Schlagwort: Planungssicherheit

  • Einfacher bauen?

    Einfacher bauen?

    Die Motion des Ständerats Benedikt Würth (Mitte/SG) verlangt, dass der Bund künftig nur noch für Objekte von nationaler Bedeutung zuständig ist. Während der Schutz von Ortsbildern vollständig an die Kantone übergeht. Damit entfiele das nationale Inventar der schützenswerten Ortsbilder als gemeinsame Bewertungsgrundlage. Die Folge wären unterschiedliche kantonale Regelwerke, langwierige Umstellungen und mehr Rechtsstreitigkeiten.

    Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrats hält den eingeschlagenen Weg des Bundesrats für zielführender. Die am Runden Tisch ISOS vereinbarten Massnahmen stärken Effizienz und Klarheit, ohne bewährte Standards aufzugeben.

    Reform statt Bruch
    Bereits beschlossen sind konkrete Vereinfachungen. Wie eine präzisere Anwendung des ISOS auf Bundesaufgaben, klarere Ermessensspielräume für Kantone und Gemeinden sowie Erleichterungen bei Projekten mit Photovoltaik. Diese Schritte verkürzen Verfahren, ohne an Qualität zu verlieren und wird unterstützt von Kantonen, Städten und Gemeinden.

    Das zentrale Problem liegt nicht im ISOS selbst, sondern in mangelnder Koordination und zu später Interessenabwägung. Wo diese frühzeitig erfolgt, lassen sich Konflikte vermeiden und Projekte beschleunigen.

    Bewährte Beispiele aus der Praxis
    Erfolgreiche Modelle existieren bereits. In Genf reduziert die Plattform „Patrimoine–Paysage–Territoire“ durch gemeinsame Projektentwicklung die Zahl der Einsprachen deutlich. Neuenburg zeigt, wie sich Verdichtung mit ISOS vereinbaren lässt, durch klare Zoneneinteilung und qualitätsvolle Planung. Diese Ansätze stärken Transparenz, Akzeptanz und Baukultur.

    Beschleunigen mit Substanz
    Anstatt Rechtsunsicherheit zu schaffen, sollte die laufende ISOS-Weiterentwicklung konsequent umgesetzt werden. Qualität und Planungssicherheit sind der Schlüssel für schnelleres, nachhaltiges Bauen, nicht föderale Flickenteppiche. Nur wer beides verbindet, erreicht das Ziel einfach bauen, ohne unsere gewachsene Baukultur zu gefährden.

  • Eigentümerpartizipation «Ziegelbrückstrasse» in Glarus Nord 

    Eigentümerpartizipation «Ziegelbrückstrasse» in Glarus Nord 

    Die Gemeinde Glarus Nord möchte Bauherren dazu motivieren, bei komplexeren Bauprojekten partizipative Verfahren durchzuführen. Ihr «Leitfaden Mitwirkung und Kommunikation für Planungsprozesse» skizziert für unterschiedliche Planungssituationen, wie Bedürfnisse der Bevölkerung und künftiger Nutzer frühzeitig antizipiert werden können. Um als gutes Beispiel voranzugehen, initiierte die Gemeinde für das bauliche Verdichtungsgebiet «Ziegelbrückstrasse» zwischen dem Bahnhof Ziegelbrücke, dem Jennyareal und dem Dorfkern Niederurnen einen partizipativen Prozess: Sie involvierte die betroffenen Eigentümer zwischen Oktober 2024 und Februar 2025 in die Erarbeitung eines Leitbildes, das als Grundlage für die Ausarbeitung eines Rahmenplans für das Gebiet diente.  

    Rahmenbedingungen für die Entwicklung gestalten 
    Mit dem Leitbild sollte das bauliche Mass und die Nutzungsmischung definiert werden. Weil das Gebiet zu den dorftbildprägenden Verdichtungs- und Aufwertungsgebieten gehört, standen auch qualitative Eckpunkte einer Entwicklung, die dem Charakter und der Geschichte des Gebiets gerecht werden, zur Diskussion. Die Gemeinde sah auch die öffentliche Hand in der Pflicht, und hielt deshalb die Erwartungen an die Gestaltung und Aufwertung der Kantonsstrasse fest, die durch das Gebiet führt. Damit stellt sie sich mit einer breit abgestützten Grundlage für den Austausch mit dem Kanton auf, der für die Sanierung der Strasse verantwortlich ist. 

    Das gemeinsam erarbeitete Leitbild diente der Gemeinde als Grundlage für einen behördenverbindlichen Rahmenplan. Der Rahmenplan wiederum definiert die Leitlinien, wie in Zukunft mit der neuen eigentümerverbindlichen Nutzungsplanung entlang der Ziegelbrückstrasse gebaut werden darf. Die involvierten Eigentümer gestalteten mit ihrer Mitwirkung beim Leitbild mit, wie und was sie künftig auf ihren Grundstücken bauen können. 

