Schlagwort: Regierungsrat

  • Regierungsrat verkürzt Fristen im Baubewilligungsverfahren?

    Regierungsrat verkürzt Fristen im Baubewilligungsverfahren?

    Der Zürcher Regierungsrat möchte das Baubewilligungsverfahren optimieren und hat eine Verkürzung der Behandlungsfrist von vier auf drei Monate vorgeschlagen. Diese Massnahme soll den Genehmigungsprozess effizienter gestalten und die Planungsunsicherheit für Bauherren reduzieren. Ein zentraler Faktor für diese Beschleunigung ist die Digitalisierung der Abläufe, die den administrativen Aufwand verringern soll.

    Politischer Hintergrund der Gesetzesänderung
    Die Initiative zur Fristverkürzung geht auf eine Motion von FDP, SVP und GLP zurück, die im Februar 2023 vom Kantonsrat mit 96 zu 73 Stimmen überwiesen wurde. Der Regierungsrat sieht darin eine Chance, die Bearbeitungszeiten zu optimieren, ohne dabei die Qualität der Prüfverfahren zu gefährden.

    Verzicht auf Verkürzung der Vorprüfungsfrist
    Anders als in der Motion gefordert, wird die Vorprüfungsfrist nicht von drei auf zwei Wochen reduziert. Der Regierungsrat folgt damit den Rückmeldungen aus der Vernehmlassung, wonach eine zu kurze Vorprüfung das Verfahren insgesamt verlangsamen könnte, anstatt es zu beschleunigen. Eine sorgfältige Vorprüfung wird als entscheidend für eine reibungslose Abwicklung der Baugesuche angesehen.

    Effizientere Verfahren für eine dynamische Bauwirtschaft
    Mit der geplanten Gesetzesänderung soll das Bauen im Kanton Zürich effizienter und planbarer werden. Die digitale Transformation der Bewilligungsverfahren könnte nicht nur Zeit sparen, sondern auch den Bürokratieaufwand minimieren. Nun liegt es am Kantonsrat, über die vorgeschlagene Anpassung des Planungs- und Baugesetzes zu entscheiden.

  • Regierungsrat gegen Wohnschutz-Initiative

    Regierungsrat gegen Wohnschutz-Initiative

    Die kantonale Initiative „Bezahlbare Wohnungen schützen – Leerkündigungen stoppen“ verfolgt das Ziel, Mietsteigerungen durch staatliche Eingriffe zu kontrollieren und Umwandlungen in Stockwerkeigentum einzuschränken. Gemeinden könnten dadurch eine Bewilligungspflicht für Renovationen, Umbauten und Nutzungsänderungen einführen. Doch der Regierungsrat sieht die Initiative als problematisch an: „Mietpreisbegrenzungen sind langfristig kontraproduktiv“, erklärt Volkswirtschaftsdirektorin Carmen Walker Späh.

    Erfahrungen aus Genf: ein warnendes Beispiel
    Der Regierungsrat verweist auf die Situation in Genf, wo strenge Mietkontrollen und Bewilligungspflichten bestehen. Dort hat sich gezeigt, dass die Neubautätigkeit deutlich zurückgeht, während sich ein erheblicher Preisunterschied zwischen Bestands- und Neumieten entwickelt hat. Diese Regulierung führt dazu, dass viele Menschen rekordverdächtig lange in derselben Wohnung bleiben, was die Wohnraumknappheit verschärft.

    Gefahr für energetische Sanierungen und verdichtetes Bauen
    Zudem sieht der Regierungsrat die Gefahr, dass eine Mietzinsbegrenzung die Motivation für wichtige Renovationen und energetische Sanierungen senken könnte. Dies könnte sich negativ auf die Wohnqualität und den Zustand vieler Immobilien auswirken. Die geplanten Massnahmen greifen laut Regierungsrat zudem in die Eigentumsrechte ein und erhöhen den administrativen Aufwand durch komplexe Bewilligungsverfahren.

    Neue Strategien zur Förderung des Wohnungsbaus
    Statt auf Mietpreisregulierungen setzt der Regierungsrat auf verstärkte Bautätigkeit zur Entlastung des Marktes. Ein Rahmenkredit für die kantonale Wohnbauförderung soll auf 360 Millionen Franken verdoppelt werden, um den gemeinnützigen Wohnungsbau gezielt zu stärken. Zudem wird mit einem Gegenvorschlag zur Initiative „Mehr bezahlbare Wohnungen im Kanton Zürich“ die Schaffung preisgünstigen Wohnraums weiter unterstützt.

    Der Regierungsrat verfolgt mit diesen Massnahmen einen langfristig preisdämpfenden Ansatz, der durch verstärkte Bautätigkeit und gezielte Wohnraumförderung die Wohnraumknappheit bekämpfen soll. Die Ablehnung der Wohnschutz-Initiative spiegelt das Ziel wider, die Wohnsituation zu verbessern, ohne in die wirtschaftlichen Freiheitsrechte der Eigentümer einzugreifen.

  • Kanton Zürich schlägt Gebiete für die Nutzung von Windkraft vor

    Kanton Zürich schlägt Gebiete für die Nutzung von Windkraft vor

    Der Zürcher Regierungsrat will die planerischen Grundlagen für eine verstärkte Nutzung der Windkraft im Kanton schaffen. Dafür hat er nun laut einer Mitteilung den Eintrag von 20 sehr gut geeigneten und von 15 gut geeigneten Gebieten in die Anhörung gegeben. Die sehr gut geeigneten Gebiete befinden sich vor allem im Nordosten des Kantons zwischen Cholfirst, Stammerberg, Zünikon und Bergbuck. Weitere Gebiete im Süden des Knonauer Amts, auf dem Pfannenstiel und im Oberland gelten als gut geeignet. Insgesamt hatte der Kanton 52 Potenzialgebiete angeschaut.

    Die Anhörung dauert bis zum 31. Oktober. Anschliessend erarbeitet der Regierungsrat den entsprechenden Antrag an den Kantonsrat. Windkraftanlagen können nur in Gebieten errichtet werden, die im Richtplan als geeignet eingetragen sind.

    Der Regierungsrat schlägt auch Massnahmen vor, um die Gemeinden und die Bevölkerung an der Errichtung der Anlagen zu beteiligen. So sollen sich Gemeinden und Private freiwillig an den Investitionen beteiligen können. Umgekehrt sollen Betreiber von Anlagen freiwillig Gemeinden an den Erträgen beteiligen.

    Dagegen sieht der Regierungsrat kaum Potenzial für den Ausbau der Wasserkraft im Kanton. Einzig am Rheinfall könnten 20 Prozent des Wassers für ein unterirdisches Kraftwerk genutzt werden. Er schlägt einen entsprechenden Eintrag in den Richtplan vor.

  • Regierungsrat verdoppelt Wohnbauförderung

    Regierungsrat verdoppelt Wohnbauförderung

    Der Regierungsrat des Kantons Zürich lehnt die Volksinitiative «Mehr bezahlbare Wohnungen im Kanton Zürich» ab, die ein Vorkaufsrecht für Gemeinden zur Förderung von gemeinnützigem Wohnungsbau vorsieht. Stattdessen setzt der Regierungsrat auf bewährte Strukturen und Instrumente zur raschen und effektiven Förderung von preisgünstigem Wohnraum.

    Der Gegenvorschlag sieht eine Verdoppelung des Rahmenkredits für kantonale Wohnbauförderungsdarlehen von derzeit 180 Millionen auf 360 Millionen Franken vor. Dies ermöglicht eine Mitfinanzierung auf kommunaler Ebene und schafft so ein Potential von 720 Millionen Franken. Damit können mehr Wohnungen gefördert und höhere Darlehenssummen pro Objekt gewährt werden. Die Wohnbauförderungsverordnung soll entsprechend angepasst werden, um die Obergrenze der Darlehen von 20 auf 25 Prozent der Gesamtinvestitionskosten zu erhöhen.

    Kritik am Vorkaufsrecht – Eingriff in die Eigentumsgarantie
    Der Regierungsrat kritisiert das vorgeschlagene Vorkaufsrecht der Volksinitiative als Eingriff in die Eigentumsgarantie und Vertragsfreiheit. Private Unternehmen, darunter institutionelle Anleger wie Pensionskassen, würden benachteiligt, was zu Rechtsunsicherheit und Abschreckung privater Investitionen führen könnte. Dies könnte die Wohnungsbauaktivitäten hemmen und die bestehende Wohnungsknappheit verschärfen.

