Schlagwort: Parlament

  • Parlament beschliesst Solarpflicht für grosse Neubauten

    Parlament beschliesst Solarpflicht für grosse Neubauten

    Der Nationalrat hat sich mit 98 zu 95 Stimmen für eine Solarpflicht bei Neubauten mit mehr als 300 Quadratmetern anrechenbarer Fläche von Dächern und Fassaden ausgesprochen. Er folgte damit einem Minderheitenvotum seiner Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie, informieren die Parlamentsdienste in einer Mitteilung. Eine Ausweitung der Solarpflicht auch auf Umbauten wurde abgelehnt. Der Beschluss des Nationalrats entspricht einer bereits gefassten Entscheidung des Ständerats im Rahmen der Diskussionen um den Energie-Mantelerlass.

    In anderen Punkten des Energie-Mantelerlasses konnten die beiden Kammern bisher dagegen keine Einigung erzielen. Abweichend vom Ständerat sprach sich der Nationalrat am Montag weiterhin für eine Solarpflicht auch bei Parkplätzen ab einer bestimmten Grösse aus. Bei den Restwasservorschriften für Wasserkraftwerke votierte der Nationalrat für eine schärfere Eingrenzung der Ausnahmen als der Ständerat. Einigkeit besteht hingegen bei der Planung von Wasserkraftwerken, deren Restwasserstrecke durch ein Schutzgebiet von nationaler Bedeutung verlaufen würde. Derartige Projekte sollen nicht von vornherein ausgeschlossen werden.

    Das Energie-Mantelerlass genannte Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien dient der Umsetzung der Energiewende. Um die Gefahr eine Mangellage möglichst rasch zu bannen, solle der Mantelerlass möglichst noch  im laufenden Herbst von den Räten verabschiedet werden, wird Energieminister Albert Rösti in der Mitteilung zitiert. Nach dem Votum des Nationalrats geht die Vorlage nun zurück an den Ständerat.

  • Bundesrat beantragt 218,1 Millionen für zivile Bundesbauten

    Bundesrat beantragt 218,1 Millionen für zivile Bundesbauten

    Das grösste einzelne Bauvorhaben in der Immobilienbotschaft 2023 ist die Sanierung und Erweiterung des Gewächshausareals Reckenholz (ZH). 29,5 Millionen Franken sind hierfür veranschlagt. 21,1 Millionen Franken werden für die Erweiterung der Verbindungsebene beim Verwaltungszentrum Liebefeld (Köniz, BE) beantragt. Weiter soll in Kameruns Hauptstadt Yaoundé ein Neubau für die Kanzlei und die Residenz der Schweizer Vertretung gebaut werden. Der Verpflichtungskredit dafür beträgt 27,5 Millionen Franken. 

    Sanierung und Erweiterung des Gewächshausareals Reckenholz 
    Reckenholz ist eines der beiden regionalen Forschungszentren von Agroscope. Die dortigen äusseren Gewächshäuser sowie die Haustechnik im Betriebsgebäude haben das Ende ihres Lebenszyklus überschritten. Die Gewächshäuser werden durch energieeffiziente und flexibel nutzbare klimatisierte Forschungskammern ersetzt. Die Haustechnik im Betriebsgebäude wird saniert und an die neuen Anforderungen angepasst. 

    Erweiterung der Verbindungsebene beim Verwaltungszentrum Liebefeld 
    Der Campus Süd in Liebefeld gliedert sich in mehrere Verwaltungs- und Laborgebäude für das Bundesamt für Gesundheit (BAG), das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV), das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) sowie das Eidgenössische Institut für Metrologie (METAS). 2025 wird das Kompetenzzentrum für landwirtschaftliche Forschung (Agroscope), das Teil des BLW ist, nach Posieux umziehen. Dies ermöglicht eine Weiterentwicklung des Campus ab 2026. Als Vorbereitung dafür sowie um mobil-flexible Arbeitsformen einzuführen, soll die unterirdische Verbindungsebene erweitert werden. Damit können bestehende und allfällige im Rahmen der Weiterentwicklung hinzukommende Gebäude besser räumlich und technisch verbunden sowie in das Zutritts- und Sicherheitskonzept eingebunden werden. 

