Schlagwort: Nationalrat

  • Eigentum wirksamer gegen Besetzer schützen

    Eigentum wirksamer gegen Besetzer schützen

    Mit grosser Mehrheit hat der Ständerat am Montag den Vorschlag des Bundesrats zur Änderung des Zivilgesetzbuchs angenommen. Neu sollen Eigentümerinnen und Eigentümer ihr Grundstück innerhalb einer «angemessenen Frist» nach Kenntnisnahme einer Besetzung selbst zurückerlangen dürfen. Bisher galt dafür die Bedingung «sofort». Diese Änderung gibt Eigentümern mehr Flexibilität und Handlungsspielraum bei unrechtmässigen Besetzungen.

    Rasche Zwangsräumung auch bei unbekannten Besetzern
    Zudem soll die zweite zentrale Neuerung im Gesetz dazu führen, dass Hausbesitzer schneller eine Zwangsräumung erwirken können, gerade wenn die Zahl oder Identität der Besetzer unklar ist. Damit soll verhindert werden, dass unrechtmässige Besetzungen langfristig bestehen bleiben und Eigentümer hohe Folgekosten tragen müssen.

    Kontroverse Stimmen aus dem Ständerat
    Die Vorlage war jedoch nicht unumstritten. Carlo Sommaruga, SP-Ständerat aus Genf, kritisierte die Gesetzesverschärfung als überflüssig, da viele Hausbesetzungen ohnehin durch Vereinbarungen zur Zwischennutzung geregelt würden. Viel relevanter seien in diesem Zusammenhang die steigenden Mieten und der Wohnungsmangel, so Sommaruga.

    Weiterer Prozess im Parlament
    Obwohl das Geschäft noch eine kleine Differenz zwischen den beiden Kammern aufweist, ist der Weg für eine stärkere Position von Eigentümern bei Hausbesetzungen grundsätzlich geebnet. Die Vorlage kehrt nun zur Bereinigung zurück in den Nationalrat.

  • Kommission unterstützt punktuelle Änderungen im Mietrecht

    Kommission unterstützt punktuelle Änderungen im Mietrecht

    Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates hat zwei bedeutende Vorlagen verabschiedet, die auf eine Verbesserung der Rechtslage im Mietrecht abzielen. Eine der Vorlagen sieht vor, dass Anfangsmietzinse künftig nur noch angefochten werden können, wenn sich die mietende Partei zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in einer Notlage befand. Dies soll Rechtsunsicherheit reduzieren und langwierige Verfahren vermeiden.

    Die zweite Vorlage befasst sich mit der Erleichterung des Nachweises der sogenannten Orts- und Quartierüblichkeit. Damit sollen die Anforderungen an den Nachweis von Vergleichsmieten gesenkt und die Zulassung branchenetablierter Statistiken als Beweismittel ermöglicht werden. Ziel ist es, die Vergleichbarkeit von Mietzinsen zu verbessern und somit missbräuchliche Mietzinsforderungen zu verhindern.

    Entscheidung nach Vernehmlassung
    Die Kommission stützt sich in ihrer Entscheidung auf die Ergebnisse der Vernehmlassung zu den parlamentarischen Initiativen von Alt-Nationalrat Hans Egloff. Trotz eingebrachter Minderheitsanträge sprach sich die Kommission klar für die Umsetzung der Initiativen gemäss Wortlaut aus.

    Die nun verabschiedeten Vorlagen sollen voraussichtlich in der Frühjahrssession 2025 im Nationalrat beraten werden.

  • Erleichterungen beim Bauen in lärmbelasteten Gebieten

    Erleichterungen beim Bauen in lärmbelasteten Gebieten

    Im Zuge der Revision des Umweltschutzgesetzes möchte die UREK-N das Bauen in lärmbelasteten Gebieten vereinfachen. Grundsätzlich soll in neuen Wohnungen mindestens die Hälfte der lärmempfindlichen Räume über ein Fenster verfügen, das die Lärmgrenzwerte einhält. Erleichterungen sind möglich, wenn kontrollierte Lüftungen installiert werden oder ein ruhiger, privat nutzbarer Aussenraum zur Verfügung steht. Diese Regelungen sollen eine Balance zwischen Verdichtung und Lärmschutz schaffen.