    Zudem birgt das Vorkaufsrecht das Risiko langwieriger Rechtsmittelverfahren und könnte Gemeinden sowie deren Steuerzahlende belasten. Der Regierungsrat sieht den Gegenvorschlag als effizientere Lösung, um schnell und preisgünstigen Wohnraum zu schaffen.

    Wohnraumknappheit im Kanton Zürich
    Die Nachfrage nach Wohnungen im Kanton Zürich übersteigt seit Jahren das Angebot. Die Bautätigkeit ist unterdurchschnittlich, was zu einer zunehmenden Wohnraumknappheit führt. Obwohl ein Grossteil der Zürcher Bevölkerung in langjährigen Mietverhältnissen lebt und daher weniger von steigenden Mietkosten betroffen ist, bleibt der Handlungsbedarf gross.

    Der Regierungsrat betont die Notwendigkeit, die Bautätigkeit anzuregen, um das Wohnraumangebot insgesamt zu erweitern und die Miet- und Kaufpreise zu dämpfen. Der Gegenvorschlag zielt darauf ab, gezielt Wohnraum für finanziell schlechter gestellte Bevölkerungsschichten bereitzustellen.

    Effektive Förderung statt Vorkaufsrecht
    Der Gegenvorschlag des Regierungsrates verspricht eine rasche und wirkungsvolle Förderung des gemeinnützigen Wohnungsbaus durch eine Verdoppelung des Rahmenkredits und Anpassung der Wohnbauförderungsverordnung. Damit wird eine solide Grundlage geschaffen, um die Wohnungsknappheit im Kanton Zürich zu bekämpfen und mehr preisgünstigen Wohnraum für alle Bevölkerungsschichten bereitzustellen.

  • Agenda für den Kanton Solothurn März-Session 2024

    Agenda für den Kanton Solothurn März-Session 2024

    Neuordnung im Bau- und Planungswesen
    Eines der Kernanliegen, Traktandum 5 (RG 147/2023), betrifft die Revision des Planungs- und Baugesetzes sowie der Kantonalen Bauverordnung. Die Notwendigkeit für Anpassungen ergab sich aus verschiedenen Änderungsanträgen und aufgeworfenen Fragen, welche eine erneute Prüfung durch die Umwelt-, Bau- und Wirtschaftskommission (UMBAWIKO) erforderlich machten. Nach intensiver Diskussion legt die UMBAWIKO neue Vorschläge vor, die allerdings nur teilweise die Zustimmung des Regierungsrats finden.

    Reform im Gebäudeversicherungswesen
    Ein weiteres wichtiges Vorhaben, Traktandum 45 (RG 225/2023), umfasst die erste Änderung der kantonalen Verfassung, eine umfassende Überarbeitung des Gesetzes über die Gebäudeversicherung sowie eine Anpassung des Gebührentarifs. Nachdem das Gebäudeversicherungsgesetz seit seiner Einführung 1972 im Grunde gut funktioniert hat, machen aktuelle Entwicklungen eine Totalrevision notwendig. Die Justiz-, Umwelt- und Kulturkommission (JUKO) hat die Vorlage sorgfältig geprüft und Änderungsvorschläge unterbreitet, die sowohl vom Regierungsrat als auch von der Finanzkommission (FIKO) unterstützt werden. Da eine Verfassungsänderung im Raum steht, sind zwei Lesungen im Kantonsrat vorgesehen.

    Diese Agenda verdeutlicht das Engagement des Kantons Solothurn, durch gezielte Gesetzesanpassungen den Herausforderungen der Zeit zu begegnen und gleichzeitig die Weichen für eine nachhaltige Entwicklung zu stellen.

  • Basler Baubranche in der Krise – Appell an die Regierung

    Basler Baubranche in der Krise – Appell an die Regierung

    Die Basler Baubranche, vertreten durch Oscar Elias, CEO der Stamm Bau AG, richtet einen dringenden Appell an die Regierung, um auf die wachsenden Herausforderungen im Wohnungsbau aufmerksam zu machen. In einem persönlichen Schreiben an Regierungsrat Kaspar Sutter verdeutlicht Elias die Sorgen der Branche, die durch das neue Wohnschutzgesetz und einen deutlichen Rückgang von Sanierungs- und Umbauprojekten stark betroffen ist.

    Die Stamm Bau AG, die 2023 ihr 180-jähriges Bestehen feiert, hat ihren Sitz in Arlesheim, erhält jedoch die Mehrheit ihrer Aufträge aus Basel. Elias betont, dass insbesondere Sanierungsprojekte, die für zwei Drittel des Umsatzes der Firma verantwortlich sind, durch das Wohnschutzgesetz komplett zum Stillstand gekommen seien. Dies führt zu einer signifikanten Planungsunsicherheit, wodurch Projekte unberechenbar und risikoreich werden.

    Der Brief beleuchtet die Notwendigkeit eines Handlungsbedarfs, da die Baubranche bereits die negativen Auswirkungen des Gesetzes auf die Wirtschaft und den Arbeitsmarkt spürt. Elias äußert seine Bedenken, dass die momentane Situation die Bausubstanz der Stadt und den Wohnungsmarkt gefährdet. Er fordert von der Regierung eine Lockerung der Regularien für Wohnen und Bauen, eine Einschränkung der Einsprachemöglichkeiten sowie Anreize für mehr Sanierungen und die Schaffung von neuem Wohnraum.

    Die Reaktion des Mieterverbands und des Kantons deutet darauf hin, dass eine Anpassung der Praxis und eine aktivere Information über das Wohnschutzgesetz notwendig sind, um die Investitionsbereitschaft der Eigentümer wiederherzustellen. Der Kanton Basel-Stadt ist aktuell mit der Evaluation der Auswirkungen des Wohnschutzes beschäftigt, und Regierungsrat Sutter signalisiert in seiner Antwort an Elias die Bereitschaft, bei Bedarf Korrekturen vorzunehmen.

    Für Elias und die Basler Baubranche ist jedoch klar: Es besteht dringender Handlungsbedarf, um die Herausforderungen im Wohnungsbau zu meistern und die Planungssicherheit für Eigentümer und Investoren wiederherzustellen.

  • Fabian Streiff wird Chef Amt für Wirtschaft – Hans Rupp Chef Amt für Arbeit

    Fabian Streiff wird Chef Amt für Wirtschaft – Hans Rupp Chef Amt für Arbeit

    In den kommenden Jahren werden die volkswirtschaftlichen Herausforderungen weiter zunehmen. Der Wettbewerb unter den Standorten verschärft sich, während sich die Arbeitswelt rapide verändert. Die digitale Transformation, flexiblere und ortsunabhängigere Arbeitsmodelle sowie der Arbeitskräftemangel stellen Unternehmen, den Arbeitsmarkt und die gesamte Wirtschaft vor grosse Herausforderungen. Um bestmöglich auf diese vorbereitet zu sein, werden die vorhandenen wirtschafts- und arbeitsmarktpolitischen Kompetenzen im gegenwärtig breit aufgestellten Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA) organisatorisch gestärkt. Deshalb hat der Regierungsrat auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion im letzten Jahr entschieden, das AWA per 1. Januar 2024 in zwei eigenständige Ämter zu transferieren: in ein Amt für Wirtschaft (AWI) und ein Amt für Arbeit (AFA).

    Das AWI wird sich mit den Aufgabenfeldern Standortförderung, Wirtschaftspolitik, Arbeitsbewilligungen, Arbeitsbedingungen, Wohnbauförderung und Wirtschaftliche Landesversorgung befassen. Das AFA wird für den Arbeitsmarkt, die Arbeitslosenversicherung und die Arbeitslosenkasse zuständig sein.

    Hans Rupp mit langjähriger operativer und strategischer Führung
    Hans Rupp wird neuer Chef des Amtes für Arbeit. Nach der Studienzeit an der Universität Zürich hat der 57-Jährige berufliche Erfahrungen in unterschiedlichen Organisationen und Unternehmen gesammelt. Zuletzt war er Geschäftsführer bei Bau- und Wohngenossenschaften beziehungsweise im Immobilienbereich. Neben diesen operativen Aufgaben hat Hans Rupp verschiedene Mandate im Bereich der strategischen Führung ausgeübt. So hat er langjährige Erfahrung in operativer und strategischer Führung. Hans Rupp hat neben anderen Abschlüssen namentlich einen Executive MBA an der Universität Zürich erlangt.