    Ein schlanker Mitwirkungsprozess 
    Die Eigentümer im Gebiet wurden eingeladen, an zwei Abendveranstaltungen mit der Gemeinde teilzunehmen. Der erste Abend diente der Information und Mitwirkung, der zweite der Präsentation der Ergebnisse. Über 56 Eigentümer von 127 Parzellen nahmen die Gelegenheit wahr und beteiligten sich selbst oder mit einer Stellvertretung an den Veranstaltungen. 

    Im ersten Workshop erhielten sie Einblick in das vorgesehene Planungsinstrument und wurden zu verschiedenen Varianten zu den künftigen Entwicklungsmöglichkeiten konsultiert. Mit der Priorisierung der Varianten konnten sie die Entscheidung zum erwünschten Leitbild beeinflussen. Im zweiten Workshop präsentierte die Gemeinde den auf Basis der erwünschten Variante erarbeiteten Rahmenplan.  

    Ein lohnender Aufwand für die Gemeinde 
    Partizipative Prozesse sind aufwändig, sie kosten Zeit, Geld und politisches Kapital. Für die Gemeinde lohnte sich der aufwändige Weg, weil sich damit die Chancen erhöhen, dass Eigentümer aktiv werden: Mit der frühzeitigen Information über mehr bauliche Möglichkeiten können sie ihre Investitionsplanung anpassen und allfällige bereits vorhandene Absichten auf die Entwicklungsabsichten der Gemeinde abstimmen.  

    Die Diskussion um das Leitbild trägt dazu bei, Eigentümer auf ein gemeinsames Zukunftsbild des Verdichtungs- und Entwicklungsgebiets auszurichten und ihnen zu vermitteln, dass Themen wie die Adressierung von Gebäuden auf die Strasse, die Körnigkeit der Bebauung, die Ausbildung des Sockelgeschosses oder die Materialisierung nicht nur Privatsache sind, sondern auch eine Wirkung auf das Quartierbild haben, und damit die Attraktivität und den Wert des Standorts für alle beeinflussen.  

    Der partizipative Prozess bot der Gemeinde die Gelegenheit, auf ihre Bauberatung aufmerksam zu machen und die Wahrscheinlichkeit zu erhöhen, dass Grundeigentümer mit Investitionsabsichten ihre Planungen zu einem frühen Zeitpunkt mit der Gemeinde besprechen und abstimmen, bevor sie ein kaum mehr anpassbares Vor- oder Bauprojekt ausgearbeitet haben. Im besten Fall regt der Prozess einige Eigentümer an, grösser zu denken und Kooperationen mit anderen Grundeigentümern einzugehen oder Themen wie die Bereitstellung von Parkplätzen bei Bauprojekten gemeinsam anzugehen. 

    Die Gemeinde konnte die Veranstaltungen auch dazu nutzen, Aufwertungen auf öffentlichem Grund mit den Bedürfnissen und Vorstellungen der Eigentümer abzustimmen und zu testen, welche Akzeptanz Massnahmen wie begrünte Mittelstücke auf der Strasse oder eine Temporeduktion auf gewissen Strassenabschnitten haben. 

    Mehr Planungssicherheit für Grundeigentümer 
    Partizipative Prozesse kosten auch die Teilnehmenden Zeit. Im Fall Ziegelbrückstrasse lohnte sich der Aufwand für die Eigentümer allein deshalb, weil sie über die Mitwirkung am behördenverbindlichen Rahmenplan Entscheidungen zu grundeigentümerverbindlichen Themen beeinflussen konnten: die Grundsatzfrage zur Ausgestaltung der mit der neuen Nutzungsplanung möglichen Dichte und Nutzungsmischung. Der Rahmenplan bietet den Eigentümern zudem mehr Planungssicherheit, da er die Gleichbehandlung im Bewilligungsprozess stärkt.  

    Im Rahmen des Prozesses erhielten die Eigentümer ein besseres Verständnis davon, was die Erwartungen der Gemeinde an bauliche Entwicklungen sind, und konnten sich inspirieren, welche Beiträge sie neben baulichen Entwicklungen an die Quartiersaufwertung leisten können – beispielsweise mit der Gestaltung der Gärten und Strassenvorzonen oder kleineren Erneuerungsprojekten. Mit der Gelegenheit, sich an der Veranstaltung über die Pläne der Nachbarinnen und Nachbarn zu informieren, erhalten Eigentümer schliesslich mehr Sicherheit darüber, dass sie mit ihren Investitionen nicht allein handeln.

  • Kostenmiete und steigende Landpreise

    Kostenmiete und steigende Landpreise

    Das Modell der Kostenmiete basiert auf der kostendeckenden Verzinsung der Gesamtanlagekosten eines Neubaus. In vielen Städten entfällt inzwischen bis zur Hälfte dieser Kosten auf das Bauland. Besonders in Zürich sind die Landpreise in den letzten 15 Jahren massiv gestiegen, von CHF 1’419 pro m² im Jahr 2007 auf über CHF 5’800 im Jahr 2023.

