Schlagwort: Rahmen

  • Bundesrat will Wettbewerbsfähigkeit von Schweizer KMU und Regionen weiter stärken

    Bundesrat will Wettbewerbsfähigkeit von Schweizer KMU und Regionen weiter stärken

    Mit der Botschaft zur Standortförderung 2024-2027 entwickelt der Bundesrat die strategischen Grundlagen der Standortförderung des Bundes weiter. Er verfolgt mit der Standortförderung in den Jahren 2024-2027 die folgenden fünf Ziele: Rahmenbedingungen für KMU verbessern, Regionen stärken, zur nachhaltigen Entwicklung beitragen, Chancen der Digitalisierung nutzen sowie die Attraktivität des Wirtschafts- und Tourismusstandorts stärken. Im Vergleich zur Periode 2020-2023 wird die Bedeutung der nachhaltigen Entwicklung und der Digitalisierung aufgewertet. Zudem wird die Standortförderung noch stärker auf die Bedürfnisse der Haupt-Zielgruppen – KMU und Regionen – ausgerichtet. Für die Umsetzung der Ziele werden in den kommenden Jahren durch das SECO und die mandatierten Organisationen (Bürgschaftsgenossenschaften, Schweizerische Exportrisikoversicherung, Schweizerische Gesellschaft für Hotelkredit, Schweiz Tourismus, Switzerland Global Enterprise) 23 konkrete Aktivitäten definiert. Die Umsetzung erfolgt zum Teil in Zusammenarbeit mit den Kantonen und weiteren Partnern.

    Die Schwerpunkte der Standortförderung
    Bei der KMU-Politik liegt der Schwerpunkt im Ausbau von EasyGov.swiss, des One-Stop-Shops von Bund, Kantonen und Gemeinden für Unternehmen. Dieser kann wesentlich zur administrativen Entlastung der Unternehmen beitragen. In der Periode 2024-2027 soll der Leistungsumfang von EasyGov weiter ausgebaut werden, um dem Bedürfnis der Unternehmen nach weiteren elektronischen Behördenleistungen gerecht zu werden. Im Rahmen des Ausbaus von EasyGov ist beispielsweise geplant, den Unternehmen künftig einen gebündelten Prozess für den Unternehmensumzug (Adressänderung) anbieten zu können. Geplant ist auch ein weiterer Ausbau im Bereich der ausländerrechtlichen Meldungen und Bewilligungen für Unternehmen.

    Bei der Tourismuspolitik liegen die inhaltlichen Schwerpunkte auf der Weiterentwicklung der Investitionsförderung, der nachhaltigen Entwicklung sowie der digitalen Transformation des Tourismus. Einen Schwerpunkt stellt in den Jahren 2024-2027 zudem die Umsetzung des Recovery-Programms für den Schweizer Tourismus dar, mit dem den Auswirkungen der Covid-19-Pandemie entgegengewirkt wird.

    Die Neue Regionalpolitik NRP startet 2024 in ihre dritte achtjährige Mehrjahresperiode (2024-2031). Die bisherigen thematischen Förderschwerpunkte «Industrie» und «Tourismus» werden weitergeführt. Als Querschnittthemen erhalten neben der Digitalisierung insbesondere die nachhaltige Entwicklung und die «lokale Wirtschaft», welche die Exportorientierung der NRP ergänzt, besonderes Gewicht.

    Schliesslich soll das Angebot zur Unterstützung der Exportwirtschaft, beispielsweise in Bezug auf handelstechnische Fragestellungen, und insbesondere der Zugang von Schweizer Exporteuren zu grossen ausländischen Infrastrukturprojekten, bedarfsgerecht weiterentwickelt und der «Team Switzerland»-Ansatz erweitert werden. So führen diverse Verbände, Bundesstellen, Switzerland Global Enterprise und die Schweizerische Exportrisikoversicherung vermehrt gemeinsame Promotionsauftritte im Ausland durch. Diese richten sich unter anderem an Generalunternehmer, welche grosse Infrastrukturprojekte ausführen. In wichtigen Märkten werden weitere Geschäftsmöglichkeiten identifiziert.

    Verpflichtungskredite und Zahlungsrahmen
    Um die Instrumente der Standortförderung fortzuführen und weiterzuentwickeln, beantragt der Bundesrat dem Parlament für die Jahre 2024-2027 Verpflichtungskredite und Zahlungsrahmen im Umfang von insgesamt 428,83 Millionen Franken. Für die Jahre 2020-2023 stand ein Betrag von rund 399 Millionen Franken zur Verfügung. Hinzu kommt ein Zahlungsrahmen für die Äufnung des Fonds für Regionalentwicklung in den Jahren 2024-2031 im Umfang von 217,3 Millionen Franken (reduziert um 12,7 Mio. CHF gegenüber der Vorperiode 2016-2023).

