Schlagwort: Rendite

  • Swiss Life Asset Managers erhöht Dividende für Immobilienfonds

    Swiss Life Asset Managers erhöht Dividende für Immobilienfonds

    Der Immobilienfonds Swiss Life REF (CH) ESG Swiss Properties hat das Geschäftsjahr 2023/24 mit einem Erfolg von 64,2 Millionen Franken abgeschlossen, informiert Swiss Life Asset Managers in einer Mitteilung. Davon will der zur Swiss Life-Gruppe gehörende Vermögensverwalter 58,3 Millionen Franken an die Anlegerinnen und Anleger ausschütten. Dafür wird die Dividende von 2,60 Franken für das vorherige Geschäftsjahr auf 2,70 Franken pro Anteil erhöht.

    Im Berichtsjahr hat Swiss Life Asset Manager 47 neu erworbene Liegenschaften in den Fonds integriert. Gleichzeitig spielte die Veräusserung von sieben Liegenschaften dem Fonds einen Kapitalgewinn von 7,2 Millionen netto ein. Der Wert der über den gesamten Berichtszeitraum gehaltenen Immobilien legte im Jahresvergleich um 0,4 Prozent netto zu. Die Mietzinseinnahmen lagen um 4,5 Prozent über dem Vorjahreswert. Die Leerstandsquote zog von 1,5 auf 1,6 Prozent an.

    Zum Ende des Geschäftsjahrs am 30. September 2024 setzte sich der Fonds aus 201 Bestandsliegenschaften im Marktwert von insgesamt 3,21 Milliarden Franken zusammen. Der Nettoinventarwert pro Anteil vor Ausschüttung blieb mit 113,73 Franken gegenüber Vorjahr unverändert.

  • Wohneigentum als langfristiges Investment

    Wohneigentum als langfristiges Investment

    Wohneigentum bietet langfristig eine Rendite, die mit der eines reinen Schweizer Aktienportfolios vergleichbar ist, erläutert Raiffeisen Schweiz in einer Mitteilung. Konkret haben die Immobilienmarktfachleute der Bankengruppe eine durchschnittliche jährliche Eigenkapitalrendite von 7,2 Prozent für Wohneigentum seit 1988 errechnet. «In der langfristigen Betrachtung ist Wohneigentum Aktienanlagen daher praktisch ebenbürtig, zumal die Rendite bei deutlich geringerer Volatilität erzielt wird», wird Fredy Hasenmaile, Chefökonom von Raiffeisen Schweiz, in der Mitteilung zitiert.

    «Der grösste Vorteil von Wohneigentum gegenüber Aktien liegt aber darin, dass dessen Illiquidität die Eigentümer zwingt, langfristig investiert zu bleiben und Krisenzeiten einfach auszusitzen», erläutert Hasenmaile. Wer statt auf Hauseigentum zur Miete lebt und sein Vermögen anlegt, müsse für eine vergleichbare Rendite «äusserst diszipliniert anlegen und nicht in die vielen psychologischen Fallen treten, die an den Finanzmärkten lauern». Wohneigentümer als Langzeitinvestierende folgten dagegen automatisch «einem der wichtigsten Grundsätze des erfolgreichen Anlegens».

    Langfristig betrachtet sind die laufenden Wohnkosten im Eigenheim in etwa dieselben einer Mietwohnung. Aufgrund wieder sinkender Zinsen können Interessierte für Wohneigentum aktuell aber von Einsparungen in Höhe von 10 bis 16 Prozent gegenüber dem Wohnen zur Miete profitieren. Zudem hat sich die Leerstandsquote von Eigenheimen im Jahresvergleich von 0,53 Prozent auf 0,58 Prozent leicht erhöht. Die Leerstandsquote für Mietwohnungen fiel gleichzeitig von 1,60 auf 1,44 Prozent.

  • Immobilienfonds und Solar-Contracting: Eine Antwort auf den spezifischen Bedarf von Immobilienbesitzern

    Immobilienfonds und Solar-Contracting: Eine Antwort auf den spezifischen Bedarf von Immobilienbesitzern

    Wie funktioniert das Solar-Contracting?
    Das Solar-Contracting basiert auf einem einfachen Prinzip: Wir richten unsere eigenen Photovoltaikpaneele am Standort Ihres Unternehmens ein. In diesem Rahmen übernehmen wir die vollständige Planung und Projektumsetzung, aber auch die Finanzierung und die Verwaltung der Anlage.

    Dieses Angebot ermöglicht nicht nur die Aufwertung Ihrer Liegenschaften, sondern erfüllt auch die gesetzlichen Anforderungen sowie die Erwartung Ihrer Anleger und Mieter. Zudem ermöglicht es die Einrichtung neue Mietflächen.

