Schlagwort: Richtplan

  • Basel-Landschaft vergibt Konzessionen für Wasserkraft

    Basel-Landschaft vergibt Konzessionen für Wasserkraft

    Der Kanton Basel-Landschaft hat sechs Standorte für neue Kleinwasserkraftwerke an der Birs und der Ergolz in den kantonalen Richtplan aufgenommen, informiert die Baselbieter Bau- und Umweltschutzdirektion in einer Mitteilung. Die Festlegung erfolgte gemäss einer entsprechenden Vorgabe des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation. Als Kleinwasserkraftwerke gelten in der Schweiz Anlagen mit einer Leistung von bis zu 10 Megawatt, welche die Energie kleinerer Flussläufe zur dezentralen Stromerzeugung nutzen.

    Für die Vergabe der Konzessionen ist das kantonale Amt für Umweltschutz und Energie (AUE) verantwortlich. Die genauen Standorte der geplanten Wasserkraftwerke können der Mitteilung entnommen werden. Interessierte Unternehmen werden aufgefordert, online eine Request for Information einzureichen. Im Anschluss wird das AUE die Vergabeverfahren für die einzelnen Standorte festlegen.

    Der Kanton Basel-Landschaft hat sich das Ziel gesetzt, seinen Energieverbrauch exklusive Mobilität bis 2030 zu 70 Prozent aus erneuerbaren Quellen zu decken. Die geplanten sechs Kleinwasserkraftwerke sollen zur Umsetzung dieses Ziels beitragen.

  • Luzern stellt Richtplan öffentlich vor

    Luzern stellt Richtplan öffentlich vor

    Die Luzerner Bevölkerung wird laut Prognosen bis Mitte des Jahrhunderts um rund 120’000 Personen zunehmen und die Marke von 560’000 Einwohnerinnen und Einwohnern erreichen. Um dieses Wachstum geordnet zu bewältigen, verankert die Raumentwicklungsstrategie im Richtplan klare Ziele. Kompakte, effiziente und auf den öffentlichen Verkehr abgestützte Siedlungsstrukturen sollen Vorrang haben.

    Der Plan sichert den haushälterischen Umgang mit dem Boden und stimmt die Entwicklungsabsichten des Kantons mit jenen des Bundes und der Gemeinden ab. Er soll die Grundlage schaffen, um Wohnen, Arbeiten und Mobilität räumlich zu harmonisieren.

    Fokus auf Innenentwicklung und bezahlbaren Wohnraum
    Zentrales Element der Revision ist die Schaffung von Wohnraum, ohne wertvolles Kulturland zu gefährden. Der Richtplan setzt auf Verdichtung nach innen, etwa durch Mindestdichten und höhere Bebauungsgrade in verkehrsgünstigen Lagen und ermöglicht punktuelle Bauzonenerweiterungen dort, wo sie für preisgünstigen Wohnungsbau sinnvoll sind.

    Mit den sogenannten Zentrumsgebieten entstehen planerische Instrumente, um zentrale Standorte mit hoher Dichte gezielt zu entwickeln. Gemeinden sollen ihr Wohnraumangebot künftig verbindlich festhalten können. Ergänzend sind Massnahmen in anderen Politikbereichen nötig, etwa in der Bodenpolitik oder Förderprogrammen für gemeinnützigen Wohnungsbau.

    Arbeitszonen und wirtschaftliche Entwicklung
    Für Wirtschaftsflächen stärkt der Richtplan den lokalen Handlungsspielraum. Gemeinden erhalten die Möglichkeit, eigene Arbeitszonen zu erweitern, um Neuansiedlungen mit regionalem Bezug zu fördern und Wohnen und Arbeiten stärker zu verknüpfen.

    Der Kanton übernimmt mit dem Programm zu Entwicklungsschwerpunkten eine koordinierende Rolle. Zudem schafft der Richtplan Grundlagen für eine aktive Bodenpolitik, um Flächen im kantonalen Interesse. Wie strategische Arbeitsgebiete oder Infrastrukturprojekte gezielter zu steuern.