    Selbst bei einer konservativen Berechnung liegt der Anteil des Landwerts an den Gesamtanlagekosten heute bei knapp 50 %. Das bedeutet, dass eine Senkung oder Erhöhung des Landpreises direkte Auswirkungen auf die Mietkosten hat. Um eine 10-prozentige Landpreissteigerung auszugleichen, müsste die Kostenmiete um rund 5 % steigen.

    Kostenmiete im Vergleich zur Marktmiete
    Eine Analyse der Wohnsiedlung Werdwies in Zürich Altstetten zeigt, dass die Baukosten seit 2007 um 32,5 % gestiegen sind. Die Kostenmiete einer neu errichteten Siedlung läge aktuell kaum unter der Marktmiete.

    Laut einer Berechnung mit einer Bruttorendite von 4,25 % würde die Marktmiete für eine 70-m²-Wohnung bei CHF 2’567 pro Monat liegen. Eine Reduktion der Bruttorendite auf 4 % könnte die Miete senken, doch ohne Subventionierung wäre sie nur für 56,6 % der lokalen Haushalte leistbar.

    Subventionen als Steuerungsinstrument
    Um die Mietbelastung zu reduzieren, sind verschiedene Subventionsmodelle denkbar.

    Landsubventionen: Eine öffentliche Subventionierung von 20 % des Landwerts könnte die Leistbarkeit um 7,1 Prozentpunkte erhöhen.

    Subjektförderung: Direkte Zuschüsse an Haushalte könnten gezielt jene entlasten, die es am meisten benötigen.

    Objektförderung: Eine Reduktion von Mehrwertabgaben könnte die Entwicklung von bezahlbarem Wohnraum fördern, sofern klare Kontrollmechanismen bestehen.

    Raumplanung und Planungssicherheit als Schlüssel
    Ein entscheidender Hebel zur Steuerung der Wohnkosten ist die frühzeitige und transparente Festlegung von Bauvorschriften. Unsicherheit über künftige Mietregelungen oder Mehrwertabgaben kann zu Fehlinvestitionen führen.

    Um langfristig bezahlbaren Wohnraum zu ermöglichen, sollten Gemeinden Planungsmehrwerte konsequent zur Mietzinsreduktion oder zur Subjektförderung einsetzen. Zudem müssen Massnahmen darauf abzielen, die steigenden Landpreise in den Griff zu bekommen, denn ohne Eingriffe wird die Kostenmiete zunehmend auf Marktniveau steigen.

  • Mehr Klarheit bei Baulinien im Kanton Zürich

    Mehr Klarheit bei Baulinien im Kanton Zürich

    Im Kanton Zürich sichern Verkehrsbaulinien den Raum für Infrastrukturen. Bauten, die in diesen Bereich hineinragen, sind nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Aufgrund rechtlicher Anpassungen in der Vergangenheit sind jedoch Unklarheiten entstanden, insbesondere bei vorspringenden Gebäudeteilen wie Balkonen und Erkern.

    Mit der geplanten Revision des Planungs- und Baugesetzes will der Regierungsrat diese Unsicherheiten beseitigen. «Wir wollen Balkone und Erker nur so weit einschränken, wie es für die Landsicherung und ortsbauliche Gestaltung erforderlich ist», erklärt Volkswirtschaftsdirektorin Carmen Walker Späh.

    Zusätzlich soll der Bau leicht entfernbarer Kleinbauten wie Velounterstände, Solarpanels oder Containerboxen erleichtert werden. Während solche Bauten im Baulinienbereich bereits heute bewilligt werden können, soll dies künftig auch im Strassenabstandsbereich möglich sein.

    Vereinfachte Anpassung von Baulinien
    Ein weiteres zentrales Element der Gesetzesrevision betrifft die Anpassung von Baulinien, die im Rahmen eines Quartierplanverfahrens festgesetzt wurden. Künftig sollen diese Änderungen im ordentlichen Verfahren möglich sein, wodurch aufwendige Quartierplanrevisionen vermieden werden.

    Positive Vernehmlassung und nächster Schritt
    Die vorgeschlagenen Änderungen stiessen in der Vernehmlassung auf breite Zustimmung. Die Mehrheit der rund 70 Teilnehmenden unterstützte die Anpassungen, wobei einige Eingaben zur Präzisierung der Vorlage führten.

    Die überarbeitete Gesetzesvorlage wurde nun an den Kantonsrat zur weiteren Beratung und an die zuständige Kommission zur Prüfung übergeben. Ziel ist es, durch klare gesetzliche Regelungen eine höhere Planungs- und Rechtssicherheit zu schaffen.