Schlagwort: Position

  • Drei neue Mitglieder in den Verwaltungsrat der WSG gewählt.

    Drei neue Mitglieder in den Verwaltungsrat der WSG gewählt.

    Marc Mettauer, CEO und Delegierter des Verwaltungsrats der WSG, zeigt sich erfreut über die personelle Verstärkung im Verwaltungsrat: „Mit den Neuzugängen Raymond Rüttimann, Markus Giera und Mark Imhof setzen wir neue Maßstäbe in unserer digitalen Kompetenz und im Immobilienmanagement. Dies wird uns erlauben, unsere Position als führender Gesamtleister in der Deutschschweiz deutlich zu festigen.“

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    Raymond Rüttimann bringt mehr als 30 Jahre Expertise in der Immobilienbranche ein. Seine umfassenden Kenntnisse im Portfoliomanagement sowie in der Entwicklung und Umsetzung komplexer Immobilienprojekte werden eine Bereicherung für die WSG sein. Zuvor war er bei der Credit Suisse in leitenden Positionen im Bereich Global Real Estate tätig und ist seit 2023 Partner und Mitinhaber der R2 Partners AG.

    Markus Giera, diplomierter Architekt der ETH, hat über 25 Jahre Erfahrung in der Digitalisierung im Immobilien- und Bauwesen. Er ist Mitgründer der mehrfach ausgezeichneten Kaulquappe AG, die Technologie und Strategien für den digitalen Zwilling und BIM entwickelt. Er wird die digitalen Aspekte der Unternehmensstrategie der WSG verstärken.

    Mark Imhof, ebenfalls mit einem Architekturdiplom von der Hochschule Luzern ausgestattet, bringt einen breiten Erfahrungsschatz in der Lebensraumentwicklung mit. Neben seiner Rolle als Partner im Architekturbüro GKS in Luzern, hat er auch mehrere Unternehmen im Bereich Raum- und Immobilienentwicklung gegründet, darunter die innovative 3D-Plattform LUUCY. Diese personellen Veränderungen sind Teil der strategischen Ausrichtung der WSG, ihre Position im Markt durch Expertise und Innovation weiter auszubauen.

  • Sika übernimmt Chema – führend in Mörtelproduktion in Peru

    Sika übernimmt Chema – führend in Mörtelproduktion in Peru

    Chema ist ein leistungsstarkes Familienunternehmen mit starken, gut etablierten Marken auf dem peruanischen Mörtelmarkt. Das Unternehmen verfügt über ein grosses Angebot an Fliesenklebern, Fugenmörteln und weiteren ergänzenden Produkten, die für ihre hohe Qualität und einfache Anwendung bekannt sind. Chema ist im Distributionsgeschäft stark vertreten und beliefert neben Baumärkten und Baustoffhändlern auch kleinere Fachgeschäfte. Der breite, treue Kundenstamm schätzt die effiziente Logistikorganisation und Lieferzuverlässigkeit in Verbindung mit einem Top-Produktangebot. Vier moderne Werke und sieben Lager gewährleisten die landesweite Abdeckung von Produktion und Vertrieb. 

    Sika beschleunigt mit dieser Akquisition die Erweiterung des Portfolios im Bereich Building Finishing und stärkt den Ausbau des Vertriebskanals in Peru, wodurch sich spannende Chancen für das Cross-Selling ergänzender Produkte wie Dicht- und Klebstoffe, Flüssigmembrane und Abdichtungssysteme ergeben. Die Produktionsstandorte von Chema ergänzen perfekt jene von Sika in Peru. Nach der Übernahme verfügt Sika über ein landesweites Netz an Produktionsstätten für Mörtelprodukte und kann Kunden in ganz Peru die Dienstleistungen und Lösungen der gesamten Gruppe anbieten. Die Übernahme erfolgt vorbehaltlich der Zustimmung der lokalen Kartellbehörden.

  • Quotenspielraum nutzen, bevor sich das Fenster schliesst

    Quotenspielraum nutzen, bevor sich das Fenster schliesst

    Dass die Immobilienquoten in vielen institutionellen Portfolios die gewählten oder regulatorischen Grenzen bereits erreicht oder teilweise sogar überschritten haben, steht ausser Zweifel. In der jahrelangen Niedrigzinsphase wurde das Immobilien-Exposure zum Teil massiv ausgebaut, weil die regelmässigen Cashflows als geeignetes Substitut für Obligationenerträge galten.

    Ohne einen neuen Franken die Immobilienquote gerissen
    Mit den Kursrückgängen an den Aktien- und Anleihemärkten im Jahr 2022 trat der sogenannte Denominator-Effekt zutage: Die Immobilienquote stieg (ungewollt) weiter, ohne dass ein einziger Franken neu in Immobilien investiert worden wäre, einzig weil die Anteile der anderen Assetklassen relativ zu den Immobilien an Wert verloren. Durch diese passiven Wertverschiebungen sieht sich nun mancher Investor mit einer ausgeschöpften oder gar überhöhten Immobilienquote konfrontiert. Ohne anderslautende Vorgaben gilt für schweizerische Pensionskassen zum Beispiel höchstens 30 Prozent in Immobilien zu investieren, davon maximal ein Drittel im Ausland.

