Schlagwort: Massnahmen

  • Luzern reagiert auf Steuerdruck mit Milliardenpaket

    Luzern reagiert auf Steuerdruck mit Milliardenpaket

    Der internationale Steuerwettbewerb wird durch die OECD-Mindestbesteuerung neu justiert und trifft Luzern ins Mark. Der bisherige Vorteil tiefer Unternehmenssteuern für international tätige Konzerne fällt weg. Die Folge könnten abwandernde Firmen, sinkende Investitionen und massive Ausfälle bei den Steuereinnahmen sein. Über eine Milliarde Franken stehen für Bund, Kanton und Gemeinden auf dem Spiel – ein Szenario, das Luzern nicht tatenlos hinnehmen will.

    Wirtschaftsstandort stärken, Lebensqualität sichern
    Der Regierungsrat reagiert mit einem weitreichenden Standortförderungsprogramm, das jährlich rund 300 Millionen Franken umfasst. Rund zwei Drittel davon sollen direkt in Massnahmen zur Förderung von Innovation, Digitalisierung, Wirtschaftsflächen und einer unternehmensfreundlichen Verwaltung fliessen. Auch für Immobilienentwickler und Investoren entstehen dadurch neue Chancen. Insbesondere in der Planung und Realisierung zukunftsweisender Gewerbe- und Infrastrukturprojekte.

    Das restliche Drittel ist der Lebensqualität gewidmet. Die Massnahmen reichen von steuerlicher Entlastung über Familienfreundlichkeit bis zur Förderung von Kultur und digitaler Teilhabe, zentrale Standortfaktoren, wenn es darum geht, Talente zu binden und neue Arbeitskräfte anzuziehen.

    Partizipativ und zukunftsgerichtet
    Die Erarbeitung des Programms erfolgte in enger Abstimmung mit Wirtschaft, Gemeinden und Sozialpartnern. Bis zum 9. Juni 2025 läuft die öffentliche Vernehmlassung über das Tool «E-Mitwirkung». Der finale Entscheid liegt beim Volk. Im September 2026 wird über das Paket abgestimmt, Inkrafttreten ist für den 1. Oktober 2026 geplant.

    Mit dieser Vorlage setzt Luzern ein starkes Signal. Standortförderung ist nicht mehr Kür, sondern strategische Pflicht – und sie erfordert klare, langfristige Investitionen.

  • Regierungsrat gegen Wohnschutz-Initiative

    Regierungsrat gegen Wohnschutz-Initiative

    Die kantonale Initiative „Bezahlbare Wohnungen schützen – Leerkündigungen stoppen“ verfolgt das Ziel, Mietsteigerungen durch staatliche Eingriffe zu kontrollieren und Umwandlungen in Stockwerkeigentum einzuschränken. Gemeinden könnten dadurch eine Bewilligungspflicht für Renovationen, Umbauten und Nutzungsänderungen einführen. Doch der Regierungsrat sieht die Initiative als problematisch an: „Mietpreisbegrenzungen sind langfristig kontraproduktiv“, erklärt Volkswirtschaftsdirektorin Carmen Walker Späh.

    Erfahrungen aus Genf: ein warnendes Beispiel
    Der Regierungsrat verweist auf die Situation in Genf, wo strenge Mietkontrollen und Bewilligungspflichten bestehen. Dort hat sich gezeigt, dass die Neubautätigkeit deutlich zurückgeht, während sich ein erheblicher Preisunterschied zwischen Bestands- und Neumieten entwickelt hat. Diese Regulierung führt dazu, dass viele Menschen rekordverdächtig lange in derselben Wohnung bleiben, was die Wohnraumknappheit verschärft.

    Gefahr für energetische Sanierungen und verdichtetes Bauen
    Zudem sieht der Regierungsrat die Gefahr, dass eine Mietzinsbegrenzung die Motivation für wichtige Renovationen und energetische Sanierungen senken könnte. Dies könnte sich negativ auf die Wohnqualität und den Zustand vieler Immobilien auswirken. Die geplanten Massnahmen greifen laut Regierungsrat zudem in die Eigentumsrechte ein und erhöhen den administrativen Aufwand durch komplexe Bewilligungsverfahren.

    Neue Strategien zur Förderung des Wohnungsbaus
    Statt auf Mietpreisregulierungen setzt der Regierungsrat auf verstärkte Bautätigkeit zur Entlastung des Marktes. Ein Rahmenkredit für die kantonale Wohnbauförderung soll auf 360 Millionen Franken verdoppelt werden, um den gemeinnützigen Wohnungsbau gezielt zu stärken. Zudem wird mit einem Gegenvorschlag zur Initiative „Mehr bezahlbare Wohnungen im Kanton Zürich“ die Schaffung preisgünstigen Wohnraums weiter unterstützt.

    Der Regierungsrat verfolgt mit diesen Massnahmen einen langfristig preisdämpfenden Ansatz, der durch verstärkte Bautätigkeit und gezielte Wohnraumförderung die Wohnraumknappheit bekämpfen soll. Die Ablehnung der Wohnschutz-Initiative spiegelt das Ziel wider, die Wohnsituation zu verbessern, ohne in die wirtschaftlichen Freiheitsrechte der Eigentümer einzugreifen.

  • Energiestadt stärkt Klimapolitik mit neuen Zertifizierungsstandards

    Energiestadt stärkt Klimapolitik mit neuen Zertifizierungsstandards

    Der Trägerverein Energiestadt will seine 644 Gemeinden und Städte als Mitglieder künftig vor allem auf dem Weg zur Klimaneutralität unterstützen. In 30 Jahren Engagement habe vieles, was anfangs als fortschrittlich galt, zum Standard etabliert werden können, schreibt Energiestadt in einer entsprechenden Mitteilung. Um weiter als Schrittmacher zu agieren, sollen Zertifizierung und Unterstützung der Mitglieder konsequent auf das Netto-Null-Ziel ausgerichtet werden.

    Das Label Energiestadt zeichnet Städte und Gemeinden für eine nachhaltige Energie- und Klimapolitik aus. Der Zertifizierungsprozess wird dabei künftig netto-null-relevante Strategien und Massnahmen besonders stark gewichten. Als Beispiele werde in der Mitteilung der Ausstieg aus Erdgas beim Heizen und die Förderung von Elektromobilität genannt. Für die höchste Auszeichnung als Gold-Stadt muss in Zukunft nachgewiesen werden, dass Strategien und Massnahmen konsequent verfolgt werden und mit dem Netto-Null-Ziel vereinbar sind. Gleichzeitig will Energiestadt den Zertifizierungprozess für kleinere Gemeinden vereinfachen.

    «Mit den neuen Instrumenten stärkt Energiestadt seine Rolle als führendes Kompetenzzentrum für lokale Energie- und Klimapolitik in der Schweiz», wird Maren Kornmann, Co-Geschäftsführerin von Energiestadt, in der Mitteilung zitiert. «So bietet Energiestadt als einzige Organisation ein umfassendes Paket für die Planung, Umsetzung und das Monitoring von Netto-Null-Massnahmen auf lokaler Ebene an.»

  • Baubeginn für temporären Überbrückungsbau des Opernhauses Zürich

    Baubeginn für temporären Überbrückungsbau des Opernhauses Zürich

    Das historische Opernhaus Zürich und der angrenzende Erweiterungsbau müssen in der ersten Hälfte der 2030er-Jahre saniert werden. Im April 2023 wurde das Projekt «Zukunft Oper» lanciert, um diese umfassende bauliche Massnahme zu planen und die Zukunftsfähigkeit des Opernhauses sicherzustellen. Aufgrund des akuten Platzmangels werden derzeit an vielen Stellen die gesetzlichen Richtlinien für Arbeitssicherheit und Arbeitsplatzgestaltung nicht eingehalten.

