Schlagwort: Mietende

  • Mietrecht zugunsten von Eigentümern an angepasst

    Mietrecht zugunsten von Eigentümern an angepasst

    Der Ständerat hat am Montag zwei Vorlagen der Rechtskommission des Nationalrats (RK-N) zugestimmt, welche die grosse Kammer schon im März guthiess. Sie müssen nun noch in die Schlussabstimmungen am Ende der Herbstsession.

    Bei der Untervermietung von Räumlichkeiten sollen Vermieterinnen und Vermieter neu explizit schriftlich Untervermietungen zustimmen müssen. Zudem sollen die Vermieter in Zukunft ein ausserordentliches Kündigungsrecht erhalten, wenn der Mieter die Voraussetzungen für die Untermiete nicht einhält.

    Neu soll der Vermieter die Untermiete auch verweigern können, wenn eine mehr als zweijährige Dauer dieser Untervermietung geplant ist. Dieser Vorlage stimmte der Ständerat mit 25 zu elf Stimmen zu. Sie geht zurück auf eine parlamentarische Initiative des ehemaligen Zürcher SVP-Nationalrats Hans Egloff, des Präsidenten des Hauseigentümerverbands der Schweiz (HEV).

    Er argumentierte, Untervermietungen seien eigentlich für Fälle gedacht, in denen jemand das Zuhause übergangsweise verlasse. Dies etwa, weil er oder sie ins Ausland gehe und danach wieder nach Hause zurückkehren wolle.

    Die Rk-N begründete die Änderungen auch mit den um sich greifenden Untervermietungen für die Wohnungsvermietungsplattform Airbnb. Vor allem in Städten würden günstige Altbauwohnungen vielfach zu Mietzinsen untervermietet, die beträchtlich über dem vom Hauptmieter bezahlten Mietzins liegen. Manchmal würden Mietobjekte zu haarsträubenden Preisen an mehrere Untermieter weitervermietet.

    Links-grüne Minderheit ohne Chance
    Mit 29 zu elf Stimmen bei zwei Enthaltungen hiess der Ständerat die Vorlage zum Eigenbedarf bei Mietwohnungen gut.

    Konkret soll neu eine Kündigung der Mieträumlichkeiten nicht mehr bei einem „dringenden“ Eigenbedarf des Besitzers möglich sein, sondern wenn der Eigentümer „einen bei objektiver Beurteilung bedeutenden und aktuellen Eigenbedarf“ geltend machen kann. Die Befürworter dieser Änderung erhoffen sich davon eine Beschleunigung von Verfahren bei Streitigkeiten.

    Auch diese Vorlage stammt von der RK-N und geht auf eine parlamentarische Initiative des ehemaligen Tessiner FDP-Nationalrats Giovanni Merlini zurück. Wie schon im März im Nationalrat stimmte eine links-grüne Minderheit auch im Ständerat gegen die beiden Änderungen respektive wollte nicht eintreten.

    Diese Minderheit findet, die Position der Mietenden bei der Untermiete und der Kündigung wegen Eigenbedarf werde einseitig geschwächt. Der Genfer SP-Ständerat Carlo Sommaruga, Präsident des Schweizerischen Mieterinnen- und Mieterverbands, sprach von einer „Salamitaktik“ der Eigentümer, welche die Vorstösse für Änderungen des Mietrechts vervielfachten.

    Auch Formvorschriften gelockert
    Der Ständerat hiess im Weiteren zwei Anpassungen des Obligationenrechts zu Formvorschriften im Mietrecht gut. So soll in Zukunft für die Mitteilung einer Zinserhöhung eine auf mechanischem Weg nachgebildete Unterschrift auf dem offiziellen Formular ausreichen.

    Zudem soll für die Mitteilung von Mietzinserhöhungen, die in einer Vereinbarung über gestaffelte Mietzinse vorgesehen sind, künftig die schriftliche Form genügen. Bisher muss dafür ein amtliches Formular verwendet werden.

    Auch diese Vorlage wurde von der Rechtskommission des Nationalrats (RK-N) ausarbeitet. Bei der Mitteilung einer Mietzinserhöhung hielt das Bundesgericht 2003 fest, dieses Formular müsse handschriftlich unterzeichnet sein. Eine Nachbildung sei nur unter bestimmten Bedingungen zulässig.

    Auch diese Vorlage muss noch in die Schlussabstimmungen. Sie geht zurück auf Parlamentarische Initiativen von Nationalrat Olivier Feller (FDP/VD) und alt Nationalrat Karl Vogler (Mitte/OW), welche die Kommission in einem Gesetzesprojekt vereinte.

    Die Rk-N argumentierte, die Änderung würde für institutionelle Vermieter wie etwa Pensionskassen den Verwaltungsaufwand reduzieren. Die Rechte der Mieterinnen und Mieter würden nicht eingeschränkt.

  • Wohnen wird für alle spürbar teurer

    Wohnen wird für alle spürbar teurer

    Die gestiegene Zinsbelastung kann der Nachfrage nach eigenen vier Wänden bisher nichts anhaben. Kaufinteressierte für Eigenheime sind „weiterhin in Kauflaune“, heisst es in einer Medienmitteilung auf immoscout24.ch. Die dort vorgestellten Daten stützen sich auf den Real Estate Offer Index. Er wird von der SMG Swiss Marketplace Group in Zusammenarbeit mit dem Immobilien-Beratungsunternehmen IAZI erhoben. Immoscout24.ch ist ein Marktplatz der SMG.

    Demnach hat sich auf Anbieterseite die Preiserwartung trotz der Anhebung des Leitzinses um 0,5 Prozentpunkte nicht reduziert. Einfamilienhäuser kosteten 2 Prozent mehr, Eigentumswohnungen wurden innert Monatsfrist zu 0,7 Prozent höheren Preisen inseriert. „Mit der erhöhten Zinslast und der generellen Kostensteigerung für Unterhalt und Investitionen wird das Wohnen im Eigenheim spürbar teurer“, wird Martin Waeber von SMG zitiert. Entsprechend sei eine Verlangsamung der Preisentwicklung wahrscheinlich.

    Die inserierten Mietpreise sind im vergangenen Monat mit 0,3 Prozent ebenfalls leicht gestiegen. Zusätzlich würden die deutlich teureren Erdöl- und Gaspreise zu „signifikant höheren Auslagen“ führen.

    Bei institutionellen Investoren könnte die Nachfrage nach Renditeliegenschaften sinken. Dies habe womöglich eine verminderte Bautätigkeit und damit eine Verknappung des Angebots an Mietwohnungen zur Folge. Abzuwarten sei, wie sich die Angebotsmieten langfristig entwickeln.