mietzinserhöhung hielt das Bundesgericht 2003 fest, dieses Formular müsse handschriftlich unterzeichnet sein. Eine Nachbildung sei nur unter bestimmten Bedingungen zulässig.

    Auch diese Vorlage muss noch in die Schlussabstimmungen. Sie geht zurück auf Parlamentarische Initiativen von Nationalrat Olivier Feller (FDP/VD) und alt Nationalrat Karl Vogler (Mitte/OW), welche die Kommission in einem Gesetzesprojekt vereinte.

    Die Rk-N argumentierte, die Änderung würde für institutionelle Vermieter wie etwa Pensionskassen den Verwaltungsaufwand reduzieren. Die Rechte der Mieterinnen und Mieter würden nicht eingeschränkt.

  • Park Innovaare startet neues Kompetenzzentrum

    Park Innovaare startet neues Kompetenzzentrum

    Der Switzerland Innovation Park Innovaare in Villigen richtet ein neues Kompetenzzentrum für High-Tech-Ausrüstungen ein. Dafür arbeitet er mit seinen beiden Mitgliedern Paul Scherrer Institut und VDL Enabling Technologies Group zusammen.

    Diese Initiative bildet laut einer Medienmitteilung einen neuartigen Industrie- und F&E-Cluster im Innovation Park Innovaare. Er nutzt die sektorübergreifenden Synergien zwischen der Deep-Tech-Grundlagenforschung des PSI und den Engineering-Fähigkeiten von VDL ETG und soll den Park-Mitgliedern und dem gesamten Ökosystem Grundlagentechnologien im industriellen Massstab bereitstellen. Der anfängliche Schwerpunkt liegt auf Anwendungen in der Halbleitermesstechnik, Inspektion und Analytik sowie der optischen Kommunikation, heisst es weiter.

    „VDL ETG als Mitglied im Park Innovaare zu haben, ist ein grossartiger Startschuss, um unser wachsendes Ökosystem zu nähren“, wird Park Innovaare-CEO Robert Rudolph zitiert. Ton Pejnenburg, CTO bei VDL ETG, sagt: „Park Innovaare ist als Top-Deep-Tech-Innovationszentrum für uns von entscheidender Bedeutung, um unsere Ziele bei der Entwicklung der nächsten Generation von Hightech-Modulen für die Halbleiterfertigung sowie für Analyseinstrumente und Satellitentechnik zu erreichen.“ Der Park biete Zugang zur Schnittstelle zwischen der Grundlagenforschung am PSI und ihrer Anwendung durch die verschiedenen Industriepartner.

    Der Park Innovaare ist einer von fünf Standorten von Switzerland Innovation und fokussiert auf die Innovationsschwerpunkte Beschleunigertechnologien, Advanced Materials & Processes, Mensch und Gesundheit sowie Energie.

  • Bundesrat schlägt massvolle Lockerung des Zweitwohnungsgesetzes vor

    Seit dem 1. Januar 2016 ist das Zweitwohnungsgesetz (ZWG) in Kraft. In Gemeinden mit einem Zweitwohnungsanteil von über 20 Prozent dürfen seither keine zusätzlichen Ferienwohnungen mehr gebaut werden. Zudem gelten für sogenannte altrechtliche Wohnungen spezifische Regeln. Altrechtliche Wohnungen sind Objekte, die vor der Volksabstimmung über die Zweitwohnungsinitiative im Jahr 2012 erstellt wurden. Solche Wohnungen sind in der Nutzung frei und dürfen heute bei einem Umbau um maximal 30 Prozent vergrössert werden. Bei einem vollständigen Abriss und Wiederaufbau hingegen ist eine solche Erweiterung nicht zulässig.

    Diese Ungleichbehandlung will der Bundesrat beseitigen. Er schlägt dem Parlament vor, die Vergrösserung der Fläche um maximal 30 Prozent auch im Falle eines Abrisses und Wiederaufbaus zu erlauben. Denn oft ist die Grenze zwischen Umbau einerseits und Abriss und Wiederaufbau andererseits schwer zu ziehen.

    Der Bundesrat empfiehlt diese Änderung in seiner am 16. August verabschiedeten Stellungnahme zur Umsetzung der Parlamentarischen Initiative 20.456 von Nationalrat Martin Candinas (Mitte, GR). Der Vorstoss verlangt eine Lockerung des Zweitwohnungsgesetzes, die weiter geht als die Empfehlung des Bundesrats. So soll es künftig möglich sein, bei einem Abriss und Wiederaufbau nicht nur die Fläche um maximal 30 Prozent zu vergrössern. Neu soll bei allen Vergrösserungen auch der Bau von zusätzlichen Wohnungen und Gebäuden erlaubt sein. Die zuständigen Kommissionen von National- und Ständerat haben der Parlamentarischen Initiative im Jahr 2021 zugestimmt. Der Gesetzesentwurf liegt nun vor.

    Dem Bundesrat geht dieser Entwurf zu weit. In seiner Stellungnahme hält er fest, dass in den betreffenden Gemeinden der Bau von zusätzlichen Zweitwohnungen und Gebäuden in einen gewissen Konflikt mit der Bundesverfassung trete. Der Bundesrat schlägt deshalb vor, dass zusätzliche Wohnungen, die im Rahmen einer Vergrösserung entstehen, ausschliesslich als Erstwohnungen zu nutzen sind.

    Mit seinem Vorschlag berücksichtigt er, dass in einigen touristischen Gemeinden die Wohnungssituation für die lokale Bevölkerung sehr angespannt ist. Dies zeigt der aktuelle Monitoring-Bericht zum ZWG vom Mai 2023. Die Nachfrage nach Zweitwohnungen in touristischen Hot-Spots ist sehr hoch. Deshalb ist es für Eigentümerinnen und Eigentümer finanziell äusserst interessant, altrechtliche Wohnungen als Zweitwohnungen zu verkaufen oder zu vermieten. Werden die Bestimmungen für die Schaffung neuer Wohnungen gelockert, werden die Sanierung oder der Neubau solcher altrechtlichen Wohnungen und deren Umnutzung zu einer Zweitwohnung noch attraktiver. Dies will der Bundesrat im Interesse der lokalen Bevölkerung verhindern. Für diese sind die Wohnungspreise häufig unerschwinglich geworden.