    Dialogverfahren und Stiftungsgründung
    Ein umfassendes Dialogverfahren mit verschiedensten Stakeholdern sowie die Gründung einer Stiftung, die eine bedeutende Rolle in der Finanzierung spielt, haben den Weg für das Projekt geebnet. Machbarkeitsstudien wurden durchgeführt, um die beste Vorgehensweise zu ermitteln.

    Entwurf des Architekturbüros EM2N
    Der Entwurf für den Überbrückungsbau stammt vom Architekturbüro EM2N. Geplant ist eine eingeschossige, pavillonartige Holzkonstruktion auf dem Dach des Erweiterungsbaus an der Ecke Utoquai/Falkenstrasse. Die Bauvorbereitungen beginnen am 4. Juli 2024, der eigentliche Holzbau wird im August 2024 aufgerichtet. Die Konstruktion legt Wert auf Flexibilität, Funktionalität und Wiederverwendbarkeit.

    Kosten und Zeitplan
    Die Gesamtkosten für den temporären Überbrückungsbau betragen 4,57 Millionen Franken. Die zusätzliche Nutzfläche von 330 Quadratmetern soll die räumliche Situation der Mitarbeitenden zeitnah verbessern, bis die langfristigen baulichen Massnahmen abgeschlossen sind.

    Verbesserung der Arbeitsbedingungen
    Der Überbrückungsbau wird nicht die generelle Platzproblematik lösen, aber er wird helfen, die akute Situation zu entschärfen und die Arbeitsbedingungen bis zur Fertigstellung der umfassenden baulichen Entwicklungen deutlich zu verbessern.

    Projekt «Zukunft Oper»
    Das Projekt «Zukunft Oper» zielt darauf ab, das Opernhaus Zürich und seinen Erweiterungsbau langfristig zu sanieren und gleichzeitig einen Mehrwert für Stadt und Kanton zu schaffen. Diese Massnahmen sollen sicherstellen, dass das Opernhaus auch in Zukunft den hohen Anforderungen an Sicherheit, Funktionalität und Gestaltung gerecht wird.

  • Europarat und Schweiz setzen Massstäbe bei KI

    Europarat und Schweiz setzen Massstäbe bei KI

    Im Rahmen der 133. Tagung des Ministerkomitees des Europarats, die in Biel/Bienne stattfand, wurde das neue Übereinkommen über künstliche Intelligenz offiziell verabschiedet. Der Schweizer Bundesrat Ignazio Cassis, Vorsteher des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten, war bei diesem historischen Moment zugegen. Die Schweiz, bekannt für ihre präzise und umsichtige Herangehensweise in internationalen Verhandlungen, spielte eine entscheidende Rolle in den eineinhalb Jahren der intensiven Diskussionen und Entwicklungsarbeit.

    Das Übereinkommen unterstreicht nicht nur die Bedeutung der KI in unserer zukünftigen Gesellschaft, sondern etabliert auch einen soliden, rechtlich verbindlichen Rahmen, der sicherstellt, dass KI-Systeme nach höchsten ethischen Standards entwickelt werden. Zu den Kernprinzipien zählen Transparenz, Robustheit, Nichtdiskriminierung sowie der Schutz der Privatsphäre. Diese Massnahmen sind entscheidend, um das Vertrauen der Öffentlichkeit in die neue Technologie zu stärken und gleichzeitig die Rechte jedes Einzelnen zu wahren.

    Förderung internationaler Zusammenarbeit
    Der Zeitpunkt der Verabschiedung fällt zusammen mit dem 75-jährigen Jubiläum des Europarats, was die Bedeutung dieses Übereinkommens weiter unterstreicht. Ab September 2024 wird das Dokument allen Mitgliedsstaaten zur Unterzeichnung vorgelegt. Nach der Ratifikation durch die Schweiz, was eine Überführung in das nationale Recht erfordert, wird es als ein massgeblicher Bestandteil der internationalen KI-Governance dienen.

    In der Praxis wird das Übereinkommen als ein Leitfaden dienen, der nicht nur in Europa, sondern auch weltweit einen einheitlichen Ansatz für die verantwortungsvolle Entwicklung und Nutzung von KI-Systemen fördert. Durch die Schaffung dieses Rahmens trägt der Europarat wesentlich dazu bei, dass KI als eine Kraft für das Gute genutzt wird, indem sie die Grundlagen unserer demokratischen Gesellschaften stärkt und vorantreibt.

  • Beschleunigung der Baubewilligungsprozesse dringend erforderlich

    Beschleunigung der Baubewilligungsprozesse dringend erforderlich

    Angesichts dieser Entwicklungen werden in verschiedenen Kantonen Massnahmen diskutiert, um die Baubewilligungsverfahren zu straffen. So plant der Kanton Luzern, das bestehende Bewilligungsverfahren durch ein einfacheres Meldeverfahren zu ersetzen, während im Kanton Freiburg Baugesuche automatisch als genehmigt gelten sollen, falls die Bearbeitungsfrist überschritten wird.

    Der Schweizerische Baumeisterverband (SBV) setzt sich auf allen Regierungsebenen für eine Beschleunigung der Baubewilligungsprozesse ein. Als Lösungsansatz gilt unter anderem die Digitalisierung der gesamten Prozesskette, von der Planung bis zur Realisierung. Ebenso wichtig ist die Bekämpfung grundloser Einsprachen, die lediglich dem Ziel dienen, Bauvorhaben zu verzögern. Der SBV befürwortet eine Begrenzung der Einsprache Möglichkeiten auf relevante Aspekte und eine Einführung von Kostenbeteiligungen bei Einsprachen, um den Missbrauch des Systems einzudämmen.

    Die Initiativen zur Vereinfachung der Baubewilligungsprozesse und zur Verhinderung missbräuchlicher Einsprachen sind entscheidend, um die dringend benötigte Schaffung von Wohnraum zu fördern und die Wohnungsknappheit effektiv zu bekämpfen. Mit diesen Massnahmen soll sichergestellt werden, dass Bauprojekte zügig und effizient realisiert werden können, ohne dass der rechtliche Schutz der Bürgerinnen und Bürger beeinträchtigt wird.

  • Einblick in die Klimastrategie des Kantons Luzern

    Einblick in die Klimastrategie des Kantons Luzern

    Der Klimawandel ist eine globale Herausforderung. Auch der Kanton Luzern erwartet in Zukunft trockenere Sommer, mehr Hitzetage, mehr Starkniederschläge und schneeärmere Winter.

    Luzern verfolgt Doppelstrategie
    In seiner Klimapolitik strebt der Kanton Luzern in Übereinstimmung mit der Zielsetzung des Bundes und des Klimaabkommens von Paris das Ziel an, die Treibhausgasemissionen im Kanton bis 2050 auf netto null zu senken. Netto null bedeutet, dass zwar weiterhin Treibhausgasemissionen in bestimmten Bereichen entstehen, diese aber in mindestens gleichem Umfang wieder aus der Atmosphäre entfernt werden.

    Da die Auswirkungen des Klimawandels in den nächsten Jahren – auch mit Klimaschutzmassnahmen – weiter zunehmen werden, will der Kanton Luzern zusätzlich Massnahmen zur Anpassung an den Klimawandel umsetzen.