    Positionen des Nationalrates und des Ständerates
    Der Ständerat schlägt vor, dass bei Wohnungen mit kontrollierter Lüftung die Grenzwerte an keinem offenen Fenster mehr eingehalten werden müssen. Die UREK-N hält jedoch die nationalrätliche Version für ausgewogener, da sie eine pragmatische Lösung zur Bewältigung der Wohnungsknappheit bietet. Die Kommission betont, dass Baubewilligungen nur erteilt werden, wenn die Gebäude verschärften Schallschutzanforderungen entsprechen und Massnahmen zur Begrenzung von Lärmemissionen weiterhin vorgeschrieben sind.

    Kein Abbau der Lärmschutzvorschriften in Fluglärm-Gebieten
    Die UREK-N verzichtet auf spezifische Fluglärm-Grenzwerte und schliesst sich dem Ständerat an. Damit sollen keine weiteren gesetzlichen Anpassungen notwendig sein, um Bauten in Flughafennähe zu ermöglichen. Die Kommission sieht keine zusätzlichen Einschränkungen für Gemeinden bezüglich der Senkung des Tempolimits vor.

    Altlastensanierung und VOC-Lenkungsabgabe
    Im Bereich Altlastensanierung hält die UREK-N daran fest, dass Eigentümer für die Kosten der Untersuchung und Sanierung privater Spielplätze und Hausgärten aufkommen müssen. Zudem beantragt die Kommission, Alternativen zur VOC-Lenkungsabgabe zu prüfen und fordert eine vertiefte Analyse des Bundesrates.

    Geoinformationsgesetz und Energieforschung
    Die UREK-N hat beschlossen, den Entwurf zur Änderung des Geoinformationsgesetzes zur gründlichen Überprüfung an den Bundesrat zurückzuweisen. Im Bereich Energieforschung wird eine Harmonisierung der Kreditperiode des SWEETER-Programms mit dem vierjährigen Geltungszeitraum der BFI-Botschaft angestrebt.

    Zustimmung zur Stromreserve
    Die Kommission tritt ohne Gegenstimme auf die Änderung des Stromversorgungsgesetzes ein und betont die Bedeutung einer sicheren Stromversorgung auch in extremen Lagen. Sie wird das Konzept der Stromreserve vertieft prüfen und verschiedene Varianten analysieren, um die Versorgungssicherheit zu garantieren und dabei die Umweltauswirkungen und Kosten zu minimieren.

    Zudem empfiehlt die UREK-N dem Bundesrat, stärkere Anreize für die Bildung lokaler Elektrizitätsgemeinschaften zu setzen und diese von Netznutzungsentgelten zu entlasten. Die Sitzung fand unter dem Vorsitz von Nationalrat Christian Imark und teilweise in Anwesenheit von Bundesrat Albert Rösti statt.

  • Gesetzlicher Handlungsbedarf bei Baumängeln

    Gesetzlicher Handlungsbedarf bei Baumängeln

    Die aktuelle Rechtslage erweist sich als nachteilig für Käufer von Neubauten und private Bauherren. Problematische Vertragsklauseln, die sich in der Praxis entwickelt haben, benachteiligen diese erheblich. Das bestehende Gesetz geht von zwei gleich starken Verhandlungspartnern aus, was in der Realität nicht zutrifft. Professionelle Unternehmer und Verkäufer diktieren die Vertragsbedingungen, während private Bauherren aufgrund der hohen Nachfrage im Immobilienmarkt keine Verhandlungsmacht besitzen. Diese «Friss-oder-Stirb»-Mentalität setzt sie massiv unter Druck.

    Die Vorschläge des Nationalrats: Abschaffung der separaten Rügefrist
    Der Nationalrat hat eine praxistaugliche Vorlage geschaffen, deren Kernstück die Abschaffung der separaten Rügefrist für Mängel ist. Derzeit müssen Käufer und Bauherren zwei Fristen beachten: die Rügefrist und die Verjährungsfrist. Die Rügefrist verlangt eine detaillierte Mängelrüge an die richtige Person innerhalb einer kurzen Frist. Wird diese Frist verpasst, verlieren Käufer und Bauherren sämtliche Gewährleistungsrechte. Die Verjährungsfrist ist die zweite Voraussetzung. Die Abschaffung der Rügefrist würde das Hauptproblem lösen, dass viele ihre gesetzlichen Haftungsansprüche verlieren, weil sie Baumängel nicht rechtzeitig rügen können. Der HEV Schweiz unterstützte diesen Beschluss des Nationalrats.