    Ihre ungenutzten Flächen als Kapitalanlage
    Als Eigentümer von Liegenschaften verfügen Sie wahrscheinlich über Flächen, die sich für die Einrichtung von Photovoltaikpaneelen eignen. Bei Romande Energie bieten wir die Einrichtung auf den folgenden Flächen an:

    • Auf einem Dach:
      Verwandeln Sie ungenutzte Fläche in ein Kraftwerk – ab 500 m2.
    • Auf einem Parkplatz:
      Nutzen Sie Ihre Parkplätze zur Erzeugung von Strom mit einem Solarcarport – ab 2’000 m2.
    • Auf der grünen Wiese:
      Richten Sie auf einem ungenutzten Grundstück eine bodenseitige Solaranlage ein – ab 2’000 m2.

    Stoneweg ein konkretes Beispiel

    Die Stoneweg-Gruppe, die sich auf Immobilieninvestition spezialisiert, hat sich an Romande Energie gewendet, um mehrere Gebäude mit Solarpaneelen auszustatten.

    «Wir haben mit Romande Energie mehrere Projekte umgesetzt und dabei stets die Zuverlässigkeit, sowie die Lösungen auf konkrete Herausforderungen sehr geschätzt.» Diana Oblak, Geschäftsführerin bei Stoneweg

    Hier geht es zum Interview

    Welche Vorteile bietet das Contracting?
    Das Contracting ermöglicht:

    • die Einrichtung neuer Mietbestände und damit die Steigerung Ihrer Renditen.
    • die Gewährleistung der Konformität Ihrer Liegenschaften.
    • die Wertsteigerung Ihrer Immobilien.
    • die Reduzierung der CO2-Emissionen Ihres Immobilienbestands.
    • Ihren Mietern den Bezug von sauberem und lokal erzeugtem Strom zu einem wettbewerbsfähigen Preis.
    • die Beteiligung an der Verringerung der Gefahr der Stromknappheit auf nationaler Ebene.
    • die Beteiligung an der Bekämpfung des Klimawandels.

    Zur Terminvereinbarung oder für weitergehende Informationen erreichen Sie uns:
    www.romande-energie.ch/solar
    0800 233 825 | solar@romande-energie.ch

  • Bundesrat arbeitet neue Regelung für zulässige Nettorendite aus

    Bundesrat arbeitet neue Regelung für zulässige Nettorendite aus

    Der Nationalrat hat der Landesregierung am Dienstag den entsprechenden Auftrag erteilt. Dies, indem er mit 130 zu 61 Stimmen bei 3 Enthaltungen eine Motion des Bündner Ständerats Stefan Engler mit dieser Forderung annahm.

    Der Mitte-Politiker argumentierte, Marktbeobachter gingen davon aus, dass der Referenzzinssatz weiter ansteigen werde. Kürzlich erhöhte ihn das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) auf 1,75 Prozent.

    Seit 1986 gelte der Grundsatz, dass ein Ertrag aus Mietobjekten dann zulässig sei, wenn dieser 0,5 Prozent über dem Referenzzins liege. Das Bundesgericht habe aber 2020 zwei Praxisänderungen vorgenommen. Unter anderem habe es bestimmt, dass der Ertrag den Referenzzinssatz neu um zwei Prozent übersteigen dürfe, wenn der Referenzzins zwei Prozent oder weniger betrage.

    Bei einem Anstieg des Referenzzinssatzes auf über 2 Prozent werde sich die Frage stellen, ob der bei der Berechnung der Nettorendite zulässige Zuschlag zum Referenzzins direkt wieder auf 0,5 Prozent zu reduzieren sei. Es sei besser, so Engler, wenn der Bundesrat diese Frage auf politischem Weg kläre, als diese für Mieter- und Vermieterschaft wichtige Frage den Gerichten zu überlassen.

    Rot-Grün dagegen
    Der Bundesrat war einverstanden mit der Annahme der Motion, welcher der Ständerat bereits im September zugestimmt hatte. «Gouverner, c’est prévoir», sagte Bundesrat Guy Parmelin am Dienstag im Rat. Regieren heisse Vorausschauen.

    Steigt der Referenzzinssatz um 0,25 Prozentpunkte, können die Vermieter die Mieten um 3 Prozent anheben. Voraussetzung dafür ist bei langjährigen Mietverhältnissen aber, dass auch die früheren Senkungen weitergegeben wurden.

    Eine rot-grüne Minderheit im Nationalrat argumentierte am Dienstag, im Text der Motion werde schon eine bestimmte Richtung für die Neuregelung vorgegeben. Dies in dem Sinne, dass die Interessen der Vermieter in den Vordergrund gestellt würden. Sie scheiterte aber mit ihrem Antrag, die Motion abzulehnen.