    Diese Doppelstrategie und entsprechende Massnahmen hat der Luzerner Regierungsrat in seinem Planungsbericht «Klima- und Energiepolitik 2021 des Kantons Luzern» festgehalten. 2022 hat er in seiner «Massnahmen- und Umsetzungsplanung Klima und Energie 2022–2026» konkret aufgezeigt, wie welche Massnahmen in den kommenden Jahren umgesetzt werden sollen.

    Massnahmen von Raumentwicklung bis Bildung
    Ein Massnahmenüberblick zeigt insgesamt 134 Massnahmen zu Klimaschutz und -anpassung in diversen Bereichen wie Raumentwicklung, Gebäude, Mobilität und Verkehr, Umgang mit Naturgefahren, Energie, Entsorgung und Recycling, Wasserwirtschaft, Waldwirtschaft, Landwirtschaft, Gesundheit, Industrie oder Bildung.

    Als konkrete Massnahmen zum Klimaschutz will der Kanton Luzern beispielsweise energetische Vorschriften für Neubauten anpassen, umweltfreundliche Baumaterialien fördern, Programme zur effizienten Ressourcennutzung in der Landwirtschaft lancieren oder innovative Ansätze zur Abfallvermeidung im Gewerbe prüfen.

    Zur Anpassung an den Klimawandel plant der Kanton Luzern etwa raumplanerische Massnahmen zum Hochwasserschutz, die Sensibilisierung von vulnerablen Bevölkerungsgruppen bei Hitzewellen, die Förderung der Wiederbewaldung oder gesetzliche Grundlagen für die klimaangepasste Siedlungsentwicklung.

    Alle Massnahmen sind in der Massnahmen- und Umsetzungsplanung des Kantons Luzern detailliert beschrieben.

  • Wohnungsnot: Bundesrat wartet ab

    Wohnungsnot: Bundesrat wartet ab

    Für Wohnbaugenossenschaften Schweiz ist es unverständlich, dass der Bundesrat angesichts der Wohnungsnot einfach abwarten will. In einer Interpellation wollte Manuela Weichelt, Nationalrätin (Grüne) und Vorstandsmitglied von Wohnbaugenossenschaften Schweiz, wissen, was der Bundesrat gegen die Wohnungsnot zu tun gedenke. Der Bundesrat antwortete, dass er sich bewusst sei, dass ein ungenügendes Wohnungsangebot die Wirtschaftsentwicklung hemmen und zu sozialpolitischen Spannungen führen könne. Er sieht aber die Verantwortung für die Wohnraumversorgung in erster Linie bei der Immobilienwirtschaft. Zwar spiele der gemeinnützige Wohnungsbau eine wichtige Rolle bei der Bereitstellung von preisgünstigen Wohnungen, dieser werde aber mit dem Fonds de Roulement und Bürgschaften bereits gefördert. Allenfalls ist der Bundesrat bereit, weitergehende Massnahmen zu evaluieren, wie dies ein Postulat von Ständerat Damian Müller (FDP) fordert.

    Es braucht sofort Massnahmen
    Die Wohnungsknappheit treibt die Mieten immer weiter in die Höhe. «Der Mangel an bezahlbaren Wohnungen ist akut und es müssen schnell Massnahmen getroffen werden», betont Manuela Weichelt. «Wir fordern den Bundesrat auf, jetzt zu handeln. Rezepte gegen die Wohnungsnot sind bekannt: Es braucht mehr gemeinnützigen und preisgünstigen Wohnungsbau.» Die aktuelle Situation zeigt, dass die Immobilienwirtschaft nicht für ein genügendes Angebot an bezahlbarem Wohnraum sorgt. «Der Bundesrat anerkennt, dass die gemeinnützigen Wohnbauträger hier einen wichtigen Beitrag leisten. Umso unverständlicher ist es, dass er diese nicht stärker fördern will. Die jetzige Wohnraumförderung genügt nicht, um den Anteil an gemeinnützigen Wohnungen rasch zu erhöhen», erklärt Eva Herzog, Ständerätin Basel-Stadt (SP) und Präsidentin von Wohnbaugenossenschaften Schweiz. Um mehr bauen zu können, sind gemeinnützige Wohnbauträger insbesondere auf geeignetes Bauland angewiesen. Hierfür braucht es eine aktive Steuerung, zum Beispiel mit definierten Anteilen oder Zonen für gemeinnützigen Wohnraum. Der Bund hätte es in der Hand, Land für gemeinnützige Bauprojekte sicherzustellen: Zum Beispiel, indem er nicht mehr benötigte Areale des Bundes und bundesnaher Betriebe dafür zur Verfügung stellte. Oder indem er Gemeinden die Möglichkeit gäbe, mit einem Vorkaufsrecht Land zu kaufen für gemeinnützigen Wohnungsbau. Auch könnte der Bund Gemeinden beim Landkauf unterstützen, etwa mit einem Landerwerbsfonds.

  • Sieben Rezepte gegen die Wohnungsnot

    Sieben Rezepte gegen die Wohnungsnot

    Wohnungen besser belegen
    Der Mangel an Wohnraum hängt auch damit zusammen, dass wir immer mehr Platz brauchen. Mittlerweile beanspruchen wir pro Person durchschnittlich 46.6 Quadratmeter Wohnfläche. Wenn wir uns auf weniger Raum beschränken würden, könnten mehr Menschen in den vorhandenen Wohnungen leben. Dass sich die Wohnungsbelegung mit einer entsprechenden Vermietungspraxis steuern lässt, zeigt das Beispiel von Wohnbaugenossenschaften: Für die grosse Mehrheit der Genossenschaftswohnungen gelten Belegungsvorschriften. Mit dem Resultat, dass Genossenschaftsbewohnerinnen und -bewohner durchschnittlich nur 36.5 Quadratmeter Wohnfläche brauchen.

    Dichter bauen
    Der Bau von neuen Wohnungen hat negative Umwelteffekte wie hohe CO2-Emissionen und eine zunehmende Zersiedelung. Sinnvoller ist es deshalb, die bestehenden Siedlungen zu verdichten – zum Beispiel mit An- oder Aufbauten oder dem Schliessen von Baulücken. Solche Prozesse sind aber anspruchsvoll: Auch bei dichterem Wohnen muss eine hohe Wohn- und Aussenraumqualität gewährleistet sein. Auch Aspekte wie Hitzeminderung oder Lärmschutz müssen berücksichtigt werden. Hier braucht es Bauträger, die das Wohl der Bewohnenden und der umgebenden Quartiere hoch gewichten und nicht einfach eine höhere Ausnutzung für mehr Rendite anstreben.

    Anreize für preisgünstige Wohnbauprojekte
    Mehr bauen hilft nur bedingt gegen die Wohnungsnot. Denn es braucht nicht einfach mehr Wohnungen, sondern vor allem mehr preisgünstige Wohnungen. Bauträger, die sich verpflichten, preisgünstigen Wohnraum zu schaffen, sollten belohnt werden: Zum Beispiel, indem sie beim Verkauf oder bei der Baurechtsabgabe von Arealen bevorzugt werden oder indem sie Areale besser ausnützen dürfen. Ein erprobtes Kriterium für preisgünstigen Wohnraum ist das Modell der Kostenmiete, das gemeinnützige Bauträger anwenden. Sie verrechnen als Mietzins nur so viel, wie der effektive Aufwand inklusive Rückstellungen und Abschreibungen umfasst.

