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  • Einweihung einer Photovoltaikanlage bei Limeco

    Einweihung einer Photovoltaikanlage bei Limeco

    Das Limmattaler Regiowerk Limeco mit Sitz in Dietikon hat laut einer Medienmitteilung auf dem Dach der Abwasserreinigungsanlage (ARA) eine Photovoltaikanlage eingeweiht. Laut eigener Angaben erzeugen 624 Solarpaneele mit einer Kapazität von 265,2 Kilowatt Peak so viel Solarstrom, wie 70 Haushalte mit einem Jahresverbrauch von 3600 Kilowattstunden verbrauchen.

    Auf einer Fläche von 1220 Quadratmetern sollen 252’000 Kilowattstunden Ökostrom produziert werden, in erster Linie für den Eigenbedarf der ARA und der Kehrichtverwertungsanlage. Energieüberschüsse werden über Einspeisung ins öffentliche Netz der Allgemeinheit zur Verfügung gestellt.

    Ziel ist es, den Ausbau der erneuerbaren Energieversorgung voranzubringen. Limeco plant, bis 2050 die Versorgung des gesamten Limmattals auf CO2-neutrale Energiequellen umzustellen.

  • Limeco muss Preis für Siedlungsabfall nicht sofort senken

    Limeco muss Preis für Siedlungsabfall nicht sofort senken

    Limeco hat im Streit mit dem Preisüberwacher einen Zwischenerfolg erzielt. Wie das Unternehmen mitteilt, hat das Bundesverwaltungsgericht der Beschwerde des Betreibers der Kehrichtverbrennungsanlage in Dietikon aufschiebende Wirkung erteilt. Damit stellen sich die St.Galler Richter gegen den Preisüberwacher, welcher der Beschwerde diese aufschiebende Wirkung versagen wollte.

    Zudem verlangen die Richter, wie von Limeco verlangt, auch die Fachbehörden für die Entscheidung heranzuziehen. Dabei handelt es sich um das Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft des Kantons Zürich, das Bundesamt für Umwelt und die Eidgenössische Wettbewerbskommission.

    Der Preisüberwacher hatte in einer Verfügung im September festgestellt, „dass der Preis von Limeco für die Verbrennung von Siedlungsabfall missbräuchlich“ zu hoch sei. Er wollte Limeco bereits auf den 1. Januar 2021 verpflichten, den Preis, den die Gemeinden für die Einlieferung zu zahlen hätten, auf 102 Franken pro Tonne zu senken.

    Limeco reichte daraufhin im Oktober Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht ein. Limeco argumentierte dabei, dass die Verrechnungspreise den Vorgaben von Bund und Kanton Zürich entsprächen. Sie seien angemessen und wären für eine „nachhaltige, kostendeckende und verursachergerechte Entsorgung des Siedlungsabfalls notwendig“. Der Preisüberwacher sei teilweise von falschen Annahmen ausgegangen.

    Der Preisüberwacher kann bis Mitte Februar Stellung zur Beschwerde von Limeco nehmen.