Schlagwort: Landesmantelvertrag

  • Baumeister und Gewerkschaften einigen sich auf neuen Landesmantelvertrag

    Baumeister und Gewerkschaften einigen sich auf neuen Landesmantelvertrag

    In der zehnten Verhandlungsrunde erzielten die Delegationen von SBV, Unia und Syna am 12. Dezember 2025 ein Verhandlungsergebnis für einen neuen Landesmantelvertrag, der ab 2026 gelten soll. Der bisherige Gesamtarbeitsvertrag für rund 80’000 Bauarbeiter läuft Ende Jahr aus und musste deshalb neu geregelt werden. Beide Seiten betonen, dass sie in zentralen Punkten aufeinander zugegangen sind, um Planungssicherheit und wettbewerbsfähige Arbeitsbedingungen zu sichern.

    Sechs Jahre Laufzeit und neue Arbeitszeitmodelle
    Der neue LMV ist auf sechs Jahre ausgelegt und gilt von Anfang 2026 bis Ende 2031. Ein ungewöhnlich langer Horizont, der Stabilität in eine von Fachkräftemangel und Konjunkturunsicherheiten geprägte Branche bringen soll. Ab dem 1. Januar 2027 wird eine neue Arbeitszeitplanung eingeführt. Firmen können neu ein Modell mit konstanter täglicher Arbeitszeit wählen und dafür mehr Über- und Minderstunden in Kauf nehmen. Ergänzend dazu wird die Überstundenregelung vereinfacht und die Möglichkeit geschaffen, ein Langzeitferienkonto aufzubauen, auf dem Mitarbeitende Überstunden ansparen und später als längere Auszeit beziehen können.

    Reisezeit, Zuschläge und Teuerung
    Ein Kernpunkt der Einigung betrifft die Reisezeiten, die auf Baustellen im ganzen Land eine grosse Rolle spielen. Künftig sollen die Regelungen so ausgestaltet werden, dass sie allgemeinverbindlich erklärt werden können. Ab einem bestimmten Umfang wird Reisezeit als Überstunden angerechnet. Dazu kommt ein Lohnpaket mit substanziellen Erhöhungen der Zuschläge und Zulagen im Untertagebau, wo die Belastungen besonders hoch sind. Zudem ist eine Absicherung der Teuerung vorgesehen, damit die Reallöhne der Baubeschäftigten in einem Umfeld steigender Lebenshaltungskosten nicht erodieren.

    Attraktivität der Baubranche im Fokus
    Mit dem neuen Vertrag verfolgen Sozialpartner das gemeinsame Ziel, die Baubranche als Arbeitgeberin zu stärken. Für die heutigen Mitarbeitenden wie auch für künftige Fachkräfte. Modernere Arbeitszeitmodelle, klarere Regeln zur Reisezeit und verbesserte Zuschläge sollen die Bedingungen in einem körperlich anspruchsvollen Berufsfeld verbessern. Gleichzeitig erhalten die Unternehmen einen verlässlichen Rahmen, um Projekte zu planen, Personal zu binden und langfristig zu investieren.

    Entscheid steht noch aus
    Das Verhandlungsergebnis ist ein wichtiger Durchbruch, aber noch nicht der Schlusspunkt. Auf Seite des Baumeisterverbands soll eine ausserordentliche Delegiertenversammlung am 17. Dezember 2025 über die definitive Annahme entscheiden. Bei den Gewerkschaften Unia und Syna fällen die Berufskonferenzen im Januar 2026 den Entscheid. Erst wenn beide Seiten zustimmen, tritt der neue Landesmantelvertrag in Kraf und setzt die Leitplanken für die Arbeitswelt auf dem Bau bis 2031.

  • Warum 2026 zum Bau-Streikjahr werden könnte

    Warum 2026 zum Bau-Streikjahr werden könnte

    Der Landesmantelvertrag für rund 80’000 Beschäftigte im Bauhauptgewerbe regelt Löhne, Arbeits- und Reisezeiten, Zuschläge sowie Kündigungsschutz und läuft Ende 2025 aus. Nach mehreren ergebnislosen Verhandlungsrunden warnen Unia und Syna, dass ohne Einigung ein vertragsloser Zustand entstehe und ein landesweiter Arbeitskampf wahrscheinlich werde.​

    Parallel dazu verschärfen die Protesttage, zuletzt im Tessin in mehreren Städten, den Druck auf die Arbeitgeberseite und signalisieren eine hohe Streikbereitschaft an der Basis. In einer grossen Befragung sprachen sich rund 90 Prozent von 20’000 Bauarbeitern für Streikmassnahmen aus, sollte kein tragfähiger Kompromiss zustande kommen.​

    Forderungen der Gewerkschaften
    Im Zentrum der Gewerkschaften stehen drei Themen, familienfreundlichere Arbeitszeiten, rechtssichere Reisezeiten und Sicherung der Kaufkraft. Gefordert werden unter anderem maximal acht Stunden pro Tag, bezahlte Znüni-Pause, volle Anrechnung der Reisezeit zur Baustelle, ein garantierter Teuerungsausgleich sowie reale Lohnerhöhungen nach Jahren sinkender Reallöhne.​

