Schlagwort: Justiz

  • Neues Gerichtsgebäude für Kreisgericht St.Gallen

    Neues Gerichtsgebäude für Kreisgericht St.Gallen

    Seit 1996 ist das Kreisgericht St. Gallen auf zwei Standorte verteilt. Eine Lösung, die nie für die Dauer gedacht war. Während die Büros in der Liegenschaft Bohl 1 untergebracht sind, finden die Gerichtssitzungen an der Neugasse 3/5 statt. Diese Teilung erschwert nicht nur die Arbeitsabläufe, sondern entspricht auch nicht mehr den heutigen Anforderungen an Sicherheit und Funktionalität. Mit dem geplanten Umzug in die Liegenschaft Schützengasse 1 soll das Gericht nun endlich ein modernes und zusammenhängendes Zuhause erhalten.

    Ein Gebäude für die Zukunft
    Die Schützengasse 1 befindet sich im Besitz des Kantons St. Gallen und wird für den neuen Zweck umfassend instandgesetzt und energetisch saniert. Die Machbarkeitsstudie hat bestätigt, dass sich das Gebäude optimal für die Bedürfnisse eines modernen Gerichtsbetriebs eignet. Durch die Zusammenführung aller Dienstleistungen an einem Standort können nicht nur die Arbeitsabläufe vereinfacht, sondern auch die Sicherheitsanforderungen zeitgemäss umgesetzt werden. Die heutige Mietlösung an der Neugasse 3/5 wird damit obsolet, was langfristig finanzielle Vorteile für den Kanton bringt.

    Finanzierung und Kosten im Überblick
    Die Gesamtkosten für das Vorhaben belaufen sich auf rund 27 Millionen Franken. In diesem Betrag sind 8,5 Millionen Franken für den Übertrag der Liegenschaft vom Finanz- ins Verwaltungsvermögen enthalten. Die eigentlichen Kosten für die Instandsetzung und Umnutzung des Gebäudes betragen laut Grobkostenschätzung 19,5 Millionen Franken. Diese Investition wird ergänzt durch eine einmalige Entschädigungszahlung der Stadt St. Gallen in Höhe von 780’000 Franken. Der Wegfall der Mietkosten für die Neugasse 3/5 sorgt zudem für eine nachhaltige Entlastung der kantonalen Finanzen.

    Baubeginn und Zeitplan
    Das Bauvorhaben soll im Jahr 2027 starten. Die Fertigstellung und der Bezug sind für Ende 2028 geplant. Damit wird das Kreisgericht St. Gallen in absehbarer Zeit über ein Gebäude verfügen, das nicht nur den heutigen Anforderungen entspricht, sondern auch künftigen Entwicklungen im Justizbereich Rechnung trägt.

    Das grösste Kreisgericht des Kantons
    Mit jährlich rund 3’300 Gerichtsverfahren ist das Kreisgericht St. Gallen das bedeutendste der sieben Kreisgerichte des Kantons. Es behandelt Fälle in den Bereichen Zivil- und Strafrecht und verfügt über ein eingespieltes Team von aktuell 43 festangestellten Mitarbeitenden. Dazu zählen Kreisrichterinnen und Kreisrichter, Gerichtsschreiberinnen und Gerichtsschreiber sowie Kanzleipersonal und Auditorinnen und Auditoren. Bei der Behandlung der Fälle wirken zudem 14 nebenamtliche Kreisrichterinnen und Kreisrichter mit. Für diese umfassenden Aufgaben braucht es eine Infrastruktur, die den heutigen Anforderungen an Effizienz, Sicherheit und Flexibilität gerecht wird.

    Sicherheit als integraler Bestandteil
    Neben der Zusammenlegung der Standorte ist vor allem das Sicherheitsdispositiv ein zentrales Element des Projekts. Gerichtsbetriebe müssen heute hohen Standards genügen, um die Integrität von Verfahren und den Schutz aller Beteiligten sicherzustellen. Die neue Liegenschaft wird so umgebaut, dass diese Anforderungen erfüllt und alle sicherheitsrelevanten Aspekte berücksichtigt werden können.

    Ein Gewinn für alle Beteiligten
    Der geplante Umzug des Kreisgerichts St. Gallen bedeutet nicht nur eine Aufwertung für den Justizstandort, sondern auch eine nachhaltige Investition in die Qualität und Zukunftsfähigkeit des kantonalen Gerichtswesens. Die Optimierung der Abläufe, die Modernisierung der Infrastruktur und die energetische Sanierung sind Schritte hin zu einem effizienten und ressourcenschonenden Betrieb. Gleichzeitig profitieren die Verfahrensparteien von einer zeitgemässen Umgebung, die Verhandlungen und Abläufe in einem angemessenen Rahmen ermöglicht.