    Die Umsetzung der Standortförderung erfolgt anhand der Instrumente der KMU-Politik, der Tourismuspolitik, der Neuen Regionalpolitik (NRP) sowie der Aussenwirtschaftsförderung.

  • Bundesrat will Wettbewerbsfähigkeit von KMU und Regionen stärken

    Bundesrat will Wettbewerbsfähigkeit von KMU und Regionen stärken

    Mit der Botschaft zur Standortförderung 2024-2027 entwickelt der Bundesrat die strategischen Grundlagen der Standortförderung des Bundes weiter. Er verfolgt mit der Standortförderung in den Jahren 2024-2027 die folgenden fünf Ziele: Rahmenbedingungen für KMU verbessern, Regionen stärken, zur nachhaltigen Entwicklung beitragen, Chancen der Digitalisierung nutzen sowie die Attraktivität des Wirtschafts- und Tourismusstandorts stärken. Im Vergleich zur Periode 2020-2023 wird die Bedeutung der nachhaltigen Entwicklung und der Digitalisierung aufgewertet. Zudem wird die Standortförderung noch stärker auf die Bedürfnisse der Haupt-Zielgruppen – KMU und Regionen – ausgerichtet. Für die Umsetzung der Ziele werden in den kommenden Jahren durch das SECO und die mandatierten Organisationen (Bürgschaftsgenossenschaften, Schweizerische Exportrisikoversicherung, Schweizerische Gesellschaft für Hotelkredit, Schweiz Tourismus, Switzerland Global Enterprise) 23 konkrete Aktivitäten definiert. Die Umsetzung erfolgt zum Teil in Zusammenarbeit mit den Kantonen und weiteren Partnern.

    Die Schwerpunkte der Standortförderung
    Bei der KMU-Politik liegt der Schwerpunkt im Ausbau von EasyGov.swiss, des One-Stop-Shops von Bund, Kantonen und Gemeinden für Unternehmen. Dieser kann wesentlich zur administrativen Entlastung der Unternehmen beitragen. In der Periode 2024-2027 soll der Leistungsumfang von EasyGov weiter ausgebaut werden, um dem Bedürfnis der Unternehmen nach weiteren elektronischen Behördenleistungen gerecht zu werden. Im Rahmen des Ausbaus von EasyGov ist beispielsweise geplant, den Unternehmen künftig einen gebündelten Prozess für den Unternehmensumzug (Adressänderung) anbieten zu können. Geplant ist auch ein weiterer Ausbau im Bereich der ausländerrechtlichen Meldungen und Bewilligungen für Unternehmen.

    Bei der Tourismuspolitik liegen die inhaltlichen Schwerpunkte auf der Weiterentwicklung der Investitionsförderung, der nachhaltigen Entwicklung sowie der digitalen Transformation des Tourismus. Einen Schwerpunkt stellt in den Jahren 2024-2027 zudem die Umsetzung des Recovery-Programms für den Schweizer Tourismus dar, mit dem den Auswirkungen der Covid-19-Pandemie entgegengewirkt wird.

    Die Neue Regionalpolitik NRP startet 2024 in ihre dritte achtjährige Mehrjahresperiode (2024-2031). Die bisherigen thematischen Förderschwerpunkte «Industrie» und «Tourismus» werden weitergeführt. Als Querschnittthemen erhalten neben der Digitalisierung insbesondere die nachhaltige Entwicklung und die «lokale Wirtschaft», welche die Exportorientierung der NRP ergänzt, besonderes Gewicht.

    Schliesslich soll das Angebot zur Unterstützung der Exportwirtschaft, beispielsweise in Bezug auf handelstechnische Fragestellungen, und insbesondere der Zugang von Schweizer Exporteuren zu grossen ausländischen Infrastrukturprojekten, bedarfsgerecht weiterentwickelt und der «Team Switzerland»-Ansatz erweitert werden. So führen diverse Verbände, Bundesstellen, Switzerland Global Enterprise und die Schweizerische Exportrisikoversicherung vermehrt gemeinsame Promotionsauftritte im Ausland durch. Diese richten sich unter anderem an Generalunternehmer, welche grosse Infrastrukturprojekte ausführen. In wichtigen Märkten werden weitere Geschäftsmöglichkeiten identifiziert.

    Verpflichtungskredite und Zahlungsrahmen
    Um die Instrumente der Standortförderung fortzuführen und weiterzuentwickeln, beantragt der Bundesrat dem Parlament für die Jahre 2024-2027 Verpflichtungskredite und Zahlungsrahmen im Umfang von insgesamt 428,83 Millionen Franken. Für die Jahre 2020-2023 stand ein Betrag von rund 399 Millionen Franken zur Verfügung. Hinzu kommt ein Zahlungsrahmen für die Äufnung des Fonds für Regionalentwicklung in den Jahren 2024-2031 im Umfang von 217,3 Millionen Franken (reduziert um 12,7 Mio. CHF gegenüber der Vorperiode 2016-2023).