    Neubau der Kanzlei und der Residenz Yaoundé 
    Die Schweizer Vertretung in Kamerun ist derzeit in gemieteten Gebäuden untergebracht. Auf einer bundeseigenen Parzelle soll nun eine flexible und funktionale Botschaftsinfrastruktur erstellt werden. Der Neubau vereinfacht die funktionalen Abläufe zwischen der Kanzlei, der Residenz sowie einer Dienstwohnung, welche sich neu am selben Standort befinden. Dies ermöglicht Synergien beim Sicherheitskonzept sowie den technischen Infrastrukturen und erlaubt eine multifunktionale Nutzung beispielsweise der repräsentativen Räumlichkeiten. 

    Weitere Immobilienvorhaben 2023 
    Einen weiteren Verpflichtungskredit von 140 Millionen verwendet das Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL) für nicht einzeln spezifizierte Vorhaben unter einem Betrag von 10 Millionen Franken, für nicht planbare oder dringliche Liegenschaftskäufe sowie für die Projektierung von zu­künftigen Immobilienbotschafts-Projekten.

  • Wohnungsnot: Bundesrat wartet ab

    Wohnungsnot: Bundesrat wartet ab

    Für Wohnbaugenossenschaften Schweiz ist es unverständlich, dass der Bundesrat angesichts der Wohnungsnot einfach abwarten will. In einer Interpellation wollte Manuela Weichelt, Nationalrätin (Grüne) und Vorstandsmitglied von Wohnbaugenossenschaften Schweiz, wissen, was der Bundesrat gegen die Wohnungsnot zu tun gedenke. Der Bundesrat antwortete, dass er sich bewusst sei, dass ein ungenügendes Wohnungsangebot die Wirtschaftsentwicklung hemmen und zu sozialpolitischen Spannungen führen könne. Er sieht aber die Verantwortung für die Wohnraumversorgung in erster Linie bei der Immobilienwirtschaft. Zwar spiele der gemeinnützige Wohnungsbau eine wichtige Rolle bei der Bereitstellung von preisgünstigen Wohnungen, dieser werde aber mit dem Fonds de Roulement und Bürgschaften bereits gefördert. Allenfalls ist der Bundesrat bereit, weitergehende Massnahmen zu evaluieren, wie dies ein Postulat von Ständerat Damian Müller (FDP) fordert.

    Es braucht sofort Massnahmen
    Die Wohnungsknappheit treibt die Mieten immer weiter in die Höhe. «Der Mangel an bezahlbaren Wohnungen ist akut und es müssen schnell Massnahmen getroffen werden», betont Manuela Weichelt. «Wir fordern den Bundesrat auf, jetzt zu handeln. Rezepte gegen die Wohnungsnot sind bekannt: Es braucht mehr gemeinnützigen und preisgünstigen Wohnungsbau.» Die aktuelle Situation zeigt, dass die Immobilienwirtschaft nicht für ein genügendes Angebot an bezahlbarem Wohnraum sorgt. «Der Bundesrat anerkennt, dass die gemeinnützigen Wohnbauträger hier einen wichtigen Beitrag leisten. Umso unverständlicher ist es, dass er diese nicht stärker fördern will. Die jetzige Wohnraumförderung genügt nicht, um den Anteil an gemeinnützigen Wohnungen rasch zu erhöhen», erklärt Eva Herzog, Ständerätin Basel-Stadt (SP) und Präsidentin von Wohnbaugenossenschaften Schweiz. Um mehr bauen zu können, sind gemeinnützige Wohnbauträger insbesondere auf geeignetes Bauland angewiesen. Hierfür braucht es eine aktive Steuerung, zum Beispiel mit definierten Anteilen oder Zonen für gemeinnützigen Wohnraum. Der Bund hätte es in der Hand, Land für gemeinnützige Bauprojekte sicherzustellen: Zum Beispiel, indem er nicht mehr benötigte Areale des Bundes und bundesnaher Betriebe dafür zur Verfügung stellte. Oder indem er Gemeinden die Möglichkeit gäbe, mit einem Vorkaufsrecht Land zu kaufen für gemeinnützigen Wohnungsbau. Auch könnte der Bund Gemeinden beim Landkauf unterstützen, etwa mit einem Landerwerbsfonds.