    Der Standpunkt des Ständerats: Verlängerung der Rügefrist, aber keine Abschaffung
    Der Ständerat erkennt den Handlungsbedarf zur Verbesserung der Haftung bei Baumängeln an, hält jedoch an der Rügefrist fest, wenn auch verlängert auf 60 Tage. Diese Verlängerung löst das grundlegende Problem jedoch nicht, dass private Käufer und Bauherren ihre Mängelrechte verlieren, wenn sie die gesetzlichen Anforderungen einer Mängelrüge nicht innerhalb der Frist erfüllen.

    Keine Verlängerung der Verjährungsfrist
    Auch bezüglich der Verjährungsfrist zeigt sich der Ständerat unnachgiebig. Die bestehende Frist von fünf Jahren bleibt bestehen und kann vertraglich weiter verkürzt werden. Der Nationalrat hatte gefordert, diese Frist auf zehn Jahre zu verlängern, um den Ansprüchen des Käufers wegen Mängeln gerecht zu werden. Der Eintritt der Verjährung bedeutet für Haus- und Stockwerkeigentümer, dass sie ihre Rechte bei Baumängeln nicht mehr durchsetzen können und die Kosten selbst tragen müssen. Angesichts der langen Lebensdauer vieler Gebäudekomponenten ist diese kurze Verjährungsfrist problematisch. Der HEV Schweiz zeigt sich enttäuscht, dass private Laienkäufer und Bauherren weiterhin benachteiligt werden.

    Rücküberweisung an den Nationalrat
    Die Vorlage wird nun an den Nationalrat zurücküberwiesen. Der HEV Schweiz setzt sich weiterhin dafür ein, dass die rechtliche Situation privater Haus- und Stockwerkeigentümer bei Baumängeln verbessert wird. Die Hoffnung bleibt, dass durch weitere Diskussionen und Anpassungen eine Lösung gefunden wird, die den Bedürfnissen und Rechten privater Bauherren und Immobilienkäufer gerecht wird.

  • Nationalrat setzt neue Akzente für Umwelt, Raumplanung und Energie

    Nationalrat setzt neue Akzente für Umwelt, Raumplanung und Energie

    Die nationalrätliche Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie (UREK-N) hat beschlossen, das Beschwerderecht von Umweltschutzorganisationen bei kleineren Wohnbauprojekten einzuschränken. Die Änderung des Bundesgesetzes über den Natur- und Heimatschutz zielt darauf ab, den Rechtsrahmen für kleinere und mittlere Wohnbauprojekte anzupassen, um ungleiche finanzielle Mittel zwischen Parteien auszugleichen.

    Darüber hinaus hat die Kommission die Beratung des Bundesgesetzes über die Aufsicht und Transparenz in den Energiegrosshandelsmärkten begonnen, um eine angemessene Aufsicht und Transparenz sicherzustellen. Im Zuge der Diskussion über ein Strommarkt-Abkommen mit der EU erörterte die Kommission die volkswirtschaftliche Bedeutung einer sicheren Stromversorgung und die Notwendigkeit, die Schweizer Regelungen mit denen der EU in Einklang zu bringen.

    Im Bereich der Kreislaufwirtschaft hat die Kommission die meisten Differenzen mit dem Ständerat ausgeräumt, insbesondere bezüglich der Lockerung des Siedlungsabfallmonopols. Es bleibt jedoch noch Uneinigkeit in der Frage, ob unverkaufte biogene Produkte entpackt werden sollen.

    Weitere Diskussionen der Kommission umfassten die Teilrevision des Umweltschutzgesetzes, die sich auf den Lärmschutz und Altlastensanierungen konzentriert. Die Motion «Mit Verdichtung und gemeinnützigem Wohnungsbau gegen die Wohnungsnot» wurde von der Kommission abgelehnt, da sie der Meinung ist, dass die bestehenden gesetzlichen Grundlagen bereits ausreichend sind. Zudem wurde ein Postulat zur Optimierung der Nutzung von Energieholz eingereicht.

    Die Sitzungen der Kommission am 22. und 23. Januar 2024 standen unter der Leitung von Nationalrat Christian Imark und wurden teilweise in Anwesenheit von Bundesrat Albert Rösti in Bern abgehalten.

