Schlagwort: Innenverdichtung

  • Wie viel Vergangenheit verträgt die Verdichtung?

    Wie viel Vergangenheit verträgt die Verdichtung?

    Die Siedlung Brunnergut entstand in zwei Etappen Mitte der 1950er- und frühen 1960er-Jahre und markiert den Übergang zur funktionalistischen, automobilen Stadt. Als eines der ersten Winterthurer Wohnensembles mit Tiefgarage ersetzte sie die Villa Malabar und prägte ein ganzes Blockinnere zwischen Lind-, Kreuz-, Sulzberg- und St.-Georgenstrasse neu. Schon das Baugesuch von 1954 löste eine heftige Kontroverse aus. Frühe Debatten über Dichte, Verkehr und Stadtbild, wie sie heute die ganze Agglomeration beschäftigen.​

    2016 nahm die Stadt Winterthur Brunnergut in das Inventar der schutzwürdigen Bauten auf, 2018 folgte der Eintrag ins kantonale Inventar der Denkmalschutzobjekte von überkommunaler Bedeutung. Damit war klar, die Siedlung gilt nicht nur als Alltagsarchitektur, sondern als Ensemble mit baukulturellem und sozialgeschichtlichem Gewicht, das bei jeder weiteren Planung mitzudenken ist.​

    Juristisches Pingpong um den Schutz
    Mit der kantonalen Entlassung 2024 wollte die Baudirektion den Schutzstatus wieder lockern. Gestützt auf ein Gutachten der Kantonalen Denkmalpflegekommission und späteren Ergänzungen. Der Zürcher Heimatschutz focht das an, das Baurekursgericht forderte bereits in diesem Verfahren ein Ergänzungs- oder Obergutachten und kritisierte Lücken in der fachlichen Beurteilung.​

    Parallel plante der Winterthurer Stadtrat, Brunnergut auch aus dem kommunalen Inventar zu streichen. Dagegen reichte der Zürcher Heimatschutz erneut Rekurs ein. Im Entscheid vom 6. November 2025 hält das Baurekursgericht nun fest, die Stadt stützte sich unzulässig einseitig auf das KDK-Gutachten, der Sachverhalt sei für eine Inventarentlassung nicht genügend abgeklärt. Die Richter verlangen ein Gutachten einer unabhängigen, bisher nicht involvierten Fachperson. Ein deutliches Signal für höhere Anforderungen an die Begründung von Entschutz-Entscheiden.​

    Mehr als eine Fachfrage der Denkmalpflege
    Im Zentrum der Kritik stehen nicht nur formale Mängel, sondern auch inhaltliche Lücken. Unpräzise Pläne, ungenügende Auseinandersetzung mit den im Inventarblatt ausgewiesenen Qualitäten und eine zu knappe Würdigung der sozial- und wirtschaftsgeschichtlichen Bedeutung. Konkret bemängelt das Gericht, dass die Rolle der Siedlung als frühes Beispiel dichter, autoorientierter Nachkriegsmoderne und als Teil der Winterthurer Siedlungsgeschichte nicht seriös in den Vergleich mit anderen Anlagen einbezogen wurde.​

    Für Stadtplanung und Immobilienwirtschaft ist Brunnergut damit weit mehr als ein Einzelfall. Das Verfahren zeigt, wie stark Inventarentscheide heute juristisch und fachlich unterlegt sein müssen, wenn sie in einem Umfeld von Wohnraummangel, Verdichtungsdruck und politisch aufgeheizten Debatten um Einsprachen und Heimatschutz bestehen sollen.​

    Was der Fall für zukünftige Projekte bedeutet
    Der Zürcher Heimatschutz wertet den Entscheid als Stärkung des Inventargedankens. Inventare sind nicht blosse Listen, sondern Planungsinstrumente, deren Abbau hohe Anforderungen erfüllt haben muss. Für Städte wie Winterthur bedeutet das, wer nachträglich Schutz aufheben will, muss transparent darlegen, weshalb baukulturelle, städtebauliche und sozialgeschichtliche Argumente weniger stark wiegen als die Interessen von Verdichtung, Erneuerung oder Rendite.​