  • Neue Wege in der Schweizer Umwelt- und Baugesetzgebung

    Neue Wege in der Schweizer Umwelt- und Baugesetzgebung

    In einer jüngsten Sitzung hat die UREK-N mit einer Mehrheit von 14 zu 8 Stimmen bei einer Enthaltung einen entscheidenden Gesetzesentwurf angenommen. Der Entwurf, der im Rahmen der parlamentarischen Initiative 19.409 entwickelt wurde, sieht vor, das Verbandsbeschwerderecht im NHG so zu modifizieren, dass kleinere und mittelgrosse Bauprojekte, insbesondere Wohnbauten mit einer Geschossfläche unter 400 Quadratmetern, nicht mehr unter dieses Recht fallen. Diese Projekte müssen sich innerhalb der Bauzonen befinden, um von der Regelung ausgenommen zu werden. Die Kommission hebt hervor, dass diese Änderung im Einklang mit dem im Umweltschutzgesetz (USG) verankerten Beschwerderecht steht, das sich lediglich auf grössere Projekte mit Umweltverträglichkeitsprüfungen bezieht.

    Trotz der Zustimmung zur Änderung gab es auch Opposition innerhalb der Kommission. Eine Minderheit unterstrich die Bedeutung des Verbandsbeschwerderechts für den Schutz des historischen und natürlichen Erbes und sprach sich gegen die Neuerungen aus. Andere Minderheiten schlugen vor, die Referenzfläche auf 250 Quadratmeter zu reduzieren oder bestimmte Wohnungen von den neuen Regelungen auszunehmen.

    Neben dieser wichtigen gesetzgeberischen Änderung behandelte die Kommission auch das Bundesgesetz über die Aufsicht und Transparenz in den Energiegrosshandelsmärkten. Die Kommission trat ohne Gegenantrag in die Beratungen ein, da sie die Bedeutung einer angemessenen Aufsicht über diese Märkte anerkennt, insbesondere in Anbetracht der volkswirtschaftlichen Relevanz einer sicheren Stromversorgung. Dabei wurde die Notwendigkeit betont, die Schweizer Regelungen nicht unnötig von den EU-Vorgaben abweichen zu lassen.

    Des Weiteren wurden Differenzen bei der Vorlage zur Schweizer Kreislaufwirtschaft, insbesondere im Hinblick auf die Lockerung des Siedlungsabfallmonopols, grösstenteils ausgeräumt. Uneinigkeit herrschte jedoch weiterhin über die Entpackung unverkaufter biogener Produkte.

    In weiteren Geschäften lehnte die Kommission eine Motion zur Verdichtung und zum gemeinnützigen Wohnungsbau ab und reichte einstimmig ein Postulat zur Optimierung der Nutzung von Energieholz ein. Abschliessend wurden verschiedene Wirtschaftsdachverbände, Umweltorganisationen und Branchenvertretungen zur Umsetzung der parlamentarischen Initiative «Grundlagen für ein CO2-Grenzausgleichssystem schaffen» angehört.

    Die Sitzungen der Kommission fanden unter dem Vorsitz von Nationalrat Christian Imark und zum Teil in Anwesenheit von Bundesrat Albert Rösti in Bern statt, wobei wichtige Schritte zur Anpassung der Schweizer Umwelt- und Baugesetzgebung unternommen wurden.

  • LLB plant neues Bürogebäude

    Die LLB konkretisiert ihre Pläne zum Neubau eines Bürogebäudes im Zentrum von Vaduz. Damit reagiert sie laut einer Medienmitteilung auf den erhöhten Platzbedarf, den ihr anhaltendes Wachstum mit sich bringe. Deshalb plant sie ab Januar 2023 den Abbruch des Hauses Giessen, in dem aktuell noch das Amts für Justiz untergebracht ist. An dessen Stelle soll der neue Campus Giessen entstehen. Das Grundstück befindet sich den Angaben zufolge bereits im Besitz der LLB.

    Das neue Gebäude soll verschiedene Abteilungen des Bankhauses zusammenfassen und Raum für rund 260 Mitarbeitende bieten. Es umfasst fünf Etagen in transparenter und plastischer Holzbauweise. Gemäss LLB wird für den Bau das Gold-Label der LEED-Nachhaltigkeitszertifizierung und der Minergiestandard P ECO angestrebt. Es soll im Spätsommer 2025 fertiggestellt sein.

    Das Amt für Justiz soll im Frühjahr 2024 in das neue Dienstleistungszentrum der Landesverwaltung übersiedeln. In der Übergangszeit werden das Grundbuchamt sowie die Abteilung Justizwesen im Hauptsitz Süd der LLB im Städtle 44 untergebracht, die anderen Abteilungen im Haus Wille an der Kirchstrasse 8. Es wird bereits von der Landesverwaltung genutzt.