    Fabian Streiff: Vom Leiter Standortförderung zum Chef Amt für Wirtschaft
    Chef des Amtes für Wirtschaft wird Dr. Fabian Streiff. Der 39-Jährige hat nach Abschluss des Studiums in Geografie und Volkswirtschaftslehre an der Universität Zürich zunächst als Berater in den Bereichen Strategieentwicklung, Nachhaltigkeitsfragen und Wirtschaftsförderung gearbeitet, bevor er an der Universität Bern im Bereich Wirtschaftsgeographie und Regionalentwicklung promovierte. Danach leitete er in Basel-Stadt die Standortförderung, bevor er als Direktor Healthcare Innovation / DayOne bei der BaselArea.swiss tätig war. Seit Dezember 2020 leitet Dr. Fabian Streiff die Standortförderung des Kantons Zürich im Amt für Wirtschaft und Arbeit.

    Dr. Fabian Streiff und Hans Rupp treten ihre Stellen per 1. Januar 2024 an.

    Quelle: zh.ch

  • «Mit der Steuergesetzrevision bleiben wir ein attraktiver  Wirtschaftsstandort.»

    «Mit der Steuergesetzrevision bleiben wir ein attraktiver  Wirtschaftsstandort.»

    Sie sind seit 2011 als Regierungsrat tätig und kandidieren im April für eine vierte Amtszeit. Was gefällt Ihnen an Ihrem aktuellen Amt als Finanzdirektor des Kantons Luzern?

    Auch nach 12 Jahren empfinde ich es als Privileg, Regierungsrat im Kanton Luzern sein zu dürfen. Für mich ist das eine spannende, vielseitige und herausfordernde Aufgabe. Als Finanzdirektor kümmere ich mich neben den Finanzen um die Informatik, Immobilien und das Personal. Diese Querschnittsfunktionen und die daraus resultierenden Verantwortlichkeiten bereiten mir Freude. Unser Departement darf die Ressourcen zur Verfügung stellen, die die anderen Departemente benötigen, um die entsprechenden Dienstleistungen an der Bevölkerung zu erbringen.

    Wo sehen Sie derzeit die grössten Herausforderungen?

    Bei übergeordneter Betrachtung gehören nebst der Gesundheitsversorgung die Mobilität und Nachhaltigkeit dazu. Innerhalb des Finanzdepartements haben wir mehrere interessante Immobilienprojekte, die wir vorantreiben dürfen – beispielsweise den Ausbau des Campus Horw. Mit einem Budget von 365 Millionen Franken ist dies das bislang grösste Projekt des Kantons Luzern. Zudem haben wir gerade das Baugesuch für die kantonale Verwaltung am Seetalplatz in Emmen aufgelegt. In diesem Neubau für rund 175 Millionen Franken wollen wir die Verwaltung bündeln. Zu den anspruchsvollen Aufgaben gehört die laufende Suche nach einem Standort in der Stadt Luzern für das Luzerner Museum sowie für das Kantonsgericht. Da wir für beide einige Tausend Quadratmeter Platz benötigen, gestaltet sich das Vorhaben nicht ganz einfach.


    Sie arbeiten momentan an der Steuergesetzrevision 2025. Finden dabei die weltweiten Unsicherheiten wie die Klimaproblematik oder der Krieg in der Ukraine Beachtung?

    Im Kanton Luzern registrieren wir eine sehr positive Entwicklung. Die Steuergesetzreform soll die Voraussetzungen schaffen, damit der Kanton Luzern auch weiterhin ein attraktiver Standort für natürliche und juristische Personen bleibt und sich optimal weiterentwickeln kann. Im Jahr 2000 hatten wir noch 2,5 Milliarden Franken Schulden – heute verfügen wir über ein Nettovermögen von mehr als 300 Millionen Franken. Dies ist uns dank einer ambitionierten und anspruchsvollen Steuer- und Finanzpolitik gelungen. Im Parlament haben wir einen Klima- und Energiebericht besprochen und setzen die entsprechenden Massnahmen um. Die Situation in der Ukraine wirkt sich natürlich auf viele Bereiche aus. Wir haben unter Berücksichtigung der aktuellen Lage ein stabiles Fundament für die Steuergesetzreform geschaffen und blicken dieser positiv entgegen. 

    Sie sehen sich als Brückenbauer zwischen Stadt und Land. Wo liegen die Diskrepanzen?

    Neben der Stadt und der Agglomeration als urbanes Zentrum gibt es viele landwirtschaftlich geprägte Regionen, insbesondere im Luzerner Hinterland. Gerade diese Vielseitigkeit macht den Kanton interessant. Wir liegen zentral, sind gut erreichbar und können attraktive Naherholungsgebiete bieten. Insofern möchte ich nicht von Diskrepanzen sprechen, sondern von unterschiedlichen Ausgangslagen. Unsere Aufgabe ist es, bei allen Entscheidungen diese unterschiedliche Betroffenheit im Auge zu behalten. Eine Agglomerationsstadt hat andere Bedürfnisse als eine ländlich geprägte Gemeinde im Entlebuch. Dank dem kantonalen Finanzausgleich können wir in allen Gemeinden vergleichbare Dienstleistungen für die Bevölkerung anbieten.  

    Sie haben eine Lehre als Bauzeichner und danach ein Studium zum Bauingenieur absolviert. Inwiefern fliessen Ihre damals erworbenen Kenntnisse in Ihre jetzige Tätigkeit ein?

    Ich bin ein grosser Freund des dualen Bildungssystems: Eine Berufsausbildung ist nicht besser oder schlechter als der akademische Weg. Sie ist einfach anders. Während meiner Lehre habe ich gelernt, Verantwortung für die von mir ausgeführte Arbeit zu übernehmen und diese sehr exakt zu erledigen. Das kommt mir in meiner heutigen Aufgabe als Finanzdirektor zugute. Gerade im Immobilienbereich weiss ich, wie Bauprojekte aufgegleist werden und kenne die Abläufe. Grundsätzlich ist eine Ausbildung wie ich sie geniessen durfte eine gute Basis für eine breite Bandbreite an Aufgaben.

    Welche Strategie verfolgen Sie in Ihrem Departement in Sachen Digitalisierung?

    Ich bin überzeugt, dass der digitale Wandel eine wichtige Grundlage für die Weiterentwicklung unserer Gesellschaft und Wirtschaft darstellt. Insofern haben wir eine Digitalstrategie erarbeitet, die auf den gesamten Kanton ausgerichtet ist und dessen zukunftsgerechte Entwicklung sicherstellen soll. Verwaltungsintern wollen wir unsere Dienstleistungen zeitgemäss – sprich digital – erbringen. Das Service-Portal haben wir gemeinsam mit den Luzerner Gemeinden aufgegleist. Dieses soll kommunale und kantonale Dienstleistungen online anbieten. Geplant ist ein digitales Zugangstor für sämtliche Angebote der öffentlichen Hand des Kantons Luzern. Uns geht es nicht nur darum, eine optimale Lösung für die Verwaltung zu finden, sondern auch eine, die den Bewohnerinnen und Bewohnern das Leben erleichtert.

    Was macht den Kanton Luzern für Unternehmen attraktiv?

    Wir bieten gute Rahmenbedingungen, etwa bei der Gewinnbesteuerung, die wir im Jahr 2012 halbiert haben. Damit waren wir einige Jahre der Kanton mit der tiefsten Gewinnbesteuerung juristischer Personen – das hat sich positiv ausgewirkt. Mit der geplanten Steuergesetzrevision stellen wir sicher, dass wir auch in Zukunft ein attraktiver Wirtschaftsstandort sind. Aber auch unsere Bildungsinstitutionen sind ein wichtiger Faktor. Wir haben bewusst in die Bildung investiert und gehören zu den eher jüngeren Bildungskantonen. Ausserdem profitieren wir von unserer zentralen Lage und den ausreichend zur Verfügung stehenden Flächen für Unternehmen. Uns ist bewusst, dass wir uns mit den angrenzenden Kantonen in einem kompetitiven Umfeld bewegen. Wir müssen uns stetig bewegen, um attraktiv zu bleiben.

    Der Kanton Luzern setzt bei der Wirtschaftsförderung auf ein Sondermodell.

    Richtig. Wir sind der einzige Kanton der Schweiz, der die Wirtschaftsförderung nicht kantonal regelt, sondern in eine Stiftung ausgelagert hat. Dort sind die Unternehmen als Partner der Kantone und Gemeinden vertreten. Wir sind überzeugt, dass es wichtig ist, dass die Wirtschaft mitentscheiden kann und sich wertgeschätzt fühlt. Wir legen deshalb grossen Wert auf die Bestandespflege und möchten für gute Rahmenbedingungen für die Privatwirtschaft sorgen. Wir streben ein qualitatives Wachstum an und erhalten für unser Modell gute Feedbacks. 