    Zonen oder Anteile für preisgünstigen Wohnraum
    Viele Gemeinden haben die Möglichkeit, in der Nutzungsplanung einen Anteil preisgünstiger oder gemeinnütziger Wohnungen vorzuschreiben. Die Stadt Zug etwa hat eine Zone für preisgünstigen Wohnungsbau definiert, die Stadt Bern schreibt bei Ein- um Umzonungen ein Drittel preisgünstige Wohnungen vor. Eine andere Möglichkeit ist es, einen Anteil an preisgünstigen Wohnungen am Mietwohnungsmarkt als Ziel vorzuschreiben, wie es zum Beispiel die Stadt Zürich gemacht hat.

    Landreserven sinnvoll nutzen
    Es gibt kaum mehr unbebautes Bauland. Nachhaltiger als auf der grünen Wiese zu bauen ist es, im Bestand zu verdichten (siehe Punkt 2). Wenn Gemeinden noch Landreserven haben oder der Bund oder die Kantone Areale nicht mehr benötigen, dann sollten diese möglichst sinnvoll genutzt werden. Zum Beispiel für nachhaltige Wohnbauprojekte, die hohe soziale, ökologische und wirtschaftliche Standards erfüllen und für langfristig preisgünstigen Wohnraum sorgen. Mit der Abgabe im Baurecht geben Gemeinden das Land nicht aus der Hand und können im Baurechtsvertrag Bedingungen festlegen, zum Beispiel für ein bestimmtes Wohnangebot. Das Bundesamt für Wohnungswesen hat letztes Jahr Empfehlungen herausgegeben, wie Baurechtsverträge mit gemeinnützigen Wohnbauträgern ausgestaltet werden können.

    Vorkaufsrecht einführen
    Da viele Gemeinden kaum mehr über eigene Landreserven verfügen, sollten sie die Möglichkeit erhalten, für sich ein Vorkaufsrecht einzuführen. Stehen geeignete Areale zum Verkauf, hat die Gemeinde dann Vorrang, diese zu kaufen. 2014, als die Situation auf dem Wohnungsmarkt ebenfalls sehr angespannt war, liess der Bundesrat diese Möglichkeit prüfen. Das Bundesamt für Wohnungswesen und das Bundesamt für Justiz kamen zum Schluss, dass ein Vorkaufsrecht für gemeinnützigen oder preisgünstigen Wohnungsbau durch ein öffentliches Interesse legitimiert wäre und dass dies auch dem Verfassungsauftrag entsprechen würde, den gemeinnützigen Wohnungsbau zu fördern. Dennoch verfolgte der Bund die Idee nicht weiter. Er behielt sich aber vor, darauf zurückzukommen, wenn sich die Situation weiter zuspitzt. Nun wäre der Zeitpunkt, diese wieder aufzugreifen. Im Kanton Zürich ist dies bereits geschehen: Hier wurde eine Volksinitiative lanciert, die den Gemeinden die Einführung eines Vorkaufsrechts ermöglichen will.

    Finanzielle Förderung
    Die Mieten steigen weiter und das Wohnen wird die Haushaltsbudgets künftig noch stärker strapazieren. Um diese Entwicklung zu bremsen, muss auch über eine finanzielle Unterstützung nachgedacht werden. Die öffentliche Hand kann zum Beispiel den Wohnraum für einkommensschwache Haushalte gezielt verbilligen. Der Nachteil dieser so genannten Subjektförderung ist: Sie entlastet zwar die betroffenen Haushalte, wirkt aber nicht gegen die Preissteigerung auf dem Wohnungsmarkt, sondern feuert diese sogar noch an. Viel nachhaltiger ist es, mit finanziellen Starthilfen preisgünstige Wohnbauprojekte zu fördern. Mit dem Fonds de Roulement zum Beispiel vergibt der Bund bereits heute zinsgünstige Darlehen an gemeinnützige Wohnbauträger. Doch das ist nur ein Tropfen auf dem heissen Stein: Für eine preisdämpfende Wirkung bräuchte es einen viel höheren Anteil an gemeinnützigen Wohnungen.

  • Haben wir schon das Büro der Zukunft?

    Haben wir schon das Büro der Zukunft?

    Die Pandemie hat einen Wandel in der Arbeitswelt und ein Umdenken bei der Wahl des Arbeitsplatzes angestossen. Die Transformation ist weiter im Gange: Soll es vermehrt Arbeitsplätze in Grossraumbüros und weniger feste Arbeitsplätze geben? Oder liegt die Zukunft in kleinräumigen Arbeitsplatzeinheiten wie dem Einzelbüro? Welche Arbeitsmodelle setzen sich durch? Die Ideen und Erwartungen der Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden sind zahlreich. Das Steiner Office Barometer 2022, welches im vergangenen Frühjahr zum zweiten Mal durchgeführt wurde, gibt Einblicke in die Herausforderung des Heute und Morgen von Büroräumlichkeiten.

    Arbeitsplatzmodelle im Wandel
    Die Digitalisierung von Gesellschaft und Geschäftswelt – durch die Pandemie beschleunigt – stellt neue Anforderungen an das Zusammenspiel von Technologie und Büroräumlichkeiten. Gemäss dem Steiner Office Barometer 2022 erwarten 27% der Befragten, dass die Arbeitsplätze auf neue Arbeitsmodelle ausgerichtet werden. 64% der Personen mit Arbeitsplatz in Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitenden denken, dass dies bereits erfolgt sei. Somit arbeiten nahezu die Hälfte aller Befragten in neuen Arbeitsmodellen. Dieses Ergebnis bestätigt, dass die Transformation bei grösseren Unternehmen weiter fortgeschritten ist.

    Adaptierte Bürowelten
    Vor allem grosse Unternehmen ab 250 Mitarbeitenden haben sich an die neue Situation angepasst und Büroräumlichkeiten neu abgestimmt – insbesondere in der Westschweiz, wo die Büroflächen am deutlichsten reduziert wurden. Es zeigt sich, dass die Akzeptanz für neue Arbeitsplatzmodelle dort am höchsten ist, wo schon Erfahrung mit Grossraumbüros gesammelt wurde.
    Bei mehr als jeder zehnten befragten Person (13%) wurden fixe Arbeitsplätze bereits aufgehoben und flexible Arbeitsplatzmodelle eingeführt. Dafür wurden unter anderem neue Rückzugsorte für Video-Konferenzen geschaffen. Von solchen Veränderungen sind vermehrt jüngere Arbeitnehmende betroffen und Personen mit Arbeitsplätzen in der Stadt oder Agglomeration.

    Fixer versus flexibler Arbeitsplatz
    63% der Befragten wünschen weiterhin einen fixen Arbeitsplatz (Einzelbüro oder Büro mit mehreren Arbeitsplätzen). Die Resultate signalisieren, dass viele Arbeitnehmende zwar nicht auf Homeoffice verzichten möchten, dennoch keine Abstriche beim Bürokomfort in Kauf nehmen möchten. Rund die Hälfte (52%) könnten sich flexible Einzelbüros und weitere 43% flexible Arbeitsplätze in einem Grossraumbüro vorstellen. Rund ein Drittel (32%) wäre bereit, gänzlich auf einen Arbeitsplatz im Büro zu verzichten.

    Rückzugs- und Gemeinschaftsräume sind gefragt
    Gefragt ist ein Arbeitsumfeld, das dem Bedürfnis nach konzentrierten Arbeiten gerecht wird. Dies in Form von separaten Räumen (66%) oder Einzelbüros (64%), die bei Bedarf genutzt werden können. Räume für Videokonferenzen betrachten 60% als wichtig.