    Für Investoren, Eigentümer und Planer steigt damit die Bedeutung sauber dokumentierter Bestandesaufnahmen und frühzeitiger Einbindung der Denkmalpflege. Gerade bei Siedlungen der Nachkriegszeit, die lange als „gewöhnlicher“ Bestand galten. Brunnergut macht sichtbar, dass die zweite Hälfte des 20. Jahrhunderts zunehmend als Teil des baukulturellen Erbes verstanden wird und dass der Weg zu Umnutzung oder Ersatzneubau künftig öfter über unabhängige Fachgutachten und sorgfältig austarierte Schutzkonzepte führen wird.​

  • Zwischen Stabilität, Wohnraumschutz und Wachstumsdruck

    Zwischen Stabilität, Wohnraumschutz und Wachstumsdruck

    Aktuelle Stimmung der Basler Immobilienwirtschaft
    Die Ausgangslage präsentiert sich ambivalent. Einerseits herrschen in Basel eine grosse wirtschaftliche Stabilität und eine starke realwirtschaftliche Basis, wie aktuelle Marktanalysen bestätigen. Andererseits drückt der Schuh bei der eigentlichen Produktion von Wohnraum. Im internationalen Vergleich, etwa mit Paris, San Francisco oder London, ist die Kostenbelastung für Wohnen im Verhältnis zu den Löhnen in Basel zwar noch moderat. Doch die Stimmung ist getrübt. Der Wohnungsproduktion geht es nicht gut. Das liegt weniger an fehlenden Investoren, sondern vielmehr an komplexen Planungsprozessen und hausgemachten Hürden.

    Herausforderung Wohnraumschutz
    Ein zentrales Thema der Debatte ist der Basler «Wohnraumschutz». Das Gesetz, ursprünglich gedacht, um die Sozialverträglichkeit von Sanierungen zu sichern und Mieter zu schützen, erweist sich in der Praxis als Investitionshemmnis.

    Kritisiert wird, dass der Wohnschutz zwar gut gemeint ist, aber faktisch das Angebot verknappt. Wenn Sanierungen durch überbordende Vorgaben unwirtschaftlich werden, finden sie schlicht nicht statt. Zwar wurden bereits Anpassungen an der Verordnung vorgenommen, um beispielsweise energetische Erneuerungen zu erleichtern, doch die Unsicherheit bleibt. Es kommen weniger neue Wohnungen auf den Markt, während die Zuwanderung anhält. Dies verschärft genau jene Knappheit, die man eigentlich bekämpfen wollte. Wer heute eine Wohnung sucht, sei es wegen Familiären belangen, Jobwechsel oder Zuzug, der trifft auf einen ausgetrockneten Markt und hohe Preise. Die Regulierung schützt somit den Bestand, benachteiligt aber jene, die neu in den Markt eintreten wollen.

    Learnings für andere Kantone
    Der Blick über die Kantensgrenzen zeigt, Basel dient derzeit eher als Warnung denn als Vorbild in Sachen Regulierung. Die Einführung strenger Schutzbestimmungen erinnert an Fehler der Vergangenheit (Zins- und Regulierungspolitik vor 40 Jahren). Die Lehre für andere Kantone lautet deshalb, man darf das Angebot nicht künstlich verknappen, wenn die steigt.

    Ein weiteres Phänomen ist die Umnutzung von Büroflächen. Was vor vier Jahren aufgrund der Renditeerwartungen noch kaum denkbar war, wird durch gestiegene Zinsen und veränderte Büromärkte plötzlich attraktiv. Doch diese Transformationen schaffen meist keinen günstigen Wohnraum, sondern eher hochpreisige Angebote.

    Basel in der 10-Millionen-Schweiz
    Die Schweiz wächst und Basel wächst mit. Die Stadt verfügt über enorme Potenziale durch ehemalige Industrieareale (z. B. Klybeck Plus) und Transformationsgebiete. Investoren wären bereit, diese Flächen zu entwickeln und zu verdichten. Doch die Problematik ist die Zeitdauer. Planungsprozesse, wie jene für das Klybeck-Areal, ziehen sich über 5 bis 6 Jahre hin, bevor überhaupt gebaut werden kann.

