Schlagwort: Rehabilitation

  • Rehabilitationszentrum bleibt erhalten und wird erweitert

    Rehabilitationszentrum bleibt erhalten und wird erweitert

    Die Berner Klinik Montana (BKM) wird zum 1. Januar 2026 die ebenfalls in Crans Montana ansässige Luzerner Höhenklinik Montana (LHM) übernehmen. Wie aus einer Mitteilung hervorgeht, ist eine entsprechende Vereinbarung zwischen dem Kantonsspital Luzern (LUKS), dem Kanton Luzern und der BKM erfolgreich abgeschlossen worden. Die BKM wird die übernommene Luzerner Klinik weiter betreiben. Bis zum Zeitpunkt der Übernahme sollen noch die Informatiksysteme beider Kliniken angepasst werden.

    «Die Übernahme des Betriebs mit seinen sehr kompetenten Mitarbeitenden ist für uns ein Glücksfall», wird Philippe Eckert, Direktor der Berner Klinik Montana, in der Mitteilung zitiert. «Mit der Integration der LHM könnten Synergien in der muskuloskelettalen, der psychosomatischen und der onkologischen Rehabilitation entwickelt und das Leistungsspektrum der BKM mit pulmonaler Rehabilitation erweitert werden.»

    Der Kanton Luzern bleibt zunächst Eigentümer der Grundstücke und Immobilien. Die BKM mietet das Hauptgebäude der Höhenklinik sowie das Personalgebäude Villa Claire für drei Jahre an. Sie erhält für zwei Jahre die Kaufoption für einen Preis von 13,5 Millionen Franken.

    Florian Aschbrenner, CEO und Vorsitzender der Geschäftsleitung der LUKS Gruppe, zeigt sich mit dem Vertragsabschluss zufrieden. «Es war uns ein grosses Anliegen, für die Mitarbeitenden der LHM eine gute Lösung zu finden. Dies stellen wir mit dem Verkauf an eine ebenfalls vor Ort ansässige, sehr renommierte Klinik im Rehabilitationsbereich sicher», so Aschbrenner.

    Die LHM bleibt auf der Spitalliste des Kantons Luzern. Patientinnen und Patienten haben im Rahmen des gesetzlich gewährten Spitalwahlfreiheit weiterhin die Möglichkeit, die Klinik für eine stationäre Rehabilitation zu wählen.

  • Drei Kantone vereinen Rehabilitationsplanung

    Drei Kantone vereinen Rehabilitationsplanung

    Die Initiative der drei Kantone, eine kollaborative Spitalplanung für den Rehabilitationssektor zu etablieren, spiegelt das Engagement wider, die Gesundheitsversorgung in der Region zu optimieren. Diese Planung basiert auf einer detaillierten gemeinsamen Bedarfsanalyse und wird in ein konsolidiertes Bewerbungs- und Auswahlverfahren münden, um die Spitallisten effektiv zu gestalten. Rund zwei Drittel der stationären Rehabilitationsaufenthalte der Einwohner aus der Planungsregion finden bereits in den acht bestehenden Kliniken innerhalb der Kantone statt, was die Notwendigkeit einer koordinierten Vorgehensweise unterstreicht.

    Die gemeinsame Bewertung der Bewerbungen soll zu harmonisierten Leistungsaufträgen führen, die eine gleichwertige Behandlungsqualität über die kantonalen Grenzen hinweg gewährleisten. Obwohl die endgültige Entscheidung und der Erlass der Spitallisten individuell von den jeweiligen kantonalen Behörden getroffen werden, zeigt dieser Prozess das Bestreben, die Gesundheitsdienstleistungen zu verbessern und eine kohärente regionale Gesundheitspolitik zu fördern. Die Implementierung der neuen Spitallisten für Rehabilitation ist für den 1. Januar 2025 geplant, was den Weg für eine zukunftsfähige und patientenzentrierte Rehabilitationsversorgung ebnet.