    Bei der Gestaltung des Arbeitsumfeldes wünschen sich 62% Räume für den spontanen Austausch, und 43% würden mehr Besprechungsräume begrüssen. Dabei ist der spontane Austausch wichtiger als der geplante. So sehr die meisten Befragten Homeoffice schätzen, suchen sie gleichzeitig auch den sozialen Kontakt zu Kolleginnen und Kollegen. Darum bleibt der Arbeitsplatz an zentraler Lage mit einer guten Anbindung an den öffentlichen Verkehr unverändert erste Wahl.

    Die Grenzen zwischen Arbeitszeit und Freizeit scheinen vermehrt zu verschwimmen. Als Konsequenz daraus müssen Unternehmen neue Ruhezonen für ihre Mitarbeitenden schaffen. Die Resultate des Steiner Office Barometers bestätigen den Wunsch nach Rückzugsorten innerhalb der eigenen Büroräumlichkeiten. Räume für konzentriertes Arbeiten sind erwünscht. Wir leben in einem neuen Zeitalter des Work-Life-Blendings, wo Geschäftliches und Privates vermehrt verschmelzen und darum neue, flexible Arbeitsmodelle erforderlich sind.

    Die Steiner AG hat dies erkannt und einen internen Wettbewerb zum Thema «Arbeitswelt der Zukunft» veranstaltet. Die drei Gewinnerkonzepte halten den Zeitgeist fest: gesunder Lifestyle mit viel Mehrwert, Zusammenfliessen von Arbeit und Privatem, Selbstverwirklichung, Ausleben von Kreativität und Austausch mit Gleichgesinnten.

    Wohin sich die Trends weiterentwickeln, bleibt abzuwarten. Die geopolitische Lage, soziodemografische Veränderungen, die Globalisierung und die zunehmende Integration digitaler Technologien beeinflussen die Trends und bestimmen das Tempo des Wandels auch in der Arbeitswelt. Wie diese und andere Megatrends sich auf unsere Gesellschaft und das Büro der Zukunft auswirken können, erfahren Sie in den aktuellen Blog-Beiträgen der Steiner AG.

  • Kreislaufwirtschaft ist mehr als Recycling

    Kreislaufwirtschaft ist mehr als Recycling

    Umwelt- und Klimaschutzbemühungen müssen eine ganzheitliche Sichtweise verfolgen. Es sollte nicht sein, dass Ziele gesetzt werden, wie beispielsweise irgendeinen Kreislauf zu 80% statt zu 75% zu schliessen, ausschliesslich CO2-Emissionen zu reduzieren oder isoliert betrachtet mit Massnahmen zugunsten der Biodiversität den Nährstoffwert der Böden zu fördern. Das alles sind zwar wichtige Massnahmen, aber viel entscheidender ist es, möglichst alle Kreisläufe auf der technischen und der biologischen Seite im Auge zu behalten und ein gesamthaftes Schliessen sämtlicher Kreisläufe anzuvisieren. Dabei ist es wichtig, den Energiebedarf mit den daraus resultierenden Klimaeffekten mitzuberücksichtigen und Aktivitäten daran auszurichten, dass sich das Ökosystem auch in Zukunft im Gesamtgleichgewicht befindet.

    Recycling hat in der Bauwirtschaft Tradition
    Das Wiederverwenden und Schliessen der stofflichen Kreisläufe hat in der Bauwirtschaft eine grosse Tradition. Im Mittelalter benutzte man beispielsweise antike Amphitheater als Steinbrüche. Bereits in den 90er-Jahren begann die Branche, hohe Summen in den Bau von industriellen Recyclinganlagen zu investieren. Schon im Jahr 2008 stellte der BAFU-Abfallbericht fest, dass über 80% der Bauabfälle im Stoffkreislauf gehalten werden. Dieser Anteil hat sich inzwischen weiter erhöht. Zum Vergleich: Der oft genannte Recyclingweltmeister PET liegt mit einer Verwertungsquote von 81% auf Augenhöhe. Bei Holz, Kunststoffen und Keramik hingegen liegen die entsprechenden Anteile sogar weit tiefer, bei unter 30%. Sie werden nach Gebrauch vor allem verbrannt und landen auf der Deponie. Bei den Materialien Beton, Kies, Schotter, Mischgut und Beton könnten sogar noch mehr Mengen von Schweizer Bauwerken rezykliert werden. Allerdings werfen diese bei einem Jahresbedarf von über 30 Mio. Tonnen aufgrund der langlebigen Bausubstanz jährlich nur ca. 12 Mio. Tonnen Rückbaumaterial ab. Die Rückbaumengen sind deswegen begrenzt. Weil die Recyclingquote sich auch im internationalen Vergleich bereits auf rekordverdächtiger Höhe befindet, wird die Schweiz auch in Zukunft auf Materialreserven in den Talsohlen angewiesen sein, um die Rohstoffversorgung zu gewährleisten.

    Um den Fussabdruck wirksam zu begrenzen, ist es wichtig, dass das Baumaterial lokal abgebaut werden kann und es für möglichst langlebige Bauwerke verwendet wird. Auch gilt es, den Anteil der eingesetzten grauen Energie gering zu halten, indem Bauteile möglichst oft wiederverwendet werden. Die Anzahl und die Länge der Transportwege sind ein besonders grosser Hebel, da es sich bei Steinen und Erden um schwergewichtige Massenprodukte handelt. Erhöht sich die durchschnittliche Transportdistanz zur Baustelle um nur einen Kilometer, werden zusätzliche CO2-Emissionen von insgesamt ca. 4000 Tonnen ausgestossen. Das entspricht so viel CO2 , wie 400 Personen insgesamt im Jahr über ihren Konsum verantworten.

    Vorschläge von Greenbuilding zur Förderung der Kreislaufwirtschaft

    1. Umweltproduktedeklaration – Zuschlagskriterium in Ausschreibungen
    Mit der EN 15804 gibt es ein europaweit anerkanntes und praxiserprobtes Messystem für die Kreislauffähigkeit von Bauwerken, das in skandinavischen Ländern in Ausschreibungen bereits beigezogen wird. Der Bundesrat wäre heute in der Lage, dieses einzuführen, es in Ausschreibungen vorzugeben und so die Kreislaufwirtschaft zu fördern.

    2. Stofflich – energetische Verwertung
    Mit einem Vorziehen der stofflichen – energetischen Verwertung gegenüber der rein energetischen Verwertung lassen sich Emissionen einsparen.

    3. Trennbare Baustoffe
    Diese fördern das werterhaltende und dauerhafte Schliessen der Kreisläufe. Entsprechende Plattformen sind in Betrieb.

    4. Eigenschaftsspezifische Ausschreibunge
    Dank eigenschafts- statt sortenspezifischen Ausschreibungen lassen sich die Materialzusammensetzungen auf das Bauwerk kreislaufmässig massschneidern. Zusätzliche Kreislaufpotentiale lassen sich so ausnutzen.

    5. 5. Planung: Die grösste Hebelwirkung liegt bei der Planung des Bauwerks. Dieses Erfolgspotential lässt sich ausschöpfen, wenn es uns gelingt, dass schon bei der Planung des Bauwerks die Kreislauffähigkeit der Materialien angemessen mitberücksichtig wird.