    Für eine Schweiz mit 10 Millionen Einwohnern ist die Innenverdichtung alternativlos. Dabei müssen Kompromisse gefunden werden, wie etwa bei der «Klimakardinals»-Initiative. Areale über 30’000 m² sollen dichter bebaut werden dürfen, müssen dafür aber strenge ökologische und soziale Kriterien erfüllen. Wichtig ist hier das Verständnis für die Investorenseite, insbesondere Pensionskassen. Diese verwalten Treuhandgelder für die Altersvorsorge und können Wohnraum nicht einfach quersubventionieren. Planungssicherheit ist hier die härteste Währung.

    Zukunft und Lösungsansätze
    Wie sieht die Zukunft aus? Die Branche fordert vor allem Beschleunigung und Flexibilität. Ähnlich wie in Deutschland sollten wir den Planungs-Turbo diskutieren und es bräuchte Mechanismen, um Bewilligungsverfahren drastisch zu verkürzen. Die Immobilien der Zukunft müssen flexibel sein. Was heute ein Büro ist, muss morgen eine Wohnung sein können und übermorgen vielleicht wieder ein Büro oder eine Logistikfläche. Fragmentierte Monostrukturen sind nicht mehr zeitgemäss. Die Angst vor dem Wachstum muss einer Gestaltungslust weichen. Qualität entsteht durch gute Innenverdichtung und Nutzungsmischung, nicht durch Stillstand.

    Die Mittel und das Kapital wären vorhanden, um den Basler Wohnraummangel zu lindern. Was fehlt, ist ein regulatorisches Umfeld, das Investitionen ermöglicht statt verhindert und ein Planungsprozess, der mit der Geschwindigkeit der gesellschaftlichen Veränderungen Schritt hält.

  • Wohnungsmarkt verliert an Liquidität

    Wohnungsmarkt verliert an Liquidität

    Die Zahl der auf den wichtigsten Immobilienportalen ausgeschriebenen Mietwohnungen ist zwischen April 2023 und März 2024 im Jahresvergleich um 13 Prozent auf 340’000 Inserate gesunken, informieren Swiss Real Estate Institute, SVIT Schweiz und der Schweizerische Hauseigentümerverband (HEV) in ihrem aktuellen Online-Wohnungsindex. «Mieter bleiben in ihren Wohnungen, weil sie keine neue zu vergleichbaren Mietzinsen finden, was wiederum das Angebot verkleinert», heisst es dort. Dabei haben die Immobilienfachleute der drei Organisationen insbesondere beim Angebot an kleinen bis mittelgrossen günstigen Wohnungen einen Rückgang ausgemacht. Bei grossen Wohnungen ist das Angebot dagegen gestiegen.

    In der Berichtsperiode wurden schweizweit rund 625’000 Umzüge gezählt, das sind 75’000 Umzüge weniger als im Vorjahreszeitraum. Die Tatsache, dass die Bestandsmieten im Berichtszeitraum weniger stark gestiegen sind als die Angebotsmieten, verstärke diesen Lock-in-Effekt, so die Immobilienfachleute. Dadurch verliert der Wohnungsmarkt an Liquidität.

    Trotz des gesunkenen Angebots an Objekten haben sich die Insertionszeiten für Mietwohnungen aber nur wenig verkürzt. Es sei also nicht schwieriger geworden, eine neue Wohnung zu finden, erläutern die Immobilienfachleute. Interessierte müssten jedoch wahrscheinlich tiefer in die Tasche greifen oder den Flächenverbrauch verkleinern.

    Steigende Mieten führten zu einer sinkenden Wohnfläche pro Kopf, erläutert Studienleiter Peter Ilg vom Swiss Real Estate Institute. «Dies führt zu weniger Wohnungsknappheit in den Städten, zudem wird mit weniger Wohnflächenkonsum pro Kopf die allseits angestrebte Innenverdichtung erreicht.»