Schlagwort: Lärmbelastung

  • Siedlungsentwicklung nach innen trotz Lärmbelastung ermöglichen

    Siedlungsentwicklung nach innen trotz Lärmbelastung ermöglichen

    Die UREK-S hält am Beschluss des Ständerats fest, in lärmbelasteten Gebieten zu bauen, unter der Bedingung einer kontrollierten Wohnraumlüftung und Fenstern primär für Beleuchtungszwecke. In diesen Fällen müssen keine Lärmgrenzwerte mit geöffneten Fenstern eingehalten werden. Die Kommission ist überzeugt, dass diese Regelungen die Schaffung von Wohnraum an zentralen Standorten begünstigen und somit die Siedlungsentwicklung nach innen fördern werden.

    Hinsichtlich des Baus in der Nähe von Flughäfen lehnt die Kommission einen neuen spezifischen Fluglärmgrenzwert ab, wie es der Nationalrat vorgeschlagen hat. Sie bevorzugt die bundesrätliche Regelung, die Ausnahmen von den Anforderungen bei Fluglärm ermöglicht. Diese Regelung erlaubt es ihrer Meinung nach, trotz Fluglärm verdichtet zu bauen.

    Die Kommission schlägt vor, die Bestimmung zur Höchstgeschwindigkeit auf verkehrsorientierten Strassen aus dem Gesetz zu streichen. Temporeduktionen sollten nicht grundsätzlich verboten sein, sondern durch bereits beschlossene Massnahmen umgesetzt werden.

    In Bezug auf die Altlastensanierung von Spielplätzen bestätigt die Kommission mit Stichentscheid des Präsidenten den ständerätlichen Beschluss bezüglich privater Kinderspielplätze und Hausgärten mit Schadstoffbelastung. Sie lehnt es ab, dass der Bund Abgeltungen aus dem VASA Altlasten-Fonds für freiwillige Sanierungen bereitstellen kann. Die Kommission befürwortet die Sanierung belasteter privater Spielplätze und Gärten, jedoch ohne Bundesmittel einzusetzen. Kantone können Sanierungen finanziell unterstützen, wenn sie dies wünschen. Einige Mitglieder beantragen, dem Nationalrat zu folgen, ausser in Bezug auf die Regelung, dass die Eigentümer grundsätzlich für die Sanierungskosten aufkommen müssen.

  • Verdichtung trotz Lärmbelastung in den Flughafengemeinden

    Verdichtung trotz Lärmbelastung in den Flughafengemeinden

    Der Zürcher Kantonsrat hat am Montag beschlossen, dass die Flughafengemeinden Oberglatt, Niederglatt und Niederhasli trotz bereits bestehender Lärmbelastung zusätzliche Wohnungen bauen dürfen. Diese Umklassierung im Richtplan erlaubt eine Verdichtung in Gemeinden, die bereits zusammengewachsen sind. Lokale Behörden unterstützten die Entscheidung für zusätzlichen Wohnraum, der Platz für etwa 5000 Menschen bieten könnte.

    Gegen diesen Beschluss waren die Grünen, die AL und Teile der SP, die Bedenken hinsichtlich der steigenden Zahl von Lärmbetroffenen äusserten. Die geplante Verdichtung stelle einen klaren Widerspruch zur Lärmproblematik dar, so die Kritiker.

    Barbara Franzen von der FDP erkannte einen Interessenskonflikt mit der Flughafenpolitik, betonte jedoch, dass der Siedlungsraum bereits den Charakter einer «urbanen Wohnlandschaft» habe. Stefan Schmid von der SVP unterstützte die Verdichtung und argumentierte, dass das Bevölkerungswachstum diese Massnahme erforderlich mache.

    Baudirektor Martin Neukom von den Grünen befürwortete ebenfalls die Umklassierung und betonte, dass die betroffenen Gemeinden diese Entwicklung wünschten. Er erkannte zwar einen Interessenskonflikt, verwies jedoch darauf, dass das Potenzial für innere Verdichtung vorhanden sei und die Gebiete gut erschlossen seien.

  • Neue Bauvorschriften zur Lärmbelastung: Chancen für Immobilienentwicklung

    Neue Bauvorschriften zur Lärmbelastung: Chancen für Immobilienentwicklung

    In der Schweiz stehen wir vor der Herausforderung, den Wohnungsmarkt zu erweitern und gleichzeitig die Lebensqualität der Bewohner zu gewährleisten. Insbesondere in städtischen Gebieten mit hoher Lärmbelastung ist es wichtig, einen Kompromiss zwischen innerer Verdichtung und dem Schutz vor Lärm zu finden. Der Nationalrat hat nun eine Lösung vorgeschlagen, die diese beiden Ziele in Einklang bringt.