    Integration übergeordneter Nachhaltigkeitsziele
    Die Richtplanrevision verknüpft raumrelevante Themen mit übergeordneten Strategien. Aspekte zu Klimaschutz, Energieproduktion und Mobilitätsentwicklung aus kantonalen Projekten wie «Zukunft Mobilität Kanton Luzern» oder dem Planungsbericht Klima und Energie werden räumlich verankert. Damit greift die Planung ökologische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklungen integrativ auf.

    Verfahren und politische Verantwortung
    Seit der Revision des Planungs- und Baugesetzes 2018 ist der Kantonsrat stärker in die Richtplanung eingebunden. Er legt die strategischen Ziele in der Raumentwicklungsstrategie fest, während der Regierungsrat die operative Koordination und die konkrete räumliche Festlegung in den Richtplankarten verantwortet.

    Die aktuelle Überarbeitung basiert auf Rückmeldungen aus der Mitwirkung 2023 sowie auf der Vorprüfung des Bundes 2024. Nach der öffentlichen Auflage werden alle Eingaben ausgewertet, bevor die bereinigte Fassung voraussichtlich im Sommer 2026 dem Kantonsrat zugeleitet und anschliessend dem Bundesrat zur Genehmigung vorgelegt wird.

  • Kanton Glarus setzt Siedlungs- und Abbaugebiete im Richtplan fest

    Kanton Glarus setzt Siedlungs- und Abbaugebiete im Richtplan fest

    Im Rahmen der kommunalen Nutzungsplanung von Glarus Nord hat das Departement Bau und Umwelt des Kantons Glarus das Siedlungsgebiet der Gemeinde offiziell im kantonalen Richtplan festgesetzt. Dies geschieht nach einer eingehenden Überprüfung der Auslastung der Wohn-, Misch- und Kernzonen, die nun den strengen bundes- und kantonalen Vorgaben zur Bauzonendimensionierung entsprechen. Diese Festsetzung unterstützt das Ziel, Zersiedelung zu verhindern und die Landschaft zu bewahren, und bietet gleichzeitig den Grundeigentümern in Glarus Nord langfristige Planungs- und Rechtssicherheit, was für die wirtschaftliche Entwicklung des Kantons von erheblicher Bedeutung ist.

    Erweiterung des Abbaugebiets Haltengut in Mollis
    Zusätzlich zur Festsetzung des Siedlungsgebiets wurde das Abbaugebiet Haltengut im Ortsteil Mollis im kantonalen Richtplan erweitert. Diese Massnahme ist das Ergebnis einer sorgfältigen Abstimmung der Nutzungsplanung durch die Gemeinde Glarus Nord, die die Umweltverträglichkeit des Projekts nachgewiesen hat. Die Erweiterung des Abbaugebiets trägt zur bedarfsgerechten Ver- und Entsorgung bei und stellt eine wichtige raumplanerische Zusammenarbeit zwischen Kanton und Gemeinde dar.

    Genehmigungsverfahren auf Bundesebene
    Die Fortschreibungen des kantonalen Richtplans 2018 wurden nach Konsultation der Nachbarkantone beim Bundesamt für Raumentwicklung zur Genehmigung eingereicht. Mit der Festsetzung der Siedlungs- und Abbaugebiete hat der Kanton Glarus einen bedeutenden Schritt im Genehmigungsverfahren der kommunalen Nutzungsplanung von Glarus Nord abgeschlossen. Die Beschlüsse sind ab sofort verbindlich und schaffen klare Rahmenbedingungen für die zukünftige Entwicklung der Region.

  • Neue Gestaltungsrichtlinien für Zürich Lengg: Ein Schritt in die Zukunft

    Neue Gestaltungsrichtlinien für Zürich Lengg: Ein Schritt in die Zukunft

    Im Bestreben, die bauliche Entwicklung im östlichen Stadtrand Zürichs harmonisch und zukunftsorientiert zu gestalten, hat der Stadtrat eine Teilrevision der Bau- und Zonenordnung (BZO) für das Gebiet Lengg beschlossen. Dieser Schritt folgt einer sorgfältigen Prüfung und zielt darauf ab, die im «Masterplan Lengg» sowie im kantonalen Richtplan festgelegten Entwicklungsprinzipien verbindlich umzusetzen. Durch die Gestaltungsplanpflicht wird angestrebt, dass neue Bauvorhaben und Aussenräume nicht nur ästhetisch ansprechend, sondern auch unter Berücksichtigung von Umweltaspekten und der lokalen Verkehrsinfrastruktur realisiert werden.