    In der Praxis haben sich hinsichtlich des Begrenzens des ökologischen Fussabdrucks die folgenden Handlungsprinzipien durchgesetzt, die in Zukunft noch bedeutungsvoller werden:

    1. Kreislaufwirtschaft: Auch in Zukunft rezykliert die Kies- und Betonindustrie möglichst alle zurückgebauten mineralischen Rohstoffe, sofern dadurch keine übermässigen Energieaufwände resultieren, die Verwertung im Rahmen der Nachhaltigkeit erfolgt und sie dauerhaft zur Sicherung des ökologischen Gesamtgewichts beiträgt.

    2. Langlebigkeit: Die Kies- und Betonindustrie engagiert sich weiterhin zugunsten der Langlebigkeit und Dauerhaftigkeit der Bauwerke und -materialien.

    3. Dialog: Die Kies- und Betonindustrie trägt zu einem umfassenden Fussabdruckdialog innerhalb der Bauwirtschaft bei.

    4. Innovation: Die Kies- und Betonindustrie will Handlungsspielraum, um neue und innovative Produkte entwickeln zu können.

    5. Bodenverträgliche Baustoffe: Jeder Baustoff soll jederzeit bodenverträglich deponiert werden können.

    Cradle-to-Cradle-Prinzip auch im Bau
    Das stoffliche Recycling von mineralischen Ausgangsmaterialien macht aus ökologischer Sicht erst Sinn, wenn die aus der Aufbereitung und der dauerhaften Ablagerung resultierenden Umweltemissionen sowie die damit verbundenen Risiken, hinsichtlich der Qualität der Gewässer und Böden, mitberücksichtigt werden. Im Zusammenhang mit PAK (polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe) belasteten Strassenbelägen ergeben sich beispielsweise momentan in verschiedenen Regionen entsprechende Produkte, bei denen die Nachfrage fehlt und die aufgrund ihres Schadstoffgehalts von den Deponien abgelehnt werden müssen. Es ist deswegen wichtig, zu verhindern, dass durch das Schliessen eines spezifischen stofflichen Kreislaufs an anderen Orten übermässige Emissionen entstehen. Oder auch, dass Gebäude mit Baustoffen erstellt werden, die nach dem Ablaufdatum der Bauten nicht mehr nachgefragt werden, sich nicht mehr stofflich wiederverwerten lassen und so auf der biologischen Seite zu Altlasten und grossen Umweltrisiken führen können. Die Wissenschaft spricht in diesem Zusammenhang vom Cradle-to-Cradle-Ansatz: Alle Kreisläufe auf der stofflichen und der biologischen Seite sollen unter Berücksichtigung der entstehenden Umweltemissionen sowie der Anliegen von Wirtschaft, Gesellschaft und Umwelt umfassend geschlossen werden. Zudem sollen immer alle Materialien auch von der stofflichen auf die biologische Seite überführt und dort problemlos abgelagert werden können.

    Ein guter technischer Kreislauf stellt Bauprodukte zur Verfügung, welche die Qualitätsanforderungen des Bauwerks im Einzelfall erfüllen, und ein Downcycling, das heisst das Zurverfügungstellen von Materialien, die nach der Aufbereitung eine schlechtere Qualität aufweisen als das ursprüngliche Material, verhindern. Zudem sollen sie zu einer Qualitäts- und Energieoptimierung beitragen, für Mensch und Umwelt verträglich wirken und last, but not least wirtschaftlich produziert werden können. Um das brachliegende ökologische Optimierungspotenzial wirksam auszunutzen, sind alle Baupartner aufgefordert, zu kooperieren. Viele lukrative Ökologiepotenziale befinden sich in den frühen Planungsphasen zu Beginn des Bauprozesses. Kreislaufwirtschaft und Kooperation gehören deswegen zusammen.

    Heute gilt es, mit unternehmerischen und innovativen Aktivitäten den ökologischen Fussabdruck von Bauwerken, bezogen auf ihre gesamten Lebenszyklen, zu reduzieren. Ein Beispiel eines technischen Kreislaufs mit einer gesamthaft besonders ökologisch positiven Wirkung stellt ein kürzlich lanciertes Verfahren dar, welches es ermöglicht, aus der Atmosphäre entferntes CO2 dauerhaft in recyceltem Betongranulat zu speichern und damit die CO2-Bilanz des Betons zu verbessern. Zudem geht es im Sinne des Cradle-to-Cradle-Ansatzes darum, bei der Produktentwicklung neben den technischen Eigenschaften auch die biologische Seite mitzuberücksichtigen. So werden beispielsweise ca. 75% des auf Baustellen anfallenden sauberen Aushubs in Kiesgruben verwertet und dies trägt dazu bei, dass im Rahmen der Rekultivierung die Fruchtbarkeit der Böden gefördert wird.

    Auch das nationale Parlament sieht im Thema Potenzial und hat sich diesem mit der Lancierung der parlamentarischen Initiative „Schweizer Kreislaufwirtschaft stärken“ im vergangenen Jahr angenommen. Der Vorstoss der nationalrätlichen Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrats verlangt verschiedene Anpassungen im Umweltschutzgesetz. Greenbuilding unterstützt insgesamt diesen Vorstoss, der aus seiner Sicht ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung ist. Nicht alle aber einige der vorgeschlagenen und zum Teil auch von Greenbuidling eingebrachten Lösungen sind erfolgsversprechend.

  • Der Binding Preis für Biodiversität 2022 geht an Stadtgrün Bern

    Der Binding Preis für Biodiversität 2022 geht an Stadtgrün Bern

    Das Projekt «Natur braucht Stadt» von Stadtgrün Bern gewinnt aus 22 eingereichten Projekten den mit 100’000 Franken dotierten und zum zweiten Mal ausgeschriebenen Binding Preis für Biodiversität. Das als Themenjahr organisierte Projekt war deshalb so erfolgreich, weil Stadtgrün Bern und seine Fachstelle Natur und Ökologie mit einem frischen und attraktiven Aktionspaket unterschiedlichste

    Institutionen, Organisationen und Menschen für ein gemeinsames Ziel – die Förderung der Biodiversität – gewinnen konnten.

    Alle packten mit an
    Beteiligt haben sich neben mehreren städtischen Stellen u.a. das Naturhistorische Museum, der Tierpark Bern, der Botanische Garten, verschiedenste Organisationen, aber auch viele private Balkongärtnerinnen und Gartenbesitzer. Die Massnahmen umfassten ökologische Aufwertungen im öffentlichen Raum und auf privaten Flächen sowie über 50 Veranstaltungen wie Führungen, Ausstellungen, Konzerte.

    Vom Wissen zum Handeln für Private
    Sieben Stadtspaziergänge mit 80 Infotafeln, verbunden mit einem interaktiven Stadtplan und ergänzt durch künstlerische Interventionen, zeigten auf, wie wertvolle Stadtnatur aussieht. Die Aktionen «BiodiversitätsGarten» und «BiodiversitätsBalkon» animierten Private, ihre Gärten und Balkone umzugestalten. Mit «KlimaBalkon» wurde aufgezeigt, wie Biodiversität, Verbesserung des lokalen Klimas und Lebensqualität zusammenhängen. Ein Praxishandbuch lieferte das nötige Hintergrundwissen. «Wir freuen uns, mit ‘Natur braucht Stadt’ ein Projekt auszeichnen zu können, dem mit einem systemischen und integralen Ansatz gelungen ist, eine breite Bevölkerung zu erreichen», sagt Peter Lehmann, Vizepräsident der Jury des Preises.