    Die bisherige Praxis, wonach Reisezeiten oft nur teilweise oder gar nicht bezahlt werden, wurde vom Seco als nicht konform mit zwingendem Arbeitsrecht kritisiert, was den Druck erhöht, diesen Punkt im neuen Vertrag verbindlich zu klären. Aus Sicht der Gewerkschaften ist die Verbesserung der Bedingungen zugleich Antwort auf den Fachkräftemangel, der das Bauhauptgewerbe seit Jahren beschäftigt.​

    Position der Baumeister
    Der Schweizerische Baumeisterverband verweist auf bereits europaweit hohe Mindestlöhne und bietet automatische Teuerungsanpassung auf die Mindestlöhne sowie zusätzliche Lohnerhöhungen über Zulagen in den kommenden Jahren an. Gleichzeitig pocht er auf mehr Flexibilität, Tages- und Jahresarbeitszeiten, mehr Gleitzeit, Arbeit an ausgewählten Samstagen ohne Zuschlag und Anpassungen bei Schlechtwetterregelungen.​

    Aus Sicht des Verbandes treiben die Forderungen der Gewerkschaften die Lohnkosten um 12 bis 15 Prozent nach oben und gefährden die Wettbewerbsfähigkeit der Branche, insbesondere angesichts steigender Baukosten und unsicherer Auftragslage. Beim Kündigungsschutz älterer Arbeitnehmender signalisiert der Verband gewissen Entgegenkommen, knüpft dies aber an eine Einigung beim Lohnpaket.​

    Eskalation oder Kompromiss?
    Die Gewerkschaften warnen, dass das Flexibilitätsmodell der Arbeitgeber im Ergebnis längere Präsenzzeiten bis zu 50 Stunden pro Woche, mehr Überstunden ohne Zuschlag und höhere Unsicherheit bei Auftragsflauten bringe, mit besonderen Risiken für ältere Bauarbeiter. Der Baumeisterverband kritisiert umgekehrt die Protesttage als Verstoss gegen die vertragliche Friedenspflicht und wirft den Gewerkschaften vor, mit Maximalforderungen einen zukunftsfähigen LMV zu blockieren.​

    Ob 2026 tatsächlich mit einem landesweiten Bau-Streik startet, entscheidet sich in den nächsten Wochen am Verhandlungstisch. Dort, wo aus harten Positionen ein tragfähiger Kompromiss für eine Branche werden muss, die gleichzeitig unter Kosten- und Fachkräftedruck steht.

  • Baumeisterverband bleibt zuversichtlich

    Baumeisterverband bleibt zuversichtlich

    Der Vertragsentwurf des SBV setzt auf einfache, umsetzbare Regeln. Zentrale Punkte umfassen eine automatische Teuerungsanpassung der Mindestlöhne, die Beibehaltung der Jahresarbeitszeit und neue Freiräume in der Arbeitszeitgestaltung. Vorgesehen sind Gleit- und Langzeitkonten, die Mitarbeitenden mehr Flexibilität für Weiterbildung oder familiäre Verpflichtungen bieten. Auch sollen Betriebsferien und Brückentage frühzeitig kommuniziert werden.

    Einen wichtigen Schwerpunkt bildet der arbeitsrechtliche Schutz bei Krankheit und Unfall. Auf Anregung des SBV prüfen die Gewerkschaften eine Anpassung an das Obligationenrecht, um Nachteile durch bisherige Regelungen zu vermeiden. Gleichzeitig sollen Kündigungsfristen älterer Mitarbeitender so ausgestaltet werden, dass eine Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt nicht erschwert wird.

    In technischen Punkten streben beide Seiten praxisnahe Lösungen an. Etwa zur Anrechnung von Reisezeiten oder zu Samstagsarbeit bei witterungsbedingten Ausfällen. Der Verband verweist darauf, dass Zuschläge nur in Ausnahmefällen angepasst werden sollen.

    Kontroverse Sicht der Gewerkschaften
    Während der SBV die Verhandlungen als «gut und konstruktiv» bezeichnet, wächst auf Arbeitnehmerseite der Unmut. Laut Unia und Syna drohen Protestaktionen und Streiks. In einer landesweiten Abstimmung signalisierten rund 90 Prozent der befragten Bauarbeiter ihre Bereitschaft, bei ausbleibender Einigung Arbeitsniederlegungen zu starten. Die Gewerkschaften kritisieren insbesondere längere Tagesarbeitszeiten, tiefere Zuschläge und eine Verschlechterung der Lage älterer Berufsleute.

    Der SBV hält dagegen und betont, dass die Jahresarbeitszeit unverändert bleiben und die Mindestlöhne im Bauhauptgewerbe zu den höchsten Europas gehörten. Seit 2019 seien die Löhne um 7,5 Prozent gestiegen und das bei einer Teuerung von 6,5 Prozent. Der neue Vertrag soll laut Verband weder Belastungen erhöhen noch Sicherheiten abbauen, sondern die Wettbewerbsfähigkeit der Branche stärken.

    Letzte Runde entscheidet
    Die nächste und vorerst letzte Verhandlungsrunde ist für den 28. Oktober angesetzt. Parallel dazu tagen technische Arbeitsgruppen, um strittige Detailfragen vorzubereiten. Beide Seiten betonen öffentlich ihren Verhandlungswillen, doch die Differenzen sind erheblich.

    Für die Bauwirtschaft steht viel auf dem Spiel. Der LMV regelt die Arbeitsbedingungen von rund 80’000 Beschäftigten und bildet die Grundlage für Stabilität und Fairness in einer der wichtigsten Branchen der Schweiz.