    Die neuen Bauvorschriften ermöglichen es, in lärmbelasteten Gebieten neue Wohnungen zu errichten, ohne die Gesundheit und das Wohlbefinden der Bewohner zu gefährden. Ein zentraler Punkt ist die Anforderung, dass in jeder Wohneinheit mindestens ein lärmempfindlicher Raum über ein Fenster verfügen muss, bei dem die Immissionsgrenzwerte eingehalten werden. Dies stellt sicher, dass Bewohner trotz der Nähe zu Verkehrswegen oder anderen Lärmquellen einen ruhigen Rückzugsort haben.

    Darüber hinaus müssen die übrigen Räume entweder über eine kontrollierte Wohnraumlüftung verfügen oder es muss ein ruhiger, privat nutzbarer Aussenraum vorhanden sein. Diese Massnahmen tragen dazu bei, den Lärmschutz zu gewährleisten und gleichzeitig die Möglichkeiten für Immobilienentwickler zu erweitern.

    Der Ständerat hatte im Dezember für noch grosszügigere Erleichterungen plädiert, während die Ratslinke eine vorsichtigere Herangehensweise bevorzugte. Letztendlich wurde ein ausgewogener Ansatz gewählt, der den Bedürfnissen sowohl der Bewohner als auch der Immobilienbranche gerecht wird.

    Für Kadermitarbeiter im Fachbereich Immobilien und Standortförderung eröffnen sich durch diese neuen Regelungen interessante Perspektiven. Die Möglichkeit, in lärmbelasteten Gebieten zu bauen, erweitert den Handlungsspielraum und erfordert gleichzeitig eine sorgfältige Planung und Umsetzung. Es ist wichtig, die Bedürfnisse der Bewohner und die gesetzlichen Anforderungen gleichermassen zu berücksichtigen, um nachhaltige und attraktive Wohnprojekte zu realisieren.

    Die Immobilienbranche sollte sich auf diese Veränderungen vorbereiten und die Chancen nutzen, die sich aus der ausgewogenen Balance zwischen innerer Verdichtung und Lärmschutz ergeben. Die Zukunft des Wohnungsbaus in lärmbelasteten Gebieten liegt in der intelligenten Integration von Architektur, Technologie und Nachhaltigkeit – eine Herausforderung, der sich Kadermitarbeiter mit Weitblick stellen können.

  • Neue Entwicklung soll Bahnlärm senken

    Neue Entwicklung soll Bahnlärm senken

    Forschende der Eidgenössischen Materialprüfungs- und Forschungsanstalt (Empa), der Hochschule für Wirtschaft und Ingenieurwissenschaften des Kantons Waadt und der Eidgenössischen Technischen Hochschule Lausanne (EPFL) haben gemeinsam neue Rail Pads entwickelt. Diese Bauteile bestehen zumeist aus elastischem Kunststoff und stecken zwischen Schienen und Betonschwellen, wie die Empa in einer Mitteilung erklärt. Sie werden zur Schonung von Schienen eingesetzt.

    Bestehende Rail Pads haben allerdings Grenzen. Insbesondere wenn der Schutz der Schienen stark erhöht wird, führt dies gleichzeitig zu mehr Lärmbelastung. Diese Herausforderung wollen die Forschenden nun lösen. Nach mehreren Tests im Labor erwies sich ein Bauteil mit einem Polyisobutylen (PIB)-Anteil von über 50 Prozent, eingelegt in eine Schale aus einem härteren Ethylenvinylacetat (EVA)-Kunststoff, als die wirkungsvollste Option. Es kann gleichzeitig den Bahnlärm senken und die Schienen schonen.

    In einem nächsten Schritt sollen die neuen Rail Pads im März auf einer Bahnstrecke in Nottwil getestet werden. „Diese Rail Pads lassen sich leicht herstellen. Auf der 100 Meter langen Strecke werden wir fast 400 Stück brauchen“, erklärt Bart van Damme von der Empa-Abteilung Akustik und Lärmminderung. Deshalb sei bereits ein Unternehmen an Bord, das die Herstellung der bereits patentierten Bauteile übernimmt.