    Die Umsetzung der Standortförderung erfolgt anhand der Instrumente der KMU-Politik, der Tourismuspolitik, der Neuen Regionalpolitik (NRP) sowie der Aussenwirtschaftsförderung.

  • Künstliche Intelligenz in der Projektentwicklung

    Künstliche Intelligenz in der Projektentwicklung

    Megatrend KI
    Digitalisierung und Künstliche Intelligenz sind Megatrends, die weitreichende und tiefgehende Veränderungen bewirken werden. Diese Technologien können als Innovation und Folgeinnovation mit grossem disruptivem Potenzial gesehen werden. Digitalisierung steht für digitale Herangehensweisen, Verfahren und Technologien, die Wirtschaft und Gesellschaft zunehmend und immer schneller durchdringen. Dies führt zu neuen Prozessen und Werkzeugen, die Unternehmen, Menschen und damit Arbeit, Leben und Verhalten zwangsläufig verändern. Die Technologie ist dabei der Treiber, welcher Veränderungen bringt. Der Begriff Digitale Transformation beschreibt die Folgen und Auswirkungen der Digitalisierung. Deloitte hat vor einigen Jahren eine Übersicht zu Grad und Art der Betroffenheit unterschiedlicher Branchen durch digitale Innovation und Transformation veröffentlicht. Der Immobilienbranche wurde dabei eine hohe Betroffenheit in relativ kurzer Frist prognostiziert («short fuse, big bang»). Dieser Transformationsprozess ist derzeit im Gange. Hinsichtlich der innovationsauslösenden Technologien stellt das Marktforschungsinstitut Gartner Inc. jährlich in seinem Hype Cycle Report das Entwicklungsstadium von Megatrends dar. Sämtliche Technologien durchlaufen dabei die dargestellten Phasen, jedoch unterscheiden sie sich jeweils in Dauer und Durchlaufgeschwindigkeit deutlich. Die in der Abschlussarbeit zentrale Erklärbare KI («Explainable AI») befindet sich demgemäss etwa auf dem Gipfel der überzogenen Erwartungen (siehe Abbildung 2). Zwar funktionieren in diesem Stadium bereits einzelne Anwendungen, gewisse Enttäuschungen sind jedoch vorgezeichnet. Auf dem Pfad der Erleuchtung werden sich erfolgsversprechende Geschäftsmodelle herauskristallisieren. Es bilden sich neue Märkte, da durch die gesteigerte Leistungsfähigkeit der Technologie und den daraus resultierenden neuen Kundenbedürfnissen eine zunehmende Nachfrage entsteht. Auf dem Plateau der Produktivität entfaltet sich schliesslich in technischer wie auch in wirtschaftlicher Hinsicht das volle Potenzial der Anwendung.

    Mit dem Erreichen der kritischen Masse von Anwendern wird sich KI auch in der Immobilienwelt zunehmend etablieren. Wichtig für den nachhaltigen Erfolg wird ein gesteigertes Bewusstsein für Daten und den Umgang mit diesen sein. Zudem müssen sich die Anwender Kenntnisse über Funktionsweisen von KI-Technologie aneignen. Die heute auf dem Markt verfügbaren KI-Anwendungen fokussieren auf einzelne Teilbereiche der Projektentwicklung und decken dadurch jeweils nur einen kleinen Teil des Gesamtprozesses ab. Als Grund hierfür ist auch die Komplexität von mehrjährigen Projektentwicklungen mit ihren unterschiedlich ablaufenden Phasen sowie vielen involvierten Stakeholdern zu nennen. Eine durchgängige und phasenübergreifende Lösung fehlt somit noch, es sind jedoch Tendenzen feststellbar, dass künftig dem Bedürfnis nach solchen Ansätzen nachgekommen wird. In der Abschlussarbeit werden anhand verschiedener Use Cases aktuelle KI-basierte Anwendungen behandelt.

