Schlagwort: Mietzins

  • Hypothekarischer Referenzzinssatz bei 1,75 Prozent stabil

    Hypothekarischer Referenzzinssatz bei 1,75 Prozent stabil

    Der hypothekarische Referenzzinssatz, massgeblich für die Mietzinsgestaltung in der gesamten Schweiz, verbleibt bei 1,75 Prozent. Dies wurde am 3. Juni 2024 bekannt gegeben und beruht auf dem volumengewichteten Durchschnittszinssatz der inländischen Hypothekarforderungen, der am 31. März 2024 bei 1,72 Prozent lag. Dieser Durchschnittszinssatz hat sich seit dem letzten Quartal nicht verändert, wodurch der mietrechtlich relevante Referenzzinssatz weiterhin kaufmännisch gerundet bei 1,75 Prozent bleibt. Diese Stabilität wird bis zu einer signifikanten Veränderung des Durchschnittszinssatzes von unter 1,63 Prozent oder über 1,87 Prozent beibehalten.

    Bedeutung für Mietzinsansprüche
    Der Referenzzinssatz von 1,75 Prozent ist seit dem 2. Dezember 2023 unverändert. Bei Mietverträgen, die auf einem höheren Referenzzinssatz von 2,00 Prozent oder mehr basieren, besteht weiterhin ein Anspruch auf Mietzinssenkung. Umgekehrt ergibt sich für Vermietende ein Anspruch auf Mietzinserhöhung, wenn der zugrunde liegende Referenzzinssatz bei 1,50 Prozent oder darunter liegt, gemäss den mietrechtlichen Bestimmungen, die eine Erhöhung um 3 Prozent pro Viertelprozentpunkt vorsehen.

    Ausnahmen und zusätzliche Einflussfaktoren
    Es gibt Ausnahmen für bestimmte Mietverträge wie indexierte oder gestaffelte Mietzinsen und Umsatzmieten bei Geschäftsräumen. Auch geförderte Wohnungen unterliegen häufig speziellen Regelungen. Darüber hinaus können andere Kostenfaktoren wie die Veränderung des Landesindexes der Konsumentenpreise und die Unterhalts- und Betriebskosten die Mietzinsgestaltung beeinflussen. Die Teuerung kann zu 40 Prozent in die Mietzinsberechnung einfliessen, was zu Anpassungen führen kann.

    Regelmässige Bekanntgabe und rechtliche Grundlage
    Der hypothekarische Referenzzinssatz und der zugrunde liegende Durchschnittszinssatz werden vierteljährlich vom Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) veröffentlicht, mit der nächsten Bekanntgabe am 2. September 2024. Seit dem 10. September 2008 dient der einheitliche Referenzzinssatz als Grundlage für die Mietzinsgestaltung in der Schweiz, gemäss Artikel 12a der Verordnung über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen (VMWG). Diese Regelung ersetzte die früher in den einzelnen Kantonen gültigen Zinssätze für variable Hypotheken und sorgt für eine einheitliche und transparente Mietzinsberechnung im ganzen Land.

  • Hypothekarischer Referenzzinssatz bleibt bei 1,25 Prozent

    Hypothekarischer Referenzzinssatz bleibt bei 1,25 Prozent

    Das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) hat den Hypothekarischen Referenzzinssatz bei Mietverhältnissen unverändert bei 1,25 Prozent belassen. In einer Medienmitteilung des BWO wird darauf verwiesen, dass dieser für die Mietzinsgestaltung in der ganzen Schweiz gültige Satz inzwischen seit 3. März 2020 nicht geändert worden ist.

    Der Referenzzinssatz wird auf Basis des vierteljährlich erhobenen Durchschnittszinssatzes der inländischen Hypothekarforderungen festgestellt. Dieser ist am Stichtag 31. Dezember 2020 ermittelt worden. Der Satz ist laut BWO gegenüber dem Vorquartal von 1,30 Prozent auf 1,28 Prozent gesunken. Der mietrechtlich massgebende Referenzzinssatz bleibt weiter bei 1,25 Prozent und bleibt auf diesem Niveau, bis der Durchschnittszinssatz unter 1,13 Prozent sinkt oder über 1,37 Prozent steigt, erläutert das BWO. Angegeben wird der Satz immer auf Viertelprozente genau.

    Da der Satz unverändert bleibt, ergibt sich laut BWO auch kein neuer Senkungs- oder Erhöhungsanspruch. Falls ein Mietzins im einzelnen Vertragsverhältnis nicht auf dem aktuellen Referenzzinssatz von 1,25 Prozent basiere, bestehe ein Senkungsanspruch. Auch Kostenänderungen etwa bei Unterhaltskosten könnten zu einem Anpassungsanspruch führen.

  • Mieten sind im August gestiegen

    Mieten sind im August gestiegen

    Im August sind die Angebotsmieten in der Schweiz um 0,26 Prozent gestiegen. Die steigende Tendenz bestätige sich insbesondere auch in der Jahresbetrachtung mit einem Plus von 0,88 Prozent. Das zeigen die aktuellen Zahlen des Mietpreisindexes von homegate.ch und Zürcher Kantonalbank (ZKB). Er misst die monatliche, qualitätsbereinigte Veränderung der Mietpreise anhand der aktuellen Marktangebote.

    Auffallend sei die Mietpreisentwicklung im Kanton Thurgau, heisst es in einer Medienmitteilung des Immobilienmarktplatzes homegate.ch. Dort ist der Mietzins um 0,71 Prozent und damit um fast das Dreifache des Schweizer Durchschnitts angestiegen. Auch der Kanton Wallis zeigt mit plus 0,62 Prozent einen auffällig höheren Wert. In den Kantonen Zürich, Glarus, Appenzell Ausserrhoden und Appenzell Innerrhoden sehen sich Wohnungssuchende mit um 0,50 Prozent gestiegenen Mieten konfrontiert, in Schaffhausen sind es plus 0,49 Prozent. Hingegen verzeichnet Genf mit einem Minus von 1,48 Prozent den stärksten Rückgang. Einzig in den Kantonen Basel-Stadt und Schwyz stagniert der Mietindex.

    Die Städte Genf (-2,43 Prozent) und Lugano (-1,41 Prozent) verbuchen einen hohen Rückgang. Gestiegen sind dagegen die Angebotspreise in der Stadt Zürich (+1,31 Prozent). Nur in der Stadt Basel bleibt der Mietindex unverändert.