    Vor diesem Hintergrund scheint es zunächst einmal nicht umsetzbar, bei sich bietenden Opportunitäten zuzugreifen und weitere Immobilieninvestments – sei es direkt oder über Fonds – zu tätigen. Ihnen sind scheinbar die Hände gebunden. Das ist ausgerechnet in einer Marktphase wie dieser, in der man antizyklisch agieren könnte, sehr ungünstig.

    Keiner will, aber manche müssen verkaufen
    Nach vielen Jahren, in denen die Immobilienpreise von Rekord zu Rekord geeilt sind, wird es in den kommenden Monaten relativ günstige Kaufangebote am Markt geben. Warum? Verlieren die Immobilienmärkte etwa an Attraktivität? Keineswegs, strukturell sind und bleiben Immobilien im DACH-Raum oder auch in den USA höchst attraktiv. Denn die Nachfrage vor allem nach Wohnimmobilien in den grossen Städten steigt und steigt und kann durch Neubau nicht gedeckt werden. In Deutschland ist man weit von dem Ziel entfernt, die 400’000 neuen Wohnungen pro Jahr zu fertigzustellen, die sich die Bundesregierung vorgenommen hatte. In der Schweiz, in den USA oder in Österreich ist es im Grundsatz nicht anders. Raiffeisen-Chefvolkswirt Martin Neff warnt sogar vor Wohnungsnot in der Schweiz.

    Am Potenzial für die Cashflows hat sich ebenfalls nichts geändert. Ja, die Renditeerwartungen sind gestiegen, was zum Teil etwas niedrigere Bewertungen zur Folge hat. Aber die Immobilie als Assetklasse an sich ist nicht der entscheidende Faktor für das sich ergebende Opportunitätsfenster, sondern die spezifische Situation vieler Eigentümer.

    Spätestens Mitte 2024 schliesst sich das Fenster wieder
    Grosse Bestandshalter müssen in den kommenden Monaten zum Teil Milliarden an auslaufenden Verbindlichkeiten wie Bankdarlehen oder Anleihen refinanzieren, aufgrund der Zinswende aber zu deutlich teureren Konditionen. Mitunter wird das benötigte Fremd- und Eigenkapital auch gar nicht zur Verfügung stehen. Dann wird Liquidität benötigt – und die Eigentümer sind zum Verkauf eines Teils ihres Portfolios gezwungen.

    Doch am Markt treten kaum Käufer auf, weil vor allem die institutionellen Investoren – siehe oben – ja ihre Quoten ausgeschöpft haben. Dann freuen sich die Schnäppchenjäger, die sich von starren Quoten nicht ausbremsen lassen. Und wenn sich das Fenster wieder schliesst und sich die Preise wieder normalisieren – was gegen Mitte 2024 wahrscheinlich der Fall sein wird –, werden die Institutionellen mit einem gewissen Neid auf die jetzt aktiven Käufergruppen schauen.

    Sich nicht in der starren Quote bequem einrichten
    Doch so weit muss es gar nicht kommen. Dazu braucht es aber die Bereitschaft, sich von dem etwas versteiften Verweis auf die Quoten zu lösen. Umgangssprachlich könnte man sagen, dass es an der Zeit ist, die Strassenseite zu wechseln und eine andere Perspektive einzunehmen, die vor allem die Chancen sieht und nach Wegen sucht, diese wahrzunehmen. Das gilt besonders auch im Interesse der Destinatäre, die aufgrund der angestiegenen Inflation mit einem markanten Kaufkraftverlust ihrer Anlageerträge konfrontiert sind.

    So sieht die Regulierung in der Schweiz durchaus Möglichkeiten vor, die Quotenregelung anzupassen. Demnach sind Pensionskassen dazu verpflichtet, für ihre Anlagegelder eine angemessene Risikoverteilung zu wahren sowie ihre kurz- und langfristigen Verpflichtungen einhalten zu können. Um das zu erreichen, können sie auch von Quotenregelungen abweichen.

    Für die Anlagequoten gilt mit gewissen zwingenden Einschränkungen das Prinzip «Comply or Explain». Also: Erfülle die Vorschriften – oder falls nicht: erläutere, warum. Die Verordnung über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVV 2) bietet diesen Spielraum im Rahmen der Asset- und Liability-Verpflichtungen, freilich solange der Grundsatz einer angemessenen Risikoverteilung und der dauernd gewährleisteten Erfüllung der Verpflichtungen gewahrt wird.

    Stiftungsräte sind am Zug
    Allerdings ist das ein strategisches Thema, bei dem besonders auch die Stiftungsräte gefordert sind. Sie müssen die entsprechenden Entscheidungen fällen und in ihren Reglements verankern. Und noch davor müssen die entsprechenden Chancen- und Risikobeurteilungen und eine darauf basierende Diskussion initiiert werden.

    Zeit also, sich über Chancen zu unterhalten und den grossen Herdentrieb zu hinterfragen. Dazu braucht es nur ein bisschen Mut und Entschlossenheit.