    Wie steht es um die Zersiedelung im Kanton Luzern und was wird dagegen unternommen?

    Wir unterstützen den haushälterischen Umgang mit dem Boden und versuchen, dies mit gesetzlichen Grundlagen zu fördern. Verdichtetes Bauen ist in unserem Richtplan und in den kommunalen Zonenplänen das Gebot der Stunde. Aufgrund des eidgenössischen Raumplanungsgesetzes zählen wir heute 21 Gemeinden, die ihre Bauzonen um bis zu 70 Hektaren reduzieren müssen – sogenannte Rückzonungs-Gemeinden. Dies ist kein einfacher Prozess, aber wir bleiben dran. Mit unserem Richtplan möchten wir die Entwicklung ermöglichen und gleichzeitig unserer Kulturlandschaft Sorge tragen.

    Vor allem in den Zentren herrscht Wohnungsnot. Welche Massnahmen müssen getroffen werden, um die Situation zu entschärfen?

    Dieses Problem kann die öffentliche Hand alleine nicht lösen. Hier ist ein Zusammenspiel zwischen der Privatwirtschaft, Investoren und der öffentlichen Hand gefragt. Wir schaffen Anreize zu verdichtetem Bauen, indem wir höhere Ausnutzungen ermöglichen. Zudem stellen wir geeignete Flächen für Wohnungsbauten zur Verfügung wie beispielsweise beim Seetalplatz  oder in Ebikon. So können rund 200 Wohnungen realisiert werden.

  • Kanton Uri fördert energetische Sanierungen

    Kanton Uri fördert energetische Sanierungen

    Der Urner Regierungsrat hat laut einer Medienmitteilung das Förderprogramm Energie beschlossen. Mit 2,7 Millionen Franken fördert er somit die Wärmedämmung von Gebäudehüllen, den Umstieg von Öl- auf Elektroheizungen, den Einsatz von Solarenergie, die Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Mehrfamilienhäusern sowie verschiedene Energie- und Sanierungsberatungen.

    Der Umstieg von einer Elektroheizung auf ein Heizsystem aus erneuerbaren Energiequellen erfordere die Installation von Radiatoren oder einer Bodenheizung, heisst es. Der Kanton Uri will mit einer erhöhten Bonuszahlung den Umstieg auf nachhaltige Heizungen ankurbeln. Bisher seien zusätzlich zu den Kosten des Heizungstauschs 10’000 Franken ausbezahlt worden. Dieser Bonus erhöht sich gemäss der Mitteilung zusätzlich um 40 Franken pro Quadratmeter, wobei ein Limit von 30’000 Franken festgesetzt wurde. Dies unterstütze eine sichere Versorgung mit Strom in den Wintermonaten.

    Mehr Geld ist auch für Projekte zur Isolation der Fassade in Kombination mit einer integrierten Stromproduktion vorgesehen. Auch sie liefern über den Winter wertvolle elektrische Energie, heisst es. Als integriert gelte eine Anlage, wenn sie einen Teil der Fassadenfunktion wie den Wetterschutz abdeckt und somit Bestandteil der Fassade ist. Der Förderbeitrag wurde verdoppelt auf 400 Franken pro Quadratmeter.

    Neben dem Kanton bieten verschiedene Anbieter im Bereich Gebäudetechnik und Gebäudehülle mit Fördergeldern im Energiesektor Anreize, um Sanierungen anzugehen und umzusetzen. Eine Übersicht bietet Energiefranken.

  • Kanton Zürich profitiert überdurchschnittlich vom Standortmarketing

    Kanton Zürich profitiert überdurchschnittlich vom Standortmarketing

    Die Stiftung Greater Zurich Area Standortmarketing (GZA) hat in den vergangenen Jahren positiv zur Entwicklung des Wirtschaftsraums Zürich beigetragen, erläutert die Staatskanzlei des Kantons Zürich in einer Mitteilung. Sie stützt sich dabei auf einen Bericht des Beratungsunternehmens EY, wonach zwischen 2018 und 2021 insgesamt 445 Unternehmen im Wirtschaftsraum angesiedelt werden konnten.

    Zwischen 2009 und 2021 haben die angesiedelten Unternehmen dem Wirtschaftsraum über 647 Millionen Franken Steuereinnahmen eingespielt. Der Kanton Zürich profitiere von diesen Einnahmen und von den durch die Firmen geschaffenen Arbeitsplätze überdurchschnittlich, heisst es in der Mitteilung. Die Kantonsregierung spricht sich daher dafür aus, die kantonalen Beiträge für die GZA von jährlich 2,1 Millionen Franken auch für die Jahre 2024 bis 2027 zu leisten. Dementsprechend hat er dem Kantonsrat insgesamt 8,4 Millionen Franken beantragt.

    Die 1998 gegründete GZA ist in neun Kantonen, der Stadt Zürich und der Region Winterthur aktiv. „Die Zusammenarbeit innerhalb unseres Metropolitanraums ist wichtig, um international wettbewerbsfähig zu bleiben“, wird Regierungsrätin Carmen Walker Späh, Stiftungsratspräsidentin der GZA, zitiert. „Ein Wirtschaftsraum endet nicht an einer Stadt- oder Kantonsgrenze.“

  • Kanton Solothurn führt Solarpflicht für Neubauten ein

    Kanton Solothurn führt Solarpflicht für Neubauten ein

    Im Kanton Solothurn gilt ab dem 1. Januar 2023 eine Solarpflicht für Neubauten ab einer bestimmten Grösse. Laut Medienmitteilung des Kantons hat der Regierungsrat sowohl eine Arbeitshilfe für die Gemeinden als auch die Verordnung zu den Ausnahmen der Solarpflicht verabschiedet. Das Solothurner Parlament hat einen entsprechenden Antrag mit 55 zu 37 Stimmen angenommen. Darin heisst es laut Protokoll der 19. Kantonsratssitzung, der Regierungsrat werde beauftragt, die gesetzlichen Regelungen dahingehend anzupassen, dass neue Bauten so ausgerüstet werden, dass mindestens ein Teil der benötigten Elektrizität selbst erzeugt wird. Fördermassnahmen seien vorzusehen.

    Das Bundesparlament hatte im Oktober 2022 das Bundesgesetz über dringliche Massnahmen zur kurzfristigen Bereitstellung einer sicheren Stromversorgung im Winter beschlossen. Im eidgenössischen Energiegesetz wurden dazu verschiedene kurz- und mittelfristig angelegte Massnahmen zur Stromversorgung der Schweiz festgeschrieben. Für den Kanton Solothurn brachte dies eine Solarpflicht auf Neubauten mit einer anrechenbaren Gebäudefläche von über 300 Quadratmetern mit sich.

    Der Regierungsrat hat die Arbeitshilfe für Gemeinden verabschiedet, die die Solarpflicht auf Neubauten im Rahmen von Baubewilligungsverfahren umsetzen müssen. Und er hat eine Verordnung zu den Ausnahmen der Solarpflicht angenommen.

    Die örtlichen Baubehörden in den Gemeinden sollen ab sofort an drei Abenden in Online-Seminaren über die Umsetzung der Solarpflicht in der Praxis geschult werden.

  • Kantonsrat bewilligt knapp 100 Millionen Franken für Innovationspark Dübendorf

    Kantonsrat bewilligt knapp 100 Millionen Franken für Innovationspark Dübendorf

    Der Kantonsrat beschloss mit 154 Stimmen, dem Kredit zuzustimmen. Das Quorum für die Ausgabenbremse, das bei 91 Ratsmitgliedern liegt, wurde damit problemlos erreicht. Mit diesen fast 100 Millionen Franken erhält der Innovationspark Dübendorf eine Anschubfinanzierung und kann die nötige Infrastruktur wie Strassen und Parks bauen.

    Von den 97,45 Millionen Franken vergibt der Kanton 44 Millionen als zweckgebundene Darlehen. Der Innovationspark wird diese Millionen also, wenn alles nach Plan läuft, in einigen Jahren zurückzahlen.

    Grüne wollten Kredit mehr als halbieren
    Für die Grünen wie auch für die SVP war der Kredit viel zu grosszügig bemessen. Die Grünen wollten den Kredit mit einer Kürzung um 49,5 Millionen sogar mehr als halbieren.

    Sie waren der Ansicht, dass die Vorfinanzierung der Erschliessung keine Staatsaufgabe sei. Das Geld dafür solle vom privaten Kapitalmarkt kommen. Auch den Beitrag an die Innovations-Park-Stiftung wollten sie zusammenstreichen. Mit beiden Anträgen hatten sie jedoch keinen Erfolg.