  • Nationalrat setzt neue Akzente für Umwelt, Raumplanung und Energie

    Nationalrat setzt neue Akzente für Umwelt, Raumplanung und Energie

    Die nationalrätliche Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie (UREK-N) hat beschlossen, das Beschwerderecht von Umweltschutzorganisationen bei kleineren Wohnbauprojekten einzuschränken. Die Änderung des Bundesgesetzes über den Natur- und Heimatschutz zielt darauf ab, den Rechtsrahmen für kleinere und mittlere Wohnbauprojekte anzupassen, um ungleiche finanzielle Mittel zwischen Parteien auszugleichen.

    Darüber hinaus hat die Kommission die Beratung des Bundesgesetzes über die Aufsicht und Transparenz in den Energiegrosshandelsmärkten begonnen, um eine angemessene Aufsicht und Transparenz sicherzustellen. Im Zuge der Diskussion über ein Strommarkt-Abkommen mit der EU erörterte die Kommission die volkswirtschaftliche Bedeutung einer sicheren Stromversorgung und die Notwendigkeit, die Schweizer Regelungen mit denen der EU in Einklang zu bringen.

    Im Bereich der Kreislaufwirtschaft hat die Kommission die meisten Differenzen mit dem Ständerat ausgeräumt, insbesondere bezüglich der Lockerung des Siedlungsabfallmonopols. Es bleibt jedoch noch Uneinigkeit in der Frage, ob unverkaufte biogene Produkte entpackt werden sollen.

    Weitere Diskussionen der Kommission umfassten die Teilrevision des Umweltschutzgesetzes, die sich auf den Lärmschutz und Altlastensanierungen konzentriert. Die Motion «Mit Verdichtung und gemeinnützigem Wohnungsbau gegen die Wohnungsnot» wurde von der Kommission abgelehnt, da sie der Meinung ist, dass die bestehenden gesetzlichen Grundlagen bereits ausreichend sind. Zudem wurde ein Postulat zur Optimierung der Nutzung von Energieholz eingereicht.

    Die Sitzungen der Kommission am 22. und 23. Januar 2024 standen unter der Leitung von Nationalrat Christian Imark und wurden teilweise in Anwesenheit von Bundesrat Albert Rösti in Bern abgehalten.

  • Nationalrat gegen schweizweite Einführung einer Mietformularpflicht

    Nationalrat gegen schweizweite Einführung einer Mietformularpflicht

    Die grosse Kammer gab am Dienstag der Initiative von alt Nationalrätin Natalie Imboden (Grüne/BE) keine Folge – mit 116 zu 71 Stimmen bei 4 Enthaltungen. Eine bürgerliche Mehrheit aus SVP, FDP und Mitte setzte sich durch. Mit dem Nein ist die parlamentarische Initiative erledigt.

    Michael Töngi (Grüne/LU) argumentierte erfolglos, dass die Mietformularpflicht die Transparenz im Mietwesen verbessern würde. Heute würden bei Mieterwechseln oft die Preise erhöht – es resultiere eine „viel zu hohe Rendite“. Mit der systematischen Bekanntgabe der Höhe der Miete des Vormieters oder der Vermieterin könnten sich Mieterinnen und Mieter einfacher gegen missbräuchliche Mieten wehren.

    Philipp Matthias Bregy (Mitte/VS) hielt im Namen der obsiegenden Kommissionsmehrheit fest, dass es den Kantonen bereits heute freistehe, ein Formular zum Anfangszins der vormietenden Partei für ihren Kanton einzuführen. Die Formularfrage auf eidgenössischer Ebene zu regeln, widerspreche dem Gedanken des Föderalismus.

    „Alles in allem schafft der Vorschlag mehr Bürokratie“, so Bregy. Mieterinnen und Mietern stünden bereits heute gesetzliche Instrumente zur Anfechtung des Anfangsmietzinses zur Verfügung. Des Weiteren wies er darauf hin, dass es auch in den Kantonen mit Formularpflicht nicht zu sinkenden Mietpreisen oder zu erhöhter Transparenz gekommen sei.

  • Parlament einigt sich auf Ausbau der erneuerbaren Energien

    Parlament einigt sich auf Ausbau der erneuerbaren Energien

    Der Nationalrat hat am 26. September den Weg freigemacht für eine Einigung mit dem Ständerat über das Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien. Der sogenannte Energie-Mantelerlass setzt verbindliche Zielwerte für den Ausbau der erneuerbaren Energien und verlängert bisher befristete Förderinstrumente. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Sicherung der Stromversorgung nach dem Ausstieg aus der Kernkraft und namentlich auf der Stromversorgung im Winter.