    Entsiegelung und ökologische Aufwertungen auf städtischen Flächen
    Ein wichtiges Teilprojekt waren auch die Aufwertungen im öffentlichen Raum. In Bern West wurden verschiedene Asphaltflächen aufgebrochen und mit einheimischer Flora bepflanzt. Weiter wurden u.a. Amphibienteiche gebaut, Rasen zu Wiesen aufgewertet, Wildhecken gepflanzt, Säume stehen gelassen und Stein- und Asthaufen in Parkanlagen und auf Grünstreifen entlang von Strassen angelegt.

    Nachhaltige Wirkung
    «Natur braucht Stadt» war integraler und inspirierender Teil des übergeordneten Biodiversitätskonzepts der Stadt Bern und brachte viele Akteure in Kontakt mit Ideen und Partnern. Das Projekt wird deshalb über das Themenjahr 2021 hinaus nachhaltig wirken. Das zum Themenjahr herausgegebene «Berner Praxishandbuch Biodiversität» gilt jetzt schon als Standardwerk mit einer Ausstrahlung weit über Bern hinaus.

    Grosse Freude bei der Stadt Bern
    Die Stadt Bern freut sich ausserordentlich über die bedeutende Auszeichnung. «Der Preis würdigt das grosse Engagement von Stadtgrün Bern für das Themenjahr, das in Bern viel für die Naturvielfalt in Gang gesetzt hat», sagt Marieke Kruit, Gemeinderätin und Direktorin für Tiefbau, Verkehr und Stadtgrün der Stadt Bern.

  • Der Traum vom Einfamilienhaus auf dem Land bleibt immer öfter ein Traum

    Der Traum vom Einfamilienhaus auf dem Land bleibt immer öfter ein Traum

    Das Einfamilienhaus erweist sich einmal mehr als Wohntraum Nummer 1 in der Schweiz. Bei Personen im Alter von 25 bis 30 Jahren ist der Wert mit 64 Prozent am höchsten. Stehen soll es auf dem Land. Ländliche Gegenden bleiben mit 48 Prozent Zustimmung auch in diesem Jahr die bevorzugte Wohnumgebung. 90 Prozent der Menschen, die auf dem Land leben, wollen auch in Zukunft dortbleiben. Bei der Stadtbevölkerung zeigt sich ein anderes Bild: Nur 65 Prozent der Befragten erachten die aktuelle Wohnumgebung als den bevorzugten Wohnort. Finanzielle Gründe sind die am meisten genannte Hürde (40%), die gegen einen Umzug spricht. Der Arbeitsweg bleibt trotz vermehrtem Home-Office der zweitwichtigste Hinderungsgrund.

    Kosten und Aussenbereich dominieren bei der Wahl eines Zuhauses – nicht das Home-Office
    Wichtigstes Kriterium bei der Wahl einer Wohnung resp. eines Hauses bleiben die Wohnkosten, gefolgt vom Aussenbereich. Neu abgefragte Kriterien wie das separate Zimmer für Home-Office oder ökologische Faktoren werden kaum als entscheidend genannt, aber von rund der Hälfte der Befragten zumindest als wichtiges Kriterium angesehen. Eine Lademöglichkeit fürs E-Auto, Service-Dienst-leistungen oder Luxuseinrichtung spielen bei der Wahl eines Zuhauses kaum eine Rolle.
    Bezüglich der Lage soll die Traumimmobilie ruhig (66%) und naturnah (66%) stehen. Zudem ist eine gute Anbindung an den öffentlichen Verkehr (51%) gefragt. Hier hat sich im Vergleich zum Vorjahr wenig verändert. Die Nachbarschaft wird von 41 Prozent der Befragten als besonders wichtig angegeben und liegt damit neu auf Rang 4 – zwei Plätze höher als letztes Jahr. Und auch die Nähe zur medizinischen Versorgung gewinnt einen Platz auf Kosten der Nähe zur Kinderbetreuungsstätte oder der Schule.

    Traum vom Eigenheim ungebrochen, scheitert aber meist an Angebot und Finanzierung
    Knapp die Hälfte der Befragten (46%) träumt von einer (weiteren) eigenen Wohnimmobilie. Dabei hat sich der Wunsch bei den jüngeren Befragten im Vergleich zum Vorjahr noch einmal verstärkt. Besonders ausgeprägt ist er nach wie vor bei der heutigen Mieterschaft: 62 Prozent träumen davon, ein Eigenheim zu kaufen. Schwierigkeiten bereiten das knappe Angebot (58%) und die hohen Preise (49%). Hinzu kommen strenge Finanzierungskriterien, welche einer Überhitzung des Immobilienmarktes vorbeugen sollen, aber zunehmend in Kritik geraten. 50 Prozent der Befragten beurteilen die geltenden Kriterien als nicht mehr der heutigen Realität entsprechend und sagen, dass der Kauf auch mit weniger Einkommen möglich sein sollte. «Die Immobilienpreise sind im Vergleich zu den Löhnen überdurchschnittlich gestiegen, was mit den starren Finanzierungsregeln dazu führt, dass sich mittlerweile Neukäufer ihre erste Immobilie erst mit 44 Jahren leisten können. Jüngeren Familien und Paaren wird das Wohneigentum dadurch unter anderem auch systembedingt verwehrt», so Martin Tschopp, CEO von MoneyPark.

    Landleben macht zufrieden, Eigentum noch zufriedener
    Glücklich ist, wer bereits ein Eigenheim hat. Zwei Drittel der Eigentümerinnen und Eigentümer geben an, sehr zufrieden zu sein, während es bei den Mieterinnen und Mietern nur ein Drittel ist. Die Zufriedenheit korreliert mit den Wohnkosten: Zwei Drittel der Eigentümerinnen und Eigentümer wenden weniger als 20 Prozent ihres Einkommens fürs Wohnen auf, während dies bei den Mieterinnen und Mietern nur für einen Drittel gilt. Die Auswertung zeigt zudem, dass Bewohnerinnen und Bewohner ländlicher Regionen eine signifikant höhere Zufriedenheit mit der aktuellen Wohnsituation (58% sind sehr zufrieden) aufweisen als Agglomerations- und Stadtbewohnerinnen und -bewohner (45% resp. 41%). Zudem fällt in der Deutschschweiz (53%) die Zufriedenheit deutlich höher aus als in der Westschweiz (40%) – mit Höchstwerten in der Ostschweiz (61%) und Tiefstwerten in der Genferseeregion (39%).

    Hohe Zufriedenzeit hält vom Verkauf ab
    Wer ein Eigenheim besitzt, möchte dieses auch gerne behalten. Nur drei Prozent der befragten Eigentümerinnen und Eigentümer möchten ihre Immobilie in den nächsten drei Jahren verkaufen. Weitere 15 Prozent planen den Verkauf in vier bis acht Jahren. Ein Blick auf die Altersgruppen zeigt, dass insbesondere Eigentümerinnen und Eigentümer bis zum 40. Altersjahr (24%) und Pensionierte (23%) Verkaufsabsichten hegen. Was primär von einem Verkauf abhält, ist die Zufriedenheit mit der aktuellen Wohnsituation (73%). Auch der Wunsch, das Eigenheim in der Familie weiterzugeben (31%), die emotionale Verbundenheit (30%) und die Annahme, dass der Wert der Immobilie weiter steigen wird (16%), lassen die Befragten von einem Verkauf absehen.
    Über ein Drittel der Befragten (37%) würde eine geerbte Immobilie vermieten und ein weiteres knappes Drittel (29%) würde sie selbst bewohnen. Für einen Verkauf würde sich nur ein knappes Fünftel (19%) entscheiden. «Dass Immobilien eine attraktive Kapitalanlage darstellen, hat sich auch bei Privatpersonen herumgesprochen. Dass deshalb geerbte Liegenschaften oft vermietet und nicht verkauft werden, führt zu einer zusätzlichen Verknappung des Angebots an Wohneigentum», so Dr. Roman H. Bolliger, CEO von alaCasa.ch.