    Kanton soll bei Pleite nicht haften
    Die SVP wiederum forderte eine Kürzung um insgesamt 14,45 Millionen Franken. Einerseits sollte der Kredit ihrer Meinung nach um 4,9 Millionen zusammengestrichen werden, weil im Antrag des Regierungsrates auf Zinsen verzichtet werde. Andererseits wollten sie den Kredit um weitere 9,55 Millionen kürzen, weil der Kanton nach für den allfälligen Konkurs der Arealentwicklungsfirma IPZ Property AG haften würde.

    Markus Bischoff (AL, Zürich), Präsident der zuständigen Spezialkommission, betonte jedoch, dass sich der Kanton das Recht ausbedungen habe, im Fall einer Pleite innert zwei Jahren einen neuen Träger für den Innovationspark suchen zu können.

    SP will keine WEF-Flugzeuge mehr
    Grünes Licht gab es vom Kantonsrat auch für einen Planungskredit von 8,2 Millionen Franken, mit dem die Zukunft des Militärflugplatzes ausgearbeitet werden soll. Geplant ist ein Flugplatz für Test – und Werkflüge mit militärischer Mitbenutzung.

    Bei der Diskussion um den Flugplatz an sich wurde das Parlament am Montag aus zeitlichen Gründen jedoch nicht fertig. Es wird deshalb erst in der kommenden Sitzung entschieden, ob die Piste langfristig stillgelegt werden soll, wie es die Grünen fordern. Ihrer Meinung nach reicht eine Helikopterbasis für Rega und Polizei.

    Die SP wiederum wird den Antrag stellen, die kurzfristige Parkierung von Flugzeugen zu verbieten. Dies richtet sich vor allem gegen die Businessjets, die jeweils beim WEF dort landen.

    Im Innovationspark sollen dereinst bis zu 15’000 Forschende arbeiten, vor allem im Bereich der umweltfreundlichen Mobilität und der Aviatik. Neben den Arbeitsplätzen sind auch Restaurants mit insgesamt 5000 Plätzen geplant sowie drei Parks für die Bevölkerung.

  • The Circle: grösstes Minergie-Gebäude der Schweiz zertifiziert

    The Circle: grösstes Minergie-Gebäude der Schweiz zertifiziert

    Seit 12 Jahren ist die Minergie- und LEED-Zertifizierung fester Bestandteil von Planung und Bau beim Circle. Unter Beisein von Christian Appert, CEO Amstein + Walthert AG, Martin Kull, CEO und Inhaber HRS Real Estate AG, Daniel Scheifele, Chief Real Estate Officer, Flughafen Zürich AG, Giorgio Engeli, Head Real Estate Portfolio Management Schweiz, Swiss Life Asset Managers, und Stefan Feldmann, Head The Circle, Flughafen Zürich AG, feierte das Team um The Circle am Montag, 27. Juni 2022, nun das erreichte Ziel.

    Schön, funktional, klimaoptimiert
    Mit seinen gut 200’000 m2 Energiebezugsfläche machte der Circle im Jahre der provisorischen Zertifizierung 6% der zertifizierten Minergie-Fläche aus, war aber nur eines von rund 1’900 Gebäuden. Dies zeigt die Grösse und Bedeutung dieses aussergewöhnlichen Baus im Schweizer Kontext auf. Der Circle ist das grösste Minergie-zertifizierte Gebäude in der Schweiz. Das Minergie-Zertifikat bedeute, so Regierungsrat Marc Mächler, dass – zusätzlich zu allen anderen Ansprüchen und Nutzungen – das Gebäude auch klimaoptimiert sei. Klimaoptimiert heisse, «dass dieses Gebäude möglichst den Klimawandel nicht noch beschleunigt und sorgsam mit Ressourcen umgeht. Es ist effizient und funktioniert statt mit fossiler Energie beinahe vollständig mit erneuerbarer Energie.» 

    Dank intensiver Zusammenarbeit zwischen der Minergie-Zertifizierungsstelle und den Verantwortlichen des Circles konnten auch die hohen Anforderungen des Minergie-Qualitätslabels an Gebäudehülle und Lüftung erfüllt werden. Andreas Meyer Primavesi, Geschäftsleiter Minergie, freut sich, dass das Resultat schliesslich allen zu Gute kommt: «Gerade bei den heutigen Energiepreisen lohnt sich jede eingesparte Kilowattstunde Energie – und zwar nicht nur fürs Klima, sondern auch finanziell».

    In die Energiezukunft mit Netto-Null
    Mit dem führenden Schweizer Gebäudelabel Minergie wurden seit 1998 dank über 53’000 Minergie-Gebäuden mehr als 12 Mio. Tonnen CO2 und 67 Mio. Megawattstunden Energie eingespart, im Vergleich zu den gesetzlichen Mindestanforderungen. Minergie zertifiziert pro Jahr ca. 3 Mio. m2 Energiebezugsfläche. In enger Abstimmung mit den Kantonen geht Minergie stets voran und ist so Vorreiter der kantonalen Energiegesetze. Dieses Zusammenspiel funktioniert seit Beginn und geht erfolgreich weiter. Aktuell schaut Minergie erstens sehr genau auf die verbaute Energie und die Treibhausgasemissionen in der Erstellung eines Gebäudes. Und zweitens strebt Minergie eine Verbesserung der Betriebsphase an: Umfangreiche, digitalisierte Gebäude-Daten dienen dazu, die Energieflüsse im Betrieb zu messen, um dann auf Basis des Monitorings wo nötig eine Betriebsoptimierung vorzunehmen. Seit Jahren fossilfrei im Betrieb, – auch bei Modernisierungen – bewegt sich Minergie so immer mehr in Richtung Netto-Null. Der Standard Minergie-A-ECO kommt dem Schweizer Netto-Null-Gebäude am nächsten.

  • Regierungsrat beantragt Kredit für Innovationspark Dübendorf

    Regierungsrat beantragt Kredit für Innovationspark Dübendorf

    Der Regierungsrat des Kantons Zürich hat dem Kantonsrat drei Vorlagen für die Entwicklung des Flugplatzareals in Dübendorf vorgelegt, informiert die Staatskanzlei des Kantons Zürich in einer Mitteilung. Sie fussen auf einem Synthesebericht des Regierungsrats, der dem Kantonsrat im November 2021 überwiesen wurde. Mit den drei Vorlagen sollen die weiteren Planungs- und Umsetzungsarbeiten aufgegleist werden.

    Bei der ersten Vorlage handelt es sich um eine auf den Synthesebericht abgestimmte Teilrevision des kantonalen Richtplans. Sie ist mit dem rechtskräftigen kantonalen Gestaltungsplan Innovationspark Zürich abgestimmt, auf dessen Grundlage Baugesuche eingereicht werden können, erläutert die Staatskanzlei. In der Teilrevision werden die planerischen Eckwerte für den geplanten Innovationspark Zürich festgeschrieben.

    Mit der zweiten Vorlage beantragt der Regierungsrat dem Kantonsrat 97,45 Millionen Franken für die schrittweise Entwicklung des Innovationsparks. 44 Millionen Franken sollen dabei in Form von Darlehen vergeben werden. Der Innovationspark solle zudem „etappenweise, nach Bedarf der Nutzenden und umweltschonend“ entwickelt werden, was auch die finanziellen Risiken weiter minimiere, heisst es in der Mitteilung.

    Die dritte Vorlage sieht weitere 8,2 Millionen Franken für die Planung des Forschungs-, Test- und Werkflugplatzes in Dübendorf vor. Mit dem Beschluss über die Vorlage entscheide der Kantonsrat auch darüber, ob der Kanton bei der aviatischen Nutzung des Areals eine aktive Rolle übernehmen wolle oder nicht, erläutert die Staatskanzlei.

    Die Zürcher Handelskammer (ZHK) reagiert erfreut auf die Entscheidung des Regierungsrates. Es sei für den Innovations- und Forschungsplatz Zürich zentral, dem Innovationspark die richtigen Rahmenbedingungen zu geben, schreibt sie in einer Stellungnahme. Der ZHK ist es ein „wichtiges Anliegen…, dass die Flugpiste auf dem Areal in Dübendorf erhalten bleibt“. Dieser hebe den Standort von anderen Forschungs- und Innovationsstandorten ab.