    Das Lengg-Gebiet, eingebettet in die Quartiere Hirslanden und Riesbach und angrenzend an Zollikon, ist Heimat bedeutender Institutionen im Gesundheits- und Forschungssektor. Mit dem bevorstehenden Betriebsbeginn des neuen Universitäts-Kinderspitals Zürich (Kispi) wird die Bedeutung der Lengg als medizinischer und wissenschaftlicher Cluster weiter gestärkt. Dieser Standort zeichnet sich zudem als beliebtes Erholungsgebiet und als Schauplatz zukunftsweisender medizinischer Innovationen aus.

    Die strategische Entwicklung der Lengg, koordiniert durch das Gebietsmanagement, zielt darauf ab, ein harmonisches Zusammenspiel der vielfältigen Nutzung zu gewährleisten und das Gebiet als Ganzes zu stärken. Die Gesundheits- und Bildungsdirektion hat unter der Leitung des Amtes für Raumentwicklung der Baudirektion Zürich einen Masterplan erarbeitet, der eine langfristige Perspektive bis 2040 vorgibt und als Grundlage für die künftige Planung und Realisierung von Bauprojekten dient.

    Mit der Umsetzung der Gestaltungsplanpflicht Lengg bestätigt die Stadt Zürich ihr Engagement für eine durchdachte und integrierte Stadtentwicklung, die den Anforderungen einer wachsenden Metropole gerecht wird und zugleich die Lebensqualität ihrer Bewohner erhöht.

  • Bund will zügigeren Ausbau von Erneuerbaren

    Bund will zügigeren Ausbau von Erneuerbaren

    Der Bundesrat will den Ausbau der Produktion von erneuerbaren Energien beschleunigen. Dazu sollen die Verfahren für Planung und Bau entsprechender grosser Kraftwerke verkürzt werden, informiert der Bundesrat in einer Mitteilung. Er hat an seiner Sitzung vom 21. Juni eine entsprechende Änderung des Energiegesetzes zu Händen des Parlaments verabschiedet.

    Danach sollen neu allein die Kantone für ein konzentriertes Plangenehmigungsverfahren für Solar- und Windenergieanlagen von nationalem Interesse zuständig sein. Dies verhindere, dass ein Projekt in mehrere, einzeln anfechtbare Etappen aufgeteilt wird, erläutert der Bundesrat. Für Wasserkraftwerke soll das bisherige bewährte Verfahren beibehalten werden.

    Die Kantone werden angewiesen, im Richtplan Eignungsgebiete für Solar- und Windenergieanlagen auszuweisen. Entsprechende Anlagen von nationalem Interesse brauchen dann keine projektbezogene Grundlage mehr im kantonalen Richtplan. Bei der Festlegung der Gebiete soll der Schutz von Landschaft, Biotopen, Wald, Kulturland und Fruchtfolgeflächen berücksichtigt werden.

    Zudem will der Bundesrat den Rechtsmittelweg im Zusammenhang mit Planung und Bau von Solar-, Wind- und Wasserkraftwerken verkürzen. Künftig soll auf kantonaler Ebene nur noch eine Beschwerde an das oberste kantonale Gericht möglich sein. Der Kreis der Beschwerdeberechtigten wird auf Standortkantone und -gemeinden und gesamtschweizerisch tätige Organisationen wie WWF oder Pro Natura eingeschränkt.

    Beim Ausbau des Stromnetzes sehen die Pläne des Bundesrats einen Verzicht auf die Festlegung eines Planungsgebiets vor. Stattdessen soll bei der Sachplanung direkt der Planungskorridor definiert werden.