    Jede/r Zweite hat in den letzten beiden Jahren substanziell ins Eigenheim investiert
    Seit dem Ausbruch der Corona-Pandemie anfangs 2020 hat knapp die Hälfte der befragten Eigentümerinnen und Eigentümer (47%) mehr als CHF 10’000.- ins Eigenheim investiert. Jede fünfte Investition (20%) stand unter dem Einfluss der Pandemie. Entweder wurde investiert, weil das Eigenheim wichtiger geworden ist, oder weil aufgrund der Corona-Einschränkungen Geld gespart und so ins Eigenheim investiert werden konnte. Dass das private Draussen wichtiger geworden ist, zeigen sowohl die getätigten wie auch die geplanten Investitionen deutlich: In keinen anderen Bereich wurde häufiger investiert als in den eigenen Garten respektive Aussenbereich (32%). Bäder (28%) und Küchen (27%) belegen die Plätze 2 und 3, dicht gefolgt von Maler- und Gipserarbeiten (26%) sowie neuen Bodenbelägen (25%). Und es geht weiter: 54 Prozent der Eigentümerinnen und Eigentümer planen in den nächsten drei Jahren substanziell in ihr Zuhause zu investieren. Die Bedeutung der Pandemie nimmt dabei ab: Nur für sieben Prozent der geplanten Investitionen ist sie der Auslöser. Dabei zeigt sich bei Solaranlagen eine starke Zunahme von 9 auf 17 Prozent. Auch Ladestationen für Elektroautos, Fassadenrenovationen, neue Fenster und Türen sowie Investitionen in Heizung, Lüftung und Klima werden vermehrt geplant.
    «Investitionen ins eigene Zuhause sind ein ausgezeichnetes Beispiel dafür, weshalb der ganzheitliche Blick auf Eigenheim, Versicherung und Vorsorge so wichtig ist. Investitionen können den Wert einer Liegenschaft steigern oder einfach Freude machen. Im Fall von werterhaltenden Arbeiten lassen sich zudem Steuervorteile realisieren, da diese Kosten abzugsfähig sind. So oder so ist der investierte Betrag aber nicht mehr bar verfügbar. Das gilt es beispielsweise bei der Pensionsplanung zu bedenken. Und natürlich empfehlen wir nach jeder grösseren Investition, die Versicherung zu überprüfen – egal, ob bei einer Photovoltaik-Anlage oder bei einer neuen Gartenlaube», so Ralph Jeitziner, Leiter Vertrieb Schweiz, Helvetia Versicherungen.

    Grüne Hypotheken werden als attraktiv angesehen, aber es fehlt an Wissen
    Es bleibt abzuwarten, ob die aktuell vieldiskutierte Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu einem weiteren Investitionsschub in energetische Massnahmen führen wird. Heute profitieren nur sieben Prozent der befragten Eigentümerinnen und Eigentümer von einer grünen Hypothek oder einem entsprechenden Abschlag bei den Hypothekarzinsen. Knapp ein Fünftel der befragten Eigentümerinnen und Eigentümer (18%) weiss nicht, ob das Eigenheim die Kriterien für eine grüne Hypothek erfüllt. Nur elf Prozent geben an, dass sich ihre Immobilie qualifiziert. Von ihnen und von all jenen, die bereits eine grüne Hypothek haben, würden 63 Prozent bei einer Verlängerung (wiederum) eine grüne Hypothek wählen.

    Über die Wohntraumstudie
    Die Wohntraumstudie von MoneyPark, alaCasa und Helvetia Versicherungen ist die grösste unabhängige Untersuchung zur Zufriedenheit und zu den Wünschen der Schweizer Bevölkerung bezüglich ihrer Wohnsituation. Seit 2015 geht die Studie einmal im Jahr der Frage nach, wie die «Wohnträume» in der Schweiz konkret aussehen. Befragt wurden 1’001 Personen mit Wohnsitz in der Schweiz mittels repräsentativer Online-Umfrage im Februar 2022.
    Die integrale Studie finden Sie unter www.moneypark.ch/wohntraumstudie

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    Über MoneyPark
    MoneyPark ist der führende Spezialist für Hypotheken und Immobilien in der Schweiz und beschäftigt über 300 Mitarbeitende. Das junge Fintech bietet mit der Kombination aus persönlicher Beratung und wegweisender Technologie umfassende und massgeschneiderte Hypotheken- und Immobilienlösungen. Dabei unterstützt MoneyPark seine Kundinnen und Kunden mit unabhängiger Expertise – von der Suche über die Finanzierung, während der Eigentumsphase und beim Verkauf von Immobilien. Für die Finanzierung hält MoneyPark mit Hypothekar- und Vorsorgeangeboten von mehr als 150 Anbietern, darunter Banken, Versicherungen und Pensionskassen, die grösste Finanzierungsauswahl an einem Ort bereit. Die unabhängige Beratung erfolgt entweder in einer der schweizweit mehr als 20 Filialen oder ortsunabhängig via Telefon oder online. Institutionellen Investoren bietet MoneyPark ganzheitliche Hypothekarlösungen dank einem Setup aus leistungsfähigem Vertrieb und effizienter Portfoliobewirtschaftung.

    Über alaCasa.ch
    alaCasa.ch ist ein unabhängiges Expertennetzwerk für Wohnimmobilien und engagiert sich seit über 20 Jahren für eine hohe Dienstleistungsqualität rund ums Wohneigentum. Partner von alaCasa.ch sind professionelle Immobilienexperten für Eigentumswohnungen und Einfamilienhäuser. Sie zeichnen sich aus durch eine fundierte Ausbildung und eine langjährige Berufserfahrung. Dadurch können sie ihre Kunden kompetent und sicher bei Fragen rund um ihre Liegenschaft unterstützen. alaCasa-Partner sind unabhängig, etabliert und verfügen über eine tadellose Reputation.

    Über Helvetia
    Helvetia Versicherungen mit Sitz in St. Gallen hat sich seit 1858 zu einer erfolgreichen internationalen Versicherungsgruppe mit über 12 000 Mitarbeitenden und mehr als 7 Millionen Kundinnen und Kunden entwickelt. In der Schweiz ist Helvetia die führende Schweizer Allbranchenversicherung. Seit jeher ermöglicht sie ihren Kundinnen und Kunden, Chancen wahrzunehmen und Risiken einzugehen – Helvetia ist für sie da, wenn es darauf ankommt. Helvetia ist als beste Partnerin überall dort präsent, wo Absicherungsbedürfnisse entstehen, mit Versicherungs-, Vorsorge- und Anlagelösungen aus einer Hand sowie einfachen Produkten und Prozessen. Mit ImmoWorld bietet Helvetia ihren Kundinnen und Kunden eine umfassende Immobilienplattform kombiniert mit persönlicher Beratung in allen finanziellen Belangen rund um Suche, Kauf, Besitz und Verkauf eines Eigenheims. Dabei behalten die Expertinnen und Experten stets auch Versicherung und Vorsorge im Blick.