    Zuletzt hatte Kurt Egger (GP/TG) den Weg zur Einigung freigemacht. Er zog laut dem Wortprotokoll des Nationalrats einen Antrag der Minderheit zurück, der den Bau von Photovoltaikanlagen auf neuen Parkplätzen ab einer Grösse von 500 Quadratmetern ab 2030 vorgeschrieben hätte. Egger bedauerte auch, dass das neue Gesetz eine Solarpflicht bei Neubauten erst ab einer Grundfläche von 300 Quadratmetern vorschreibt.

    Zuvor war der Ständerat der grossen Kammer entgegengekommen. So darf weniger Restwasser bei Wasserkraftwerken nur bei einer drohenden Strommangellage zugelassen werden. Die kleine Kammer stimmte auch der vom Nationalrat vorgeschlagenen Einführung eines Marktes für Massnahmen zur Energieeffizienz zu.

    Bundesrat Albert Rösti dankte beiden Kammern für ihre Kompromissfähigkeit. Er hoffe, dass das Parlament damit eine „mittlere Zufriedenheit“ auf alle Seiten erreicht habe. Das Gesetz werde dazu führen, dass die Schweiz in den nächsten fünf bis zehn Jahren 3 bis 5 Terawattstunden mehr Winterstrom erzeuge. „Dann sind wir wieder auf der sicheren Seite“, so Rösti. Dazu brauche es aber neue Wasserkraftprojekte, namentlich Grimsel, Trift und Gorner, sowie alpine Solaranlagen.

    Das neue Bundesgesetz soll auf den 1. Januar 2025 in Kraft treten. Die politische Debatte geht aber weiter. So verwies Kurt Egger darauf, dass die Grünen ihre Solar-Initiative für die Solarpflicht auf Dächern und an Fassaden von Neubauten lancieren würden.

  • Räte einigen sich auf 646 Millionen Franken für Standortförderung

    Räte einigen sich auf 646 Millionen Franken für Standortförderung

    In den Jahren 2024 bis 2027 sollen insgesamt rund 646 Millionen Franken in die Förderung des Standorts fliessen. Darauf haben sich die beiden Räte geeinigt, informieren die Parlamentsdienste in einer Mitteilung. Konkret zog der Ständerat sein Votum für eine Erhöhung der Mittel für die Tourismusförderung und die Einlage in den Fonds für Regionalentwicklung zurück. Beide Bereiche sollen für die kommenden Jahre Mittel in gleicher Höhe wie für die auslaufende Periode erhalten.

    Die Ziele der Standortförderung in den Jahren 2024 bis 2027 hatte der Bundesrat bereits im Januar aufgestellt. Danach sollen die Rahmenbedingungen für KMU verbessert, die Regionen gestärkt und die Chancen der Digitalisierung genutzt werden. Des Weiteren soll die Standortförderung zur nachhaltigen Entwicklung beitragen und die Attraktivität von Wirtschaft und Tourismus stärken.

    Beim Schweizer Tourismus-Verband (STV) nimmt man die Einigung der Räte mit gemischten Gefühlen auf. Einerseits zeigten sich die Akteure des Tourismussektors erleichtert, „dass die Vorschläge des Bundesrates bezüglich der finanziellen Mittel für die touristischen Förderinstrumente gehalten werden konnten“, heisst es in einer entsprechenden Mitteilung des STV. Andererseits wird befürchtet, dass insbesondere geplantes Engagement für Nachhaltigkeit und Digitalisierung dem Rotstift zum Opfer fallen werde. Aufgrund einer hohen Inflation in einigen Quellmärkten bedeute die unveränderte Mittelhöhe zudem „faktisch eine substanzielle Kürzung bei den Mitteln für das Auslandmarketing“, schreibt der Verband.

  • Parlament einigt sich bei Solarpflicht für Gebäude

    Parlament einigt sich bei Solarpflicht für Gebäude

    Der Nationalrat entschied am Montag wie der Ständerat, auf Antrag einer Minderheit bei der Bereinigung des Energie-Mantelerlasses. Die Mehrheit der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie (Urek-N) hatte indes auf der generellen Solarpflicht für Dächer und Fassaden bestanden, unterlag aber knapp.