  • Forum UZH nimmt nächste Hürde

    Forum UZH nimmt nächste Hürde

    Das Forum UZH hat sein Vorprojekt beendet und damit eine erste Phase der Projektierung abgeschlossen, informiert die UZH in einer Mitteilung. Der geplante neunstöckige Bau des Forschungs- und Bildungszentrums der UZH werde „den zukünftigen Dreh- und Angelpunkt der Universität Zürich im Herzen des Hochschulgebiets Zürich Zentrum“ bilden, heisst es dort weiter. Dazu soll ein grosser Teil des Gebäudes öffentlich zugänglich gestaltet werden.

    Die Kosten für den Neubau werden sich voraussichtlich auf 598 Millionen Franken belaufen. Der Regierungsrat des Kantons Zürich hat dem Kantonsrat nun einen entsprechenden Kreditantrag überwiesen, informiert die Staatskanzlei des Kantons Zürich in einer eigenen Mitteilung. Ihr zufolge stellt das Forum UZH „die dringend benötigten zusätzlichen Flächen für Lehre und Forschung zur Verfügung“. Zudem streicht die Kommunikationsabteilung des Regierungsrats die Funktion des geplanten Forschungs- und Bildungszentrums als „Bindeglied zwischen den drei traditionsreichen Institutionen Universität Zürich, Universitätsspital Zürich und ETH Zürich“ heraus.

    Die sieben oberirdischen Stockwerke des Forum UZH sind für Forschung und Lehre reserviert. Dabei werden Rechtswissenschaft, Wirtschaftswissenschaft und Neuere Philologien die obersten vier Stockwerke belegen. Zudem ziehen sieben der 40 Standorte der Universitätsbibliothek in den Neubau ein. Im Zentrum des Bauwerks wird ein inneres Forum in Form einer den gesamten Baukörper durchbrechenden grossen Halle stehen, das dem Bau „über alle Geschosse hinweg eine offene, angenehme Atmosphäre“ verleihe, schreibt die UHZ in ihrer Mitteilung. 2029 soll das Forum UZH eröffnet werden.

  • Ein wichtiger Tag für die Energiewende im Kanton Luzern

    Ein wichtiger Tag für die Energiewende im Kanton Luzern

    Vor 12 Jahren baute CKW-Tochter Steiner Energie in Malters das letzte Wasserkraftwerk im Kanton Luzern. Schon damals war CKW intensiv mit der Planung des Kraftwerks Waldemme beschäftigt. Bis nun endlich die Bagger auffahren und ihre Schaufeln in die Erde treiben konnten, floss viel Wasser die Waldemme herunter.

    Bis in einem Jahr wird aus einem Teil dieses Wassers nun sauberer, erneuerbarer Strom produziert. Am heutigen Spatenstich in Flühli drückte Regierungsrat Fabian Peter, Vorsteher des Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartementes, seine Freude aus: «CKW leistet mit dem Neubau dieses Kraftwerkes einen weiteren wichtigen Beitrag, um die energie- und klimapolitischen Ziele im Kanton Luzern zu erreichen.»

    Ausbau von erneuerbaren Energien ist dringend nötig
    CKW-CEO Martin Schwab freute sich in seiner Rede vor über 70 geladenen Gästen in erster Linie darüber, dass das Kraftwerk nun endlich gebaut wird. Denn es war ein langer und steiniger Weg. Positiv hob Schwab das grosse Engagement im Entlebuch hervor. «Die Region ist Pionierin bei der Nutzung der eigenen einheimischen Energien.» Gleichzeitig mahnte Schwab: «Wir müssen in der Schweiz dringend die Produktion von erneuerbarer Energie ausbauen. Die Coronapandemie wie auch der Krieg in der Ukraine zeigen deutlich, wie gefährlich starke Abhängigkeiten vom Ausland sein können,» sagte Schwab. Heute gehe es in der Schweiz viel zu langsam vorwärts. «Das liegt in erster Linie an den langen Bewilligungsverfahren. Das Kraftwerk Waldemme ist hierfür bestes Beispiel: Von den ersten Plänen bis zum Spatenstich dauerte es über 17 Jahre.»

    «Wir wollen vorwärts machen und einen wesentlichen Beitrag zur Energiewende in der Schweiz leisten – sowohl bei der Wasserkraft wie auch bei der Windkraft, der Solarenergie und anderen erneuerbaren Technologien. Aber die Widerstände sind oftmals gross. Dies ist paradox, da wir alle die Energiewende möchten und dafür mehr erneuerbare Energien brauchen.»

    Strom für 1500 Haushalte
    Mit dem Spatenstich beginnt die rund einjährige Bauphase. Die Wasserfassung entsteht beim Weiler Matzenbach in Flühli. Ab diesem Standort wird ein Teil des Wassers der Waldemme in einer 2,1 Kilometer langen erdverlegten Druckleitung zur Kraftwerkszentrale geführt, wo ökologischer Strom produziert wird. Die Kraftwerkzentrale kommt direkt vor der Lammschlucht bei der Chrutacherbrücke zu stehen. Unmittelbar danach wird das Wasser wieder dem natürlichen Lauf der Waldemme zugeführt und fliesst durch die Lammschlucht. Das Kraftwerk hat eine Leistung von 1,4 Megawatt und produziert durchschnittlich 6,5 GWh Strom. Damit kann ab Mitte 2023 sauberer Strom erzeugt werden, der den Jahresbedarf von rund 1’500 durchschnittlichen Vierpersonen-Haushalten deckt. CKW investiert in das Kraftwerk 12,4 Millionen Franken.

    Im Weiler Matzenbach wird mit der Wasserfassung (1) ein Teil des Wassers der Waldemme entnommen. In der rund zwei Kilometer langen erdverlegten Druckleitung (2) wird das Wasser zur Kraftwerkszentrale (3) bei der Chrutacherbrücke (4) geführt, wo es eine Turbine antreibt und Strom erzeugt. Unmittelbar bei der Zentrale wird das Wasser wieder dem natürlichen Lauf der Waldemme zugeführt und fliesst durch dievom Projekt unberührte Lammschlucht (5).
    Setzen an der Waldemme zum Spatenstich an: (v.l.) Hans Lipp, Gemeindeammann Flühli, Fabian Peter, Regierungsrat und Vorsteher des Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartementes des Kantons Luzern, Martin Schwab, CEO CKW und Hella Schnider-Kretzmähr, Gemeindepräsidentin Flühli.
    Freuen sich über den Baustart: Fabian Peter, Regierungsrat und Vorsteher des Bau-, Umwelt- und Wirtschafts-departementes des Kantons Luzern und Martin Schwab, CEO CKW.

    Über CKW: Die CKW-Gruppe ist ein führender Schweizer Anbieter von integrierten Energie- und Gebäudetechniklösungen. Seit über 125 Jahren versorgt das Unternehmen seine mittlerweile über 200’000 Endkunden aus den Kantonen Luzern, Schwyz und Uri mit Strom. Hinzu kommen schweizweit innovative Produkte und Dienstleistungen aus den Bereichen Connectivity & IT-Infrastruktur, Elektro, Energietechnik, IT & Communication sowie Security. Die CKW-Gruppe beschäftigt über 2’100 Mitarbeitende. Mit rund 350 Lernenden in 14 Berufen ist sie der grösste privatwirtschaftliche Lehrbetrieb der Zentralschweiz.
    Im Geschäftsjahr 2020/21 erwirtschaftete CKW einen Umsatz von CHF 916 Mio. Mit 81 Prozent der Aktien ist die Axpo Holding AG Mehrheitsaktionärin von CKW.
    Weitere Informationen unter www.ckw.ch

  • Halter AG kann Projekt Attisholz-Areal realisieren

    Halter AG kann Projekt Attisholz-Areal realisieren

    Der Regierungsrat des Kantons Solothurn hat die Nutzungsplanung für das Attisholz-Areal in Riedholz genehmigt. Der Beschluss sichere die Weiterentwicklung des Areals in den nächsten 25 Jahren, heisst es in einer Medienmitteilung des Schlieremer Baukonzerns Halter AG. Auf der Projektseite von Halter heisst es zu dem Projekt, während 130 Jahren sei auf dem Areal industriell Zellulose produziert worden. Seit Ende 2016 arbeite die Halter AG mit der Standortgemeinde Riedholz und dem Kanton Solothurn daran, das Areal einer neuen Nutzung zuzuführen.

    Die jetzt genehmigte Nutzungsplanung wurde von 2018 bis 2019 in einer Planungsgruppe der Gemeinde, des Kantons und der Halter AG erarbeitet. Nach der Vorprüfung, dem Mitwirkungsverfahren und der Auflage der Nutzungsplanung von 2020 bis 2021 überwies die Gemeinde Riedholz laut der Halter-Mitteilung das Dossier im Juni 2021 an den Kanton Solothurn. Der Beschluss des Regierungsrats schaffe nun die planungsrechtliche Grundlage für eine neue Zonenordnung, sowie Zonen- und Erschliessungsplan, um aus dem Areal einen Lebensraum für Wohnen, Arbeiten und Freizeit zu entwickeln.