    Kooperation Mensch – Computer
    Die Fülle an Daten, die zunehmende Digitalisierung sowie Fortschritte in der Computertechnologie versprechen also auch in der nicht unbedingt für Innovationsfreude bekannten Immobilienbranche den vermehrten Einsatz KI-basierter Anwendungen. Grosses Potenzial bietet hierbei die Standortsuche und Identifikation neuer Entwicklungschancen durch KI, was künftig vermutlich eine bedeutende Rolle spielen wird. Das Zusammenspiel Mensch – Computer ist dabei mehr als die blosse Summe seiner Teile. Ängste, dass die Entwicklung von Immobilienprojekten künftig überwiegend automatisiert und an den Computer delegiert werden könnte, sind unbegründet. Insgesamt werden Projektentwicklungen durch den vermehrten Einsatz von Künstlicher Intelligenz sogar menschlicher, da der Mensch noch stärker zum Manager wird, der die Ziele definiert, Aufgaben delegiert, kontrolliert und korrigiert. Die Komponente Mensch spielt dabei weiterhin die buchstäblich entscheidende Rolle, indem sie Ergebnisse der KI auf Sinnhaftigkeit prüft und weiterverarbeitet. Dabei wird es in der Projektentwicklung immer auch um menschliche Bedürfnisse wie Vertrauen und Eigenschaften wie emotionale Intelligenz gehen.

    Wenn die Voraussetzungen also gegeben sind, kann Künstliche Intelligenz bereits heute einen Mehrwert in der Projektentwicklung schaffen, indem beispielsweise standardisierbare Analyseaufgaben an den Computer delegiert werden und der Mensch sich somit auf das Wesentliche konzentrieren kann. In diesem Zusammenspiel behält die menschliche Intelligenz in der Synthese der Ergebnisse weiterhin ihre entscheidende Rolle, mit dem Ziel, ein besseres Produkt für Entwickler und Gesellschaft hervorzubringen. Chancen und Nutzen überwiegen dabei Risiken und Aufwände. Letztere müssen zunächst durch innovative Entwickler getätigt werden, um die Innovation auf den Weg zu bringen. Wenn sich dann ein hoher relativer Nutzen der Anwendung einstellt, kann diese reüssieren und gebräuchliche Prozessmodelle verbessern oder gar ersetzen.

    Zur Person
    Simon Lindhuber, geboren 1983. Architekturstudium an der Technischen Universität München sowie der ETSA Madrid, Abschluss als Dipl.-Ing. TUM 2010. Master of Advanced Studies UZH in Real Estate, Abschluss 2021. Mitglied der Bayerischen Architektenkammer. AIV-Schinkelpreis für Architektur 2009. Ab 2016 bei Topik Partner AG (ehem. Odinga Picenoni Hagen AG) in der Projektentwicklung tätig, u.a. Neubau eines Geschäftshauses an der Bahnhofstrasse, Zürich. Seit 2021 als Head of Real Estate bei modissa ag c/o HANUVER AG, u.a. für die strategische Portfolioentwicklung und die Führung des Property Managements sowie diverse Digitalisierungsprojekte
    verantwortlich.
    Abbildung 1: Betroffenheit der Branchen (vgl. Deloitte, 2012).
    Abbildung 2: Entwicklungsverläufe neuer Technologien (Gartner, 2020).

  • Holcim schafft 1,5-Grad-Rahmen für Zementindustrie

    Holcim schafft 1,5-Grad-Rahmen für Zementindustrie

    Holcim gibt die Einführung des weltweit ersten wissenschaftsbasierten Rahmens für die Dekarbonisierung der Zementindustrie bekannt. Dieser ist aus einer Partnerschaft mit der Science Based Targets Initiative (SBTi) hervorgegangen. Zuvor hatte Holcim unabhängig von der SBTi zusammen mit einer Gruppe von Fachleuten aus Wissenschaft, Zivilgesellschaft und Industrie einen solchen Rahmen entwickelt, um die Dekarbonisierug der Branche „auf eine rigorose und wissenschaftlich fundierte Weise“ zu erreichen. Seine eigenen Netto Null-Klimaziele für 2030 hat der Baustoffproduzent daran neu ausgerichtet und bei der SBTi zur Validierung eingereicht.

    Zum ersten Mal hätten die Zementunternehmen einen klaren Plan, „wie sie ihre Dekarbonisierungsstrategien mit der Klimawissenschaft in Einklang bringen können“, wird Alberto Carrillo Pineda, Mitbegründer und CTO der SBTi, in der Mitteilung zitiert. „Die Umstellung auf kohlenstoffarme Technologien ist für die langfristige Überlebensfähigkeit der Branche von entscheidender Bedeutung.“ Deshalb ermutige die SBTi alle Zementhersteller, „sich wissenschaftlich fundierte Ziele zu setzen und ihre Rolle beim Aufbau einer klimasicheren Wirtschaft zu spielen“.

    „Angesichts der wachsenden Bevölkerung und der zunehmenden Urbanisierung kommt dem Bausektor eine Schlüsselrolle beim Aufbau einer Netto Null-Zukunft zu“, so Holcim-CEO Jan Jenisch. Es gehe darum, „mit weniger Aufwand besser zu bauen“. Holcim ermutige alle Kolleginnen und Kollegen, „sich uns anzuschliessen, um unsere Wirkung gemeinsam zu verstärken“. mm