    Energieminister Albert Rösti hatte vor dieser Formulierung gewarnt und gemahnt, die Vorlage mehrheitsfähig zu halten. Noch nicht einig sind sich die Räte bei der Solarpflicht für Parkplätze. Der Nationalrat will sie für grosse Flächen, der Ständerat nicht. Er hat nun wieder das Wort zur Vorlage.

  • Nationalrat will mehr Fotovoltaikanlagen auf Stockwerkeigentum

    Nationalrat will mehr Fotovoltaikanlagen auf Stockwerkeigentum

    Er hat am Mittwoch eine Motion des Tessiner SP-Nationalrats Bruno Storni mit dieser Forderung angenommen. Storni strebt auch an, dass es in Gebäuden im Stockwerkeigentum einfacher wird, energetische Sanierungen vorzunehmen und Elektroauto-Ladestationen zu installieren. 

    Dafür soll der Bundesrat im Stockwerkeigentumsrecht die nötigen Quoren bei der Beschlussfassung von solchen Projekten anpassen. Fürs Erreichen der Ziele der Energiestrategie 2050 des Bundes sei es wichtig, dass die Energieeffizienz von Gebäuden im Stockwerkeigentum steige, sagt Storni. 

    Mit 119 zu 66 Stimmen bei 6 Enthaltungen nahm die grosse Kammer Stornis Vorstoss an. Dieser geht nun zur Prüfung an die zuständige Kommission des Ständerats. 

    Der Bundesrat lehnte die Motion ab. Das geltende Recht enthalte eine differenzierte und ausgewogene Regelung der Beschlussfassung von Stockwerkeigentümergemeinschaften. Es solle den Stockwerkeigentümern im Rahmen ihrer Privatautonomie überlassen sein, mittels der bewährten Regeln der Beschlussfassung über Sanierungs- und Umbauprojekte zu entscheiden. 

  • Nationalrat beschliesst Offensive für Windenergie

    Nationalrat beschliesst Offensive für Windenergie

    Der Nationalrat hat sich den Änderungen des Ständerats angeschlossen und ist ihm hinsichtlich der Gesetzesvorlage zur beschleunigten Bewilligung von Windkraftanlagen mit 136 zu 53 Stimmen gefolgt. Ursprünglich stammt diese Vorlage von der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrats. Hintergrund ist das Ziel, die Schweiz in der sonnenarmen Zeit von Stromimporten unabhängiger zu machen.

    Deshalb sei ein Zubau nötig, so Energieminister Albert Rösti (SVP) laut einer Medienmitteilung des Parlaments. Doch müsse dieser „ohne starkes Ritzen der üblichen Mitspracherechte“ realisiert werden. Den Angaben zufolge habe es im Parlament grundsätzlichen Widerstand gegen die Windkraftoffensive nur vonseiten der SVP gegeben. Die übrigen Fraktionen seien sich darüber einig, dass die Windenergie in den Wintermonaten einen wertvollen Beitrag zur Stromversorgung leiste.

    Daher, so der Tenor, könne es nicht sein, dass Projekte über 20 Jahre auf ihre Bewilligung warten müssten. Die Vorlage sieht vor, dass die beschleunigten Verfahren nur angewendet werden dürfen, wenn die Gemeinden die Anlage im Rahmen der Nutzungsplanung bereits bewilligt haben. Das trifft laut Rösti auf 39 Turbinen zu, die jährlich 250 Gigawattstunden Strom liefern sollen. Dazu zählen unter anderem der Windpark Grenchenberg im Kanton Solothurn, die Projekte Eoljorat Sud und Sur Grati im Kanton Waadt sowie das Projekt Crêt Neuron im Kanton Neuenburg.

    Die beschleunigten Verfahren sollen für Windenergieprojekte im nationalen Interesse zur Anwendung kommen, bis eine zusätzliche Leistung von 600 Megawatt installiert ist. Bei diesen Projekten soll neu der Kanton für die Baubewilligung zuständig sein. Zudem werden die Rechtsmittel gegen diesen Entscheid eingeschränkt: Er soll nur vor dem obersten kantonalen Gericht angefochten werden können.