    Es sei wichtig, dass „die Bevölkerung hinter dem Projekt steht und die Auswirkungen für die Gemeinde in sozialer, ökonomischer und ökologischer Hinsicht tragbar sind“, wird die Riedholzer Gemeindepräsidentin Sandra Morstein zitiert. „Deshalb wurde grosser Wert auf die Information und Mitwirkung der Bevölkerung sowie die vertrauensvolle und konstruktive Zusammenarbeit mit dem Kanton und der Halter AG bei der Planung und Entwicklung der gemeinsamen Zielsetzungen gelegt.“

    Ergebnisse einer Studie von Landschaftsarchitekten zum Freiraum werden im Februar vorliegen. Die Planung der Infrastrukturanlagen für den öffentlichen Verkehr und Gemeindebauten wie Schule und Kita ist in Vorbereitung.

  • «Der Switzerland Innovation Park Ost hat eine Ausstrahlung weit über die Kantonsgrenzen hinweg»

    «Der Switzerland Innovation Park Ost hat eine Ausstrahlung weit über die Kantonsgrenzen hinweg»

    Zur Person
    Beat Tinner ist seit 2020 Mitglied der St. Galler Kantonsregierung und steht dem Volkswirtschaftsdepartement des Kantons St. Gallen vor. Er absolvierte eine kaufmännische Ausbildung beim Schweizerischen Bankverein (heute UBS) und danach einen Sprachaufenthalt in der Westschweiz. Er wurde 1997 im Alter von 26 Jahren Gemeindepräsident von Wartau und bekleidete das Amt bis 2020. Von 2000 bis 2020 war er Mitglied des Kantonsrats und davon die letzten vier Jahre Fraktionschef der FDP.

    Herr Regierungsrat Tinner, wie kann man die St. Galler Wirtschaft am treffendsten porträtieren?
    Wir sind primär ein Industriestandort, der sich ausgehend von der Textil- und Maschinenindustrie inzwischen erfolgreich im Hochtechnologiebereich etabliert hat. Dies verdanken wir besonders der Innovations- und Tatkraft vieler Unternehmer, die sich wie Bühler Group, Leica Geosystems oder SFS Group vom KMU zum Konzern entwickelt haben. Wir haben eine starke Bildungstradition: vom dualen Bildungsweg ausgehend über die regional verankerte, interkantonale Fachhochschule Ost bis zur internationalen Spitzenuniversität HSG. Die Wirtschaftsstruktur ist regional zwar recht heterogen, dafür sind wir breit diversifiziert und somit krisenresistenter. Dies alles, kombiniert mit einem technologie- und wirtschaftsfreundlichen Umfeld, bildet unseren einzigartigen Charakter.

    Wie meistert die St. Galler Wirtschaft die gegenwärtige Pandemie?
    Dank der wirtschaftlich bedeutenden, wiedererstarkenden Exportwirtschaft, der stabilen Bauwirtschaft und erneuter Konsumfreude ist wieder Optimismus zu spüren. Die nicht direkt betroffenen Branchen sind stabil durch die Krise gekommen. Dabei hat sicher auch das Instrument der Kurzarbeit mitgeholfen. Es wird jetzt wieder investiert und gebaut. Ausserdem konnten wir die schwerwiegenden Härtefälle mit Bundes- und Kantonsmitteln überbrücken.

    Ein von Ihnen erklärtes Ziel in der Pandemiezeit ist die Wiederbelebung und Stärkung der St. Galler Unternehmen. Welche Massnahmen haben Sie getroffen?
    Die aktuellen kantonalen Massnahmen umfassen die Unterstützung in Härtefällen, einen Schutzschirm für Sportanlässe sowie eine Unterstützung der Seilbahnunternehmen und Tourismusdestinationen. Die ersten beiden Instrumente werden vom Bund mitfinanziert, das dritte vom Kanton. Die Unterstützungsvorlage ist am 26. September vom St. Galler Stimmvolk gutgeheissen worden. Letztes Jahr wurden bereits Covid-Kredite bereitgestellt. Uns ist es gelungen, die direkt betroffenen Unternehmen wo nötig zu stützen, auch dank engem Dialog zwischen Kanton, Bund und Wirtschaft. Eine allgemeine Strukturbereinigung können und wollen wir mit den Massnahmen jedoch nicht aufhalten.

    Welche Vorzüge hat der Kanton St. Gallen als Standort für Unternehmen?
    Der Kanton liegt anteilsmässig beim Maschinenbau, der Präzisionstechnik, Elektronik und den optischen Technologien sowie bei unternehmensbezogenen IT-Dienstleistungen signifikant über dem Schweizer Mittelwert. In diesen Technologieschwerpunkten gibt es viele, gut ausgebildete Fachkräfte und bestens funktionierende Netzwerke. Im Vergleich zu anderen Landesregionen ist hier Bauland zu erschwinglichen Preisen erhältlich, und die Mieten sind moderat. Generell sind die Rahmenbedingungen sehr unternehmerfreundlich, beispielsweise durch schlanke Bewilligungsprozesse und kurze Wege. Einfach gesagt: Wer in St. Gallen etwas umsetzen will, ist willkommen und kommt mit seinen Projekten schneller und meist günstiger ans Ziel als anderswo.

    Wo muss sich der Kanton noch verbessern, wenn er für ansiedlungswillige Unternehmen attraktiver werden will?
    Bei der Unternehmensbesteuerung gibt es sicher noch ein paar Punkte zu verbessern. Bei der Infrastruktur haben wir im öffentlichen Verkehr einen Quantensprung mit der schnellen Bahnverbindung nach München gemacht, bezüglich Strasse fehlt bislang noch eine internationale Hochleistungsverbindung im Osten. Die Umsetzung der neuen Bau- und Planungsgesetzgebung ergab einen Moment lang eine gewisse Planungsunsicherheit, was mit einer weiteren Revision des Gesetzes abgefedert werden kann. Der Vollzug spielt sich jedoch inzwischen ein und bietet erneut verlässliche Rahmenbedingungen.

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    Der Park Ost soll
    international wahrgenommen werden
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    Welches sind die Schwerpunkte der Standortförderung im Kanton St. Gallen?
    Innovation und Start-ups sind ein wesentlicher Schwerpunkt, was sich beispielsweise mit der erfolgreichen Bewerbung bei Switzerland Innovation zeigt. Bezüglich Promotion sind wir mit unseren Nachbarkantonen Thurgau, Appenzell und mit der St. Gallen-Bodensee-Area unterwegs. Momentan sind wir durch Corona etwas eingeschränkt – wir hoffen aber, dass die stark auf persönlichen Kontakten beruhende Promotion bald wieder in Schwung kommt. Punkto Bereitstellung von Immobilien und der Arealentwicklung nehmen wir eine aktive Rolle ein; wir initiieren und begleiten als Kanton selber Entwicklungen, das heisst: Wir unterstützen Gemeinden bei überkommunalen Arealentwicklungen und vermitteln Immobilienangebote an Interessenten.

    Welche Vorhaben in Sachen Verkehr und Mobilität stehen ganz oben auf Ihrer Agenda?
    Ein Doppelspurausbau im Rheintal, der ab 2024 einen Halbstundentakt zwischen Chur und St. Gallen erlaubt, der laufende Doppelspurausbau für die S-Bahn nach Rapperswil sowie Kapazitätssteigerungen Richtung Zürich durch den Ausbau am Bahnknoten Wil. Zudem arbeiten wir bereits an den Ausbauschritten für kommende Generationen. Eine Trambahn in St. Gallen soll vertiefter geprüft werden, ebenso eine Anbindung zu Cargo sous Terrain.
    Welche gelungenen Mobilitäts-Projekte würden Sie als Ihre bisherigen «ÖV-Meilensteine» bezeichnen?
    Im Juni konnte ich den Doppelspurausbau mit dem neuen Bahnhof Rorschach einweihen. Dies ist ein Teil der laufend verbesserten Eurocity-Verbindung zwischen Zürich, St. Gallen und München. Der Spatenstich zum vorher erwähnten Doppelspurausbau nach Rapperswil ist im September erfolgt. Allein diese Beispiele zeigen, dass bezüglich Infrastruktur einiges läuft.

