Schlagwort: Planungsinstrumente

  • Dietikon legt Pläne für das neue Quartier Niderfeld öffentlich auf

    Dietikon legt Pläne für das neue Quartier Niderfeld öffentlich auf

    Die Stadt Dietikon startet die öffentliche Auflage der Planungsinstrumente für die Gebietsentwicklung Niderfeld. Die Unterlagen des öffentlichen Gestaltungsplans inklusive Umweltverträglichkeitsbericht und der Teilrevision der Bau- und Zonenordnung werden laut Medienmitteilung vom 9. November 2023 bis 19. Januar 2024 zusammen mit dem Gestaltungsleitbild aufgelegt. Am 8. November wurden sie an einem öffentlichen Informationsanlass im Gemeinderatssaal des Stadthauses präsentiert.

    Dazu heisst es in der Mitteilung der Stadt Dietikon, im Zentrum des Quartiers liege der grosse Park. Im Norden und Westen entstehe ein Wohngebiet. Südlich des Parks ist das Mischgebiet mit Gewerbe und Dienstleistungsanbietern. Östlich des Parks entstehen eine neue Schule, Sportanlagen und eine Dreifachturnhalle. Am westlichen Rand des Niderfelds liegt das Arbeitsplatzgebiet. Die Limmattalbahn erschliesse das Gebiet mit zwei Haltestellen. Das Arbeitsgebiet werde durch ein eigenständiges Strassennetz erschlossen, damit das Wohngebiet vom Schwerverkehr befreit bleibt und kein Durchgangsverkehr entsteht.

    Das Niderfeld ist mit rund 40 Hektaren Dietikons letzte grosse Siedlungsreserve, heisst es von der Stadt Dietikon. Es werde dereinst etwa 3700 Menschen Wohnraum bieten und Platz für etwa 2700 Arbeitsplätze haben.

  • Raumplanung, das Mass aller Dinge?

    Raumplanung, das Mass aller Dinge?

    Quelle: Schweizerische Eidgenossenschaft

    Tatsächlich sind die kantonalen und kommunalen Planungsinstrumente jedoch unvollständig, starr, rein quantitativ und verfolgen kein dreidimensional entwickeltes Zukunftsbild. Die Folgen sind bekannt: Unstimmige Stadtbilder, zu niedriges Verdichtungspotenzial, wachsendes Verkehrsaufkommen, unkoordinierte infrastrukturelle Anlagen und schliesslich eine unzufriedene Bevölkerung.

    Eine vorausschauende Raumplanung mit neuen Konzepten ist unumgänglich, denn die heutigen trägen Planungsinstrumente der Raumplanung stehen offensichtlich im Widerspruch zum dynamischen Prozess der Stadtplanung und verfehlen bis heute die im RPG definierten Ziele.

    Mit dem Einsatz der bereits vorhandenen GIS-Daten könnten schweizweit, anhand von qualitativen Zukunftsszenarien, vorausschauend die potenziellen Auswirkungen auf sämtliche relevante Themen wie Innenverdichtung, Flächennutzung, Verkehr, Energieverbrauch, Treibhausgasemissionen und viele weitere, visualisiert, bewertet und partizipativ kommuniziert werden – und zwar über die kantonalen Grenzen hinaus.

    Gebäude im Kontext der Raumplanung
    Die Raumplanung schafft denn auch die Rahmenbedingungen für die Entwicklung von Quartieren und letztlich des Gebäudebestands. Redet man von nachhaltigen Gebäuden, so greift die isolierte Betrachtung und reine Fokussierung auf deren Substanz zu kurz. Gebäude sind in ihrem Kontext und somit unter Berücksichtigung ihres Beitrags zur Reduktion des Verkehrsaufkommens, zur Verdichtung sowie zur sozialen Integration zu verstehen. Dieser Logik folgend sind in der Schweiz die beiden Standards SNBS Hochbau fürs Bauen und SSREI für den Bestand entwickelt worden. Beide sind in ihrer inhaltlichen Ausprägung im internationalen Vergleich stets einzigartig.

    Quelle www.ssrei.ch

  • Zürich definiert neue Regeln für Hochhäuser

    Zürich definiert neue Regeln für Hochhäuser

    Das Amt für Städtebau der Stadt Zürich aktualisiert die aus dem Jahr 2001 stammenden Hochhausrichtlinien, wie es in einer Medienmitteilung heisst. Mit ihnen werden Bestimmungen für Quartiere geregelt, in denen Hochhäuser bis 40 Meter, bis 60 Meter und bis 80 Meter Höhe gebaut werden. Die Prüfung erfolge unter Berücksichtigung weiterer Planungsinstrumente wie der von der Bevölkerung angenommene kommunale Richtplan Siedlung, Landschaft, öffentliche Anlagen und Bauten.

    Als Neuerung nennt die Medienmitteilung die Hinzunahme eines 60-Meter-Gebiets. Für das bereits bestehende 40-Meter-Gebiet sei eine Erweiterung geplant. Für Hochhäuser über 80 Meter müsse weiterhin ein Gestaltungsplan vorliegen.

    Darüber hinaus müssen geltende Regeln in Bezug auf städtebauliche, programmatische, typologische und gestalterische Anforderungen eingehalten werden, die ebenfalls Inhalt der Überarbeitung der Hochhausrichtlinien seien. „Je höher ein Hochhaus gebaut wird, desto mehr muss es leisten“, heisst es. Verbindliche Anforderungen, die ein Hochhaus erfüllen muss, sollten teilweise in der Bauordnung verankert werden. Eine Anpassung plant die Stadt Zürich zudem beim Planungs- und Bewilligungsprozess.

    Beim Bau von Hochhäusern ab 60 Metern Höhe etwa müsse das Quartier im Rahmen von öffentlichen Veranstaltungen informiert werden. Auch seien Konkurrenzverfahren obligatorisch.