  • Meilenstein für die Weiterentwicklung der CH Energiepolitik

    Meilenstein für die Weiterentwicklung der CH Energiepolitik

    Besonders wichtige Beschlüsse der Kommissionssitzung vom 20.-23.2.2023Eine Regelung für Solaranlagen im nationalen Interesse: Dadurch wird es auch nach Ablauf des dringlichen Bundesbeschlusses («Solar-Express») möglich sein, alpine Solarkraftwerke zu bauen.

    Die Verpflichtung der Betreiber von grösseren Speicherwasserkraftwerken, sich an der Energiereserve zu beteiligen: Photovoltaik (PV) in Kombination mit Wasserkraft ermöglicht eine sichere Stromversorgung im Winter, sofern die Speicher nicht aus wirtschaftlichen Interessen vorzeitig geleert werden.

    Die Möglichkeit von Darlehen für den Fall, dass die Mittel des Netzzuschlagfonds für die vorgesehene Förderung der erneuerbaren Energieproduktion nicht ausreichen: Damit kann ein «Stop-and-Go» vermieden werden.

    Daten aus intelligenten Messsystemen sollen in Echtzeit den Endverbrauchern zugänglich gemacht werden: Dies fördert die optimale Abstimmung der Stromproduktion (z.B. aus PV-Anlagen) und des Verbrauchs auf lokaler Ebene, wodurch Investitionen in Stromnetze reduziert werden können.

    Speicheranlagen ohne Endverbrauch sollen unbefristet vom Netzentgelt befreit werden. Und auch Speicheranlagen mit Endverbrauch sollen von einer Rückerstattung des Netzentgeltes für die aus diesen Speichern ins Netz zurückgespeiste Energie profitieren können: Dies fördert den netzdienlichen Einsatz von stationären Speichern sowie des bidirektionalen Ladens von Elektrofahrzeugen.

    Die Rahmenbedingungen für lokale Elektrizitätsgemeinschaften (LEG) wurden gegenüber dem Ständeratsbeschluss deutlich verbessert: Auch dies ist ein wesentlicher Beitrag zur intelligenten Nutzung der Netze.

    Im ländlichen Raum führen hohe Kosten für Netzverstärkungen oft dazu, dass PV-Projekte sistiert werden. Mit einer Kostenüberwälzung soll hier für Entlastung gesorgt werden.

    Einstimmig angenommen wurde die parl. Initiative von Swissolar-Präsident Jürg Grossen zur Harmonisierung der Besteuerung des Verkaufs von Solarstrom. Dies ist ein wesentlicher Beitrag für die Bereinigung des «Flickenteppichs» bei den Rahmenbedingungen für Solaranlagen.

    Detailinformationen auf www.parlament.ch

  • Bund will Konzept für energieeffiziente Massnahmen bei Gebäuden erarbeiten

    Bund will Konzept für energieeffiziente Massnahmen bei Gebäuden erarbeiten

    In seiner Motion vom 26. September 2019 hat der damalige Nationalrat Christoph Eymann (LDP/BS) den Bundesrat aufgefordert „ein Umsetzungskonzept für energieeffiziente Minergie-P-Massnahmen zur Reduktion der 80-prozentigen Energieverluste im Gebäudebereich vorzulegen und dabei auch die Nutzung von Dach- und Fassadenflächen für solare Energieproduktion zu berücksichtigen“. Der Nationalrat hatte den Vorstoss im Juni vergangenen Jahres gutgeheissen. An seiner Sitzung am 31. Mai habe nun auch der Ständerat der Motion zugestimmt, informieren die Parlamentsdienste in einer Mitteilung.

    Weil der Ständerat aber eine Ergänzung des Textes vorgenommen habe, gehe die Motion erst einmal wieder an den Nationalrat zurück, wird in der Mitteilung weiter erläutert. Konkret sollen die Kantone bei der Erarbeitung des Konzepts miteinbezogen werden. Dies hatte die ständerätliche Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie (Urek-S) aufgrund grosser kantonaler Unterschiede beim bestehenden Gebäudeprogramm empfohlen.

    Der Bundesrat schliesst sich der Motion von Eymann an. „Angesichts der gestiegenen Energiepreise, etwa wegen des Ukraine-Kriegs, sei das Anliegen nicht nur klimapolitisch, sondern auch ökonomisch wichtig“, zitieren die Parlamentsdienste Umweltministerin Simonetta Sommaruga. „Die Bevölkerung könne so entlastet werden.“