    Das Vorantreiben von Innovationen ist Ihnen ein grosses Anliegen. Wie wichtig ist die kürzlich erfolgte Gründung des Innovationsparks Ost?
    Die Gründung der «Switzerland Innovation Park Ost AG», wie es jetzt offiziell heisst, ist der Schlüssel. Damit können wir einerseits die Ostschweizer Innovationsnetzwerke nachhaltig festigen und uns gleichzeitig mit dem Thema auf der internationalen Landkarte positionieren. Wir sind überaus glücklich, dass die Ostschweiz nun auch Teil dieses Schweizer Netzwerks ist. Bereits bei der Erarbeitung des Bewerbungsdossiers sind die Akteure von Forschung, Wirtschaft und der öffentlichen Hand in eine sehr konstruktive Zusammenarbeit getreten. Jetzt ist es entscheidend, dass die konkrete Manifestation der Infrastruktur gelingt. Ich bin zuversichtlich, dass wir dies schaffen, weil wir auf einem lebendigen Innovations- und Unternehmensstandort bei der Empa St. Gallen aufbauen können.

    Was ist der aktuelle Stand des Campus-Projekts Buchs?
    Buchs ist als Standort der Ostschweizer Fachhochschule, der Berufsschule und des Forschungs- und Innovationszentrums Rheintal RhySearch bereits gut aufgestellt. Aus diesem Grund, und da auch Baulandreserven vorhanden sind, ist der Campus Buchs zum Aussenstandort des Park Ost deklariert worden. Aktuell sind mehrere Projekte für die Aufwertung des Campus in Arbeit, unter anderem ein Motel für Studenten, Dozenten und Arbeitskräfte. In Kürze wird für die Brusa Elektronik AG ein Neubau eröffnet. Dieser Neubau ist als privatwirtschaftlich finanziertes Projekt gelungen, das dennoch zum Campus Buchs gerechnet wird. Der Brusa Neubau stellt ein Element im Konzept des «Zentrums Präzisionsindustrie» dar, wofür weitere baureife Flächen beim Campus verfügbar sind.

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    Co-Working-Spaces haben von der Pandemie profitiert
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    Welche Bedeutung haben die beiden Projekte für die Region und den Kanton St. Gallen?
    Der Park Ost hat eine Ausstrahlung weit über die Kantonsgrenzen hinweg und soll schliesslich auch international wahrgenommen werden. Die in der Ostschweiz und Liechtenstein bereits gelebte Innovationskultur wird damit klar sichtbar. Der Campus Buchs ist für das industriell geprägte Alpenrheintal ein Nukleus für Innovation, Bildung und Technologie.

    Welche weiteren wichtigen Projekte in Sachen Innovation und Forschung stehen in naher Zukunft an?
    Priorität hat momentan sicher die Umsetzung des Park Ost. Aus den Netzwerken der Empa, HSG, Kantonsspital sowie der Industrie gilt es konkrete Angebote und Innovationsprojekte zu kreieren. Besonders innovative Kooperationsformen werden angeregt und bei Bedarf unterstützt. Im Erstkontakt mit den KMU spielt dabei das Innovations-Netzwerk Ostschweiz INOS mit seinen regionalen Kontaktstellen eine wichtige Rolle.

    Das Thema Co-Working-Spaces ist auch im Kanton St. Gallen von grosser Bedeutung. Wie sind die neu gegründeten Co-Working-Spaces durch die Krisenzeit gekommen?
    Nach den mir vorliegenden Informationen gab es zwar im Lockdown einige Leerstände und Einbussen. Die Büros, auch die neu gegründeten, haben jedoch insgesamt von der Situation profitiert: Einige sind vom Homeoffice in das Co-Working ausgewichen und haben jetzt Gefallen an der neuartigen Arbeitsform gefunden.

    Welche Entwicklung erwarten Sie in diesem Bereich?
    Aufgrund der Flexibilisierung und Digitalisierung der Arbeitswelt entspricht diese Arbeitsform zunehmend einem Bedürfnis. Zukunftsfähig erscheint mir besonders das Modell, wenn beispielsweise in Inkubatoren wie dem Startfeld eine innovative Atmosphäre durch ähnlich interessierte Arbeitskräfte, Start-ups und Freiberufliche entsteht.

    Mit dem «Energiekonzept 2021–2030» stehen bis 2030 rund 150 Millionen Franken für energetische Investitionen zur Verfügung. Welche Punkte sind für Eigentümer von Wohn- und Geschäftsliegenschaften die wichtigsten?
    Zusätzlich zur bisherigen Förderung von energetischen Sanierungen werden die Beratungsangebote ausgeweitet, beispielsweise die finanzielle Unterstützung für die Betriebsoptimierung von Mehrfamilienhäusern und Dienstleistungsbauten. Weitere Zusätze sind die Produktion und Nutzung erneuerbarer Energien, etwa durch eigene Solarmodule sowie der sommerliche Wärmeschutz.

  • Schaffhausen verlängert Vertrag mit Generis AG

    Schaffhausen verlängert Vertrag mit Generis AG

    Die Generis AG wird die Wirtschaftsförderungsstelle des Kantons Schaffhausen bis 2024 weiterführen. Dasselbe gilt für die Geschäftsstelle zur Förderung der Regional- und Standortentwicklung. Das hat der Regierungsrat an seiner Sitzung am Dienstag beschlossen.

    Der Leistungsauftrag läuft aktuell bis Ende 2022. Danach kann er letztmals um weitere zwei Jahre verlängert werden. Die Generis AG hatte Anfang 2015 den Zuschlag für die Führung beider Einrichtungen erhalten.

    Wie es in einer Mitteilung des Regierungsrats heisst, hat die Generis AG „ihren Auftrag bisher sehr gut erfüllt. Die bis heute erreichten Resultate im Bereich der Wirtschaftsförderung stellen eine eigentliche Erfolgsgeschichte dar.“ Deshalb werde der Leistungsauftrag nun verlängert.

  • Kanton Zürich und SBB planen Velo- und Busprojekte gemeinsam

    Kanton Zürich und SBB planen Velo- und Busprojekte gemeinsam

    Der Kanton Zürich will bei anstehenden Projekten enger mit der SBB zusammenarbeiten. Damit wollen beide Partner laut einer kantonalen Medienmitteilung Synergien nutzen und Kosten sparen. Für den Kanton Zürich habe sich gezeigt, dass es sinnvoll ist, die drei kantonalen Vorhaben zum Ausbau des Velo- und Busnetzes ins Grossprojekt Brüttenertunnel zu integrieren und gemeinsam mit der SBB an diesen Projekten zu arbeiten.

    „Das Projekt Brüttenertunnel bietet die Chance, in der Region Glattal Hand in Hand das bis dato umfangreichste Veloprojekt im Kanton Zürich zu realisieren und den öffentlichen Verkehr auszubauen“, wird Volkswirtschaftsdirektorin Carmen Walker Späh in der Mitteilung zitiert. Gemäss Gesamtverkehrskonzept des Kantons Zürich soll der Anteil des Veloverkehrs am gesamten Verkehrsaufkommen bis 2030 kontinuierlich auf 8 Prozent erhöht werden.

    Deshalb hat der Regierungsrat beim Kantonsrat einen Objektkredit in Höhe von 73,1 Millionen Franken beantragt. Damit soll das Pilotprojekt einer Veloschnellroute von Zürich-Oerlikon über Wallisellen und Dübendorf ins Zürcher Oberland „hindernisfrei, zusammenhängend, sicher und komfortabel“ realisiert werden.

    Als Zubringer zu dieser Veloschnellroute ist eine Velohauptverbindung vom Quartier Im Lampitzäckern in Dietlikon entlang der SBB-Strecke in Richtung Baltenswil eine Velohauptverbindung gedacht. Auch sie ist Bestandteil dieses Synergieprojekts. Mit der Umgestaltung der Bahnhofstrasse soll die Velostrecke in Dietlikon und Wangen-Brüttisellen durchgehend zur Hauptverbindung ausgebaut und die Netzlücke Richtung Baltenswil geschlossen werden.

    Schliesslich wird im Zuge der Bauarbeiten am Brüttenertunnel die Unterführung Baltensilerstrasse in Bassersdorf aufgehoben. Als Ergänzung plant der Kanton eine Busspur, um den Busbetrieb von Baltenswil zum Bahnhof Bassersdorf bevorzugen zu können.

    Das Plangenehmigungsverfahren für den Brüttenertunnel und die drei Begleitprojekte läuft von 2023 bis 2025. Die Begleitprojekte werden der Öffentlichkeit vor der frühestens für Ende 2034 geplanten Inbetriebnahme des Tunnels etappenweise übergeben.