Schlagwort: öffentliche Mitwirkung

  • Dietikon stellt neue Bau- und Zonenordnung vor

    Dietikon stellt neue Bau- und Zonenordnung vor

    Die Bau- und Zonenordnung der Stadt Dietikon wird einer Gesamtrevision unterzogen. Am 31. Oktober 2024 hat die Stadt der Bevölkerung die Gesamtrevision vorgestellt. Die BZO regelt, was, wo und wie in Dietikon künftig gebaut werden kann. Die Revisionsvorlage liegt laut Medienmitteilung bis zum 23. Dezember öffentlich auf. Während dieser Frist seien alle Interessierten eingeladen, schriftlich Stellung zu nehmen und ihre Anregungen einzubringen, heisst es in der Mitteilung der Stadt.

    Die kommunale Bau- und Zonenordnung stammt aus dem Jahr 1987. Im Herbst 2022 wurde der behördenverbindliche kommunale Richtplan von Dietikon genehmigt. Das und Vorgaben wie das neue Planungs- und Baugesetz des Kantons Zürich waren Anstoss für die Revision.

    Mit der vorliegenden BZO-Gesamtrevision schaffe die Stadt die strategischen und baurechtlichen Rahmenbedingungen für die Erneuerung und Weiterentwicklung der heutigen Siedlungsstruktur, heisst es in der Stadt-Mitteilung. Auf Erhöhung der baulichen Dichte und damit Veränderung der Siedlungsstruktur in den äusseren Wohnquartieren wird zum Schutz der durchgrünten und einheitlichen Strukturen verzichtet. Stattdessen geht es um Entwicklung der zentralen und mit dem Öffentlichen Verkehr erschlossenen Gebiete wie Stadtzentrum oder Stadtboulevard.

    Die angestrebte Entwicklung solle nicht einfach mehr Raum für Bewohnende und Beschäftigte bieten, sondern auch zu einer höheren Siedlungsqualität beitragen, heisst es von der Stadt. Es gibt verschiedene Vorgaben zu privaten Frei- und Erholungsräumen sowie Massnahmen zur Förderung der Biodiversität und Verbesserung des Stadtklimas.

  • Öffentliche Mitwirkung zum Agglomerationsprogramm Luzern

    Öffentliche Mitwirkung zum Agglomerationsprogramm Luzern

    Das Agglomerationsprogramm Luzern der fünften Generation (AP LU 5G), nimmt erstmals die Städte Sursee und Sempach sowie mehrere neue Gemeinden wie Meierskappel und Neuenkirch auf. Diese Erweiterung des Perimeters unterstreicht die zunehmende Bedeutung der regionalen Kooperation bei der nachhaltigen Entwicklung von Siedlungs- und Verkehrsstrukturen. Der Fokus des AP LU 5G liegt auf der Abstimmung der Verkehrsentwicklung mit der Siedlungsplanung, um die Herausforderungen des Wachstums und der Mobilität in der Region optimal zu bewältigen.

    Schlüsselprojekte Durchgangsbahnhof und Bypass
    Zentral im AP LU 5G sind die Schlüsselprojekte Durchgangsbahnhof Luzern und der Autobahn-Bypass A2 Luzern. Diese vom Bund finanzierten Grossprojekte bilden das Rückgrat der langfristigen Verkehrsplanung im Raum Luzern. Ergänzend dazu sind flankierende Massnahmen und Projekte von Kanton und Gemeinden vorgesehen, wie die Erweiterung von Abstellanlagen und die Schaffung durchgehender Busspuren, um die Leistungsfähigkeit und Flexibilität des Verkehrssystems weiter zu verbessern.

    Investitionen in den Gesamtverkehr und den Fuss- und Veloverkehr
    Das AP LU 5G plant umfassende Investitionen in die Verkehrs- und Siedlungsentwicklung. Der Gesamtverkehr, einschliesslich wichtiger Verkehrsdrehscheiben wie dem Ausbau des Bahnhofs Ebikon, wird mit 216 Millionen Franken bis 2031 gefördert. Auch der Fuss- und Veloverkehr, mit Massnahmen zur Optimierung des kantonalen Velonetzes und der Verbesserung der Naherholung, erhält hohe Priorität. Die Projekte in diesem Bereich werden mit insgesamt 129 Millionen Franken unterstützt.

    Öffentliche Mitwirkung und zukünftige Schritte
    Die öffentliche Mitwirkung bietet Gemeinden, Fachleuten und der interessierten Bevölkerung die Möglichkeit, sich aktiv in die Gestaltung des AP LU 5G einzubringen. Die Stellungnahmen und Anregungen, die bis zum 1. Oktober 2024 eingereicht werden können, fliessen in die Überarbeitung und Finalisierung des Programms ein. Am 2. September 2024 findet in Rothenburg eine Informationsveranstaltung statt, um den Entwurf und die vorgesehenen Massnahmen detailliert zu erläutern. Anmeldungen sind bis zum 28. August 2024 möglich.

    Nach Abschluss der öffentlichen Mitwirkung wird das Programm überprüft und angepasst. Die Verabschiedung durch die Regierung ist für 2025 geplant, bevor das AP LU 5G beim Bund zur Prüfung eingereicht wird.